Vorstehende Ueb erficht wird
hiermit veröffentlicht.
Gießen, den 2. Januar 1922.
Hessisches Kreisamt Gießen
3. V.: Hemmerde.
Umlagen der politischen Gemeinden
Steuerwerte
Gemeinden
Umlagen-
Gebäude
Land- und forstw.
Anlage-und
Zu-
Ausschlagssatz in -3<
Bemerkungen
bedarf
und Bau-
genutzte
Betriebs-
auf 100 Jt
Plätze
Grundstücke und Rechte
kapital
sammen
Steuerwerk
M
Jl
M
M
■ ‘
Odenhausen.....
1 200
225 500
839 900
306 800
1 372 200
8,745
Oppenrod......
5 000
176 000
494 100
132 300
- 802 400
62,313
Queckborn......
7 300
670 700
1 864 200
1 108 700
3 643 600
20,035
Rabertshausen ....
1800
123 400
541 900
210 400
875 700
20,555
Aeinhardshain ....
8 400
210 000
704 500
326 000
1 240 500
67,716
Reiskirchen.....
2 200 '
971 500
1 830 300
907 700
3 709 500
5,931
Rodheim......
4 800
208 200
1 909 900
288 460
1 606 500
29,879
Rödgen. ... . . . .
15 000
619 900
1 177 200
320 400
2 117 500
70,840
Röthges......
4100
131 300
544 700
170 000
846 000
48,463
Rüddingshausen . . .
9 100
430 800
994 300
628 800
2 053 900
44,306
Ruttershausen ....
700
423 800
859 800
153 800
1 437 400
4,870
Saasen.......
14 500
415 300
1 076 100
429 600
1 921 000
75,480
1470
—
—
—
10 761
13,660
auf die Parzellenbesitzer
Stangenrod . . . . .
3 300
186 400
645 800
488 800
1 321 000
24,981
Staufenberg.....
700
860 400
1 227 600
473 200
2 561 200
2,733
Steinbach......
7 600
1 008 200
1 891 100
1 014 900
3 914 200
19,416
Steinheim......
5 000
318 800
1 427 100
290 900
2 036 800
24,548
Stockhaufen.....
8 400
83 600
274 400
1 142 400
1 500 400
55,982
Trais-Horloff.....
22 690
494 100
972 700
1 858 700
3 325 500
67,960
Trais a. d. Löa. . . .
4 600
892 300
1 891 300
806 900
3 590 500
12,801
Trohe.......
1 100
167 600
52 800
60 500
280 900
39,160
Utphe..... .
10 000
399 200
2 175 900
554 000
3 129 100
31,958
Villingen......
1 000
730 200
2 277 200
738 500
3 745 900
2,670
Watzenborn-Steinberg .
30 400
2 146 800
2 289 800
1 633 200
6 069 800
, 50,084
Weickartshain ....
17100
313 000
410 400
1 073 900
1 797 300
95,142
Weitershain.....
—
349 600
1 322 000
629 600
2301 200
—
auf Gebäude.
Wiefeck. . ... . .
114 500
4 233 100
3 473 100
4 264 600
11 970 800
82,34
102,93
auf Grundstücke und das
Winnerod......
5162
112 700
452 300
209 000
774 000
66,699
Anlage- u.Betriebskapital
Feldgemarkungen:
-•*
4 200
Feldheim ......
600
1 500
906 500
912 200
6,578
Ober-Steinberg ....
6 900
10 000
378 800
4 000
392 800
175,662
Betr.: Die Aufstellung der Gemeinde-, Mark- und Stiftungs- Voranschläge für Rj. 1922.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Mark-- und Stiftungsborstände des Kreises.
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, daß das neue Dolks- schulgeseh mit Wirkung vom 1. April 1922 in Kraft treten wird und somit die Verpflichtung der Gemeinden zur Aufbringung der persönlichen Kosten für die Schulen (einschließlich der Kosten für die Fortbildungsschule und den Handarbeitsunterricht) in Wegfall zu kommen haben und sonach in den Gemeindevoranschlägen für 1922 Mittel nicht mehr vorzusehen sind.
Gießen, den 2. Januar 1922.
Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Ferdinand Reu schling von H e u ch e l h e i in.
älnser Ausschreiben vom 21. v. Mts. hat durch Ermittlung des Gesuchten seine Erledigung gefunden.
Gießen, den 3. Januar 1922.
Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.
Betr.: Die Veranlagung der Hundesteuer für das Kj. 1922.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Soweit die Erhebung von Zuschlägen zur staatlichen Hundesteuer ab 1. ds. Mts. beschlossen worden ist, empsehlen wir, die inzwischen wohl fertiggestellten Hundesteuerlisten bis längstens 1 0, ds. Mts. an das Hauptzollamt Gießen einzusenden, degsleichen die Listen der steuerfreien Hunde.
Gießen, den 5. Januar 1922.
t Kreisamt Gießen. I. V.: He mm er de.
Bckauutmachuug.
Betr.: Reinigung der Fußsteige von Schnee und Eis.
Die Eigentümer von an die Straße grenzenden Grundstücken machen wir erneut auf die ihnen obliegende Pflicht der Reinigung der Fußsteige von Schnee und Eis aufmerksam.
Der frischgefallene Schnee ist alsbald nach Beendigung des Schneefalls, und wenn dieser während der Rächt stattgefunden hat, längstens bis 8 Ahr vormittags von dem Fußsteig 311. entfernen, und zwar muß der Fußsteig in seiner ganzen Breite bis zur Fahrbahn schneefrei gemacht werden.
Bei fortdauerndem Schneefall ist diese Reinigung so ost als notig zu wiederholen.
Wenn auf den Fußsteigen Glatteis oder infolge andauernden Schneefalls, Frofleinwirkung oder aus sonstigen Ur- sachen Schnee- und Eisbuckel sich. gebildet haben, so daß die Fußsteige schwer zu begehen sind, müssen diese in einer Breite von mindestens einem Meter mit Sand, Kies, Sügemehl oder- anderem geeigneten Material ausgiebig bestreut werden.
Das Aufflreuen von Abfällen, Schlacken oder sonst ungeeignetem Material ist verboten.
Rach eingetretenem Tauwetter sind die Fußsteige unter Vermeidung von Beschädigungen gründlich zu reinigen.
Hierbei ist zu beachten, daß nach den Vorschriften für den Verkehr und den Schuh der städtischen elektrischen Straßenbahn Schnee und Eis auf das B a h n p l a n u m ober dicht an das Gleis nicht abgeworfen werden dürfen. !
Die Polizeibeamten sind angewiesen, den Befolg zu überwachen und nötigenfalls Strafanzeige zu erheben.
Gießen, den 5. Januar 1922.
Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.
Druck der Brühllchen Unwerfitätr-Buch- imb 5t»i»druckerri 3t La»z«, «kfetc


