fönen anheimgestellt, entsprechenden Antrag bei uns zu stellen Berechtigten Anträgen wird von uns baldigst entsprochen werde',/ x ®‘c Bürgermeistereien der La ndgemeinden des Kre-ises werden angewiesen, vorstehende Bekanntmachung zur Kenntnis der Beteiligten zu oringen.
Sieben, den 3. Februar 1922.
Hessisches Kreisamt Sieben (Amtliche Kreisfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene). 3. B.: Dr. Heb.
Betr.: Gebühren der Feuervisitatoren.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Soweit unserer Dersügung vom 23. August 1921 — Amtsverkündigungsblatt Ar. 124 vom 26. August 1921 — noch nicht eiEprochen ist, wird hiermit ihre Erledigung mit Frist von 3 Sagen erinnert.
Sieben, den 28. Januar 1922. . x
Kreisamt Sieben. 3. D.: Dr. Heb-
Detr.: Die veterinärpolizeiliche Beaufsichtigung der Zuchthengste.
An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
-Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Ministeriums des 3nnern vom 15. Januar 1922 (Amtsverkündigungsblatt Ar. 13) geben wir Ihnen hiermit auf, 'sämtliche 'm Ihrem Dienst- bezirk befindlichen Hengste bei uns anzumelden, einerlei, ob sie zur Zucht verwendet werden sollen oder nicht.
Fehlbericht ist erforderlich.
Sieben, den 23. Januar 1922.
Kreisamt Sieben. 3. B.: Welcker.
Betr.: Vergehen gegen das Aeichsfleischbeschaugeseh.
An die Gendarmerie-Stationen des Kreises.
Sie wollen feststellen, welche Sastwirte entgegen den Bestimmungen des 8 2 Absatz 3 des Gesetzes die von ihnen geschlachteten Tiere nicht der Schlachtvieh- und Fleischbeschau unterworfen haben.
Sieben, den 1. Februar 1922. ’
___________Kreisamt Sieben. 3. D.: Weicker.____________
Bekanntmachung.
Detr.: Klauenviehmarkt in Lich.
Wir genehmigen hiermit für Montag, den 27. l. Mts. die Abhaltung eines Marktes für Schweine und Schafe zu Lich unter- folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden:
1. Tiere aus Zuchtbeständen unverseuchter oberhessischer Kreise. Durch Arsprungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen.
2. Tiere von Händlern unverseuchter oberhessischer Kreise, die nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne duichgemacht haben. Aachwejs durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.
3. Die Tiere der Händler sind auf einem, von dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material auftreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.
4. Die .Untersuchung des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allensaltsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren
5. Der Austrieb darf nur in der Zeit von 9 10 Uhr vormittags stattfinden. (§ 47 der Bundesrats-Ausführungsbestimmungen zum RDG.)
Sieben, de» 1. Februar 1922.
Kreisamt Sieben. 3. D.. Welcke r.
Dieilstrrachvichteu des Kreisamtes.
3n der Gemeinde Butzbach (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Ort und Gemarkung Butzbach bilden ein Sperrgebiet. Die Orte Aieder-Weisel, Hoch-Weisel, Hausen und Pohl-Göns einschließlich ihrer Gemarkungen bilden ein Deobachtungsgebiet.
Die Maul- und Klauenseuche in A o d h e i m d. d. H. (Kreis Friedberg) ist erloschen.
Bckatttttmachung.
B e t r.: Feldbereinigung Londorf: hier: ' den Geldausgleich. 3n der Zeit vom 8. bis einschließlich 14. Februar 1922 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Londorf
das Hauptgeldausgleichsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Ossenlegungszeit bei der Bürgermeisterei zu Londorf schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 29. Januar 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
S ch n i t t s p a h n, Aegierungsrat.
Bckaiurtmachung.
3n der Zeit vom 16.—31. Jan. 1922 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 silbernes Zigarettenetui, 1 Federhaltermäppchen
mit Inhalt, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Fünfmarkschein, 1 einzelner grauer Stoffhandschuh, 1 hellblaue Studentenmütze, 1 kleiner schwarzer Sammethandbeutel, 1 Stoffgürtel von einem Kinderkleidchen, 1 Kinderschürze, blau rot gestreift 1 vernickelte Herrenbrille, 1 schwarzer Damenhandbeutel, 1 schwarzer Pelzkragen, 1 Zwanzigmarkschein, ein Kinderperlenhandtäschchen, 1 grauer Kaninpelzkragen: verloren: 1 Brille, 1 Trauring (gez. Maria), 1 Aktenmappe
aus Rindsleder, 1 schwarze Handtasche mit blauem Futter, 1 Stempel (kleiner Markenstempel), 1 einzelner gestrickter grauer Herrenhandschuh, 3 weiße Sportkragen, 1 Selb» mäppchen mit Inhalt, 1 silberne Armbanduhr, 1 Paket mit 10 Meter Band, 1 Stück Stoff und eine Schürze.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Ahr vormittags und 4—5 Ahr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Ar. 1, erfolgen.
Sieben, den 1. Februar 1922.
Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindkuckerei. R. Lange, Gießen.


