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Bekamltmachnttg.
Betr.: Feldbereinigung Klein-Linden; hier: Verfüllung von AusschcMungen.
In der Zeit vom 5. bis einschließlich 20. Januar 1921 liegt auf der Bürgermeisterei Klein-Linden dec Beschluß der Vollzugskommission vom 22. Dezember 1920 über die Verfüllung einer Msschachtlung in Flur II zur Einsicht der Beteiligten offen '
Einwendmrgen hiergegen smd ber Merdung des Ausschlüsse» während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Klem-Linoen sch.riftl ich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 23. Dezember 1920.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.
Tr. I a n n, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Lich; hier: Vollziehbarkeit des Zuteilungsplans.
Hinsichtlich der Gemarkungsgrenzregulierung zwischen Lich und Kolnhausen, sowie zwischen Lich und Hof-Albach bestimme ich als Zeitpunkt der Ausführung und des Eigentumsübergangs den
15. Januar 19 21
Uno übertveise den Beteiligten die neuen Grundstücke mit Wirkung von diesem Tag an. , ,
Es sind dies die folgenden Grundstücke:
a) Gemarkung Kolnhausen.
1. Flur I Nr. 15, 2OVio, 2OV10, 16 17
Flur V Nr. 2'7io, 44/io, O'/io, 61/io, 6 /10. 9 9 /l0.
Flur VIII Nr. 3Vio, 3Vio, 8, 9, 6»/io.‘
Flur X Nr. 1.
Flur XI 9tr. 1.
b) Gemarkung Hof-Albach.
2. Flur II Nr. 7.
Flur IV Nr. 55/io, 6, 10, 11a, 9, 11, 13.
Flur X Nr. l2/to, l5/io, l8/io. . , t m
Die Ueberweisung erfolgt unter folgendeir Bedrugungen:
1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden. , .
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, bie infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen rmd Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.
Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet beziehungsweise zugeschrieben.
Friedberg, den 21. Dezember 1920.
Der Höfische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.
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