Ausgabe 
3.11.1922
 
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hl-schen Unwersitäts-Buch- und Steindruckerei. N. Lange, Giehsn.

Druck der Vrü

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Dienstnachrtchten Des SU'ctsamtcs.

In der Gemeinde Holzhausen (Kr. Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Die Sperr- mastnahmen sind angeordnet.

Die Maul- und Klauenseuche unter der Schafherde in Kölschhausen (Kr. Wetzlar) ist erloschen. Die Sperrmast- nahmen sind aufgehoben.

Ludwig Volk II. von Annerod wurde zum Mitglied des Wiesenvorstandes und als Feldgeschworener für die Gemeinde Annerod bestellt und vom Kreisamt verpflichtet.

Das Ministerium des Innern hat auf Grund der Dundesrats- verordnunq vom 15. Februar 1917 (Reichsgesetzblatt S. 143) dem Deutsch-Litauischen Memellandbund E. V., BerlinDaum­schulenweg, zugunsten derMemellandspende" die Erlaubnis zur Sanimlung von Geldspenden durch Werbungsschreiben und Zei­tungsausrufe für das Gebiet des Volksstaates Hessen bis zum 31. Dezember 1922 erteilt.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 115. Oktober 1922 wurden in Hiesiger Stadt gefunden: 1 Korbdeckchen, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Mast­stab 1 Trauring gez. H. K, 5.1. 21, 1 silberne Brosche, 1 brauner Damenhandschuh, 1 goldenes Kinderarmband, 1 schwarzer Damenhandbeutel, 1 schwarze Damenschürze, 2 Meter braunleinenen Stoss, verschiedene Geldscheine; als zugelaufen wurden abgeliefert: 1 deutscher Schäferhund, 1 kurzhaariger Pinscher;

verloren: 1 kleines goldenes Kettchen, 1 silbernes Kettenarm­band, 1 schwarze Brieftasche mit ca. 100 Alk. Inhalt, 1 Trauring gez. A. K. 6.1. 20, 1 Pferdedecke, blaugelb ge­streift, 1 wollene blaugestreiste Mühe mit roten Streifen, 1 braune Handtasche mit Inhalt, 1 rotlederne Brieftasche mit Inhalt, 1 rotbraunes Mäppchen mit Inhalt, verschie­dene Geldscheine.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 1112 Ähr vormittags und 45 Ähr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Ar. 1, erfolgen.

Gissten, den 16. Oktober 1922.

Polizeiamt Gietzen. I. B,: Dr H e fr,

Betr.: Eröffnung des Lehrgangs 1922/23 an der hessischen land­wirtschaftlichen Schule Butzbach. ..

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kretas.

Der ordentliche Lehrgang 1922/23 an der landwirtschaftlichen Schule Butzbach beginnt Montag, den 6. Avvember 1922

Etwaige Interessenten wolleii sich unverzüglich Mit dem Schulvorsteher, Landwirtschaftsrat Dr. Schad in Butzbach, wegen der Einzelheiten in Verbindung sehen.

Gtest en, den 30. Oktober 1922.

Kreisamt Giesten. I. V.: De. Hest.

Detr.: Lausende Teuerungszuschüsse. ,

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die nachstehend abgedruckte Verordnung des Reichsarbeits- ministers über die Echöhung der Teuerungszuschüsse und der > Einkommensgrenzen im Gesetz über Teuerungsmastnähmen für Militär-Aentner vom 14. Oktober 1922 wollen Sie durch Aus­hang an der Ortstafel und öffentlichen Hinweis darauf zur Kenntnis der Beteiligten bringen.

Giesten, den 24. Oktober 1922.

Hess. Kreisamt Giesten (Amtl. Kreisfürsorgestelle für Kriegs­beschädigte und Kriegshinterbliebene. J.V.: Dr. He st.

Verordnung

über die Erhöhung der Teuerungszuschüsse und der Einkommens­grenzen im Gesetz über Teuerungsmastnähmen für Militärrentner.

Vom 14. Oktober 1922 (AGDl. I ©....)*)

Auf Grund des § 9 des Gesetzes über Teuerungsmastnähmen für Militärrentner vom 21. Juli 1922 (RGBl. I S. 650) wird mit Zustimmung des Aeichsrats folgendes verordnet:

I.

Zu §§ 2 und 3. Wegen der Zunahme der Teuerung werden die monatlichen Teuerungszuschüsse (Zisfer I der Verordnung vom 13. September 1922 RGBl. I S. 735 ;) erhöht <

für einen Schwerbeschädigten bei einer Minderung der Erwerbs­fähigkeit um 50 bis 80 v. H. um 800 Mk. auf 2000 Mk.,

für einen Schwerbeschädigten bei einer Minderung der Erwerbs­fähigkeit um mehr als 80 v. H. um 1200 Mk. auf 3000 Mk., für einen Schwerbeschädigten, der nur auf die Rente angewiesen und nachweislich einen Erwerb auszuüben nicht imstande ist um 1600 Mk. auf 4000 Mk.,

für eine Witwe um 800 Mk. auf 2000 Mk.,

für eine Witwe, die nur auf die Rente angewiesen und nach­weislich einen Erwerb auszuüben nicht imstande ist, um 1200 Mark auf 3000 Mk.,

für eine vaterlose Waise um 600 Mk. auf 1200 Mk.,

für eine elternlose Waise um 1050 Mk. aus 1800 Mk.,

für einen Clternteil um 600 Mk. auf 1500 Mk.,

für ein Elternpaar um 1000 Mk. auf 2500 Mk., für Empfänger eines älebergangsgeldes oder eines Hausgeldes oder für Empfängerinnen einer Witwenbeihilfe um 800 Mk. aus 2000 Mk.

Der besondere Zuschuß, den Schwerbeschädigte oder Hausgeld­empfänger erhalten, wenn fie für Kinder zu sorgen haben, erhöht sich für jedes Kind um 475 Mk. auf 1000 Mk.

Zu 8 4 Abs. 1. Die Einkommensgrenzen (Ziffer II der Ver­ordnung vom 13. September 1922 RGBl, I S. 735 ) werden'

den erhöhten Teuerungszuschüssen (Ziffer I) entsprechend erhöht.

Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1922 in Kraft. Die zu ihrer Durchführung erforderlichen Anordnungen trifft der Reichsarbeitsminister.

Berlin, den 14. Oktober 1922.

Der Deichsarbeitsminister. Dr. Brauns.

Die Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen werden gebeten, die Verordnung ungesäumt in Vollzug zu setzen. Die Veröffent­lichung im Reichsgesehblatt braucht nicht abgewartet zu werden.

Die ohne Rücksicht aus die Veränderung der Einkommens­grenzen nach der Verordnung sich ergebenden Mehrbeträge für Oktober sind den bisherigen Empfängern von Teuerungs- zuschüssen möglichst noch in diesem Monat nachzuzahlen.

Die Zahlung an die infolge Heraufsetzung der Einkommens­grenzen sür den Monat Oktober neu hinzukommenden Renten­empfänger, die einen Antrag bereits gestellt haben, bisher aber wegen der Höhe ihres Einkommens nicht berücksichtigt werden konnten, sowie die Nachzahlung der aus der Veränderung. der Einkommensgrenzen sür die bisherigen Empfänger von Teue- runqszuschüssen sich ergebenden Änterschiedsbetrage kann mit der Zahlung der Teuerungszuschüsse für November verbunden werden.

Die zur Auszahlung der erhöhten Teuerungszuschnsse für den Monat Oktober noch erforderlichen Geldmittel sind auf die Reichöversorgungskasse zur Zahlung angewiesen. Besondere Mit­teilung über die Einzelbeträge folgt.

Dr. Brauns.

(VII1, 5853. 22 v. 14.10.22.)

*) Die Veröffentlichung erfolgt demnächst.

Betr.: Die Dienstbezüge der Beamten, Lehrer usw.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das Landesamt für das Dildungswesen teilt mit:

Die Lehrerschaft ist mit der Einsendung der zweiten Sep- tember-Derechnungsbogen auf Grund des Ausschreibens des Ge- samtministeriums vom 23. September 1922 Ar. St. M. 17 665 zu einem großen Teile noch im Rückstände.

Wir empfehlen den betreffenden Lehrern ungesäumte Ein­sendung und weisen sie gleichzeitig darauf hin, daß die verspätete Einsendung sür die Säumigen bei der nächsten Gehaltsregelung Nachteile haben kann."

Giesten, den 27/ Oktober 1922.

Kreisschulamt Giesten. I. D.: H e m m e r d e.

Be t r.: Die Herausgabe einer Heimatzeitschrift.

'V An die Bürgermeistereien und die Schulvorstände /X der Landgemeinden des Kreises.

Im Auftrage des Verbands der Geschichts- und Altertums­vereine im Volksstaate Hessen, des Vereins für Geschichts- und Altertumskunde in Frankfurt a. M. und des Hanauer Ge- schichtsvereins erscheinen im Verlag des Historischen Vereins für Hessen unter dem TitelVolk und Scholle". Heimatblätter für beide Hessen, Aassau und Frankfurt a. M. Die Zeitschrift bezweckt die Pflege der Liebe zur Heimat insbesondere unter Berücksichtigung der augenblicklichen Zeitverhältnisse. Das Änter- nehmen verdient auch im vaterländischen Interesse weitgehendste Förderung.

Die Zeitschrift kann entweder durch Postabonnement zum Preise von 30 Mark jährlich oder aber durch Mitgliedschaft bei einem der Geschichtsvereine des Landes erworben werden. Die Geschäftsstelle befindet sich in Darmstadt (wchlost).

Im Austrage des Ministeriums des Innern setzen wir Sie von Vorstehendem in Kenntnis und empfehlen den Bürger­meistereien, der Gemeindevertretung Vorlage zu machen wegen Beschaffung der Zeitschrift, welche zweckmätzigerweise den Schul­vorständen zur Verwendung für Änterrichtszwecke zur Verfügung zu stellen wäre. Wir zweifeln bei dem großen Äutzen, welcher der Schule durch Pflege der Liebe zur Heimat erwachsen wird, und bei dem außerordentlich billigen Bezugspreis nicht, daß die Gemeindevertretung in die Beschaffung der Zeitschrift ein­willigt.

Dem Bericht der Bürgermeistereien über die Entschließung der Gemeindevertretungen sehen wir entgegen.

Giesten, den 27. Oktober 1922.

Kreisamt und Kreisschulamt Giesten. I. D.: Hemm erde.

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