Amtzverkun-WMbiatt
für die proviiizialdireition Gberhessen und für da; Kreisamt Gießen.
Srfdjeint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Rur durch die Post zu beziehen gegen Mt. 6- vierteljährlich.
9. Februar 1922
betreffend die Erhebung von Gebühren für die Ausstellung von Erlaubnisbescheinigungen zum Anllauf ff t7 D°sinfesttoren. - Erinnerung an das Ausschreiben vom 7. Januar 1922 (Amtsverstündigungsblatt Nr 7> - Errichtuna einer Jimmermelsterzivangsmnuug für den Krers Gießen - Polizei-chicrordnung, beicestend Zulassung von Jugendlichen unter 18 Zähren zur ___________. Vorführung von Lildstreifen. — Feierabendstunde zu Bursthardsfelden.
Bckantttmachung,
betreffend die Erhebung von Gebühren für dir Ausstellung von
Crlaubnisbescheinigungen zum Ankauf von Kartoffeln. Boni 27. Januar 1922.
Auf Grund der Reichsverordnung über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln vom 24. November 1921 (Reichs- Gesetzbl. ©. 1370) und Ziffer V der Verordnung des Landes- Crnahraingsaintes über den Handel mit Kartoffeln vom 5 Dezember 1921 (Regierungsblatt S. 301) wird die Gebühr für die Ausstellung einer Erlaubnisbescheinigung zum Ankauf von Kartoffeln auf einhundert Mark festgesetzt.
Darmstadt, den 27. Januar 1922
Hessisches Ministerium, für Arbeit und Wirtschaft. Raab.
Bekanntmachung.
Betr.: Desinfektoren.
Für den Desinfektionsbezirk Lich wird eine als Desinfektor geeignete Persönlichkeit gesucht.
Zum Bezirk gehören die Orte: Albach, Bellersheim, Betten-, hausen, Birklar, Dorf-Güll, Eoerstadt, Ettingshausen, Garben- teich, Grüningen, Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd Langsdorf, Lrch, Münster, Musch.mhcirn, Rieder-Bessingen OZoni nenrvth, Obbornhofen, Ober-Dessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Aodheim, RöthgeS, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff Atphe, Billingen.
Es wird ein Stundenlvhn von 6 Mark gewährt.
Den Meldungen sieht entgegen
Giehen, den 4. Februar 1922.
Kreisamt Gießen. I. D.: Welcher.
An die Pfarrämter, Ortsausschüsse vom Roten Kreuz, Schulvorstände und Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Gießen.
Wir bringen unser Ausschreiben vom 7. Januar 1922 (Amtsverkündigungsblatt Rr. 7 vom 12. Januar 1922) in gefällige Erinnerung.
Giehen, den 6. Februar 1922
Kreisamt Gießen. I. B.: Welcher.
Bekanntmachung.
Betr.: Errichtung einer Zimmermeisterzwangsinnunq für den Kreis Giehen.
Die Liste der Handwerker, die an der Abstimmung über die Errichtung einer Zivangsinnung für das Zimmermeisierhandwerk ' im Bezirk der Stadt und der Landgemeinden des Kreises Giehen teilgenommen haben, liegt wahrend zweier Wochen vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung auf der Registratur des Kreisamts Giehen in den üblichen Dienststunden zur Einsicht und Erhebung etwaiger Einsprüche der Beteiligten offen. Rach Ablaus der Frist angebrachte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.
Giehen, den 6. Februar 1922.
Der Kommissar: Dr. Krüger, Regierungsassessvr.
Betr.: Wie oben.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie in ortsüblicher Meise zur Kenntnis der Beteiligten bringen.
Giehen, den 6. Februar 1922
Kreisamt Giehen. I. B.: Welcker.
| Polizei-Verordnung.
Betr.: Zulassung von Jugendlichen unter 18 Jahren zur Borführung von Bildstreifen.
.Aus Grund des § 3 Absatz 3 des Lichtspielgesehes und des Artikels 64 der Kreis- und Prvvinzial-Ordnung wird auf Antrag der Kleisschulkvmmissioii unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Hess. Ministeriums des Innern vom 2. Dezember 1921 zu Rr. M. d. 3. 31 722 für den Kreis Giehen I folgende Polizeiverordirung erlassen:
§ 1.
Kinder unter sechs Jahren dürfen zur Vorführung von Bildstreifen nicht zugelassen werden
§ 2.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur zu solchen Vorführungen von Bildstreifen zugelassen werden, die als ,.J u g e n d do r st e l lu n g en" im Sinne dieser Polizeiverord- nung (§ 3) gelten.
Sie dürfen zu den allgemeinen Lichtspiel-Vorstellungen auch in Begleitung ihrer Eltern, Vormünder, Pfleger oder anderer Aufsichtspersonen nicht zugelassen werden
§ 3.
Jugendvorstellungen müssen spätestens um 8.Uhr abends beendet sein.
Sie sind durch Aushang am Eingang und an der Kasse als solche kenntlich zu machen und bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Ortspolizeibehörde, in Landgemeinden des Kreisamts, auf Grund eines mindestens 3 Tage vorher unter Beifügung der Zensurkarten vorgclegten Spielplans. Ein bereits genehmigter Spielplan bedarf bei unveränderter Wiederholung an demselben Orte einer nochmaligen Genehmigung nicht. Die Genehmigung muh dem überwachenden Polizeibeamten jederzeit aus Verlangen vorgelegt werden.
Für Jugendvorstcliungen müssen besondere Eintrittskarten mit dem Aufdruck „Jugendvorstellung" und in anderer Farbe b>ie die für die allgemeinen Vorstellungen gebräuchlichen Eintrittskarten ausgegeben werden.
§ 4.
Insoweit nicht die Strafbestimmungen der §§ 18- 20 des Lichtspielgesetzes zur Anwendung kommen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft:
1. Lichtspielunternehmer oder deren Stellvertreter (Beauftragte), die den Vorschriften des § 3 zuwiderhandeln;
2. Personen, die Jugendliche unter 18 Jahren zu den allgemeinen Lichtspiel-Borsiellungen mitnehmen;
3. Personen, die Kinder unter 6 Jahren zur Vorführung von Bildstreifen mitnehmen.
§ 5.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft. Entgegenstehende Vorschriften sind mit dem gleichen Tage aufgehoben.
Giehen den 31. Januar 1922.
Kreisamt Giehen. I. V.: Welcker.
Beka «ntmachung.
Betr.: Festsetzung der Polizeistunde.
Gemäh ministerieller Ermächtigung letzen wir hiermit mit Zustiminung des Gemeinöerats die Feierabendstunde zu Burkhardsfelden mit Wirkung vom Tage der Veröffentlichung dieses fest für Wochentage auf 11 Ahr, für Sonn- und Festtage auf 12 Ahr.
Giehen, den 8. Februar 1922.
Kreisamt Giehen. I. V.: Welcker.
Druck der Ärühl'schen Universitäts-Buch- und Lteindruckcrei. R. Lange, Lietzen


