Amtsverkündigmgsblatt
für die provinzialdireition Gberheflen und für das Kreisamt Gießen. «MÄH«« "«* ®«barf: Montag, Dienst»«, Donnereteq und Freitaq. Nur durch die Post zu beziehen gegen TUu 2.50 oierleljSdrlich.
Nr. 174 30. November 1920
Znhaltr-Uebcrsicht: Beethoven-Gedächtnisfeier. — Pflichtabonnenten der Darmstädter Zeitung und des Hessischen Regierungsblattes — Dienstantritt des Kreisveterinärarztes Dr. Engelmann zu Nidda: - Viehseuchen. - Dienstnachrichten. - Feldbereinigungen Reinhardshain, Ober- Bessingen und Londorf.
Hessisch:?
Landesaml für das Bildungswesen, Abteilung für Schulangelegenheilen.
Zu Nr. L. s. d. B. S. 23 361. Dar m st a d t, den 24. Npv. 1920.
Betr.: Beethoven-Gedächtnisfeier am 17. Tez.müer 1920.
An die Krcisfchnikommisiioncil und die Dircltiouen der höheren Lehranstalten.
Wir empfehlen Ihnen, den am 17. Dezember ds. Js. sich zum 150. Male jährenden Gebur.slag Beethovens, wo es die Verhältnisse gestalten, in einer Ihnen geeignet erscheinenden Weise festlich begehen zu lassen. Es gibt wenig Gelegenheiten, bei denen unser polinch z. Zt. zerrissenes Volk sich so in einmütigem Fühlen zusanimensinden kann, wie Gedächln.sseiern zu Ehren unserer großen Geisler, wobei gleichzeitig fast der einzige Reichtum, den wir noch haben, unser Kuluirgesetz, unserem eigenen Volke wie den anderen erneut zum Bewußtsein gebracht werden kann.
Dr. Strecker.
Betr.: Tie Pslichtabonnenten der Darmstädter Zeitung und des Hessischen Regierungsblattes.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Durch die neuen Pvstbestimm rügen ist eine Uebe.wei'ung der Darmstädter Zeitung an die Gemeinden in der bisherigen Weise nicht mehr möglich.
Die Gemeinden müssen daher vom 1. Januar 1921 ab die Darmstädter Zeitung bei ihren Pvstanstalten selbst abonnieren.
Das Gleiche gilt für die zum Halten der Darmstädter^ Zeitung und des Hestischen Regierungsblattes verpflichteten evangelischen und katholischen Kirchen. Wir beauftragen Sie daher, sozort die Gemeinden und die in «Betracht kommenden evangelischen und katholischen Kirchengemeindcn, welche Ihnen alsbald von dem Sraatsverlag genannt werden, hierzu aufzufvrdern und den Befolg zu überwachen.
Gießen, den 29. Nrvember 1920.
Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.
Bekanntmachung.
Herr Kreisveterinärarzt Dr. Engelmann zu Nidda wird am 1. Dezember 1120 seinen Dienst wieder antreten.
Gießen, den 29. November 1920.
Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Rabertshausen II.
In Rabertshausen II ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend saus der Gemarkung Rabertshausen II.
Das Bevbachtungsgebiet bleibt unverändert.
Unsere Bekanntmachung vom 25. August ds. Js. in Nr. 122 des Amtsverkündigungsblaltes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 23. November 1920.
Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
In Utphe ist die Seuch: erloschen. Die Gemarkung Utphe wird aus dem Sperrgebiet ausgeschiedeu und dem Bevbachtungsgebiet an gegliedert.
Gießen, den 23. No-vember 1920.
Kreisamt Gießen. I. B.: Hemm erd«.
Dicnstnachrichten des Kreisamtes.
Wegen Neubau einer Brücke im- Dorfe K i r chw e r s (Kreis Marburg« sind die beiden Wegezüge Frankcnbach—Kirchners und Crummbach—Kirchners von Dienstag den 23. November 1920 ab bis aui weiteres für Lastverkehr gesperrt. Der Verkehr für leichtes Fuhrwerk wird durch Anlage einer Notbrücke aufrecht erhalten.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Reinhardshain: hier: den allgemeinen Meliorationsplan.
In der Zeit vom 1. bis einschließlich 14. Dezember 1920 liegt auf der Bürgermeisterei Reinhardshain der a l l g e m e i n e M e -- lioratiansplan nebst Erläuterungsbericht und Prüfungsprotokoll zur Einsicht der Beteiligten offen.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einweisungen hiergegen findet daselbst
Mittwoch den 15. Dezember 1920 vormittags 10 — 11 Uhr
statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Ansügcn einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 21. November 1920.
Der Hessische Feldbereinigungslvmmissär:
•_________Schnittjpahn, Regierungsrat._________________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Ober-Bessingen.
Mit Emschtießung vom 2. November 1920 hat das Hessische Landesernährungsamt, Ab.eilung für Landwirtschaft, den Zuteilungsplan ter Gemarkung Obw-Bessiugen auf Grimo von Artikel 36 des Fclvbereinigungsgevbes in der Fassung der Bekanntmachung voni 7. Juls 1906 für vollziehbar erklärt.
Ich bestimme nunmehr als Zeit dec Ausführung (Eigentumsübergang) den 1. Dezember 1920 und ilße.ro ei,e h.ermü mit Wirkung von diesem Tage an den Be.eilig.en die neuen Grundstücke.
Die Ueberweftung erfolgt un.er -folgenden Bedingungen:
1. Meliorationen können auf den neuen GruuLpücken auch fernerhin vorgenommen werden.
2. Die beteilig.en Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Melioratiousarbei en, ter Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.
Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonuätsroert Der gütet- bzw. zugeschrieben.
Friedberg, den 17. November 1920.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.
Tr. I a n n, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Londorf: hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.
In der Zeit vom 8. bis einschließlich 21. Dezember 1920 liegen auf dem Rathaus zu Londorf die Arbeiten des III. Abschnitts (Zuteilungsplan) zur Einsicht der Beteiligten ofsen. Es sind dies: 14 ZutcilungSkarlen, aus denen auch die Bonitätserhöhungen und die Bewertung der Zuschnitte aus Nachbargemarküngen zu ersehen find,
2 ÄWde Gütergeschosse,
1 BHd Zusammenstellung der Gütergeschosse,
1 Baud Zuteilungsverzeichnisse,
das Ab.chätzungsverzcichnis der Obstbäume,
die Obslbaumgeschvsse, sowie das Verzeichnis über Aende- rungen des Weg- und Grabennetzes,
Beschluß vom 10. August 1920 über Zuschläge zu den Geld- ausgleichungen.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen finden daselbst
Mittwoch den 2 2. Dezember 1920 vormittags 9—10 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit der An- dvvhung einlade, daß die Nichterscheineuden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Die Vorzeigung der neuen Grundstücke, soweit die Beteiligten darüber noch nicht aufgeklärt sind, findet an Ort und Stelle Donnerstag den 16. Dezember 19 2 0 statt. Zusammenkunft hierzu vormittags 8 Uhr beim Rathaus zu Londorf.
Friedberg, den 22. November 1920.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
S ch n i t t s p a h n, Regierungsrat.
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