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15 541, Obersteinberg 158, Odenhausen 4658, Oppenrod 4556, Queckborn 10 070, Rabertshausen 4432, Reinhardshain 7175, Reiskirchen 11155, Rodheim a. d. Horlvsf 6690, Rödgen 14 948, Aothges 2415, RüddingShausen 10170, Ruttershausen 8839, Saasen 17155, Stangenrod 9653, Stausenberg 2233, Steinbach 23 161, Steinheim 8625, Stockhausen 14 068, Trais-Horloff 15 328, Treis a. d. Lda. 18 338, Trohe 4785, Utphe 12 104, Villingen 3647, Watzenborn-Steinberg 55 954, Weickartshain 15 343, Wei- tershain 15 845, Wieseck 88 763, Winnerod 2182 Mark.
Betr.: Die Tagegelder und Aeisekostenvergütung der Ortsvorstandspersonen in den Landgemeinden.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Bei Prüfung der Tagegelder- und Reisekostenverzeichnisse haben wir zu beanstanden gefunden, dah fast durchweg bei Ansatz der Reisekosten die Angabe darüber fehlt, welche Beträge auf die mit der Dahn und die zu Fuß zurückgelegte Strecke entfallen. '
Um den vielfachen unvermeidlichen Rückfragen vorzubeugen, geben wir Ihnen, unter Hinweis auf unsere Bekanntmachung vom 5. Februar 1906 (Amtsblatt Rr. 2) auf, in den Verzeichnissen genau anzugeben:
1. unter Bezeichnung des etwa zurückgelegten Weges, die Wegstrecke in Kilometern,
2. die Dauer des Geschäfts,
3. die mit der Bahn zurückgelegte Strecke und die benutzte Wagenklasse, und
4. die hierdurch entstandenen Reisekosten, getrennt nach Dahnkosten und Weggebühren.
Unvollständige Verzeichnisse werden wir kurzerhand zurückgeben.
Sodann ist uns die unregelmäßige Einsendung der Tage- gelder-Verzeichnisse aufgefallen. Wir verweisen auf unser Ausschreiben vom 21. Juni 1920 (Arntsverkündigungsblatt Rr. 86 vom 24. Juni 1920), wonach die Verzeichnisse vierteljährlich an uns einzusenden sind. Zwecks Verminderung der Belege sind die Geschäfte aller Ortsvorstandspersonen, soweit möglich, immer auf einem Verzeichnis aufzuführen.
Gtest en, den 1. Aovember 1922.
Kreisamt Gießen. 3. D.: H e m m e r d e.
Bekanntmachung.
Betr.: Erhöhung der Preise für Brennstoffe.
Infolge Erhöhung der Zechenpreise und Frachten sowie der
allgemein gestiegenen Unkosten werden die Höchstpreise aus Grund der Vorschriften des § 17 der Ausführungsbestimmungen zum
Gesetze über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März
1919, nach Anhörung der Preisprüfungsstelle für die Provinz
Oberhessen, mit Wirkung vom 6. Rvvember 1922 für den Landkreis
Gießen wie folgt festgesetzt: Fettstückkohlen per Zentner Mk. 852.50
ab
867.50
753.50
935.50
1026 —
1074.—
463.—
965.50
Fettnuhkvhlen ...
Fettkohlen (meliert) ......
Eßnußkohlen .........
Anthrazit
Eiformbriketts . . . . ■.....
Braunkohlenbriketts . .
Zechenkoks (grob) „ (fein).
Vorstehende Preise verstehen sich
„ 1080.50. Eisenbahnwagen in oder frei Lagerplatz
Fuhren bis vor das Haus des Käufers „ . .
des Kohlenhändlers für den Zentner einschließlich Warenumsatz
steuer.
Zuschläge dürfen erhoben werden:
1. Für das Einwerfen des Brennstoffes von der
Straße in den Keller Mk. 9.—.
2. Für das Einträgen des Brennstoffes von der Straße in den Keller „ 15.—.
3. Bei Lieferung in Säcken oder Körben bis zu Höchstmengen von 15 Ztr. ab Eisenbahnwagen f in den Keller............. „ 20.—.
4. Bei Abholung von dem Lagerplatz des Kohlenhändlers bis zu Höchstmengen von 15 Ztr 10.—.
5. Bei Lieferung ab Lagerplatz bis vor das Haus für Kohlen, Koks und Briketts „ 35.—.
6. Bei Lieferung in Säcken oder Körben bis zu Höchstmengen von 15 Ztr. ab Lagerplatz des Kohlenhändlers bis in den Keller für Kohlen, Koks und Briketts 50.—.
Die Preise der Brennstoffe, die streckenweise mit dem Schiff und der Bahn geleitet werden, erhöhen sich um die Mehrfrachten, die auf Grund von Frachtbriefen usw. von Fall zu Fall durch uns festgesetzt werden. Da in den vorstehenden Sätzen die Fracht bis Gießen zugrunde gelegt ist, tritt bei weiter entlegenen Stationen eine Erhöhung entsprechend der Mehrfracht ein.
Aeltere Bestände sind zu den seitherigen Höchstpreisen abzugeben. Uebertretung dieser Höchstpreise kann auf Grmrd des § 4 der Preistreibereiverordnung vom 8. Mai 1918 mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 200 000 Mark oder mit einer, dieser Strafen bestraft werden, vorausgesetzt, daß das Gesetz, betr.
Verschärfung von Strafen vom 18. Dezember 1920 nicht Anwendung findet.
Gießen, den 6. Rovember 1922.
___________Kreisamt Gießen. 3, B.: Dr, Braun.___________ Betr.: Unterrichtsbeginn an den landw. Schulen Lich und Grünberg.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Der Unterricht an den landw. Schulen Lich und Grünberg beginnt Montag, den 2 0. Aovember l. I., vormittags 9l/2 U h r. . -
Wir empfehlen Ihnen, für wiederholte ortsübliche Bekanntmachung besorgt zu sein. «
Die Interessenten wollen sich direkt an die Schulleiter, Landwirtschaftsrat Dr. May, Lich und Landwirtfchaftsrat Trautrnann, Grünberg, wenden.
Gießen, den 6. Aovember 1922.
___________Kreisamt Gießen. 3, V.: Dr. Drau n.___________ Detr.: Denkmalschutz: hier: Kirchen.
An dis Bürgermeistereien des Kreises.
Aach einem Beschluß des Denkmalrates sind alle älteren Kirchen als unter Denkmalschutz stehend anzusehen. Als Grenze für das Alter gilt eine Frist von 30 Jähren von der Gegenwart an rückwärts gerechnet. Wir bringen dies hiermit zu ihrer Kenntnis und Beachtung.
Gießen, den 6. Aovember 1922.
____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.__________
Bekanntmachung.
Betr.: Viehrnarkt in Grünberg.
Es ist genehmigt für Donnerstag, den 16. Aovember 1922, die Abhaltung eines Klauenviehmarktes zu Grünberg unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden:
1. Tiere aus Zuchtbeständen der .Kreise Gießen und Alsfeld. Durch Ursprungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen.
2. Tiere von Händlern, die nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht haben. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.
3. Die Tiere der Händler sind auf einem, i dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material auftreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.
4. Die Untersuchung des Antriebes hat abseits voni Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren.
5. Der Auftrieb darf nur in der Zeit von 7—S'/2 Uhr vormittags stattfinden. (§ 47 der Bundesrats-Ausführungsbestimmungen zum RBG.)
Gießen, den 6. Aovember 1922.
____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker,__________
Bekanntmachung.
Betr.: Viehrnarkt in Allendorf a. d. Lda.
Es wird genehmigt für Mittwoch, den 22. Aovember l. I., die Abhaltung eines Marktes für Schweine und Schafe zu Allendorf a. d. Lda. unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur auf» getrieben werden:
1. Tiere ans Beständen des Kreises Gießen. Durch Ursprungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zuin Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen.
2. Schweine aus dem Kreis Marburg, sofern sie aus der Zucht des Besitzers stammen und auf dem Ursprungszeugnis durch den Kreistierarzt oder die Polizeibehörden vermerkt ist, daß der ganze Kreis Marburg frei von Maul- und Klauenseuche ist.
3. Der Auftrieb darf nur in der Zeit von 8—9 Uhr vor-, mittags stattfinden. (§ 47 der Bundesrats-Ausführungsbestimmungen zum RVG.)
4. Die Untersuchung des Antriebs hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, dah bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren.
Gießen, den 6. Aovember 1922.
__Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcker.__________
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Aachdem die Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Altenkirchen und Mudersbach (Kreis Wetzlar) erloschen ist, sind die angeordneten Sperrmaßnahmen aufgehoben morden.
Bekanntmachung.
Betr.: Schweinerotlauf.
Die unterm 24. August ds. Js. über das Gehöft Katharinengasse Ar. 9 verhängte Sperre wird hiermit aufgehoben.
Die Schweinervtlaufseuche ist erloschen.
Gießen, den 7. Aovember 1922.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.
Druck der Lrühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


