Ausgabe 
5.5.1922
 
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5. Mai

1922

stadt^des R^ichsentschädwunasamts h>Un»en'^ <^u^f)®Bun9 tiDn Demobilmachungsverordnungen. Zweigstelle Darm-

Aauheim - SS Kretsabdeckereiverzeichniffe. - Erhebung der Kurtaxe und der Badegelder zu 0^6»

ftunacn -XXadm%°t7,T'Unt> ~ Urlaub des Amtsveterinärarztes Sr. Stein. - Viehmarkt in

--------^len.tnachrichten. - Feldbereinigungen Lumda, Heuchelheim und Treis an der Luinda. - Radfahrverkehr

Amtroerlündigungsblatt

für die Provinzialdireition Oberhessen und für das Krcisamt Gießen

------------------(Sr^eint D^nstag und Freitag. Bur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6 vierteljährlich.

Nr. 60

Bekanntmachung.

De t r.: Die Abhaltung von Anitstagen in Grünberg und Hungen f. x?-eUaS ben 1922. borinittagggiAil&r findet im Rathaus zu Grunberg und 1

. Zreitag, den 19. Mai 1 922, vormittags SH Ahr, l1? Rathaus zu Hungen Amtstag der unterzeichneten Be­hörde statt.

. - 3I^le.fle'1 der Kreiseingesessenen aus den Amtsgerichtsbe- zirken Grunberg, Homberg und Laubach können an dem Amtstage in Grunberg, Anliegen der Kreiseingesessenen aus den Amts- gerichtsbezirken Hungen, Lich und Aidda an dem Amtstaa in Hungen vorgebracht werden

Die Bürgermeistereien der in den vorgenannten Amtsqerichts- bezirken gelegenen Gemeinden des Kreises werden beauftragt vorstehendes in ihren Gemeinden wiederholt ortsüblich be- kanntmachen zu lassen.

Gießen, den 1. Mai 1922.

Kreisamt Gießen.

Matthias.

Bekauntmachung.

e ty- Aushebung von Demobilmachungsvervrdnungen.

Luvch> das Reichsgeseh über Verlängerung der Geltungs­dauer von Demobilmachungsverordnungen vom 30. März 1922 toito die Geltungsdauer bestimmter, dort angeführter Demobil­machungsverordnungen weiterhin verlängert. Alle übrigen An­ordnungen der Reichsministerien und der sonstigen Demobil­machungsbehörden auf Grund dec die wirtschaftliche Demobil­machung betreffenden Befugnisse sind mit dem 31. März 1922 nuuer Kraft getreten. Reue Anordnungen können nicht mehr erlassen werden. Es gelten daher von derartigen Anordnungen nur noch diejenigen, welche in dem eingangs erwähnten Reichs- geseh genannt sind. Dieses Gesetz ist in Ar. 25 des D-ichsg-seh- blattes 1922 enthalten und kann bei der Bürgermeisterei ein­gesehen werden.

Gießen, den 2. Mai 1922.

Kreisamt Gießen. 3. B.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Böir bringen hierdurch, zur allgemeinen Kenntnis, daß die Ztveigstelle Darmstadt des Reichsentschädigungsamts mit drei Spruchkammern für Inlands- und Auslandsschäden und die bei dieser Stelle eingerichtete Reichsinteressenvertretung ihre Tätig­keit am 1. April ds. Hs. ausgenommen haben.

Die Geschäftsräume der beiden Stellen befinden sich in Darm­stadt, Cschollbrücker Straße Ar. 24.

Gießen, den 1. Mai 1922.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Heß.

D e t r.: Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse für den Monat April 1922.

2In die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Polizeiamt Gießen.

BKr erinnern Sie an die Einsendung der Kreisabdeckerei- - Verzeichnisse für den Monat April 1922, soweit noch nicht geschehen.

Gießen, den 3. Mai 1922. X/

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß. v

Detr.: Die Erhebung der Kurtaxe und der Dadegelder zu Dad- Aauheim.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Kurverwaltung Bad-Aauheim hat die Wahrnehmung ge­macht, daß in den benachbarten Städten und Orten Fremde Woh­nung nehmen, von da aus die Kurmittel in Bad-Aauheim ge­brauchen, die Konzerte und das Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe auf diese Weise zu umgehen suchen. Daher ist an­geordnet worden, daß die Abgabe von Bädern in den Badehäusern zu Bad-Aauheim an die Ortsansässigen von Bad-Aauheim und der benachbarten Städte und Orte zukünftig nur dann noch er­folgen soll, wenn von denselben Ausweiskarten nach dem unten abgedruckten Muster dem Aussichtspersonak in den Bade- Hausern . vorgezeigt werden. Diese Ausweiskarten sollen durch Sie auf Ansuchen der Ortsansässigen ausgestellt werden.

A,

Die Abgabe der Ausweiskarten darf also nicht an solche Personen erfolgen, welche zufäl­lig nur zu Besuch anwesend sind. Aur für die Ortsansässigen, die mindestens drei Monate in dem betr. Orte wohnen und auch Steuer bezahlt haben, dürfen derartige Karten ausgestellt wer­den, diese Ausstellung hat jedoch zu unterbleiben, insofern diese Ortsansässigen in Bad-Aauheim Wohnung genommen haben und nicht nach genommenem Bade an demselben Tage in ihren Wohn­ort zurückiehren.

Lieber die ausgestellten Ausweiskarten haben Sie namentliche Verzeichnisse zu führen.

Die jeweils ausgestellten Karten sind nur für das Kalender­jahr, in dem sie ausgefertigt sind, gültig.

Sie wollen Vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen. Die Formulare zu. Ausweiskarten sind bei der Kurverwaltung Bad-Aauheim gratis und franko zu haben.

Die Ausweiskarten wollen Sie bei der Dadeverwaltung Bad- Aauheim anfordern.

Die Listen sind am Schlüsse der jeweiligen Saison im Oktober jeden Jahres direkt bei der Kurverwaltung Dad-Aau- heim portofrei von Ihnen einzureichen.

Die nichtgebrauchten Karten sind von Ihnen zwecks Ver­wendung in nachfolgenden Jahren zurückzubehalten.

Don denjenigen Personen, die die Kurmittel gebrauchen wollen, aber nicht im Besitze einer Ausweiskarte sind, werden jedesmal die doppelten Kurmittelpreise (und nicht mehr, wie seither, ein Ausschlag von 5 Mark) erhoben.

Gießen, den 2. Mai 1922.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcher.

Wortlaut der Ausweiskarte.

De

wird hiermit bescheinigt, daß . selbe hier ansässig ist und die Bäder in Bad-Aauheim gebrauchen will.

......den . ten . . . 19 . .

Bürgermeisterei

( Siegel.)

-Bet mißbräuchlicher Benutzung verliert diese Karte ihre Gültigkeit.

Bekanntmachllng.

Betr.: Walzarbeiten.

Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Kreis­st raße Londorf Kesselbach einschließlich der beiden Orts­durchfahrten vom 4. ds. Mts. bis auf weiteres gesperrt

Der Durchgangsverkehr ist über AordeckDreihausen' oder über BeuernBersrodBeltershain zu leiten.

Gießen, den 3. Mai 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: H e m m e r d e.

Bekanntmachung.

Betr.: Höchstpreise für Brenn- und Heizfloffe.

3nfolge Erhöhung der Zechenpreise für Kohlen und Koks sowie der Frachtsätze ab 1. Mai. 1922 werden für den Landkreis Gießen mit Wirkung vom 3. Mai 1922 ab nachstehende Höchst­preise festgesetzt:

Fettstückkohl'n

Fettnuß ohlei ..;....

Fettkohlen, meliert

Cßnuß (halbmager) . . . . .

Anthrazit

Ci vrmst einkohlenk ri "etks . . " D aunkohlenbriketts (rheinische) Zechenkoks, grob Zechenkoks, Auß

per Zentner Akk. 88,90 per Zentner Mk. 9)50 per Zentner Mk. 78,20 per Zentner Mk. 97,90 per Se iner OTt 107 70 per Zentner Mk. 99.20 per Zentner Mk. 49, per Zentner Mk. 102 per Zentner Mk. 113,30

Vorstehende Preise verstehen sich ab Lagerplatz des Kohlen­händlers oder in vollen Fuhren ab Eisenbahnwagen bis vor das Haus des Käufers einschließlich Llmsahsteuer.

Erfolgt eine Verteilung ab Waggon, so daß Abfuhr nicht in Frage kommt, ermäßigt sich obiger Verkaufspreis um den hierfür eingesetzten Betrag für Steinkohlen 2 Mk. und für Stein- kohlenbriketts, Braunkohlenbriketts und Koks um 2,50 Mk. per Zentner,