Ausgabe 
6.1.1922
 
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Vorstehende Ueb erficht wird

hiermit veröffentlicht.

Gießen, den 2. Januar 1922.

Hessisches Kreisamt Gießen

3. V.: Hemmerde.

Umlagen der politischen Gemeinden

Steuerwerte

Gemeinden

Umlagen-

Gebäude

Land- und forstw.

Anlage-und

Zu-

Ausschlags­satz in -3<

Bemerkungen

bedarf

und Bau-

genutzte

Betriebs-

auf 100 Jt

Plätze

Grundstücke und Rechte

kapital

sammen

Steuerwerk

M

Jl

M

M

Odenhausen.....

1 200

225 500

839 900

306 800

1 372 200

8,745

Oppenrod......

5 000

176 000

494 100

132 300

- 802 400

62,313

Queckborn......

7 300

670 700

1 864 200

1 108 700

3 643 600

20,035

Rabertshausen ....

1800

123 400

541 900

210 400

875 700

20,555

Aeinhardshain ....

8 400

210 000

704 500

326 000

1 240 500

67,716

Reiskirchen.....

2 200 '

971 500

1 830 300

907 700

3 709 500

5,931

Rodheim......

4 800

208 200

1 909 900

288 460

1 606 500

29,879

Rödgen. ... . . . .

15 000

619 900

1 177 200

320 400

2 117 500

70,840

Röthges......

4100

131 300

544 700

170 000

846 000

48,463

Rüddingshausen . . .

9 100

430 800

994 300

628 800

2 053 900

44,306

Ruttershausen ....

700

423 800

859 800

153 800

1 437 400

4,870

Saasen.......

14 500

415 300

1 076 100

429 600

1 921 000

75,480

1470

10 761

13,660

auf die Parzellenbesitzer

Stangenrod . . . . .

3 300

186 400

645 800

488 800

1 321 000

24,981

Staufenberg.....

700

860 400

1 227 600

473 200

2 561 200

2,733

Steinbach......

7 600

1 008 200

1 891 100

1 014 900

3 914 200

19,416

Steinheim......

5 000

318 800

1 427 100

290 900

2 036 800

24,548

Stockhaufen.....

8 400

83 600

274 400

1 142 400

1 500 400

55,982

Trais-Horloff.....

22 690

494 100

972 700

1 858 700

3 325 500

67,960

Trais a. d. Löa. . . .

4 600

892 300

1 891 300

806 900

3 590 500

12,801

Trohe.......

1 100

167 600

52 800

60 500

280 900

39,160

Utphe..... .

10 000

399 200

2 175 900

554 000

3 129 100

31,958

Villingen......

1 000

730 200

2 277 200

738 500

3 745 900

2,670

Watzenborn-Steinberg .

30 400

2 146 800

2 289 800

1 633 200

6 069 800

, 50,084

Weickartshain ....

17100

313 000

410 400

1 073 900

1 797 300

95,142

Weitershain.....

349 600

1 322 000

629 600

2301 200

auf Gebäude.

Wiefeck. . ... . .

114 500

4 233 100

3 473 100

4 264 600

11 970 800

82,34

102,93

auf Grundstücke und das

Winnerod......

5162

112 700

452 300

209 000

774 000

66,699

Anlage- u.Betriebskapital

Feldgemarkungen:

-*

4 200

Feldheim ......

600

1 500

906 500

912 200

6,578

Ober-Steinberg ....

6 900

10 000

378 800

4 000

392 800

175,662

Betr.: Die Aufstellung der Gemeinde-, Mark- und Stiftungs- Voranschläge für Rj. 1922.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Mark-- und Stiftungsborstände des Kreises.

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, daß das neue Dolks- schulgeseh mit Wirkung vom 1. April 1922 in Kraft treten wird und somit die Verpflichtung der Gemeinden zur Aufbringung der persönlichen Kosten für die Schulen (einschließlich der Kosten für die Fortbildungsschule und den Handarbeitsunter­richt) in Wegfall zu kommen haben und sonach in den Gemeinde­voranschlägen für 1922 Mittel nicht mehr vorzusehen sind.

Gießen, den 2. Januar 1922.

Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Bekanntmachung.

Betr.: Den Ferdinand Reu schling von H e u ch e l h e i in.

älnser Ausschreiben vom 21. v. Mts. hat durch Ermittlung des Gesuchten seine Erledigung gefunden.

Gießen, den 3. Januar 1922.

Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.

Betr.: Die Veranlagung der Hundesteuer für das Kj. 1922.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Soweit die Erhebung von Zuschlägen zur staatlichen Hunde­steuer ab 1. ds. Mts. beschlossen worden ist, empsehlen wir, die inzwischen wohl fertiggestellten Hundesteuerlisten bis läng­stens 1 0, ds. Mts. an das Hauptzollamt Gießen einzusenden, degsleichen die Listen der steuerfreien Hunde.

Gießen, den 5. Januar 1922.

t Kreisamt Gießen. I. V.: He mm er de.

Bckauutmachuug.

Betr.: Reinigung der Fußsteige von Schnee und Eis.

Die Eigentümer von an die Straße grenzenden Grundstücken machen wir erneut auf die ihnen obliegende Pflicht der Reinigung der Fußsteige von Schnee und Eis aufmerksam.

Der frischgefallene Schnee ist alsbald nach Beendigung des Schneefalls, und wenn dieser während der Rächt stattgefunden hat, längstens bis 8 Ahr vormittags von dem Fußsteig 311. ent­fernen, und zwar muß der Fußsteig in seiner ganzen Breite bis zur Fahrbahn schneefrei gemacht werden.

Bei fortdauerndem Schneefall ist diese Reinigung so ost als notig zu wiederholen.

Wenn auf den Fußsteigen Glatteis oder infolge an­dauernden Schneefalls, Frofleinwirkung oder aus sonstigen Ur- sachen Schnee- und Eisbuckel sich. gebildet haben, so daß die Fußsteige schwer zu begehen sind, müssen diese in einer Breite von mindestens einem Meter mit Sand, Kies, Sügemehl oder- anderem geeigneten Material ausgiebig bestreut werden.

Das Aufflreuen von Abfällen, Schlacken oder sonst unge­eignetem Material ist verboten.

Rach eingetretenem Tauwetter sind die Fußsteige unter Ver­meidung von Beschädigungen gründlich zu reinigen.

Hierbei ist zu beachten, daß nach den Vorschriften für den Verkehr und den Schuh der städtischen elektrischen Straßen­bahn Schnee und Eis auf das B a h n p l a n u m ober dicht an das Gleis nicht abgeworfen werden dürfen. !

Die Polizeibeamten sind angewiesen, den Befolg zu über­wachen und nötigenfalls Strafanzeige zu erheben.

Gießen, den 5. Januar 1922.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

Druck der Brühllchen Unwerfitätr-Buch- imb 5t»i»druckerri 3t La»z«, «kfetc