Ausgabe 
6.10.1922
 
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. Amt§veMMgimgrblatt

für die Provmzialdirektion Gberheßen und für das Kreisamt Eichen.

__________________Erscheint Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 75. vierteljährlich.

Nr. 104 6. Oktober 1922

Jnhalts><Aebersicht: Abänderung des Gemeindeumlagengcsehes. Gebühren für die Arbeiten der Vermessungsämter. Pflicht» abo'nnenten derDarmstadter Zeitung . Viehseuche. Statistik der Streiks und Aussperrungen. Besoldungen der Gemeinde» beamten. Hauptkörungen des Kreises Gießen.- Dienstnachrichten. Feldbercinigungen Beltershain und Stangenrod. Radfahren __________________________________ auf öffentlichen Wegen. Straße ns und Plätzen.

Gesetz

zur Abänderung des Gemeindcumlagengesetzes vom 8. Juli 1911 bzw. 7. August 1920 in der Fassung des Gesetzes vom 12. Oktober 1921. Vom 22. August 1922.

Das hessische Volk hat durch den Landtag das nachfolgende Gesetz beschlossen:

Artikel!.

Der Artikel 11 des Gemeindeumlagengesetzes vom 8. Juli

1911/7. August 1920 in der Fassung des Gesetzes vom 12. Oktober

Mk. bis weniger

über

10 000

20 000

30 000

40 000

50 000

60 000

80 000

120 000

200 000

200 000

10 000

20 000

30 000

40 000

50 000

60 000

80 000

120 000

Mk. Mk. Mk. Alk. Alk. Alk. Alk. Mk. Mk. Mk.

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1 fache, 2fache, 3sache, 4fache, 5sache, 6fache, 7fache, Zfache, 9fache, lOfache

1921 wird wie folgt geändert:

Berechnet sich in Fällen des Artikels 7 Ziffer 1 oder 2 im abgelaufenen Geschäftsjahr der Ertrag des Gewerbebetriebes auf mehr als 6 Prozent des rauhen Wertes des dem Gewerbe die­nenden gesamten Vermögens, so ist der nach Artikel 9 festgestellte Betrag um ein Vielfaches dieses Mehrertrages zu erhöhen, und zwar bei einem Mehrbeträge von als

Finanzen.

A r t i k e l 2.

Die Vorschriften des Artikels 1 treten mit Wirkung vom 1. April 1922 in Kraft.

Darmstadt, den 22. August 1922.

Hessisches Gesamtministerium.

Ulrich, v. Brentano. Henrich. I. V.: Dr. Wagner.

des Me'hvertrages.

Bei den Betrieben mit einem Ertrage von weniger als 30 000 Mark findet ein Zuschlag nach den vorstehenden Bestim- mungcn nicht statt. , .

Bei den hiernach zuschlagspflichtigen Betrieben ist bei Bil­dung des Ertragszuschlags der Betrag von 30 000 Mark von dem nach den gesetzlichen Bestimmungen festzustellenden Ertrage "^^Als^Stcuerwert sind in den Fällen des Artikels 7 Absatz 1 Ziffer 1 und 2 mindestens 5000 Mark anzusehen, Ausnahmen be­dürfen der Zustimmung der Ministerien des Innern und der

Bekanntmachttttg, die Gebühren für die Arbeiten der Bermessungsämter betreffend. Vom 14. September 1922.

Mit Wirkung vom 16. September d. I. wird der in der Be­kanntmachung, die Gebühren für die Arbeiten der Vermessungs- ämter betreffend, vom 9. August d. I. festgesetzte Veuerungs- zuschlag bis aus weiteres von 280 v. H. auf 600 v. H. erhöht.

Darmstadt, den 14. September 1922.

Hessisches Ministerium der Finanzen. I. B.: Hesse.

Betr.: Die Pslichtabonnenten derDarmstädter Zeitung" und des Hessischen Regierungsblattes.

An die Kirchenvorstände und die Bürgermeistereien der Landgemeinden Des Kreises.

Ab 1. Januar 1921 müssen die Gemeinden und Kirchen bei ihren Postanstalten selbst abonnieren, wobei eine Racherhebung nachträglich eingetretener Abonnementserhöhungen die 4>ast nicht übernimmt. . ,r, .

Hierdurch wird es notwendig, die von dem Staatsmmptenum genehmigten Erhöhungen der Bezugspreise für das 1. a. Viertel­jahr 1922 durch die Geschäftsstelle derD a r m st a d t e r Zeitung" direkt von den Beziehern einzuziehen.

Diese wird daher derDarmstädter Zeitung" in den nächsten Tagen eine Postscheckzahlkarte über den Rachzahlungsbetrag zur Benutzung der Bezieher beilegen.

Wir weisen die Gemeinden und die in Betracht kommenden Kirchen zur Zahlung dieses Betrags an.

Gießen, den 26. September 1922.

, Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcker.

VckantttrnachtMst.

Betr.: Ansteckender Scheidekatarrh in Obbornhofen.

Anter dein Dindviehbestande. der Gemeinde Obbornhoben ist der ansteckende Scheidekatarrh amtlich festgestellt. Es gelten die in unserer Verordnung voin 11. April 1913 vorgesehenen Maßnahmen mit der Maßgabe, daß der erkrankte Dulle bis auf weiteres zum Sprung nicht zugclassen werden darf.

Gießen, den 2. Oktober 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.

Betr.: Statistik der Streiks und Aussperrungen.

An dis Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Anter Hinweis auf unser Ausschreiben vom 6. Juli 1920 (Amtsverkündigungsbl. Rr. 95) empfehlen wir Ihnen, uns ge­gebenenfalls umgehend Bericht zu erstatten.

Gießen, den 2. Oktober 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: H e m m e r d e.

Betr.: Die Erhöhung der Besoldungen der Gemeindebeamten: hier: die Gewährung von Vorschüssen aus Mitteln des Reichs und Staats.

An dis Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises,

Die Anforderungen der Mehrkosten in obigem Betreff er­folgen zwar im allgemeinen nach der 3hnen übersandten Muster­vorschußberechnung: in den meisten Fällen wird aber übersehen, die bereits erhaltenen Vorschußzahlungen an der Mehrforderuvg abzusetzen. Wir empfehlen dringend, auf die Vorschußberech­nungen die größte Sorgfalt zu verwenden.

Gießen, den 2. Oktober 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde.

Bekarmtmttlhttng.

Betr.: Hauptkörungen im Jähre 1922 des Kreises Gießen.

Die diesjährigen Hauptkörungen in den der Amtsveterinär­arztstelle zu Grünberg zugeteilten Orten finden an den nachstehend genannten Tagen statt, und zwar beginnen die Körungen an den angegebenen Tagen zu der jeweils angegebenen Zeit von den bei den einzelnen Touren zuerst aufgeführten Orten aus:

1. Montag, den 9. Oktober 1922, 9 Ahr vorm.: in Grünberg, 11 Ahr vorm.: in Stangenrod, 1 Ahr nachm.: in Stockhausen, 3 Ahr nachm.: in Weickartshain.

2. Mittwoch, den 11. Oktober 1922, 9'/» Ahr vorm.: in Lauter, 11 Ahr vorm.: in Qucckborn, 1 Ahr nachm.: in Ettingshausen, 3 Ahr nachm.: in Münster.

3. Freitag, den 13. Oktober 1922, 91/» Ahr vorm.: in Röthges, ll'/z Ayr vorm.: in Villingen, iy2 Ahr nachm.: in Rvnncnroth, 3'/2 Ahr nachm.: in Ober-Bessingen, 5 Ahr nachm.: in Rieder- Besstngen.

4. Samstag, den 14. Oktober 1922, 91/, Ahr vorm.: in Göbeln­rod, 11 Ahr vorm.: in Saasen, 121/? Ahr: in Lindenstruth, 2 Ahr nachm.: in Hattenrod, 4 Ahr nachm.: in Harbach.

5. Montag, den 16. Oktober 1922, 9'/2 Ahr vorm. in Lumda, 11 Ahr vorm. in Weitershain, 1 Ahr nachm.: in Rüddingshausen, 3 Ahr nachm.: in Odenhausen, 4 Ahr nachm.: in Geilshausen.

6. Freitag, den 20. Oktober 1922, 10 Ahr voran.: in Kessel­bach, 11 Ahr vorm.: in Londorf, 12Vs Ahr vorm. in Climbach, 2'/2 Ahr nachm.: in Ackendorf a. d. Lda., 4Ve Ahr nachm.: in Treis a. d. Lda.

7. Samstag, den 21. Oktober 1922, 10 Ve Ahr vorm.: in Allertshausen, 12 Ahr vorm.: in Beuern, 1V» Ahr nachm.: in Bersrod, 2l/2 Ahr nachm.: in Winnerod, 31/» Ahr nachm.: in Reinhardshain, 5 Ahr nachm.: in Beltershain.

Die diesjährigen Hauptkörungen in den zum Dienstbezirk des Kreisveterinäramtes Gießen gehörigen Gemeinden finden an fol­genden Tagen statt:

1. Montag, 23. Oktober 1922: Grüningen 9 Ahr, Holzheim 10V- Dorf-Güll 12i/2 Ahr, Garbenteich IV2 Ahr, Hausen 2 Ahr.

2. Dienstag, 24. Oktober 1922: Lich 9 Ahr, Birklar 10V- Ahr, Muschenheim llV-Ahr, Eberstadt 11 /> Ahr, Ober-Hörgern 3 Ahr.

3. Donnerstag, 26. Oktober 1922: Obbornhofen 10 Ahr, Bel­lersheim UV? Ahr, Dettenhausen 1 Ahr, Langsdorf 2 Ahr.

4. Freitag, 27. Oktober 1922: Langd 10 Ahr, Rodheim lA/z Ahr, Steinheim 1 Ahr, Rabertshausen 2 Ahr.