2
in der Fassung der Verordnung vom 22. MKxz 1920 (Reicks- Gesetzbl. S. 334) wird bestimmt:
§ 1- Ter 8 2 dec Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (Reichs-Gesetzbl.. S. 41) in der Fassung der Verordnung vom 22. März 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 334) und vom 22. März 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 337) wird dahin abgeändert, daß die Frist zur Einreichung der Fest.stellungsanträge für Waren, die im besetzten Gebiet lagern, bis zum 15. Mai 1920.verläugert wird
§ 2. Tiefe Bekanntmachung tritt mit dem Tage der' Verkündung in Kraft.
Berlin, den 24. 8lpril 1920.
_______Ter Neichswirtschaftsminister. I. B.: Dr. Hirsch.
Bekanntmachung
betreffend die Deutsche Arzueitaxe 1920, 5. abgeänderte Ausgabe — Amtlick-e Ausgabe —. Vom 15. Ätai 1920.
Arif Grund des § 80 Absatz 1 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich bestimmen wir, daß die fünfte Ausgabe der Deut- - schm Arzneitaxe für das Jahr 1920 vom 17. Mai 1920 ab in Hessen in Kratt tritt.
Tie Bestimmungm unserer Bekanntmachung vom 24. Dezember 1919 (Reg.-Bl. Nr. 1 von 1920, S. 4) bleiben von dem Wort ^gleichzeitig" im ersten Absatz ab in Kraft.
Tie neue Ausgabe ift in dem Verlag der Weidmannscheui Buchhandlung, Berlin SW. 68, Zimmerstraste 94, erschienen und kann von den Besitzern der 4. Ausgabe durch die genannte Vcr- lagsbuchhandlung zum Preise von 7,60 Mark bezogen tverden.
T a r m st a d t, den 15. Mai 1920.
Hessisches Ministerium des Innern. Tr. Fulda.
Bekanntmachung
über das Verfüttern von grünem Getreide. Vom 29. März 1920.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über das Verfüttern von grünem Getreide vom 20. Mai 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 2,8) wird auch für das Emtejahr 1920 das Folgende gestimmt:
§ 1.
Grünes Getreide, also Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen). Emer und Einkorn, auch in Mischungen mit Gerste, darf nur der Reife nur mit Genehmigung des Kreisamts gemäht und verfüttert werden. § 2.
Zuwiderhandlungen gegen § 1 werden mit Geldstrafe bis. zu 1500 Mark bestraft.
Darmstadt, den 29. März 1920.
Hessisches Landesernährungsamt. Neuman it.
Bekanntmachung.
Betr.: Schließung der Oelmühle des Philipp Wolff II. in Treis a. d. Lda.
Tic Oelmühle des Philipp Wolff II. in Treis ist zur Verarbeitung von Oelsrüchten für Selbstpersorger wieder zugelassen. Gießen, den 30. Mai 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siegert.
Nachweisung
über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen vom 16. bis 22. Mai 1920.
Am 16. Mai waren verseucht im Kreis Darmstadt: Klein- Rohrheim, Pfungstadts Darmstadt, Gernsheim, Eberstadt, Eich bei Hahn. — Im Kreis Bensheim: Bensheim, Hochstädten, Fehl- Wim, Hofheim i. R., Gvost-Rohrheim, Wattenheim, Nordheim, Biblis, Zwingenberg, Bürstadt, Bickenbach, Seeheim, Auerbach, Zell^ Alsbach, Hühnlein, Wilmshausen, Lindenfels, Seidenbuch. — xzm Kreis Dieburg: Lengfeld, Groß^Zimmeru, Nieder-Modau. —. Im Kreis Groß-Gerau: Erfelden, Wolfskehlen,. Arheilgeu, • Geinsheim, Ledheim, Goddelau, Ästheim, Trebur, Griesheim. — Im Kreis Heppenheim: Ober-Laudenbach, Unter-Hambach, Neckarhansen, Tarsberg, Viernheim, Jgelsbach, Heppcirheim, Zotzenbach. — Im Kreis Offenbach!: Sprendlingen. — Im Kreis Gießen: Holzheim. — Im Kreis Mainz: Finthen, Bretzenheim, Gonsen- 'heim, Laubenheim. — Im Kreis Alzey: Beckenheim, Psaffen- SchwabenlMM. — Im Kreis Bingen: Wackernheim, Heideshcim, Büdesheim, Dietersheim, Schwabenheim, Gau-Algesheim, Frei- Weinheim, Bingen, Elsheim. — Im Kreis Oppenheim: 06er» Hilbersheim,- Lörzweiler, Schwabsburg. — Im Kreis Worms: Rhein-Türkheim.
Vom 16. bis 22. Mai sind' neu verseucht im Kreis Darmstadt: Hahn. — Im Kreis Bensheim: Bobstadt, Lampertheim, Gronau, Lorsch, Klein-Hausen, Rodau, Hütteufeld, Jugenheim. — Im Kreis Dieburg: Schlierbach. — Im Kreis Erbach: Rohrbach, Hohberg, Rehbach. — Im Kreis Groß-Gerau: Bischofsheim, Vrauus- hardt, Büttelborn, Crumstadt, Dörnberg, Domheim, Erselden, Groß-Gerau, Klein-Gerau, Laugen, Leel-eim, Mörfelden, Nauheim, Rüsselsheim, Stockstadt,^-Walldorf, Wallerstädten, Wixhausen, Wolsskehlen. ■— Im Kreis Heppenheim: Rimbach, Ober-Äbt- steinach, Gorxheim, Reisen, Mörlenbach, Erbach. — Im Kreis
। Offenbach: Treieicheuhain, Jügesheim, Heusenstamm, Hainstadt. I — Im Kreis Büdingen: Hof Marienborn. — Im Kreis Alzey: Bosenheim, Welgesheim, Zotzenheim, Bodenhcim. — Jur Kreis
! Bingen: Gaulsheim, Ober-Ingelheim, Grolsheim, Sponsheim, Nieder-Jugelheim, Jugenheim. — Im Kreis Oppenheim: Oppeu- heinr, Dienheim, Nierstein, Gau-Weinheim, Dexheim, Nieder- Äaulheim.
Bekanntmachung.
B e t r.: Maßnahmen gegen die Verbreitung der Maul-, und Klauenseuche durch Sümmelabdeckereien.
Wegen des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche im Kreise Gießen ordnen wir hierdurch allgemein an, daß die auf die Kreisabdeckerei zu verbringenden Kaoaver ohne Hitfe des Abdeckerei-, Personals aus den Stallungen gebracht werden müssen unb daß das Abdeckereipersonal die Stallungen nicht betreten darf.
Für die Sperr- und Beobachtungsbczirke wirb ferner au geordnet, bag die Kadaver, bevor sie verladen werden, durch deir Bc- siher init Wasser anzufeuchten uud alsdann durch das Kreis- abdeckereipersonal mit Desinfektionsflüssigkeit zu übergießen oocr anzu streichen sind.
Gießen, den 26. Mai 1920.
-Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. H e st.
Bekauntmachung.
Betr.: Ten öffentlichen Zettelanschlag in der Stadt Gießen in tn letzter Zeit des Öttern den Vorschriften des Lokal-Polizei-.
Reglements obigen Betreffs vom 6. Oktober 1896 zuwidergchandelt worden ist, sehen wer uns veranlaßt, dasselbe nachstehend erneut zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Insbesondere verweilen wir aus die in § 4 enthaltene Bestimmung
Greven, den 25. Mai 1920. -
Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.
Lokal-Polizei-Reglement.
Betr: Den öffentlichen Zettelanschlag in der Stadt Gießen.
Nach Anhörung der Stadtvevorüneten-Versammlung wird mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums vom 9. September l. Js zu Nr. M. I. 25 073 für den Bezirk der Stadt Gießen verordnet tote folgt:
§ 1.
Bekanntmachungen, gewerbliche Anzeigen, öffentliche Ankündigungen, rnsbesoudere von Belustigungen, Versammlungen und Auf- fuhrungen, soweit dieselben nicht den öffentlichen Verkchrsintere|sen dienen, bürten innerhalb der Stadt Gießen und bereit Gemarkung vorbehaltlich der Ausnahmebestimmungen in § 2 und § 3 nur an den von der Stadt Gießen errichteten Auschlagssqulen und angebrachten Tafeln angeschlagen werden, unb zwar nur durch die seitens Großherzoglicher Bürgermeisterei Gießen dazu berechtigten Perionen. Diese bedürfen hierzu der Erlaubnis Großherzoglichen Polizeiamts Gießen und haben einen auf Namen lauteudeu, von Großherzoglichem Polizeianii Gießen äuszultelteitden Legitimations- schem bet |tch zu fuhren.
§ 2.
45m übrigen ist die Anbringung der in § 1 erwähnten Bekanntmachungen usw. nur mit Zustimmung des Eigentümers des betr Gebäudes usw. und unter der Voraussetzung zuläisig, daß die Plaia:e aut einer von Großherzoglichem Polizeiamt Gießen hierzu für geeignet erklärten Anschlagstasel befestigt werden
m § 3.
Aie Bestimmimgeu der §§ 1 und 2 beziehen sich nicht auf Bekanntmachungen, welche von Grundstückseigentümern oder Mie- tern ausschließlich in ihrem Privatinteresse an ihren eigenen Grundstücken, Häusern oder Mietsräumen ausgehängt oder angeschlagen werden. ' J
§ 4.
.., Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen sowie absicht- liche Benhrdigung, Beschmutzung und wiverrechtliche Benutzung der Anlchlagsiaseln und Säulen, Abreißen von Anschlägen von denielben, werden unbeichadet höherer allgemeiner Straibestim- mnngen mit einer Geldstrafe bis za 30 Mk. bestraft.
§ 5.
. Lokäl-Polizei-Reglement tritt am 15. Oktober
1896 tn Kraft
Gießen, den 6. Oktober 1896.
_______________Großhtzrzogliches Polizeiamt Gießen.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Oppenrod.
„ ^.bem das Felbbercinigungsvecfa'hren in der Gemarkung Oppenrod beendigt und auch das Kassewesen abgeschlossen ist trat
Landesernahrungsamt, Abteilung für Landwirtschaft auf Grund des Artikels 14 Ziffer. 14 unb Artikel 54 ÄS gungsgesttze^ die Vollz 11 gsLommifiion der Feldbereinigungsgesell- ichafl Oppenmd aufgelöst. 1
Friedberg, den 18. Mai 1920.
Tcr Hessische Feldbereinigungskommissär:
^.r. Samt, Regierungsrat.
Druck der Brühl'schen Univerfitärr-Buch- und Steindruckerei. R. Lauge, Bietzen.


