AmtsverküMguiWblatt
für die provinziaidireition Gberhesien und für dar Kreisamt Eiehen. @ri<teint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Rur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6.— vierteljährlich. 3**. 16 _________________ b. Februar 1922
Jnhalts-Aebers'.cht: Die Rechnung der Kreiskasse für 1918. - Technische Lehrerinnen; hier: Anwärterliste. - Ausstellung der Grundbücher. - o j 8 ^uerungszujchusse an Schwerkriegsbeschädigte usw. - Gebühren der Feuervisitatorene - Die veterinärpolizeiliche Leaufsichtigung der Zuchthengste. - Vergehen gegen das Re-chsflelfchveschaugesetz. - Klauenviehmarkt in Lich. - Dienstnachrichten. Feldbereinigung Londorf. —
Gesunde^:, verloren.
Gekamrtmachung.
2tücßbein ich zum chroviuzialdireltor der Provinz Oberheffen und KreiSdirelior des Kreises Tiehen ernannt tvorden bin, habe ich die Dienstgeschäfte heute übernommen.
Giehen, den 2. Februar 1922.
Matthias.
Betr.: Die Rechnung der Kreiskasse für 1918.
ülnszna
aus der von der Oberrcchnungskanuner geprüften Rechnung der Kreiskasse des Kreises Gießen für 1918.
Einnahme Bezeichnung der Rubriken Ausgabe' - <" ch ' ./< S.
123 581 56 1. Rechnungsrest ........ — —
3 888 244 10 3. Kriegsleistungen...... 4 003 745 07
— 4. Beihilfen an Familien einberufe- ner Mannschaften ...... — —
423 50 ;• 5. Beihilfen an Veteranen ... 300 —
37 277 16 6. Allgemeine Verwaltung ... 69784.18
246 491 31 7. Kreisstrahen und Bemeindebau-
wesen .......... 318 886 98
800 — 8. Unterricht, Wissenschaft und Kunst ' 208-3 85
6 105 25 9. Gesundheitspflege ....... 18 527 28
— 9a. Soziale Fürsorge ..... 1 342 80
12 201 05 10. Landwirtschaft,GewerbemVerkehr 28378 67
64 672 61 11. .Unterstützungen..... . 96 500 88
— — ■ 12. Beitrag zur Provinzialkaffe . . »154 742 07
29 365 82 13. Kapitalzinsen..... . 9 045 74
- 2 240 — 13 «.Kursgewinn........ — —
14. Zurückzuzahlende Kapitalien . . 8 598 36
247 965 30 15. Zurückzuempfangende und aus-
zuleihende Kapitalien .... - 258333 37 — — 16. UneinbringlichePostenuRachlässe , 642 53
— ' -- 17. Vorübergeh. Kriegseinrichtungen 3 412 31
500 000 — 20. Beiträge der Gemeinden und Gemarkungen ........ — —
5 159 367 66 4974327 17
Abschluß.
Gesamtsumme der Einnahme . 5159 367 66 M „ Ausgabe . 4 974 327 17 „
Verglichen bleibt Rest 185 040 49 M
Dieser besteht'
a) in barem Vorrat... 185 040 49 M
b) in liq. Ausständen . — — „
Summe Ivie oben 185 040 49 M
Gießen, am 8. Juni 1920.
Der Kreiskassenrechner: gez. Kaust.
Revidiert, ohne daß sich für obigen Abschluß eine Aendrrung ergeben hat.
Darmstadt, den 21. November 1921.
Oberrechnungskammer: gez. Süffert.
Wird gemäß Artikel 43 der Kreis- und Provinzialordnung veröffentlicht.
Gießen, den 2. Februar 1922.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. I. V.: W e l ck e r.
Hessisches Darmstadt, 23. Januar 1922.
Landesamt für das Bildungswesen.
Derr.: Technische Lehrerinnen; hier: Anwärterliste.
Zwecks- Ausstellung einer Anwärterliste der technischen Lehrerinnen ergeht an die bis jetzt noch nicht zur Verwendung gekommenen Anwärterinnen, die sich für Schule und Fortbil- dunosfchule zur Verfügung stellen wollen, die Aufforderung, entsprechende Gesuch: bis spätestens 1. März Ls. Js. bei uns einzureichen. In Betracht kommen in erster Linie Anwärterinnen, die mindestens zwei Prüfungen (für Handarbeit und Hauswirt-
i schast) abgelegt haben. Den Gesuchen sind Zeugnisabschriften und Lebenslauf bcizufügen. Frühere Meldungen sind zu erneuern.
Die Kreisschultömmissivnen wollen für Derv»fentlichung dieser Bekanntmachung in den Kreisblättern Sorge tragen.
Tl r st a d t.
Bekatt rrtmachurrg, die Aufstellung der Grundbücher (Ortsgrundbücher) und die Fertigung der zugehörigen Abzeichnungen der Grundbuchskarten betreffend. Dom 23. Januar 1922.
Die Gebühren für die Aufstellung der Grundbücher (Orts- grundbüche.) oder Abschriften der topographische,! Gü.ecvrrzeich- nijse (Artikel 2 des Gejetzes, die Fortführung der Grundbuch- karten und der bisherigen Grundbücher betreffend, vom 14. Juli 1920) und der zugehörigen Kartenabzeichnungen werden auf das Doppelte der in der Bekanntmachung vom 23. April 1921 (Reg.» Blatt Ar. 9) aufgeführten Betrüge erhöht.
Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Darmstadt, den 23. Januar-1922.
Hessische Ministerien Les Innern, der Justiz und der Finanzen., v. Brentano. I. D.; L o r b a ch e r. Henrich.
Bekarmtmach u rrg.
B etr.: Lausende Leus ungszuschüsse an Schwerkriegsbeschädigte, erwe.bsu lfäh ge Kriege.wit cen, Krrege.wat en, Krieger» eitern, Altreiuner und Altrentnerinnen.
Die seit August 1921 Lurch die Post und die unterzeichnete Stelle bezahlten monatlichen Leuerungszuschüsse za den lau) eit»'- den Renten nach dem Reichsversorgungsgeseh sind mit Ende Dezember 1921 in Wegfall gekom men. ,
Zufolge Erlasses des Beichsarbcitsministers vom 21. De- zenrber 1921, der gleichzeitig die früheren Bestimmungen über Leuerungszuschüsse außer Kraft setzt, wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1921 ein Leuerungszuschutz nur noch an die Schwerkriegsbeschädigten, erwerbsunfähigen Kriegerwitwen, Krieger- wai,en, Kriege, eitern, Altrentner und Alt entne.innen gewährt die nicht im Erwerbsleben stehen, d. h. deren Arbeitsverdienst oder sonstiges Einkommen, einschließlich Erwerdslosenunterstützung. Krankengeld usw. die jeweiligen Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung mindestens um i/3 übersteigt.
Dec monatliche Teuerungszuschutz beträgt nunmehr für jeden Schwerbeschädigten,
dessen Erwerbsfähigkeit höchstens um 80 Prozent gemindert ist .......... 90 Akk
dessen Erwerbsfähigkeit um mehr als 80 Prozent geminde t ist.......... . 130 Olif
daneben, wenn er für Kinder (§ 30 des RVG.)
zu sorgen hat, für jedes Kind..... 30 Mk.
für jede erwerbsunfähige Witwe....... 80 Mk.
für jede vaterlose Waise ..... 40 MH
für jede elternlose Waise......... 50 Mk.
für jeden Eltecnteil . ........ zg Mk.
Die für die Monate Oktober bis Dezeiiiber 1921 nach Abzug der durch Post und Fürsvrcestelle für diese Zeit gezahlten Teue- rungszuschüsse hiernach, zustehende Nachzahlung,' sowie die Beträge für die Monate Januar und Februar 1922 sind inzwischen durch die zuständigen Gemeindekasfen zur Auszahlung gelangt Soweit dies noch nicht geschehen sein sollte, werden Lic 'in Betracht kommenden Rentenempfänger und Rentenempfängerinnen aufgefordert, di: angewiesenen Beträge bei den Gemnnderechnern in Empfang zu nehmen Sollten diese ausnahmsweise nicht im Besitz Von Anweisungen für Personen sein, die ans die genannten Teuerungszuschüsse Anspruch zu haben glauben, wird diesen Per-


