Ausgabe 
6.6.1922
 
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AmtsveMndigungrblM

für die provinzialdireition Gberheße» und für das Kreisamt Gießen.

__________________®r^eint Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6.- vierteljährlich.

Nr. 69

6. Juni

1922

___________________________arbeiten. - Dienstnachrichten. -.Feldbereinigung Grüningen.

Betr.: Ausführung der Landesfeuerlöschordnung; hier- Ent­schuldigungen wegen Versäumnis von Hebungen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. nr Aach Artikel 13 der Landesfeuerlöschordnung macht sich der Angehörige einer Pflichtfeuerwehr, derohne ausreichende Ent­schuldigung" zu einem Drande oder zu einer Hebung nicht oder nicht ordnungsmäßig erscheint, strafbar. Aach § 16 der Aus­führungsverordnung zur Landesseuerlöschordnung sind die Ent­schuldigungsgrunde spätestens am dritten Tage nach dem Aus­bleiben vorzubringen. ,

Wir bemerken hierzu, daß die für das Ausbleibeii maß­gebende Gründe bei der Entschuldigung so genau anzugeben sind daß deren Nachprüfung möglich ist, anderenfalls kann die Ent­schuldigung nicht alsausreichend" angesehen werden' Ferner bestimmen wir hierzu noch folgendes:

1. Vor derHebung sind Defreiungsgesuche m ü n d l ich oder schriftlich bei dem Kommandanten unter Angabe der Gründe vorzubringen. Sieser hat die Gründe zu prüfen und danach zu entscheiden.

2. Nach der Hebung sind Entschuldigungsgründe nur bek der Dürg ermeist erei schriftlich oder zu Protokoll vorzubringen, und zwar spätestens am dritten Tage nach der Versäumnis. Diese Entschuldigungen sind uns zur Prüfung darüber, ob dieselben ausreichend sind, vorzulegen. Wir beauftragen Sie, dem Kommandanten und den Mannschaften der Feuerwehr hiervon Kenntnis zu geben.

Gießen, den 31. Mai 1922.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. § e ß.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Wiederbesetzung der Stelle des Feuervisitators des ersten Bezirks.

Durch den Tod des seitherigen Feuervisitators Ahbach in Gießen ist die Stelle des Feuervisitators für den 1. Bezirk, umfassend die Gemeinden Albach, Allendorf (Lahn), Dorf-Güll, Garbenteich, Großen-Linden, Grüningen, Hansen, Heuchelheim, Holzheim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Steinbach und Watzenborn-Steinberg, neu zu besehen.

Maurermeister aus Gießen oder der näheren Umgebung von Gießen, die sich um die Stelle zu bewerben beabsichtigen, wollen ihr Gesuch nebst Zeugnissen über etwaige abgelegte Prüfungen und seitherige Beschäftigung bis zum 1. Juli 1922 bei uns ein­reichen.

Gießen, den 29. Mai 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. H e ß.

Betr.: Die Gründung einer Mechanikerzwangsinnung.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Dürger-- meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Von Mechanikern für Fahrräder, Näh- und Schreibmaschinen, Motorfahrzeugen und Sprechmaschinen ist Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung gestellt worden.

Sie wollen alle in Ihrer Gemeinde als Mechaniker oben» bezeichneter Art tätigen Handwerker in einem Bericht aufführen und sie darüber hören, ob sie für oder gegen die'Errichtung einer Zwangsinnung sind.

Binnen 2 Wochen sind die Listen dem Kommissar Neferendar Dr. Lotz Gießen, Kreisamt, zuzusenden.

Gießen, den 31. Mai 1922.

Kreisamt. Gießen. 3. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Nachdem ein Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung für das Mechanikerhandwerk für Fahrräder, Näh- und Schreib­maschinen, Motorfahrzeuge und Sprechmaschinen, deren Bezirk die Stadt und den Kreis Gießen umfassen soll, gestellt worden ist, fordere ich alle selbständigen Handwerker, die in dem ge­nannten Bezirke das Mechanikerhandwerk obenbezeichneter Art betreiben, auf, mir bis zum 25. Juni 1922 schriftlich mitzuteilen,

ob -sie sich für oder gegen die Errichtung der Zwangsinnung aussprechen.

Die Mitteilungen sind zu richten an den unterzeichneten Kommissar, Gießen, Hessisches Kreisamt. Die Abgabe einer Aeußerung ist auch für die Handwerker erforderlich, die den Antrag auf Errichtung der Zwangsinnung gestellt haben. Nach Ablauf des obigen Zeitpunktes eingehende Aeußemngen sowie solche Erklärungen, die nicht erkennen lassen, ob der Errichtung einer Zwangsinnung zugestimmt wird oder nicht bleiben un­berücksichtigt.

Gießen, den 31. Mai 1922.

Der Kommissar: Dr. Lotz, Neferendar.

Betr.: Wie oben.

Au die Bürgermeistereien des Kreises.

Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten bringen.

Gießen, den 31. Mai 1922.

' _______Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Walzarbeiten.

Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Kreisstraße Langsdorf-Niederbessingen für den Fuhrwerksverkehr vorn?. Juni ab gesperrt.

Der Verkehr geht über Nonnenroth.

Gießen, den 3. Huni 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.

Drenstnachrichten des Kreisamtes.

N a ch w e i s u n Klauenseuche

Kreis

Darmstadt . . . Bensheim . . . Dieburg .... Groß-Gerau . . Heppenheim . . Gießen . .'. . Alsfeld .... Büdingen . . . Friedberg . . . Lauterbach . . . Schotten . . . Niainz .... Dingen . .

Oppenheim . . . Worms ....

g über den Stand der Maul- und n Hessen am 15. Mai 1922.

Gemeinden Gehöfte

(Gutsbezirke) ins- davon ins- davon

gesamt (Sp. 1) gesamt (Sp. 3) neu neu

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4

2-41

3 2 5 4

4 16 3

2 f 3 1

1111

3 3 4 4

10 3 64 46

6 2 11 4

3-41

5 15 1

2 2 2 2

2 - 4 -

1 2 1

1111 2^32

3n Eichelsdorf (Kreis Schotten) Klauenseuche erloschen.

ist die Maul- und

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Grüningen; hier den i!I. Abschnitt.

3n der Zeit vom 27. Mai bis einschließlich 10. Juni 1922 liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Grüningen

die Gütergeschosse II, enthaltend die Ordnung der Nechts- verhältnisse

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Grüningen schriftlich einzureichen.

Die Einwendungen dürfen sich nur noch auf die Ordnung der Nechtsverhältnisse beziehen.

Friedberg, den 21. Mai 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

S ch n i i t s p a h n, Negierungsrat.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch» und Steindruckerei. R. Lange. Ließen.