Ausgabe 
4.8.1922
 
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AmtZverlüMgungMatt

für die provinzialdirektion Gberhrssen und für das Kreisamt Eichen.

<S^^etnt Dienstag und Freitag. Rür durch die Post zu beziehen gegen Mk. 7.50 vierteljährlich.

_____ 4. August 1922

mnlagmg^E^^'AuMbrma 'der L ~ aBa&Ien «um Provinzialausschuh. - Ausführung des Gemeinde-

umlagengeieges. Ausübung der Fleischbeschau. - Dienstnachrichten. - Feldbereinigung Obbornhofen und Lumda. Walzarbeiten.

Bekanntmachuttg.

2luf Grund der §§ 149 ff. der Reichsversicherungsordnung sehen wir den Ortslohn mit Wirkung vom 1. Oktober 1922 wie folgt neu fest:

Die in unserer Bekanntmachung vvm 24. Oktober v. Js ent­haltene Festsetzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1922 außer Kraft.

D a tm st ad t, den 17. Juli 1922.

Hessisches Oberversicherungsamt, von Krug.

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Versicherungsamts:

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Kreis Gießen, a) Gießen......

b) alle übrigen Gemeinden

60,- 52,-

44,- 36,-

50,- 42,-

36, 32,-

34,- 28,-

24,- 20,-

Bekanntmachung.

Detr.: Die Wahlen zum Provinzialausschuh der Provinz Ober- Hessen.

Der am 1. November 1919 gewählte Ersatzmann des Provin­zialausschusses Wilhelm Schimmel, Privatier in Heuchelheim (Kreis Gießen), hat sein Amt niedergelegt.

Der Wählausschuh hat in seiner Sitzung vom 22. ds. Mts. feflgestellt, dah Beigeordneter Bruno Wittig, Parteisekretär in Butzbach, an die Stelle des vorgenannten ausgeschiedenen Ersatzmannes des Provinzialausschusses tritt.

Gießen, den 31. Juli 1922.

Der Vorsitzende des Wahlausschusses: _________________M.a tthias, Provinzialdirektor. '__________' Betr.: Ausführung des Gemeindcumlagengesehes.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Für die Gemeinden des Kreises sind die nachstehenden 15pro- zentigen Teilbeträge aus dem Aufkommen an Einkommensteuer im Aj. 1920 in Aussicht genommen. Wir weisen hierbei jedoch ausdrücklich darauf hin, dah die Steuerverteilung auf die Sih- und Die Delegenheitsgemeinden noch nicht vorgenommen ist, die Teilbeträge vielmehr nur aus dem in den einzelnen Gemeinden gezahlten Steuerbeträgen errechnet sind. Immerhin können die Zahlen einen Anhalt für die mutmaßliche Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer bieten, wenn nicht der vor­läufig berechnete Garantieanteil höher ist.

Giehen, den 27. Juli 1922.

Kreisamt Giehen. I. B.: Hemm er de.

Albach 11582, Allendorf a. d. Lahü 25 009, Allendorf a d Lumda 47 571, Allertshausen 6735, Alten-Duseck 24 612 Annerod 16 585, Bellersheim 33 988, Beltershain 16 934, Bersrod 10 333 Bettenhausen 14 966, Beuern 34 877, Birklar 21 060, Burkhards­felden 14 743, Climbach 5755, Daubringen 26 789, Dorf-Güll 9121, Eberfladt 17 382, Ettingshausen 14 547, Garbenteich 26 808 Geils­hausen 20 697, Giehen 2 661200. Göbelnrod 8355. Grohen-Buseck 78 753, Grohen-Linüen 112 7*5, Grünberg 143 933, Grüningen 25 872, Harbach 12 617, Hattenrod 13 083, Hausen 15 290, Heuchel­heim 128 635, Holzheim 39 244, Hungen 118 250, Inheiden 21 560, Kesselbach 25 672, Klein-Linden 62 012, Langd 20 795, Lang-Göns 63 729, Langsdorf 41 459, Lauter 20 511, Leihgestern 75 508,' Lich 164161, Lindenstruth 8560, Lollar 72 740, Londorf 72 327, Lumda 23 148, Mainzlar 25 904, Münster 7701, Muschenheim 3845, Hof- Güll 17112, Nieder-Desfingen 6169, Ronnenroth 10 716, Obborn­hofen 29151, Ober-Dessingen 8104, Ober-Hörgern 19 585 Oden­hausen 17 244, Oppenrod 6933, Queckborn 28 952, Rabertshausen 13 674, Reinhardshain 17 338, Reiskirchen 36 680, Rodheim a, d. Horloff 16 200, Rödgen 20 059,1 Röthges 5337, Rüddingshausen 26 762, Ruttershausen 11 397, Saasen 16 086, Stangenrod 11 066, Staufenberg 34 969, Steinbach 22 042, Steinheim 15 967, Stock­hausen 5898, Trais-Horloff 19 677, Trais a. d. Lumda 34 323, Trohe 4570, Utphe 45 013, Villingen 25 932, Watzenborn-Steinberg 54 642, Weickartshain 17 865, Weiters Hain 20 010, Wieseck 90 581, Winne­rod 27 391 Mark.

Bekanntmachung.

Betr.: Ausübung der Fleischbeschau in der Heil- und Psleae- anflalt bei Giehen.

Johann Philipp Fischer zu Giehen ist für den Bezirk der Heil- und Pflegeanstalt Giehen zum Fleischbeschauer ernannt und verpflichtet worden.

Giehen, den 1. August 1922.

Kreisamt Giehen. I. V.: Welcker.

Dlcnstnachrichtcn dcs Krcisamtcs.

Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 30. Juni 1922.

Gemeinden Gehöfte (Gutsbezirke)

ins-

davon

ins-

davon

gesamt

(Sp. 1)

gesamt

(SP. 3)

Kreis

neu

neu

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3

Spalte 4

Darmstadt .

. . 2

3

_

Bensheim ,

. . 2

1

26

4

Osfenbach

. . 2

6

Giehen . . .

. . 1

1

Alsfeld .

6

_

11

6

Büdingen . .

. . 4

1

10

1

Friedberg . . .

. . 1

_

1

Mainz

. . 2

_

2

Oppenheim . . .

1

Hessen 21

2

61

11

Bekauntmachuttg.

Betr.: Feldbereinigung Obbornhofen: hier: die Rechnung. In der Zeit vom 5. bis einschließlich 12. August lfd. Js. liegt auf der Bürgermeisterei Obbornhofen

die Rechnung über Einnahme und Ausgabe der Feld­bereinigungsgesellschaft nebst den dazugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Obbornhofen bei Meidung des Aus­schlusses schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

. Friedberg, den 26. Juli 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: S ch n i t t s p a h n, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Lumda; hier: Wunschtermin.

Tagfahrt zur Entgegennahme Der Wünsche, welche die Be­teiligten für die Bildung der neuen Grundstücke geltend machen wollen, findet

Dienstag, den 8. August 11522, vormittagsvon 10 bis 1 1 Ll h r, auf der Bürgermeisterei zu Lumda statt.

Die Wünsche find schriftlich einzureichen und müssen angeben, welche alten nach Flur und Nummer zu bezeichnenden Grund­stücke zufammengelegt werden sollen und bei welcher alten Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll.

Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

Zur nochmaligen Aufklärung der Beteiligten über die künf­tige Gewanneinteilung und Grundstücksrichtung liegt in der Zeit vom 1. August lfd. Js. ab der Meliorationsplan daselbst zur Einsicht offen.

Friedberg, den 26. Juli 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. Iann, Regierungsrat.

Bekanntmachnng.

Wegen Dornahme von Walzarbeiten werden von heute an bis auf weiteres folgende Straßen für jeglichen Fuhrwerks- und Radfahrverkehr gesperrt: Rodheim er Straße, Krof­dorf er Straße und Wiesecker Weg.

Gießen, den 31. Juli 1922.

Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch, und Steindruckerei *R Lanze, Liehen