1922
11. April
Nr. 50
bHdjen Univ-rsitäls-Buch- und Sittnbrudieret R Lauge.
Druck der B v ü
Jnbalts-Hebersicht: Jagdschutz. — Ausführung der Polizeivervrdnung über das Vertilgen der Blutlaus" „
Ncbtiaung der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Hebungen. - Gememde°3nventarien. - 2IuSfträung »°n Duplikatsarbeits ficDtifluna oer ^«uerun^^ Erhebung von Zuschlägen zum Hrkundenstempel. - Viehmarkte. - Dienstnachrichten.
rod, Beltershain. ™n 5.
7 Mau Mendorf a. d. Lda., Treis a.b. ?ba S- ".Mar. Münster, Ettingshausen, Harbach. — 2 1. Ma -Abach, Stern bach Annerod. — 2 8. Mai: Rodheim, Rabertshausen, Langd.
Amtrverkündigungrblatt
für die Provinzialdireltion Eberhetzen und für das Kreisamt Eietzen.
Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Aur durch die Post zu beziehen gegen Al!. 6.- werteljakrüch
Bekanntmachung.
Detr.: Gesetz, betreffend die Erhebung von Zuschlägen zum Hrkundenstempel.
Durch Gesetz vom 30. März 1922 ist das Gesetz vom 1. August 1922 mit Wirkung vom 1. April 1922 folgendermaßen abgeandert worden: .
Artikel 1.
1. Zu den Stempelbeträgen, die sich auf Grund des Gesetzes über Ben Hrkundenstempel vom 12. August 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1910, des Abanderungs- Netzes vom 17. Juli 1912, soweit deren Bestimmungen nicht durch reicbs- oder landesaesehliche Vorschriften außer Kraft getreten sind sowie der Artikel 2, 3 und 4 gegenwärtigen Gesetzes im Einzelfall berechnen, werden Zuschläge erhoben.
2. Diese betragen: s
a' insoweit sich die Höhe der Stempel nach dem Wert des Gegenstandes oder der Anlagekosten richtet: 150 v. H.;
b) im übrigen mit Ausnahme der nachstehend unter c und d genannten Darifsiellen: 600 v. H.;
c) für die Tarifstelle 35 V 5 und 6: Tanzbelustigungen: 400 v.H.: \ , . ..
d) für die Darifstellen 38, Gewerbeschein 1900 v. H., und 90, - Wandergewerbeschein: 1150 v. H.
II . In Absatz 3 Ziffer 2 der Tarifstelle 60 wird die Zahl „1500"’ durch „25 000“ ersetzt.
Gießen, den 10. April 1922.
Kreisamt Gießen. I. B.: Weicker.
Reiseplan
für Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Hebungen für das Oahr 1922.
18. April: Alten-Buseck, Wieseck. — 23. A p r i l: Lumda Weitersbain. Geilshausen. - 3 0. April: Stangenrod, Gobeln-
Bekauntmachung.
Detr.: Viehmärkte. r ,
■©er für Mittwoch, den 12. l. Mts. für Gießen vorgesehene Viehmarkt findet mit Rücksicht auf die zu Ahbach festgestellte Maul- und Klauenseuche nicht statt.
Gießen, den 10. April 1922.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Dicnstttttchrishtcn des Hrcisamtcs ~
In Bannerod (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche au^aebrvchEen. Die (5*>euiarfung (Bannerou Itu1 u ?uni SverrbLzirk erklärt. Das Deobachtungsgebiet umsaNt die Ge- meinden Leisters. Weid-Mvß, Rösb-rts und Metzlos-Gebaag.
Bekanntmachung.
Detr.: Den Jagdschutz. T . , s ™
Wir sind veranlaßt, auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen des Artikels 25 des Hessischen Jagdstrafgesehes vom 19. Juli 1858 hrnzuweisen mit dem Anfügen, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen Strafverfolgung nach sich ziehen.
Gießen, den 7. April 1922.
Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. B r a u n.
„Artikel 25.
Wer einen Hund in fremdem Jagdgebiet bei sich hat und denselben außerhalb der erlaubten Verbindungswege über 100 Schritte von diesen entfernt frei von diesen Herumlaufen laßt, wird mit einer Geldbuße von 30 Kreuzern, bis 30 Gulden bestraft.
©en in der ersten Abteilung dieses Artikels enthaltenen-- Strafbestimmungen sind jedoch Hirten in Beziehung auf ihre " Hunde bei der Herde nicht unterworfen."
An die Ortspolizeibehörden und die Gendarmeriestationen des Kreises.
Wir beauftragen Sie, alle Zuwiderhandlungen, gegen Artikel 25 des Hessischen Jagdstrafgesetzes unnachsichtlich zur An-
Das ^3hnen unterstehende Polizei-, Feldschutz- und Forstschutzpersonal ist entsprechend anzuweisen. ’•
Gießen, den 7. April 1922.
Kreisamt Gießen. 3. B.: Dr. Braun.
Detr: Ausführung der Polizeivervrdnung über das Vertilgen der Blutlaus vom 19. November 1904.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Dürger- ' meistereien der Landgemeinden des Kreises. - Wir machen darauf aufmerksam, daß der Rundgang der Kommissionen gemäß § 3 der obenerwähnten Polizeiverordnung nunmehr alsbald stattzufinden hat. Zur Ersparung von Schreibarbeit wollen wir weiterhin versuchsweise von Vorlagen des Protokolls gemäß § 10 absehen und haben das Vertrauen, daß die Kommissionen auch ohne diese-Vorlage die ihnen obliegende Tätigkeit gewissenhaft ausüben.
Gießen, den 3. April 1922.
Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Braun.
Detr: Feuerlöschwesen; hier: Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Hebungen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Rach dem gemäß § 8 der Dienstanweisung von uns ge° nehmiqteii Reiseplan des Kreisfeueiwehrinspektors werden die Besichtigungen und Hebungen der Feuerwehren im Jahre 1922 in einzelnen Gemeinden des Kreises, wie m dem nachstehenden Verzeichnis angegeben, abgehalten. Die Stunden, wann die Besichtigungen an dem betresfenden Tage stattfinden werden wird 3hnen vom Herrn Kreisfeuerwehrinspektvr noch nutgeteilt
empfehlen Ihnen, dafür Sorge zu tragen, daß die Bekanntmachung Ihrerseits rechtzeitig gemäß § 10 der Krelsfeuer- löfcfiDtbnunci Dom 4. 1891 erfolgt. ,
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, daß der Kreisfeucrwehr- inspektor beauftragt ist, insbesondere auch dre nach § 11 der Verordnung vom 11. Oktober 1890 und die gemäß § 17 der Kreisfeuerlöschordnung (siehe unsere Bekanntmachung vom 20. Februar 1922, Amtsverkündigungsblatt Ar. 25) zu suhrenden S s en und Verzeichnisse einzusehen und auf die Pflege und Behandlung des Schlauchmaterials zu achten
Gießen, den 6. April 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. H e ß.
6 Juni: Birklar, Muschenheim.. — 11. Juni: Billingen, Ronnenrvd, Röthges. - 18. Juni: Langsdorf. Dettenhausen. — 2 2. Juni: Leihgestern. — 25. Juni: Sternherm, Htphe, ^,rais Horloff. ßon&orf Climbach, Allertshausen. — 3. Juli: Lang-Göns. - 16. Juli: Oppenrod, Burkhardsfelden Hattenrod — 23 Juli: Weickartshain, Stockhausen. — 3 0. Juli: Ober-Bessingen, Rieder-Dessingen, Lich. - n
6 August: Inheiden, Hungen. — 12. August. Großen Linden — 13. August: Garbenteich, Hausen, Watzenborn- Steinberg. — 2 0. August: Queckborn, Lauter. — 27. August: Rüddingshausen, Odenhausen, Kesselbach. .. .
3 September: Holzheim, Dorf-Gull, Grunrngen. - 9 September: Klein-Linden. — 10. September: Grohen- Dufeck — 11. September: Grünberg. — 15. September. Allendors a. d. Lahn. - 17. SePtembe r: Trohe, Rödgen. — 24 September: Deuern, Dersrod, Deinhardsham.
' 1. Oktober: Reiskirchen, Lindenstruth, Saasen — 8. Oktober: Mainzlar, Daubringen. — 15. Oktober: Ruttershausen Staufenberg, Lollar. — 2 2. Oktober: Obbornhofen, Bel- lersheim. — 2 9. Oktober: Eberstadt, Ober-Horgern. Detr.: Gemeinde-3nventarien.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Hnter Hinweis auf unser übergedrucktes Ausschreiben vom 18 Mai 1909 weisen wir auf die Rotwendigkeit der ordnungsmäßigen Weiterführung der 3iivenlarverzeichnisse hin.
Gießen, den 5. April 1922.
___________Kreisamt Gießen. 3. D.: H e m m e r d e.
Detr- Ausstellung von Duplikatarbeitsbüchern.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen, alsbald zu berichten, ob im Rj. 1921 Duplikate von Arbeitsbüchern ausgestellt worden sind. ! >
Gießen, den 5. April 1922. < •
Kreisamt Gießen. 3, D: Hemmerde.
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