3. Der Auftrieb darf nur in der Zeit von 9* l 2 3/3— 10i/2 Ahr vormittags stattenden. (§ 47 der Dundesrats-Ausführuixgsbestim- mungen zum RVG.)
4. Die Antersuchung des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allensallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren.
G i e ß e n, den 30. März 1922.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Dersicherungsgesetz: hier: Wahl der Vertrauensmänner zur Angestelltenversicherung.
Nachdem einige Arbeitgeber mit zulässigem Grund die Berufung als Dertrauensmänner der Arbeitgeber abgelehnt haben, hat das K^reisamt Gießen gemäß § 152 Absatz 2 des Versicherungsgesetzes erneute Berufungen vorgenommen, so daß die Liste der Vertrauens- bzw. deren Ersatzmänner der Arbeitgeber folgende Personen enthält:
l. Vertrauensmänner:
1. Heinrich Jhring, Brauereibesitzer in Lich,
2. Ludwig Weber, Apotheker in Lich, , ' ■
3. Erich Jantzen, Fabrikdirektor in Lollar;
II. erste Ersatzmänner:
1. Karl Dehe, Prokurist in Firma Meyer in Wieseck,
2. Balthasar Auhn, Zimmermeister in Lollar,
3. Gustav Bergen, Vorstandsmitglied der Firma Rinn & Clovs A. G. in Heuchelheim;
III. zweite Ersatzmänner:
1 . Wilhelm Schiffmann, Dergwerksdirektor in Hungen,
2 . Föhr , Prokurist in Firma Scheid Hauer und Giebing in Mainzlar,
3 Georg Stammler, Fabrikant in Grünberg.
Gießen, den 30. März 1922.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Betr.: Das Faselwesen: hier: die Führung der Sprungregister.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die diesjährige Prüfung der eingesandten Auszüge aus den Sprungregistern hat ergeben, daß die Bürgermeistereien zum größten Teile über die Handhabung der einschlägigen geschlichen Bestimmungen des Faselwesens noch vielfach im Anklaren sind. Anserer Verfügung vom 5. Januar 1922 — Amtsverkündigungs- blatt Ar. 5 — wurde in den wenigsten Fällen richtig nachgekommen. Teilweise wurden uns die Originale der Sp u igregister vorgelegt,. teilweise wurden uns Abschriften der Spmngregister eingesandt, teilweise wurden auch nur allgemeine Bemerkungen über das Faselwesen gemacht. Aach Artikel 14 des Gesetzes, das Faselwesen betreffend, sind aber von den Haltern der Faseltiers aus den Registern Auszüge anzufertigen, die uns nach Beglaubigung der .Richtigkeit durch die Bürgermeisterei von dieser im Monat Januar in Vorlage zu bringen sind. Damit für die Folge eine richtige Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt, empfehlen wir folgendes:
1. Soweit dies noch nicht geschehen ist, haben die Bürgermeistereien auf Kosten der Gemeinde bei dem vtaatsverlag in Darmstadt die amtliche Handausgabe des Gesetzes, das Fasel- wesen betreffend, vom 20. August 1920 zu bestellen. Aus den Anlagen in der Handausgabe sind auch die vorgeschriebenen Formulare ersichtlich.
2. Die Sprungregister, deren Führung durch den Halter der Faselticre ebenfalls nach vorgeschricbenem Formular zu erfolgen hat, sind in Büchern zu führen. Die Formulare für eine Reihe von Jahren sind zu diesem Zweck in Büchern binden zu lassen. Für jedes Kalenderjahr ist mit einer neuen Seite des Registers neu zu beginnen.
Für jede Tiergattung ist ein besonderes Register zu führen.
3. Im Januar eines jeden Jahres fertigt der Halter der Fafeltiere einen Auszug aus dem für das verflossene Kalenderjahr geführten Sprungregister und benutzt das für die Fertigung des Auszugs vorgeschriebene Formular. Aach Bescheinigung der Rich
tigkeit durch die Bürgermeisterei wird der Auszug uns vorgelegt.
4 Bei der Führung des Registers ist von den Haltern der Faseltiere zu beachten, daß sämtliche Rubriken genau ausgesullt werden, insbesondere auch die Herdbuchnummern der männlichen und weiblichen Zuchttiere einzutragen sind. Im übrigen wird stoch darauf hingewiesen, daß auch die Schweinehirten verpflichtet srnd, Sprungregister zu führen, falls der Eder mit der Herde geht.
Gießen, den 30. März 1922.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.
Betr.: Lehrerversammlung.
An die Schulvorstände des Kreises.
Freitag, den 7. April 1922, vormittags 9 Ahr, soll in der Wirtschaft zum Philosophenwald eine Kreislehrerkonserenz mit folgender Tagesordnung stattsinden: .
1. Vortrag des Studienrats W e ck e r l i n g in Friedberg über „Die Deutschen im Ausland — Grundsätzliches und Methodisches", .
2. Vornahme der auf Grund des Artikels 58 Ziffer 5 des ' Volksschulgesetzes vorgeschriebenen Wahl,
3. Verschiedenes. r
Wir empfehlen Ihnen, die Lehrer und Lehrerinnen hiervon umgehend zu benachrichtigen.
Gießen, den 1. April 1922.
Kreisschulkommission Gießen. I. A.: Dr. Al l eH
Dicnstnachi ichtcu des zlrcisamtcs.
Aachdem durch Anordnung des Kreisamtes Schotten das verseuchte Gehöft in Stumpertenrod zum Sperrgebiet und die Gemeinde Stumpertenrod zum Deobachiuagsgebict erllärt worden ist wurde das Beobachtungsgebiet, welches seinerzeit im dtreis Alsfeld aus den Gemeinden Windhausen, Kestrich und Groß-Feldw gebildet wurde, aufgehoben. .
In der Gemeinde A tz b a ch (Kreis Wedlar) und in der Stadt Wetzlar ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Sperrmahnahmen sind angeordnet.
Das Ministerium des Innern hat auf Grund der Dundesrats- verordnung vom 15. Februar 1917 (Reichs-Ge etzbl S. 143) der Genossenschaft „Deutsche Volkserholungsheim-' e.G.m.b.H. in Berlin die Erlaubnis zur Werbung von Mitgliedern — Genossen — durch Werbekarten, Flugzettel und Plakate bis zum 31. Juli 1922 für das Gebiet des Volksstaates Hcs en erteilt.
Die dem Arbeitsausschuß zur Errichtung einer Fliegergedenk- flätte in Charlottenburg bis zum 31. März 1922 erteilte Erlaubnis Aut Sammlung vvn Geldspenden (Delnnntmnchu ig am 13. De- z'ember 1921) wurde bis zum 30. Juni 1922 verlängert.
Georg Reih ton Leihgestern wurde als Polizci- diener für die Gemeinde Leihgestern ernannt und von dem Kreisamt verpflichtet.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 16. -31. März 1922 wurden in hiesiger Stadt gesunden: 1 Stickerei, 1 Elfe rbe.n.'reuz, 1 Zugkette, 1 Metermaß 1 Korbdeckchen, einige Geldscheine. 3 Portemonnaies mil etwas Inhalt, 1 Fedwooa, 1 Lederhandschuh, 2 Armbanduhren, 1 schwarzer Pelz, 1 Gummihäschen, 1 GAd- mäppchen mit etwas Inhalt, 1 vergoldeter Ring, 1 Aickel- Kettenarmband;
verloren: 1 silbernes Armband. 1 GlfcrOelnkctte mit Anhänger 1 Gcldmäppchsn mit 220—233 Mk., 1 braunes Portemonnaie mit Monatssahrkarte, 1 Paar schwarzseidene Damenstrümpfe, 1 goldener Siegelring, 1 rote Ledermappe mit etwa 330 Ml., 1 goldenes Armband, 1 Blechkästchen mit Verbandsmarken, 1 kleiner Tiberpelzkragen:
zugelaufen: 1 Stallhase (weiß) mit schwarzen Punkten.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Ahr vormittags und 4—5 Ahr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Ar. 1, erfolgen.
Gießen, den 31. März 1922.
Hessisches Polizeiamt Gießen. I. D.: Dr. Heß.
Druck der Lrühl'lck-N Universiials-Vuch. und Lteindruck-r-i R Lang«. Bietzen


