Nr. 103
3. Oktober
1922
für die provMMidirektion Gberhesfen und für das Kreisamt Eichen
Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 75— vierteljährlich.
? eg( Provinzialtags. — Wahlen zum Provinzialtag. — Eisenbahntransportgefährdung. — Wahlen der ^E"röeratsmttglteder ufw. — Unterstützung bestehender Krippen ufw. — Aufnahme von Blinden in die Blinden- anstalt Friedberg. Aenderung und Erweiterung desMnfchlustgleises der Firma Bänninger. Oesfentliche Drotversorgung. — Der- futterung von Brotgetreide. Dienstnachrichten. — Feldbereinigung Stangenrod.;'— Ueberbieten von Waren .auf deinZWochenmarkt.
Betr.: Sitzungen des Provinzialtags der Proviirz Oberhessen
Bekanntmachung.
Am Samstag, dem 7. Oktober 1 92 2, vormittags 1 0l/2 UHr, findet im Sitzungssaal des Regie rungsgebäu- des zu Gießen eine außerordentliche Tagung des Provinzial tags der Provinz Oberhessen mit folgender Lages-- ordnung statt: „Aussprache über die Durchführung des Bauprogramms der elektrischen äleberlandanlage."
® i e ß e rt, den 29. September 1922.
Der Vorsitzende des Provinzialtags der Provinz Oberhessen. ______________ Matthias._________________ Betr.: Die Wählen zum Provinzialtag: hier: die Wahlvorschläge.
Bekanntmachnng.
Für die am 19. November 1922 stattfindenden Wahlen zum Provinzialtag der Provinz Oberhessen fordere ich Hiermit die Stimmberechtigten auf, bis
spätestens am 22. Oktober 1922 Wählvorschläge für die Provinzialtagstvahl bei mir schriftlich einzureichen.
Es sind 35 Vertreter für den Provinzialtag zu wählen.
In einem Wählvorschlag dürfen nicht mehr als die doppelte Zähl der zu wählenden Provinzialtagsmitglieder, also nicht mehr als 70 Personen, vorgeschlagen werden.
Die Mrgeschlagenen sind in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen und unter Dor- und Zunamen, Beizeichen, Stand oder Beruf, bei verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Frauen auch Geburtsnamen, zu bezeichnen. Bewerber dürfen in mehr als einem Wählvorschlag nicht ausgenommen sein, andernfalls sie nach Art. 28, Ziffer 4 des Gesetzes in den Wahlvorschlägen gestrichen werden. Dem Wählvorschlag ist die schriftliche Erklärung eines jeden Vorgeschlagenen beizufügen, daß er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimme. Jeder Wahlvorschlag soll mit einem Kennwort versehen sein, das ihn von anderen Wahlvorschlägen unterscheidet. Das Kennwort darf weder gegen die strafgesetzlichen Bestimmungen noch gegen die guten Sitten verstoßen.
In . dem Wahlvorschlag soll ein Vertrauensmann benannt sein, der zu Verhandlungen mit mir, zur Zurücknahme des Wahlvorschlags und zur Abgabe und Zurücknahme von Verbindungserklärungen bevollmächtigt ist. In gleicher Weise soll ein Stellvertreter des Vertrauensmannes benannt werden.
Jeder Wählvorschlag muß von mindestens 25 in der Wählerliste eingetragenen Personen unterzeichnet sein. Eine amtliche Bescheinigung des Bürgermeisters, daß die Unterzeichner in der Wählerliste eingetragen sind, ist gemäß Artikel 21, Abs. 2 des Gesetzes anzufügen. Die älnterzeichner sollen ihren Unterschriften die Angabe ihres Standes oder Berufs sowie ihrer Wohnung (Straße und Hausnummer) beifügen. Dieselben älnterschriften sollen nicht auf mehreren Wahlvorschlägen stehen.
Zwei oder mehrere Wahlvorschlage können in der Weise miteinander verbunden tverden, daß sie anderen Wählvorschlägen gegenüber als einziger Wählvorschlag anzusehen sind. Sind mehr als zwei Wählvorschläge verbunden, so können unter diesen wieder zwei Wählvorschläge als „eng verbunden" bezeichnet werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur einer Gruppe von verbundenen Wählvorschlägen angeboren.
Die Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen müssen ,.
spätestens a m 29. Oktober 1922 bei mir von den Unterzeichnern der betreffenden Wahlvorschläge oder den Vertrauensmännern übereinstimmend schriftlich eingereicht werden.
Verbundene Wählvorschläge können nur gemeinschaftlich zu-- rückgenommen werden. Das gleiche gilt von den Derbindungs- erklärungen.
Wählvorschläge oder Erklärungen Über die Verbindung von solchen, die verspätet eingereicht sind oder den gesetzlichen Erfordernissen nicht entsprechen, werden nicht zugelasfen.
Gießen, den 30. September 1922.
Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen. Matthias.
Bekanntmachung.
In letzter Zeit ist wiederholt mit Steinen nach Personenzügen geworfen worden, wobei Fensterscheiben zertrümmert worden sind. In einem Falle ist ein Schuß auf einen Zug abgegeben worden.
Wir weisen die Bevölkerung auf die schwerwiegenden Folgen, die ein so grober älnfug nach sich ziehen kann, hin und machen darauf aufmerksam, daß sich der Täter der Strafverfolgung wegen Eisenbahntränsportgefährdung gemäß §§ 315, 316 StrGD. ausfetzt.
Gießen, beit 29. September 1922.
Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcker.
An das Polizeiamt Gießen, die Gendameriestationen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden-; des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen unter Hinweis auf obige Bekanntmachung Ihr besonderes Augenmerk auf die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu lenken und Gefährdende mit aller Strenge zu verfolgen.
Gießen, den 29. September 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.
Betr.: Die Wahlen der Stadtverordneten und Gemeinderatsmitglieder sowie der Mitglieder der Kreis« und Provinzialtage.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und an die Bürgermeistereien Bersrod, Eberstadt, Lich, Müschen- heim, Odenhausen, Rabertshausen, Rodheim, Ruttershausen, Staufenberg, Atphe.
Auf Grund des Art. 11 Abs. V des Gesetzes über die Wahlen der Stadtverordneten und Gemeinderatsmitglieder sowie der Mitglieder der Kreis- und Provinzialtage vom 19. August 1922 teilen wir hiermit für die Kreis- und.Provinzialtagswahlen zu: Gemarkung Winnerod an Abstimmungsbezirk Bersrod,
„ Arnsburg an Abstimmungsbezirk Eberstadt,
„ Schiffenberg an Abstimmungsbezirk Gießen XIII,
„ Hof Albach und Mühlsachsen an Abstimmungsbezirk Lich I,
„ Kolnhausen und Mühlbach an Abstimmungsbezirk Lich II,
„ Hof-Güll an Abstimmungsbezirk Muschenheim,
Appenborn an Abstimmungsbezirk Odenhausen,
„ Ringelshäusen an Abstimmungsbezirk Rabertshausen,
„ Hof Graß an Abstimmungsbezirk Rodheim,
„ Kirchberg an Abstimmungsbezirk Ruttershausen,
„ Friedelhausen an Abstimmungsbezirk ©taufenberg,
„ Fcldheim an Abstimmungsbezirk Ätphe.
Die Zuteilung ist in den in Frage kommenden Gemarkungen ortsüblich bckanntzumachen.
Die Bewohner selbständiger Gemarkungen sind (wie oben angedeutet) nicht stimmberechtigt für die Gemeindewahlen, sondern nur für die Kreistags- und Provinzialtagswahlen. Es empfiehlt sich deshalb, in einer besonderen Abteilung am Schluß der Wählerliste die Stimmberechtigten dieser Gemarkungen besonders aufzuführen.
Gießen, den 27. September 1922.
Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcker.
Betr.: Staatszuschüsse zur Schaffung neuer und zur älnter- stützung bestehender Krippen ufto.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden deS KreiseS.
Wir erinnern die Rückständigen an die Erledigung unserer Verfügung vom 30. August 1922 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 95 vom 5. September 1922) mit Frist von einer Woche.
Gießen, den 25. September 1922
___________Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.___________ Betr.: Die Aufnahme von Blindeit in die Blindenanstalt Fried- berg.
An den Herrn Oberbürgermeister gw Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Schulvorstände des Kreises.
Das Pflegegeld für die Zöglinge der Blindenanstalt zu Friedberg ist vom 1. September 1922 an wie folgt erhöht worden: a) für Zöglinge, die die hessische Staatsangehörigkeit besitzen, und für die die Kosten von den Angehörigen oder von einem hessischen Armenverband getragen werden von 6000 Mk. aus 8000 Mk. jährlich:
b) für andere Zöglinge von 7200 Mk. auf 9600 Mk. jährlich. Gießen, den 27. September 1922
Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.


