2
Albach 5000, Allendorf a. d. Lahn 2000 QIHeirbnr' a h üuntba 30 000, Allertshausen 1000, Alten-Bus'eck 5000 Aanernv 4000. Bellersheim 15 000, Beltershain 2000 Bersrod 6000 Bettel '^usen 6000 Beuern 25 000,'Birilar 4000,’ BurLrdsfeLe?1o00 . Daubringen 4000, Ettingshausen 10 000 Garben- «•lCh ^000, Geilshausen 10 000, Grosten-Buseck 40 000 ’ Grosten- Vtnben 10 000 Grunberg 3000, Grüningen 4000, Harbach, 4000 onnr,0, .Hausen 4000, Holzheim 8000, Inheiden 10 OCo’ Hesselbach 8000 Längs 9000, Lang-Göns 23 000, Langsdorf 23 000 Lauter 5000, Leihgestern 20 000, Lich 20 000, Londorf 30 000’ Lumda 8000, Münster 1000, Muschenheim 3000, Rieder-Bessingen 1000. Aonnenrvth 6000, Obbornhofen 10 000, Oder-Bessingen 2000 ^ber-Horgerii 1000 Ovenhausen 10 000, Oppenrod 2000 Queck- ^?^000. Rabertshausen 7000, Aeinhardshain 7000, Reiskirchen iJ.0°0, Dodheiin a. d. Horloff 8000, Rödgen 4000, Röthges 1000 Auddingshausen 11 000, Ruttershausen 3000. Staufenberg 20 000 Steinheim 4000, Trais-Horloff 3000, Treis a. d. Lumda 15 000
<A000, Billingen 15 000, Weitershain 7000 Mimierod 15 000 Mark.
Betr.: Erhebungen über Allmendbesitz.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Mark-^und^Stiftungsborstände des Kreises.
, Wir empfehlen, innerhalb einer Woche zu berichten, ob bei Ihnen Allmendbesitz vorhanden ist.
Giesten, den 3. August 1922.
__________Kreisamt Giesten. I. B.: Hemmerd e._________
Bekanntmachung.
B c 1r.: Regelung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide aus der Ernte 1922/23 (Deichsgesetzblatt Seite 537)
Auf Anordnung des Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft in Darmstadt vom 1. August 1922 zu Dr. Ri. A. W. L. 12 437 geben wir hiermit bekannt, dast Erzeuger, deren landwirtschaftliche Gesamtnutzungsflache mehr als 5 Hektar beträgt, in diesem Jahre zur Umlage herangeozgen werden und wird das Liefersoll demnächst mitgeteilt. Alle Landwirte, welche hierdurch als Ablieferer in Frage kommen, sind verpflichtet, Getreide hierfür in Reserve zu halten.
Unter der Gesamtnutzungsfläche ist zu verstehen, sämtliches Ackerland, Wiesen, Baumgrundstücke und G a r t e n l ä n d e r e i e n, soweit sie nicht zu einem mit der Hof- reite verbundenen Hausgarten gehören. Viehweiden und Hutungen bleiben auster Ansatz, falls es sich nicht um Weiden handelt, die früher Ackerland oder Wiesen waren und erst in den letzten Jahren als Weiden benutzt werden.
Es ist uns bekannt gelvorden, dast Erzeuger auch Daum- grundstücke, Gartenländereien und Weiden wie vorstehend angeführt bei Angabe der landwirtschaftlich genutzten Fläche nicht angegeben haben. Wir geben zur Berichtigung dieser Angaben eine Frist bis zum 13. August ds. Js. Die Berichtigung must schriftlich a u s d e r Bürgermeisterei abgegeben werden und sind die Bürgermeistereien verpflichtet, uns sodann derartige Angaben bis s p ä t e st e n s 15. 31 u g u ft einzusenden. Wird von uns bei der Kontrolle der Gesamtnutzungsflächen festgestellt, dast dennoch unrichtige Angaben gemacht worden sind, kann eine 'höhere Einschätzung (Strafein- schätzung) im Liefersoll erfolgen. Ein Beschwerderecht gegen diese S t r a f e i n s chä hun g b e st e h t nicht.
Sodann ist uns gleichzeitig von den Bürgermeistereien bis zum 15. August ds. Js. ein Verzeichnis der Verpächter von Grundstücken einzureichen unter genauer spezifizierter Angabe, wer die Pächter dieser Grundstücke sind.
Umlagepslichtig ist der Betrieb, gleichgültig, ob er von einer oder mehreren Personen bewirtschaftet wird. Sind mehrere Personen, sei es durch Teilung, Z u - s ch r e i b u n g oder infolge von Auszugs rechten, selbst wenn diese im G r u n db uche gewahrt sind oder sich auf notarielle Akten stützen, am Betrieb beteiligt, ist nur der Vorstand der gemeinsamen Haushaltung an dessen Herd gekocht und mit dessen Geschirr gearbeitet wird, als umlagepslichtig heranzuziehen. Wenn derartige Fälle in der Gemeinde vorliegen sollten, von I welchen wir noch keine Kenntnis haben, sind uns j diese gleichzeitig bis zum 15. 31 u gu ft ds. Js. zu melden.
Giesten, den 7. August 1922.
Kreisamt Giesten (Kommunalverband). I. D.: Dr Braun.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir ersuchen, vorstehende Bekanntmachung allen Erzeugern I in ortsüblicher Weise zur Kenntnis zu bringen und die nötigen I Aufklärungen zu erteilen. Die angesetzten Termine sind pünktlich ! einzühalten.
Giesten, 6en 7. August 1922.
Kreisamt Giesten (Kommunalverband). 3. D.: Dr. Braun.
Dicilsinachrichten des Kreisamtes.
Für den 1. Feuervisitationsbezirk, umfassend Vie Orte: Albach, Allendorf (Lahn) Dors-Güll, Garbenteich, Grosten-Linden, Grü- ningen, Hausen, Heuchelheim, Holzheim, Klein-Linden, Lang-Göns Leihgestern, Steinbach, Watzenborn-Steinberg ist Johann Georg Jung XI. in Holzheim, als Feuervisitator, und Karl Konrad Schäfer zu Lang-Göns als stellvertretender Feuervisi- tatvr für diesen Bezirk verpflichtet worden.
Rachweisungüber den Stand der Maul- und K^a uenseuche in Hessen am 15. Juli 1922.
Kreis
Gemeinden (Guts bezirke)
Gehöfte
insgesamt
davon (Sp. 1) neu
insgesamt
davon (Sp. 3) neu
Spalte 1
Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4
Darmstadt .
2
2
_
Bensheim .
3
2
33
4
Ossenbach
2
—
4
Giesten . . .
1
—
1
_
Alsfeld .
3
_
8
3
Büdingen .
2
_
ö
1
Mainz......
1
—
7
6
Hessen
14
2
60
14
Bekanntmachung.
Bet r.: Feldbereinigung Lumda; hier: Wunschtermin.
Tagfahrt zur Entgegennahme der Wünsche, welche die Be- teillgien für die Bildung der neuen Grundstücke gellend machen wollen, findet
Dienstag, den 8. August 1922 vo rmit tag s v o n 1 0 b is 11 Uhr,' auf der Bürgermeisterei zu Lumda statt.
Die Wünsche sind schriftliche einzureichen und müssen angeben, welche alten nach Flur und Nummer zu bezeichnenden Grundstücke zusammengelegt werden sollen und bei welcher alten Parzelle die Zusammenlegung eöfolgen soll.
Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben leinen Anspruch auf Berücksichtigung.
Zur nochmaligen Aufklärung der Beteiligten über die künftige Gewanneinteilung und Grundstücksrichtung liegt in der Zeit vom 1. August lfd. Js. ab der Meliorationsplän daselbst zur Emsicht offen.
Friedberg, den 26. Juli 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
Dr. Sann, Regierungsrat.
Bckattntmachimg.
3n der Zeit vom 15—31. Juli 1922 wurden in hiesiger Stadt g< stunden: 1 Brille, 1 grüner Herrensilzhut, 1 Einhettsschüler- mütze, 1 Kinderhandtäschchen, 1 Paar schwarze Herren- stieselschäfte, 1 Manschettenknvpf, 1 goldener Ohrring ein Fächer, 1 Damenregenschirm, 1 Kinderkettenarmband' mit Anhänger, 1 Rasiermesser, Pinsel und Seife, 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Damenkettenarmband, 1 braunes Herrenportemonnaie mit Inhalt, IDrieftasche mit Inhalt 1 Kettenarmband, 1 Paar hellgraue Handschuhe 1 silbernes Armkettchen, 1 silberner Dierzipfel, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 graue Brieftasche mit Inhalt Papiergeld 1 Herrenuhrkette, 1 Damenhandtasche mit 4 Schlüsseln ein Taschenmesser mit 2 Klingen, 1 Brieftasche mit Inhalt 1 Peitsche, 1 linker Wildlederhandschuh, 1 schwarzes Portemonnaie mit Inhalt:
verloren: 1 goldenes Gliederarmband, 1 Lorgnette, 1 Karte über Weid- und Durgwiese Gemarkung Giesten, 1 Brosche mit violettem Stein, 1 braunes Damenportemonnaie mit 800 Mk., 1 schwarzer Damenschirm, 1 photographischer Apparat 6x9, 1 hellbrauner Sommermantel mit Handschuhen, 1 Elfenbeinbrosche in Form einer Hand, 1 silberne Damenühr mit Goldrand.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Dr. 1, erfolgen.
Giesten, den 2. August 1922.
______ Polizeiamt Giesten. Frhr. v. Gemmingen.
Druck der Brühl'schen Uuwersitäts-Duch. und Sttinörudurei. R. Lanze, Ließen.


