Ausgabe 
29.11.1920
 
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von Handarbeiten und Handfertigkeitsarbeiten zu veranstalten. Es dürfen bis zu 3000 Lose zu 1. Mark das Stück Msgeseben werden. Der Vertrieb der Lose ist in der S.aot Darmstadt gestattet. Zieh- unflsiermin: 13. Dezember 1920.

Dem ständigen Rat für Kunstpflege in Hessen zu Darmstadt hat das Ministerium des Innern die Erlaubnis er.eilt, eine Ver­losung von kunstgewerblickien Gegenstan.eu, Gemälden us.v. im Gebiete des Vvlksstaates Hessen zu veranstalten. Es dürfen ins­gesamt bis zri 21000 Lose zu je 2 Mars ausgegeben, werden.. Die Ausspielung findet in mehreren Reihen van je 3000 Losen bis zum 31. Dezember 1921 start. Die ersten Reihen werden in Form einer Tvnlbolaverlosung alsbald beginnend irr Darmstadt ausgespielt.

Tie dem Deutschen Kriegerkurhaus e. V. zu Davos-Tors von dem Ministerium des Innern auf Grund, der Bundesratsbekannt- machuug vom 15. Februar 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 143) bis zum 31. Dezember 1920 erteilte Erlaubnis zur SamNtlung ovir Geld­mitteln durch persönliche Werbung, Werbebriefe und Ausrufe in Zeitungen tour.e bis zum 30. Juni 1921 verlängert.

Bckattutmachung.

Betr.: Feldbereinigung Rein h ard s hain;,hier: den allge­meinen Meliorationsplan. '

In der Zeit vom 1. bis einschließlich 14. Dezember 1920 liegt auf der Bürgermeisterei Rcinhardshain der allgemeine M e - liorationsplan Hebst E r l ä n t e r ung sbe r i ch t u nd Prüfungsprotokoll zur Einsicht der Beteiligten offen.

Tagfahrt zur Entgegennahme, von Einwendungen hiergegen findet daselbst

M i t t w o d) b c n "15. Dezember 1920 vormittags 1011 Uhr

statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlade, daß, die Nichterscheinendeir. mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schristlich und mit Gründen versehen einzureichen.

, 'Fried b e rg, den 21. November 1920.

. . .. Der Hessische Feldbereinigungslvmmissär:

S ch n i t t s p a h n, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

B etr.: Feldbereinigung Ober- Bessingen. ;

Alit Entschließung vom 2. November 1920 hat das Hessische Landesernährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, den Zutei- lungsplan der Gemarkung Ober-Bessingen auf Grund von Artikel 36 des Fcldbereinigungsge, etzes in der Fassung Per Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.

Ich bestimme nunmehr als Zeit der Ausführung (Eigentums- Übergang) den 1. Dezember 1920 und Überwege hiermit mit Wir­kung r-vn diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke.

Die Ueberwcisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

1. Meliorationen können auf üen neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommcn werden.

2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Verände- ruitg der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Aus führung von Melioratiousarbei.en, der Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.

Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem. Bonitätswert vergütet bzw. zu» geschrieben.

Friedberg, den 17. November 1920.

» . Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

Tr. Jann, Regierungsrat.

Bckanlltmachuttg.

Betr.: Feldbereinigung Londorf: hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.

In der Zeit vom 8. bis einschließlich 21. Dezember 1920 liegen auf. dem Rathaus zu Londorf die Arbeiten des III. Abschnitts (Zuteilungsplan) zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: 14 Zuteilungskarten, aus denen auch die Bonitätscrhöhungen und die Bewertung der Zuschnitte aus Nachbargemarkungen zu ersehen sind,

. 2 Bände Gütergeschosse,

1 Band Zusammenstellung der Gütcrgeschojse,

1 Band Zuteilungsvcrzetchnisse,

das Ab,chühungsverzeichnis der Obstbäume,

die Obftbaumgeschoste, sowie das Verzeichnis über Aende- rungen des Weg-'uud Grabcnnetzes,

Beschluß vom 10. August 1920 über Zuschläge zu den Geld- ausgleichungen.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen finden daselbst

M i t lwo ch d en 2 2. Dezember 1920 vormittags 910 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit der An­drohung einlade, daß die Nichterscheinenden mit . Einwendungen ausgeschlossen sind:

Tie Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Die Vorzeigung der neuen Grundstücke, soweit die Beteiligten darüber noch nicht aufgeklärt sind, findet an Ort und Stelle .

Donnerstag den 16. Dezember 1920 sta.t. Zusammenkunft hierzu vormittags 8 Uhr beim Rathaus zu Londorf.

Friedberg, den 22. November 1920.

Der Hessische Fcldbereinigungslommissär:

Schni11sPahn, Regierungsrat.

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Dtudi der Brübl'scken Unlv«riität».Bi!Ä- und Sttinbnidurei. N. ßangt, Dosten