Ausgabe 
5.1.1922
 
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Lohnstufen vorgenommen werden kann. Gegen die Säumigen wird mit Strafe vorgegangen.

Gießen, den 27. Dezember 1921.

Die Vorstände.

Betr.: Dersicherungspflicht, Versicherungsberechtigung und Grundlöhne.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf obige Bekanntmachung weisen wir Sie hin, und empfehlen, diese ortsüblich bekanntgeben zu lassen.

Gießen, den 2. Januar 1922.

Kreisamt Gießen (Dersicherungsamt). 3. V.: Dr. Heß.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Auf der Rainmühle bei Griedel (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die zur Rainmühle gehörigen beide Gehöfte bilden einen Sperrbezirk. Die Ge­markungen Griedel, Rockenberg und Duhbach bilden ein Veobach- tungsgebiet.

In Rimbach (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen. Die Gemarkung Rimbach wurde zum Sperr­bezirk erklärt, Das Deobachtungsgebiet umfaßt die Gemeinden Llnter-Wegfurth, Ober-Wegfurth, Llnter-Schwarz, Queck und Sandlofs.

Rachweis u

ng

über den

Stand

der Maul- und

Klauenseuche

in

Hessen am 15. Dezembe

r 1921:

Gemeinden

Gei

öfte

(Gutsbezirke)

ins-

davon

ins-

davon

gesamt

(SP. 1)

-gesamt

(Sp. 3)

Kreis

neu

neu

Spalte 1 Spalte 2

Spalte 3

Spalte 4

Taimstadt . . .

1

1

Bensheim . . .

2

1

2

1

Tieburg....

1

1

Erbach ....

2

2

2

2

Groß-Gerau . .

2

2

4

4

Heppenheim . .

2

2

2

2

Offenbach . . .

5

4

6

5

Gießen ....

1

1

Alsfeld ....

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Büdingen . . .

1

1

6

6

Friedberg . . .

2

1

10

4

Lauterbach . . .

Schotten . . .

1

1

2

2

Mainz ....

4

4

8

8

Alzey ....

. 4

3

9

7

Bingen ....

2

2

2

2

Oppenheim . .

2

1

4

3

Worms ....

3

1

5

3

Druck btt BrLhl'schen Universitätr-Buch- enb Stetebntdurei X Bongt, Lirh-rn