5. Mai
1922
stadt^des R^ichsentschädwunasamts h>Un»en'^ <^u^f)®Bun9 tiDn Demobilmachungsverordnungen. — Zweigstelle Darm-
Aauheim - SS Kretsabdeckereiverzeichniffe. - Erhebung der Kurtaxe und der Badegelder zu 0^6»
ftunacn -XXadm%°t7,T'Unt> ~ Urlaub des Amtsveterinärarztes Sr. Stein. - Viehmarkt in
--------^len.tnachrichten. - Feldbereinigungen Lumda, Heuchelheim und Treis an der Luinda. - Radfahrverkehr
Amtroerlündigungsblatt
für die Provinzialdireition Oberhessen und für das Krcisamt Gießen
------------------(Sr^eint D^nstag und Freitag. Bur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6— vierteljährlich.
Nr. 60
Bekanntmachung.
De t r.: Die Abhaltung von Anitstagen in Grünberg und Hungen f. x?-eUaS ben 1922. borinittagggiAil&r findet im Rathaus zu Grunberg und 1
. Zreitag, den 19. Mai 1 922, vormittags SH Ahr, l1? Rathaus zu Hungen Amtstag der unterzeichneten Behörde statt.
. - 3I^le.fle'1 der Kreiseingesessenen aus den Amtsgerichtsbe- zirken Grunberg, Homberg und Laubach können an dem Amtstage in Grunberg, Anliegen der Kreiseingesessenen aus den Amts- gerichtsbezirken Hungen, Lich und Aidda an dem Amtstaa in Hungen vorgebracht werden
Die Bürgermeistereien der in den vorgenannten Amtsqerichts- bezirken gelegenen Gemeinden des Kreises werden beauftragt vorstehendes in ihren Gemeinden wiederholt ortsüblich be- kanntmachen zu lassen.
Gießen, den 1. Mai 1922.
Kreisamt Gießen.
Matthias.
Bekauntmachung.
e ty-■ Aushebung von Demobilmachungsvervrdnungen.
Luvch> das Reichsgeseh über Verlängerung der Geltungsdauer von Demobilmachungsverordnungen vom 30. März 1922 toito die Geltungsdauer bestimmter, dort angeführter Demobilmachungsverordnungen weiterhin verlängert. Alle übrigen Anordnungen der Reichsministerien und der sonstigen Demobilmachungsbehörden auf Grund dec die wirtschaftliche Demobilmachung betreffenden Befugnisse sind mit dem 31. März 1922 nuuer Kraft getreten. Reue Anordnungen können nicht mehr erlassen werden. Es gelten daher von derartigen Anordnungen nur noch diejenigen, welche in dem eingangs erwähnten Reichs- geseh genannt sind. Dieses Gesetz ist in Ar. 25 des D-ichsg-seh- blattes 1922 enthalten und kann bei der Bürgermeisterei eingesehen werden.
Gießen, den 2. Mai 1922.
Kreisamt Gießen. 3. B.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Böir bringen hierdurch, zur allgemeinen Kenntnis, daß die Ztveigstelle Darmstadt des Reichsentschädigungsamts mit drei Spruchkammern für Inlands- und Auslandsschäden und die bei dieser Stelle eingerichtete Reichsinteressenvertretung ihre Tätigkeit am 1. April ds. Hs. ausgenommen haben.
Die Geschäftsräume der beiden Stellen befinden sich in Darmstadt, Cschollbrücker Straße Ar. 24.
Gießen, den 1. Mai 1922.
Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Heß.
D e t r.: Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse für den Monat April 1922.
2In die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Polizeiamt Gießen.
BKr erinnern Sie an die Einsendung der Kreisabdeckerei- - Verzeichnisse für den Monat April 1922, soweit noch nicht geschehen.
Gießen, den 3. Mai 1922. X/
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß. v
Detr.: Die Erhebung der Kurtaxe und der Dadegelder zu Dad- Aauheim.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die Kurverwaltung Bad-Aauheim hat die Wahrnehmung gemacht, daß in den benachbarten Städten und Orten Fremde Wohnung nehmen, von da aus die Kurmittel in Bad-Aauheim gebrauchen, die Konzerte und das Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe auf diese Weise zu umgehen suchen. Daher ist angeordnet worden, daß die Abgabe von Bädern in den Badehäusern zu Bad-Aauheim an die Ortsansässigen von Bad-Aauheim und der benachbarten Städte und Orte zukünftig nur dann noch erfolgen soll, wenn von denselben Ausweiskarten nach dem unten abgedruckten Muster dem Aussichtspersonak in den Bade- Hausern . vorgezeigt werden. Diese Ausweiskarten sollen durch Sie auf Ansuchen der Ortsansässigen ausgestellt werden.
A,
Die Abgabe der Ausweiskarten darf also nicht an solche Personen erfolgen, welche zufällig nur zu Besuch anwesend sind. Aur für die Ortsansässigen, die mindestens drei Monate in dem betr. Orte wohnen und auch Steuer bezahlt haben, dürfen derartige Karten ausgestellt werden, diese Ausstellung hat jedoch zu unterbleiben, insofern diese Ortsansässigen in Bad-Aauheim Wohnung genommen haben und nicht nach genommenem Bade an demselben Tage in ihren Wohnort zurückiehren.
Lieber die ausgestellten Ausweiskarten haben Sie namentliche Verzeichnisse zu führen.
Die jeweils ausgestellten Karten sind nur für das Kalenderjahr, in dem sie ausgefertigt sind, gültig.
Sie wollen Vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen. Die Formulare zu. Ausweiskarten sind bei der Kurverwaltung Bad-Aauheim gratis und franko zu haben.
Die Ausweiskarten wollen Sie bei der Dadeverwaltung Bad- Aauheim anfordern.
Die Listen sind am Schlüsse der jeweiligen Saison — im Oktober jeden Jahres — direkt bei der Kurverwaltung Dad-Aau- heim portofrei von Ihnen einzureichen.
Die nichtgebrauchten Karten sind von Ihnen zwecks Verwendung in nachfolgenden Jahren zurückzubehalten.
Don denjenigen Personen, die die Kurmittel gebrauchen wollen, aber nicht im Besitze einer Ausweiskarte sind, werden jedesmal die doppelten Kurmittelpreise (und nicht mehr, wie seither, ein Ausschlag von 5 Mark) erhoben.
Gießen, den 2. Mai 1922.
Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcher.
Wortlaut der Ausweiskarte.
De
wird hiermit bescheinigt, daß . selbe hier ansässig ist und die Bäder in Bad-Aauheim gebrauchen will.
......den . ten . . . 19 . .
Bürgermeisterei
( Siegel.)
-Bet mißbräuchlicher Benutzung verliert diese Karte ihre Gültigkeit.
Bekanntmachllng.
Betr.: Walzarbeiten.
Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Kreisst raße Londorf — Kesselbach einschließlich der beiden Ortsdurchfahrten vom 4. ds. Mts. bis auf weiteres gesperrt
Der Durchgangsverkehr ist über Aordeck—Dreihausen' oder über Beuern—Bersrod—Beltershain zu leiten.
Gießen, den 3. Mai 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: H e m m e r d e.
Bekanntmachung.
Betr.: Höchstpreise für Brenn- und Heizfloffe.
3nfolge Erhöhung der Zechenpreise für Kohlen und Koks sowie der Frachtsätze ab 1. Mai. 1922 werden für den Landkreis Gießen mit Wirkung vom 3. Mai 1922 ab nachstehende Höchstpreise festgesetzt:
Fettstückkohl'n
Fettnuß ohlei ..;....
Fettkohlen, meliert
Cßnuß (halbmager) . . . . .
Anthrazit
Ci vrmst einkohlenk ri "etks . . " D aunkohlenbriketts (rheinische) Zechenkoks, grob Zechenkoks, Auß
per Zentner Akk. 88,90 per Zentner Mk. 9)50 per Zentner Mk. 78,20 per Zentner Mk. 97,90 per Se iner OTt 107 70 per Zentner Mk. 99.20 per Zentner Mk. 49,— per Zentner Mk. 102 — per Zentner Mk. 113,30
Vorstehende Preise verstehen sich ab Lagerplatz des Kohlenhändlers oder in vollen Fuhren ab Eisenbahnwagen bis vor das Haus des Käufers einschließlich Llmsahsteuer.
Erfolgt eine Verteilung ab Waggon, so daß Abfuhr nicht in Frage kommt, ermäßigt sich obiger Verkaufspreis um den hierfür eingesetzten Betrag für Steinkohlen 2— Mk. und für Stein- kohlenbriketts, Braunkohlenbriketts und Koks um 2,50 Mk. per Zentner,


