Ausgabe 
5.9.1922
 
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vom Finanzamt eine Ermäßigung nicht vorgetragen ist, noch eine Ermäßigung berücksichtigen.

Beispiele:

1. üknvepheirateter Arbeitnehmer mit 3500 Mk. Monats- . arbettslohn'. Ab. 1. August 1922 sind von dem für den Monat August und die folgenden Monate gezahlten Arbeitslohn monat­lich einzubehalten: 350 Mk. (d. i. IQ v. S>. von 3500 Mk) (40 + 90 =) 130 Mk. = 220 Mk. '

2. Verheirateter Arbeitnehmer ohne Kinder, dem vorn Finanz- , amt eine Erhöhung des Werbungskostenpauschsatzes von 540 Mk. auf 780 Mk. jährlich zugelassen worden ist, mit einem Monats- arbeitslbhn von 2700 Mk. MonaWch ab 1. August einzubehalten: 270 (40-4-90 + 40=) 170 Mk. --- 100 Mk.

3. Verheirateter Arbeitnehmer mit zwei minderjährigen Kin- dem. Wo-chenlöhn 1200 Mk. Ab 1. August 1922 wöchentlich ein» zubehalten: 120 (9,60 + 21,60 + 9,60 + 19,20 -s- 19,20 =) 79,20 - Mark = 40,80 Mk. -- abgerundet auf 40 Mk.

4. Verheirateter Arbeitnehmer mit drei minderjährigen Kin­dern und zwei vvm Finanzamt zur Berücksichtigung zugelassenen mittellosen Angehörigen: Tageslohn 210 Mk. Ab 1. August 1922 kein Steuerabzug mehr, da die Ermäßigungen zu (1,60 + 3,60 + 1,60 + 5 x 3,20 =) 22,80 Mk. den an sich einzubehaltenden Betrag . von 21 Mk. (d. i. 10 v. H. von 210 Mk.) übersteigen.

Gültig ab 1. August 1922.

Sie bei monatlicher, wöchentlicher, täglicher oder zweistünd- licher Löhn- oder Gehaltszahlung zu berücksichtigende Ermäßigung des von dem Arbeitslöhn (Geld und Natural- oder Sachbezüge) einzubehaltenden Betrages von 10 v. H. beträgt:

Familienstand monat- wöchent- täglich zweistünd­lich M> lich M . lich M

31,20 5,20 1,30

40,80 6,80 1,70

50,40 8,40 2,10 '

60, 10, 2,50

69,60 11,60 -2,90

79,20 .13,20 3,30

88,80 14,80 '. 3,70

98,40 16,40 4,10

Soweit"bei den für den Monat August im Voraus gezahlten Bezügen'die erhöhten Ermäßigungen nicht berücksichtigt werden konnten,' ist dies bei der nächsten Zahlung durch Anrechnung des entsprechenden Anterschiedsbetrags nachzu'holen. Eine Berichti­gung der Steuerbücher durch Zahlenänderung von Seiten der Gemeindebehörden, Finanzämter oder Arbeitgeber kommt nicht in Frage.____________________________________________________

V e t r.: Staatszuschüsse zur Schaffung neuer und zur .Unter­stützung bestehender Krippen usw.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

.Unter Hinweis auf die unter Kapitel 55, Titel 2 des Staats­voranschlags vorgesehenen Mittel für Staatsbeiträge zur Schaf­fung neuer und zur Llnterstützung bestehender Krippen, Klein­kinderschulen (Kindergärten) und Horte empfehlen wir Ihnen, die hiernach in Frage kommenden Anstalten Ihres Dienstbezirks auf die Möglichkeit einer Staatsbeihilfe aufmerksam zu machen, oder falls die Schaffung neuer Anstalten in Frage kommt, ge­gebenenfalls die Gewährung einer Beihilfe anzuregen. Die An­träge sind an uns einzureichen und von Jahnen zu begutachten. Der Vorlage der Anträge sehen wir bis 25. September lfd. Jahres entgegen. Falls Anträge nicht eingehen, ist Fehlbericht zu erstatten.

Gießen, den 30. August 1922.

- Kreisamt Gießen. 3. D.: Weicker.

Betr.: Friedberger Geschichtsblätter.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Nachstehende Verfügung des Lanöesamts für das Bildungs­wesen bringen wir zu Ihrer Kenntnis:

Wir empfehlen Ihnen, die Lehrer- und Schülerbiblivtheken auf dieFriedberger Geschichtsblätter" hinzuweisen und den Bezug dieser Zeitschrift zu empfehlen. Sie wird herausgegeben im Auf­trag der Stadt Friedberg durch den Geschichts- und Altertums»

älnverheirateter oder verwit­weter Arbeitnehmer ohne Kinder . \ . . . . . 130,

Verheirateter Arbeitnehmer

ohne Kinder......170

Unverheirateter oder verwit­weter Arbeitnehmer mit einem mittellosen Angehöri­gen oder einem minderjäh- gen Kind , ..... 210

Verheirateter Arbeitnehmer mit einem minderjährigen

- Kind oder mittellosen An­gehörigen ...... 250

Ledig ob. verwitwet mit zwei minderjährigen Kindern od. mittellosen Angehörigen. . 290,

Verheiratet mit zwei minder­jährigen Kindern oder mittel­losen Angehörigen.... 330,

Ledig oder verwitwet mit drei minderjährigen Kindern oder mittellosen Angehörigen. . 370,

Verheiratet mit drei minder­jährigen Kindern oder mittel­losen Anaeböriaen.... 410,

verein Friedberg und enthält Beiträge zur Geschichte Und Landes­kunde der Wetterau, die im Heimatkundlichen Unterricht wert- . volle Verwendung finden können. Wir würden es auch begrüßen, wenn die Lehrer des Kreises, soweit sie Heimat- und volkskundlich interessiert sind, die Friedberger Geschichtsblätter durch ihre Mit­arbeit unterstützen würden. .

Gießen, den 30. August 1922.

_________Kreisschulamt Gießen. 3. D,: Hemmerde. Detr.: Das Aufkäufen von Waren durch Ausländer.

Bekanntmachung.

Das Auskausen von Waren, darunter zum Teil von solchen' des dringenden Lebensbedarfs für die einheimische Bevölkerung, durch Ausländer nimmt infolge der herrschenden Geldentwertung in letzter Zeit in bedrohlicher Form überhand. Das Ministerium des Innern hat deshalb strengste Handhabung der für die Aus­länder gültigen Paß- und Meldebestimmungen angeordnet.

Es wird nicht ausbleiben, daß bei Ausübung der hiernach ' erforderlichen Kontrolle an Bahnhöfen, auf Straßen oder an sonstigen öffentlichen Orten gelegentlich auch einmal Inländer oder im Besitze gehöriger Pässe befindliche Ausländer durch- die Polizei angehalten werden. Cs darf aber angenommen werden, daß die Bevölkerung im allgemeinen die Notwendigkeit genauer'- Kontrolle anerkennen und im Interesse der Sache unvermeid­liche Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen wird.

Gießen, den 4. September 1922. "<; :-+>

Kreisamt Gießen. I. V.: Hemm er de.

Au die Ortspolizeibehörden der Landgemeinden und die Gendarmerie des Kreises.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung beauf­tragen wir Sie, für strengste Handhabung der für die Ausländer » gültigen Paß- und Meldebestimmungen besorgt zu sein. .

Alle Zuwiderhandlungen sind zur Anzeige zu bringen. Aus- - länder, die sich nicht im Besitz ordnungsmäßiger Ausweispapiere befinden, sind uns zwecks Durchführung des Ausweisungsver» fahrens vorzuführen.

Gießen, den 4. September 1922.

_________Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.

Betr.: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder sind bis spätestens 20. September einzureichen.

Zur Erleichterung der Prüfung der Verzeichnisse wird emp­fohlen, bei der Aufstellung Vordrucke, die bei Wilhelm Klee in Gießen zu haben sind, zu benutzen.

Gießen, den 2. September 1922.

_________Kreisschulamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.__________ Bet r.: Die Beitreibung der Gemeindegefälle.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir scheu bis zum 15. Sep tember l.Js. der Einsendung : der Mahn- und Pfändungsbefehle oder der Erstattung von Fehlberichten entgegen.

Gießen, den 2. September 1922.

_________Kreisamt Gießen. I. V.: Hemm er de._____-

Dicnstnachrichten des Kreisamtes.

Das Ministerium des Innern Hat dem Landesverband für Zucht und Prüfung des badischen Pferdes E.V. in Freiburg (Breisgau) die Erlaubnis erteilt, 3000 Lose einer gelegentlich des Freiburger Pferdemarktes zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Dolksstaates Hessen zu vertreiben. Ziehungstag:. 3. November 1922. Nach dem von der zuständigen Behörde ge- nchmigten Verlosungsplan dürfen 35 000 Lose zu je 3,60 Mark (einschließlich- Reichsstempelabgabe) ausgegeben werden. ' Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungs­stempel versehene Lose gelangen. - Während der Zeit des Ver- ' triebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch An­kündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter " Angabe Hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losevertrieb ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen,

Bekanntmachung.

Detr.: Feldberernigung Röthges: hier: Geldausgleichungenx

In der Zeit vom 6. bis einschließlich 12. September 1922 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Röthges

das Hauptgeldausgleichungsverzeichnis sowie das Geldaus- gleichungsverzeichns zur Grenzregulierung mit Wetterfeld zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Röthges schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 27. August 1922.

Der Hessische Felöbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.

Druck der Brühl'schen Univerfitätr-Duch. und Sietnbruäterei R. Sange, Liehen