Ausgabe 
7.7.1922
 
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Amtsverkiindigungzblatt

für die Provinzialdireition Oberhessen und für das Kreisamt Eichen.

Erscheint -Dienstag und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 7.50 vierteljährlich.

Nr. 78 7 ~ 7. Juli " 1922

Jnhalts-Aebersicht: Ferien des Provinzialausschuffes. Pflegegelder in der Anstalt für: Schwach- und BlödsinnigeAlicestift". Walzarbeiten. Unfälle auf Bahnübergängen. Anteile der Gemeinden an der Umsatzsteuer. Unterstützung von Rentenempfängern. Statistik des Wein- und Obstertrages. Gemeindeviehwage zu Harbach. Dienstnachrichten des Kceisamtes. Feldbereinigung Klein-Linden, Lumda und Utphe.

Bekanntmachung.

Der Provinzialansschuß hält während der Zeit tont 15. Juli bis 15. September Ferien.

Während der Ferien können nur besonders schleunige Sachen zur Verhandlung kommen.

Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen sind die Ferien ohne Einfluß. '

Gießen, den 1. Juli 1922.

Der Vorsitzende des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen. ___________________Matt h ia s.______

Bekanntmachung

die Pflegegelder in der Anstalt für Schwach- und Blödsinnige Alicestift" 6ei Darmstadt betreffend. Vom 16. Juni 1922.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß das in der Anstalt für Schwach- und BlödsinnigeAlicestift" bei Darm­stadt zu entrichtende Pflegegeld mit Wirkung vom 1. Juli 1922 an wie folgt festgesetzt worden ist:

Für jedes in die Anstalt aufgenommene Kind ist je nach den Vermögensverhältnissen des Zahlungspflichtigen und den Bedürfnissen des Kindes ein tägliches Pslegegeld von 1520 Mk. zu entrichten. Selbstzahler haben außerdem noch die vorge­schriebenen Kleidungsstücke und Schuhe selbst zu stellen.

Erfolgt die Ausnahme auf Kosten einer öffentlichen Kasse, so beträgt das Pflegegeld in jedem Falle 20 Mark täglich. Für- besondere Fälle ist der Abschluß besonderer Vereinbarungen zulässig. Für solche Kinder, für die ein den Mindestsatz über­steigendes Pflegegeld erlegt wird und die Kleider aus Grund besonderer Vereinbarung nicht von den Angehörgen gestellt wer­den, ist von diesen ein im Einzelfall festzusetzendes »Kleidergeld zu zahlen.

D a r m st a d t, den 16. Juni 1922.

Hessisches Ministerium des Innern. 3. V.: Dr. Reitz.

Bekanntmachung.

Be t r.: Walzarbeiten.

Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Kreisstraße Hungen Ronnenroth bis auf weiteres für den Fuhr- verkehr gesperrt.

Der Verkehr geht über Villingen.

Die Sperre der Kreisflraße Langsdorf Rieder- Bessingen wird auf gehoben.

Gießen, den 4. Juli 1922.

Kreisamt Gießen. 3. D.: W e l ck e r.

Bekanntmachung.

Detr.: Anfälle auf Bahnübergängen.

Die Anfälle auf Bahnübergängen haben sich im Jahre 1921 gegenüber dem Vorjahr vermehrt. Insbesondere hat sich die Zahl der überfahrenen Fuhrwerke auf unbewachten Eisenbahn- Übergängen ganz wesentlich erhöht. Die Anfälle find durchweg auf 'Fahrlässigkeit der Geschirrführer zurückzuführen.

Ferner werden des öfteren von Kraftwagen infolge zu schnel­len Fahrens geschloffene Schranken beschädigt oder ernstliche An­glücksfälle verursacht.

Auch die Aufsicht über Weidevieh läßt"zu wünschen übrig; so fuhr z. B. ein Hauptbahnzug in eine ungenügend beaufsichtigte Schafherde.

Wir weisen auf die Gefahren hin, die durch Anausmerksamkeit beim Befahren, besonders von unbewachten Eisenbahnübergängen sowie 'durch zu rasches Fähren von Kraftwagen und ungenügende Beaufsichtigung von Viehherden in der Rahe der Bahnkörper entstehen.

Gießen, den 30. Juni 1922.

_____________Kreisamt Gießen. 3. V.: W elcker.____________ Bet r.: Anteile der Gemeinden an der .Umsatzsteuer in 1920.

2ln den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Das Ministerium des 3nnern hat die Hauptstaatskasse be» auf tragt, den nachstehenden Gemeinden die beigefetzten Beträge als endgültige Anteile an der nach dem Gesetz vom 26. Juli 1918 in 1920 noch eingegangenen Umsatzsteuer zu überweisen.

Gießen, den 27. Juni 1922.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Heß.

Alb ach 241, Allendorf a. d. Lahn 498, Allendorf a. d. Lumda 1029, Allertshausen 231, Alten-Duseck 831, Annerod 440, Bellers­heim 647, Beltershain 268, Bersrod 333, Bettenhausen 717, Beuern 782, Birklar 443, Burkhardsfelden 499, Climbach 186, Daubringen 611, Dorf-Güll 348, Eberstadt 442, Ettingshausen 479, Garbenteich 746, Geilshausen 453, Gießen 52 147, Göbelnrod 232, Großen-Duseck 1204, Großen-Linden 2431, Grimberg 2394, Grüningen 645, Harbach! 309, Hattenrod 323, Hausen 423, Heuchel­heim 2229, Holzheim 986, Hungen 2282, 3nheiden 375, Kesselbach 392, Klein-Linden 1456, Langd 480, Lang-Göns 1536, Langsdorf 934, Lauter 375, Leihgestern 1260, Lich 3578, Lindenstruth 254, Lollar 2038, Londorf 922, Lumda 349, Mainzlar 532, Münster 298, Muschenheim 606, Rieder-Bessingen 263, Ronnenroth 290 Obbornhofen 500, Ober-Bessingen 294, Ober-Hörgern 381, Oden- Hansen 246, Oppenrod 274, Queckbvrn 566, Rabertshausen 172, Reinhardshain 284, Reiskirchen 744, Rodheim a. d. Horloff 309, Rödgen 554, Röthges 193, Rüddingshausen 563, Ruttershausen 348, Saasen 382, Stangenrod 244, Staufenberg 624, Steinbach 910, Steinheim 391, Stockhausen 116, Trais-Horloff 796, Treis a. d. Lumda 1032, Trohe 163, Atphe 488, Villingen 864, Watzen­born-Steinberg 1588, Weickartshain 669, Weitershain 353, Wieseck 2720, Winnerod 65 Mark.

Detr.: Die Ausführung des Gesetzes Über Rotstandsmaßnahmen zur Anterstühung von Rentenempfänger der Fnvaliöen- und Angestelltenversicherung.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

An die Erledigung unseres übergedruckten Ausschreibens vom 30. Mai 1922 wird mit Frist von 5 Tagen erinnert.

Gieße n, den 29. Juni 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.

Betr.: Statistik des Wein- und Obstertrages im Jahre 1922. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Mit Bezug auf unser Ausschreiben vom 6. Juni 1907 (Kreis­blatt Rr. 40) empfehlen wir Ihnen, auch in diesem Jahre zu geeigneter Zeit, etwa anfangs Rovember, Erhebungen über den Wein- und Obstertrag unter Benutzung der Ihnen mit nächster Post zergehenden Formulare vorzunehmen und uns ein Exemplar des ausgefüllten Formulars bis spätestens 1. Dezember 1922 vorzulegen. Das zweite Exemplar ist für Ihre Akten bestimmt.

Gießen, den 30. Juni 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun,

Bekanntmachung.

Detr.: Die Gemeindeviehwage zu Harbach.

Auf Beschluß der Gemeindevertretung der Gemeinde Harbach wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortfelbst und des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung des Mini­steriums des Innern verordnet, wie folgt:

1. § 5 der bestehenden Ortssatzung über die Benutzung der Gemeindeviehwage zu Harbach wird aufgehoben.

2: An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:

Die Gebühren für die Benutzung der Gemeindeviehwage zu Harbach werden durch einen nach- Artikel 187 der LGO. zu erlassenden Gebührentarif geregelt.

3. § 6 der bestehenden Ortssatzung wird geändert wie folgt:

Sogleich nach stattgehabter Wiegung find die nach dem Gebührentarif verfallenen Wiegegebühren an den Wiege­meister zu entrichten.

4. Diese Aenderung tritt mit dem Tage der Verössentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Harbach, den 6. Februar 1922.

Bürgermeisterei Harbach. Münch.

Gebührentarif.

Auf Grund des Artikels 187 der LGO. wird mit Genehmigung des Hessischen Ministeriums des Innern für die Benutzung der Gemeindeviehwage der Gemeinde Harbach folgender Gebührentaris Erlassen: