Nr. 95
5. September
1922
Hebamnien - Aenderung des AeichseinkommLnsteuergesehes. - Unterstützung bestehender Ärippen usw. Friedberger Geschichtsblatter. — Das Aufkäufen von Waren Durch Ausländer. Kinderarbeit ins gewerblichen Be° trieben. Beitreibung der Gemeindegefälle. — Gienstnachrichten. — Feldbereinigung ^Aöthges.
1.
2.
12-30 Qltf.
3.
15-40
Mk.
60—180
21«.
4.
Mk.
5.
12- 30 Mk.
60-150 Mk.
s
45-100 Mk.
15-40 2Nk.
7,50-15 Mk.
15—30 Mk.
11.
13.
30-75
Mk.
200 Mk.
7,50 Mk.
15-30
18—40
30-60 Mk.
7,50-15 Mk.
100
150
Mk.
Mk.
Mk. Mk.
7,50 Mk.
l§Mk.
Die Mindestsätze müssen bei Wenigbemittelten und in allen Fällen, in denen eine Staats-, Kreis- oder Gemeindekasse oder eine milde Stiftung für die Zahlung der Gebühren aufzukommen hat, berechnet werden. Je nach dem Einkommen der Familie können die höheren Sätze Platz greisen. Das Beibringen, eines Einlaufs, einer Scheidenausspülung oder Anlegen eines Katheters im Verlauf einer Geburt, Frühgeburt oder Fehlgeburt, und bei den Wochenbettbesuchen kann nicht besonders berechnet werden, dagegen dürfen, wenn diese Verrichtungen bei außerordentlichen Berufungen notwendig werden, außer den Sätzen nach 10—12 noch Besuchsgebühren berechnet werden.
Für etwaige Lieferung der bei der Geburt und im Wochenbett notwendigen Desinfektionsmittel und Verbandstoffe hat die Hebamme den jeweiligen Kaufwert der verbrauchten Mittel in Anrechnung zu bringen.
Die Hebamme muß auf Verlangen der Zahlungspflichtigen ihre Forderung durch eine Rechnung begründen, in der die verschiedenen beruflichen Leistungen einzeln aufgeführt und nach ihrer Zeitdauer angegeben sind. Außer den hier angeführten Gebühren hat die Hebamme keine weitere Vergütung zu beanspruchen, insbesondere keine Taufgeschenke, Patengeschenke^usw.
7. Für jeden der vorgeschriebenen Wochenbett- befuche in den ersten 10 Tagen nach der Entbindung ......
Wird die Anwesenheit der Hebamme länger als eine Stunde benötigt, für jede angefan- gene halbe Stunde . ..... .
Wenn weitere Besuche verlangt werden, gilt der gleiche Satz.
8. Für außerordentliche Berufungen am. Tage
tungen .......
14. Versieht die Hebamme Pflegedienst bei einer Schwangeren oder Wöchnerin, so hat sie außer Verköstigung zu beanspruchen:
a) für den Tag .........
b) für die Nacht ’
c) für Tag und Aacht . . .
15. Weggebuhren bei Verrichtungen in Nachbarorten für jeden Kilometer Entfernung vom Wohnsitz:
a) bei Tage . .' .........
b) bei Nacht (von 9 Ähr abends bis 7 Ähr morgens) . 7....... .
Bei Benutzung der Eisenbahn darf das Fahr- : geld berechnet werden, außerdem"die Zeitversäumnis, und zwar für jede angefangene halbe Stunde ........... Bei Stellung eines Fuhrwerks kann nur die Zeitversäumnis berechnet werden, keine Weg- gebiihr.
Erläuterungen zur Bekanntmachung, die Gebührenordnung für Hebammen betreffend, vom 9. August 1922.
Detr.: Aenderung des Deichseinkommensteuergesetzes; Hier: die vereinfachte Besteuerung des Arbeitslohnes.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger» meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wegen der von dem Reichstag mit Wirkung vom 1. August ds. Hs. an beschlossenen Aenderungen der auf die vereinfachte Besteuerung des Arbeitslohnes bezüglichen Vorschriften des Reichseinkommensteuergesetzes sind in der Tagespresse bereits entsprechende Veröffentlichungen erfolgt, deren wesentliche Bestimmungen mit Beispielen wir Ihnen zur Nachachtung nachstehend mitteilen.
Gießen, den 19. August 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemm er de.
Die Beträge, um die sich der von dem Arbeitslohn <Bar- und Natural- oder Sachbezüge) einzubehaltende Betrag von 10. v.H. des Arbeitslohnes ermäßigt, betragen bei jeder nach dem 31. Huli 1 9 2 2 erfolgenden Lohnzahlung von einem nach dem 31. Huli 1922 fällig gewordenen Arbeitslohn vom 1. August 1922 ab:
1. für den Arbeitnehmer selbst monatlich 40 Mk. (bisher
20 Mk.), wöchentlich 9,60 Mk.;
2. für den für den Arbeitnehmer zugelassenen Pauschsatz zur Abgeltung der nach § 13 zulässigen Abzüge tWerbungs- kostenpauschsatz) monatlich 90 Mk. (bisher 45 Mk), wöchentlich 21,60 Mk.;
3. für die zur Haushaltung des Arbeitnehmers zählende Ehefrau monatlich- 40 Mk. (bisher 20 Mk.), wöchentlich' 9,60 Mk.;
4. für jedes zur Haushaltung des Arbeitnehmers zählende minderjährige Kind ohne eigenes Arbeitseinkommen, bzw. nicht über 17 Hahre alte Kind mit eigenem Arbeitseinkommen oder für jeden vom Finanzamt zur Berücksichtigung zugelassenen mittellosen Angehörigen monatlich 80 Mk (bisher 30 Mk.), wöchentlich 19,20 Mk.
Diese Ermäßigungen in Höhe von 40, 90 und 80 Mk monatlich, bzw. 9,60 Mk., 21,60 Mk. und 19,20 Mk wöchentlich, sind bei jeder Lohnzahlung nach dem 31. Huli 1922 für einen nach diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Arbeitslohn zu berücksichtigen.
Der Arbeitgeber bleibt nach wie vor an die aus dem Steuerbuche für die Berücksichtigung vermerkte Zahl von Familienangehörigen gebunden, er kann z. B. nicht, wenn auf dem Steuerbuch die Ermäßigung für ein minderjähriges Kind vorgetragen ist, für ein inzwischen hinzugekommenes weiteres Kind, für das
Gebührenordnung für die hessischen Hebammen.
Die Hebammen im Volksflaat Hessen sind berechtigt, für ihre # .beruflichen Leistungen zu berechnen:
1. Für'Untersuchung auf Schwangerschaft in der ' Wohnung der Hebamme einschließlich der Datserteilung
■ 9. Für außerordentliche Berufungen bei Nacht ' (von abends 9 Ahr bis morgens 7 Ahr) sowie bei außerordentlichen Berufungen an Sonn- und Feiertagen
10. Für Beibringung eines Einlaufs (Klistiers) oder für eine Scheidenausspülung . . . . .
", Für das Anlegen des Katheters 12. Für beide Verrichtungen bei einer Berufung 13. Für die Tamponade der Scheide bei Blu-
2. Für die Antersuchung einer Schwangeren außerhalb der Geburtszeit in deren Wohnung
3. Für den Beistand bei einer Fehlgeburt bis jur ^ Dauer von 6 Stunden (ausschließlich der späteren Besuche
4. Für den Beistand bei einer regelmäßig verlaufenen Geburt oder Frühgeburt, - die die Anwesenheit der Hebamme bis zu 8 Stunden erfordert 200-600 Für jede weitere Stunde erforderlicher Än-
. Wesenheit der Hebamme .'
5. Zuschlag für die Leitung einer Zwillingsge- burt oder für die Hilfeleistung bei geburtshilflichen Operationen oder bei ärztlichen Ein-
.. . . griffen bei Fehlgeburten. ......
6. Für eine im Notfall vorgenommene Lösung s der Arme und des Kopfes bei Steiß- und - 1 Fußlage
Bekamltmachttilg,
die Gebührenordnung für Hebammen betreffend .Vom 9. August 1922.
An Stelle der Gebührenordnung für Hebammen vom 18 April 1922 ' (Negierungbslatt S. 104) tritt mit Wirkung vom 1 Huli lfd. Hs. die nachfolgend«. Gebührenordnung in Kraft.
s Sie wird bis auf weiteres vierteljährlich, zum erstenmal zum 1. Oktober üs. Hs., unter Zuziehung von Hebammen aus Stadt und Land zur Angleichung an den jeweiligen Teuerungszustand nachgeprüft. .
Darmstad t, den 9. August 1922.
'7. Hessisches Ministerium des Innern, v. Brentano
16. Für Anmeldung eines Geburtsfalles bei dem Standesamt 10—20 Mk.
17. Für Ausstellung eines Befundscheines mit Antersuchung .......... 5—10 Mk.
AmtzveMMgungMatt für die Provinzialdireltion Gberhefsen und für das Kteisamt Gießen Sgtöetnt Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 7.50 vierteljährlich.


