Ausgabe 
7.7.1922
 
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An Wiegegebühren werden erhoben:*

A. 1. für GroßvicH, als Ochsen, Kühe und Rinder für

Las Stück . . . . ..... ' 4 2Nk

2. für Kleinvieh, als Kälber, Ziegen,' Schafe und

Schweine, für das Stück ..... .... 2 Mk

B. Ortsfremde bezahlen die doppelten Sätze.'

Harbach, den 6. Februar 1922.

Bürgermeisterei Harbach. Münch.

Dienstnachrichtcn des Krcisamtcs.

-Unter der Schafherde der Gemeinde Wenings (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochrn We­nings wurde als Sperrgebiet erklärt. Bindsachsen, Kefenrod', Mer- kenfritz, Allenrod und Wrrnings bilden das Deobachtungsgebiet

Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Mellnau (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angeordneten Schutzmah­regeln sind aufgehoben.

Dem Herrn Wilhelm Jullmann zu Gießen wurde für seine Person die Genehmigung erteilt, bei der Beförderuna von Auswanderern nach außerdeutschen Ländern als Agent der International Mercantile Marine Company of Aew Jersey (American Linie) durch Vorbereitung, Vermittlung oder Ab­schluß von Deförderungsverträgen innerhalb des Kreises Gießen gewerbsmäßig mitzuwirken.

Dem Herrn S. Loeb zu Gießen wurde für seine Person die Erlaubnis erteilt, bei der Beförderung von Auswanderern nach außeröeutschen Ländern als Agent der HamburgAmerika- Paletfahrt-A.-G. zu Hamburg durch Vorbereitung, Vermittlung oder Abschluß von Beförderungsverträgen gewerbsmäßig mit­zuwirken.

Das Ministerium des Innern hat den evangelischen Kirchen­gemeinden, Antersielminqen und Rodt in Württemberg die Er­laubnis erteilt, 5000 Lose einer am 12. Juli ds. Js. zu Gunsten des Umbaues bzw. Reubaues ihrer Kirchen zu veranßaltenden Geldlotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Derlosungs- plan dürfen 57 600 Lose zu je 4,166 Mk. ausschließlich Reichs­stempelabgabe ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem Hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotlerie ist Ankündigung Ausgabe und Vertrieb der Lose in H-essen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen an­geboten werden. Für den Losevertrieb ist ein in Hessen an­sässiger Beauftragter zu bestellen.

Das Ministerium des Innern hat dem Verein Stuttgarter Säuglingsheim e. D. in Stuttgart und dem Landesverband für Jugendfürsorge in Württemberg in Stuttgart die Erlaubnis er­teilt. 4000 Lose einer am 14. September 1922 zu veranstaltenden Geldlotterie (Stuttgarter Säuglingsheim-Geldlotterie) innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zu­ständigen Behörde genehmigten Derlosungsplan dürfen 57 600 Lose zu je 8,333 Mk. ausschließlich Reichst! empelabgabe aus­gegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch- . Suddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Ver­trieb der. Lose in Hessen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch" Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur . unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losevertrieb ist ein in Hessen ansässiger Be­auftragter zu bestellen.

Das Ministerium des Innern hät der Gemeinde Groh-Am- stadt die Erlaubnis erteilt, anläßlich des am 17., 18. und 19. Sep­tember 1922 daselbst stattfindenden Pferde- und Zuchtviehmarktes verbunden mit Geflügel-, Obst- und Maschinenausstellunq, eine Verlosung von lebendem Vieh und Gebrauchsgeqenständen zu veranstalten: Ziehunqstermin, 19. September 1922. Es dürfen bis zu 22 500 Lose zu 3 Mk. das Stück (2,50 Mk. reiner Lose­st reis und 0,50 Mk. Reichsstempelabgabe) ausgegeben werden. Der Wert der Gewinngegenstände muß mindestens 45 Prozent der Einnahme aus dem Verkauf der Lose . (reiner Losepreis ohne Reichsstempelabgabe) betragen. Der Vertrieb der Lose ist in Hessen gestattet.

Das Ministerium des Innern hat den katholischen Kirchen- gemeinden Reutlingen und Straßdvrf O. A. Gmünd die Erlaubnis erteilt, 4000 Lose einer am 12. Oktober 1922 zu veranstaltenden I Geldlotterie (Reutlinqer-Straßdvrfer Kirchbaulotterie) innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zu- I ständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 57 600 I Lose zu je 8,333 Mk. ausschließlich Reichsst empelabgabe aus- I gegeben werden. Zum Vertrieb in -Hessen dürfen nur mit dem ! hessischen Zulassungsflempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch- 1

I Süddeutschen. Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Ver­trieb der Lose in Hessen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losevertrieb..ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen.

Das Ministerium des Innern hat folgenden Lose ver­trieb »(Losbriesevertrieb) genehmigt: Geldlotterien: 1. Reihe 1 dec Bayerischen Kinderheim-Geldlotterie, 8000 Los­briefe zu je 2,50 1MV Absatzgebiet: Hessen: 2. Bayerische Rote- Kreuz-Lotterie, 8000 'Lose zu» je 2,25 Mk., Ziehungstermin: 17. August 1922. Absatzgebiet Hessen: 3. Reutlinger-Straßdorfer Kirchbaulotterie. 4000 Lose zu je 8,33 Mk., Ziehungstermin 12. Ok­tober 1922, Absatzgebiet Hessen; 4. Stuttgarter Säuglingsheim- Geldlotterie, 4000 Lose zu je 8,33 Mk., Ziehungstermin 14. Sep­tember 1922, Absatzgebiet Hessen; 5. Wo'hlfahrtslotterie des Alice- Fraüendereins, Kreisgruppe Erbach i. O 25 000 Losbriefe zu je 1,66 Mk., Vertriebszeit: bis spätestens 1. November 1922, Absatzgebiet Kreis Erbach. G e g e n st a n d s l o t t e r i e: 1. des Geflügelzuchtvereins Reichenbach und Amgegend, 3000 Lose zu je 2,50 _ Mk.. Ziehungstermin 1. Juli 1922, Absatzgebiet Kreis Bensheim: 2. des Geflügelzuchtvereins Fränkisch-Crumbach 5000 Löse zu je 1,66 Mk., Ziehungstermin 11. Dezember 1922, Absatz­gebiet Provinz Starkenburg; 3. der Städtischen Pferdemarkt- deputation in Gießen, 25 000 Lose zu je 2,50 Mk., Ziehungstermin 28. September 1922, Absatzgebiet Hessen; 4. der Gemeinde Groß- Amstadt, 22 500 Lose zu je 2,50 Mk., Ziehungstermin 19. Sep­tember 1922, Absatzgebiet Hessen. Zu den angegebenen Losprelsen (Lo.sbricfpreisen) tritt die entsprechende Reichsstempelabgabe. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer PreußischsSüddcutschen Klassenlotterie ist Ankündigung, Ausgabe und kAwirieb der Geldlotterielose in Hessen nicht gestattet. Die (Losbriefe) nichthessischer Lotterien dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden.

Bekanntmachung.

Detr.: Feldbereinigung Klein-Linden; hier: den II. Ab­schnitt.

In der Zeit vom 1. bis einschließlich 15. Juli 1922 liegen im Saale der Gastwirtschaft Rinn zu Klein-Linden die Arbeiten des II. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen.

Es sind dies:

1. Die Donitierungsblätter.

2. Das Besitzstands Verzeichnis.

3. Die Gütergeschosse.

4 Die Zusammenstellung der Gütergeschosse.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst statt

Montag, den 17. Juli 1 9 2 2, vormittags 910 Ahr, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Richterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen ver­sehen einzureichen.

Friedbergs den 18. Juni 1922.

Der Hessische Felöbereinigungskommissär:

. A e b e l, Regierungsassessor.

Bekanntnrachnng.

Detr.: Feldbereinigung Lumda; hier: Entwässerung von Grundstücken in den Fluren VI, VII, IX, X und XVIII. 2>n der Zeit vom 3. bis einschließlich 17. Juli 1922 liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Lumda die nach­stehenden Akten über die Entwässerung von Grundstücken in den Fluren VI, VII, IX, X und XVIII zur Einsicht der Beteiligten offen, und zwar:

1. der Kostenanschlag des Kulturbauamts Gießen,

2. der Lageplan, und

3. Abschrift des Beschlusses VII vom 22. Juni 1922.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lumda schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 23. Juni 1922.

Der Hessische Felöbereinigungskommissär: Dr. Jan n, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Detr.: Feldbereinigung Atp'he; hier: die Auflösung.

Och bringe hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß nach Be­endigung sämtlicher Feldbereiniqungsarbeiten durch Entschließung Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, zu Rr. M. A. W. L. 9661 vpm 22. Juni 1922 die* Vollzugskommission für die Feldberejni- gungsgesellschaft Atphe aufgelöst worden ist.

Friedberg, den 27. Juni 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

O. V.: Dr. Andres. Regierungsrat.

T'-v* r ü b Pichen Universitäts-Buch- und öt»indru».crei B Bangt. Biehtn