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Montag, 30. Oktober 1922: Hungen 9 Ahr, Inheiden 10 Ahr, Trais-Horloff 11 Ahr, Atphe 12*/, Ahr
,a Dienstag 31. Oktober 1922: Steinbach 9 Ahr, Mach. Annerod 11'/-Uhr, Oppenrod 1 Ahr, Burkhardsfelden 2 Ahr, Reiskirchen 3 Ahr.
7. Donnerstag, 2. Rovember 1922: Gießen 8 Ahr, Heuchelheim 9 Ahr, Klein-Linden 11 Ahr, Mendorf (Lahn) 12 Ahr Grvhen-Linden 1'/- Ahr.
8. Freitag, 3. Äovember 1922: Watzenborn 9 Ahr Steinberg 10 Ahr, Leihgestern 11 Ahr, Lang-Göns 1 Ahr
9. Montag, 6. Rovember 1922: Wieseck 8'/» Ahr, Men-Buseck 9'/- Ahr, Trohe 10'/- Ahr, Rödgen 11'/9 Ahr, Großen-Duscck 1 Ahr. /
10. Dienstag, 7. Rovember 1922: Daubringen 9 Ahr, Mainzlar 10 Ahr, Staufenberg 11 Ahr, Ruttershausen 12'/-Ahr, Lollar l'/s Ahr.
Auch hier beginnen die Körungen an den angegebenen Tagen zu der jeweils festgesetzten Zeit von den bei den einzelnen Touren zuerst aufgeführten Orten aus.
Gießen, den 2. Oktober 1922.
Hess. Kreisamt. I. D.: Dr. Drau n.
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Betr.: Wie oben.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Soweit Ihre Gemeinde in Betracht kommt, empfehlen wir, die diesjährigen Termine für die Hauptkörungen ortsüblich bekanntzugeben. Die Bürgermeister bzw. Beigeordneten müssen die Körscheine und Sprungregister bereithalten und dafür sorgen, das) die Faselhalter die Faseltiere zu den angegebenen Zeiten vorführen. Das gleiche gilt auch für die Schäfer für die Dorführung der Schafböcke. Erwünscht ist, das) die Bürgermeister oder deren Stellvertreter den Terminen beiwohnen.
Diejenigen Tierbesitzer, die beabsichtigen, Faseltiere zur Körung zu bringen, sind darauf hinzuweisen, daß sie diesbezügliche Anträge umgehend bei dem Dorsitzenden der Körkommission zu stellen haben. Dies ist in den zum Dienstbezirk des Kreisveterinär- amtes Gießen gehörenden Gemeinden
Amtsveterinärarzt Dr. Stein, Gießen.
In den zu dem Dienstbezirk der Amtsveterinärarztstelle Grünberg gehörenden Gemeinden ist dies:
Kreisveterinärarzt Blume, Grünberg.
Gießen, den 2. Oktober 1922.
Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Drau n.
Dieitstnachrichtcir dcs Kreisamtes.
In der Gemeinde Griedel, Kr. Friedberg, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
(K.) Das Ministerium des Innern hat folgenden Losevertrieb (Losbriefevertrieb) genehmigt:
Geldlotterie des Landesverbands für Zucht und Prüfung des badischen Pferdes e. B. in Freiburg, Dreisgau, 3000 Lose zu je 3 Mk., Ziehungstermin 3. Rovember 1922,
Geldlotterie des Landesverbands zur Dekämpfung der Tuberkulose in Dayern, München, 8000 Losbriefe zu je 4,166 Ml.,
Sachlottcrie des Kreisgeflügelzuchtvereins Alsfeld, 4000 Lose zu je 2,50 Mk., Ziehüngstermin 3. Januar 1923.
Zu den angegebenen Lospreisen (Losbriefpreis) tritt die entsprechende Lotteriesteuer.
Der Vertrieb der Geldlotterielose (Lvsbriefe) ist im Dolks- staat Hessen, der der Sachlotterie in der Provinz Oberhefsen gestattet. Während der Zeit des Vertriebs der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Klassenlotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Geldlotterielose in Hessen nicht gestattet. Diese Lose und die Losbriefe dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquelle und nur dann vertrieben werden, wenn sie mit dem hessischen Zulassungsstempel versehen sind. ,
Die Darmstädter Herbstpferdemarktverlosung findet nicht stait.
Bekanntmachung.
Detr.: Feldbereinigung Beltershain; hier: Kostenausschlag.
In der Zeit vom 7. bis einschließlich 14. Oltober 1922 liegt auf dein Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Beltershain
Wschrift des Beschlusses der Vollzugskommission über Erhebung eines weiteren Kostenausschlags in Höhe von 50 Mark pro Morgen vom 25. September 1922 zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen Hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit schriftlich und mit Gründen versehen bei der Bürgermeisterei' Beltershain einzureichen.
Friedberg, den 25. September 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
S ch n i t t s p a h n, Negierungsrat.
Bekanntmachung.
Detr.: Feldbereinkgung Stangenrod; hier die Herstellung dcs Verbindungswegs von Beltershain nach Stangenrod.
In der Zeit vom 5. bis einschließlich 19. Oktober 1922 liegt aus dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Stangenrod:
a) Abschrift des Kommissionsheschlufscs Ziffer 1 und 2 vom
25. September 1922,
b) der Kostenanschlag zu Entwurf b vom 19. Juli 1922,
c) der Lageplan und Profil vom 19. Juli 1922 zu Entwurf i> zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Rieidung dcs Ausschlusses während der Ofsenlegungszcit schriftlich und mit Gründen versehen bet der Bürgermeisterei zu. Stangenrod einzureichen
Friedberg, den 25. Septeniber 1922.
Der. Hessische Feldbereinigungskommissär:
3. V.: Aebel, Regicrungsasscssor.
Bekanntmachung.
Die nachstehende Polizeiverordnung bctr. das Radfahren aus öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen in der Stadt Gießen wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Gießen, den 16. September *1922.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. G e in m i n g e n.
P o lizci-Berordnuil t j
betr.: Das Radfahren auf öffentlichen Wegen, Straßen unb Plätzen in der vtadt Gießen.
Auf Grund des § 13 der Verordnung, den Radjahrverkehr betreffend vom 6. Mai 1907,28. Oktober 1919, des Art. 129h Abs. 11 Ziffer 1 des Gesetzes die Städteordnung betr. vom 8. Zuti 1911, des Artikels 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 14. Zull 1921, die Ortspolizei betreffend und des Gesetzes zur Erweiterung des Anwendungsgebietes der Geldstrafen und zur Einschräutung der kurzen Freiheitsstrafen vom 21. Dezember 1921 wird nach Anhören der Stadtverordnetenversammlung mit Genehmigung des Hess. Ministeriums des Innern vom 31. August 1922 zu Ar. 211. d. 3. 24 493 für die Stadt und Gemarkung Gießen hierdurch verordnet, was folgt:
8 1.
Das Radfähren ist auf nachstehenden Straßen, Gassen und Fußwegen verboten:
1. Gäßchen „Auf der Dach",
2. Dammstraße (enger Teil) zwischen Haus Ar. 22 and Walttorstraße,
3. Dreihäusergasse,
4. Erlengasse (enger Seil) zwischen dem Haus 2ir. 7 und Sonnenstraße,
5. Essiggasse,
6. Rittergasse (enger Teil) zwischen Müusburg und Haus Ar. 13,
7. Sandgasse (enger Teil) zwischen Marttstraße und Haus Ar. 5,
8. Wege in den städtischen Anlagen,
9. Fußweg über die Oberhessische Dahn zwischen Wetzlarer Weg und Bahnhof,
10. Fußweg zwischen Wilhelm- und Liebigstraße an der Katholischen Kirche entlang,
11. Fußweg zwischen Alice- uiid Dleichstraße an der Wieseck entlang,
12. Fußweg zwischen Roon- und Moltkestraße an der Wieseck entlang,
13. Heinrich-Schreiber-Weg,
14. Fußweg nach dem Philosophenwald von der Ostanlage aus, 15. die von der Fahrbahn abgetrennten Fußwege nach dem Schissenbcrg entlang der Kreisstraße und des Alten Steinbacher Wegs,
16. Fußwege im Philosophenwald,
17. Fußweg nach der hohen Warte
8 2.
Während der Marktzeit ist das Radfahren über de» Drandplatz und die Marktlaubenstraße verboten
8 3. '
Die Denutzung des Platzes „Oswaldsgarten" als Aebungs- p 1 a tz für Dadsährer ist verboten.
8 4.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach § 366 Zisf. 10 dcs Aeichsstrafgesctzbuches mit Geldstrafe bis zu 600 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
§ 5.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsvcrkündigungsbkatt des Kreisamts Gießen in Kraft.
Die Pvlizeiverorönung des Polizeiamts Gießen vom 2. November 1900 wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 16. September 1922.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. G e m m tilge n.
Druck der BrLhl'fchen Universität«.Dach- uab Sithtbru&mt R. Lo.«zr. Ki-tz-m


