Amtsverkjjndigungrblatt
für die Provinzialdirektion Gberheßen und für das ttreisamt (Biegen.
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9tr. 173 o 8!). Nvveniber 1980
Inhaltr-llcbersicht: Erhöhung der Gebühren für die Prüfung von Kraftfahrzeugen und von Kraftfahrzeugführern. - Diensträume des Chemischen Unteriuchungsamtes. - Erw.rbslofenfürsorgs. - Viehseuchen. - Dienstnachrichten des Kreisamts. - Feldbereinigungen Reinhardshain, Ober- Befsiugdn und Londorf
Verordnung
betreffend die Erhöhung der Gebühren für die Prüfung von Kraftfahrzeugen und ton Kraf.fahrzeugführern.
- f Vom 30. Oktober 1020.
Die Reichs regieruirg hat auf Grund des § 6 des Gesetzes über den Verkehr mit Kraf.fahrzeugen Dom 3. Mai 1909 (Reichs- Gesetzblatt S. 43V) in Verbindung mit Artikel 1/9 Ab,atz 2 der Verladung des Deutschen Reichs Dom 11. August 1919 (Reichs- Ge,etzvl. S. 1383) mit Zuirimmung des Reichsra.s beschlvjsen:
8 1, Die Bekanntmachung des Staatenauchchußes, detrefseud die Erhöhung der Gebühren für die Prüfung von Kraf.fahrzeugen und von Kraf.fahrzeugsührern, Dom 5. Juli 1919 (Reichs-Ge.etzvl. S. 638) tri.t au feer Kraft.
§ 2. Die für die Prüfung von Kraftfahrzeugen nach Anlage A Ziffer XIV und für die Prüfung Don Kraf.sahrzeugchhrern nach Anlage B Ziffer IX zur Bunbesratsverordnung über beit Verkehr mit Kraf.fahrzeugen Dom 3. Februar 1910 (Reichs-Ge.etz- blatt S. 3891 den Sachverständigen zuftehenren Gebühren werden bis auf weiteres für die Prüfung von Kraf.wagen tiitbi Kraftwagenführern um 400 vorn Hundert, für die Prüfung von Krafträdern und Kraftradführern um 200 Dorn' Hundert erhöht. •
Berlin, den 30. Oktober 1920.
Die Reichsregierung. Fehrenba ch.
Bekanntmachung.
Die Tiensträurne des Chemischen lln.ermchungsam s der Provinz Oberhes>en befinden sich jetzt im Hause Ost-Änlage Nr, 19 p. zu Giessen.
Gießen, den 26. diovember 1920.
Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen.
________Dr. Usinger.____________________
Betr.: Erwerbslosenfürsorge.
An Die Bürgermeislercieii der Landgemeinden des Kreises.
Das abschristlich nachstehende Schreiben des Herrn Reichs- arbei.sininisters Dom 9. ds. Mts. I. C. 6549/20 teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und Beachtung mit.
Wir empfehlen, die Interessenten in geeigneter Weise zu bedeuten.
Gießen, den 25. divvember 1920.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß.
A bschrist!
Die Bersicherungspflicht gegen Krankheit und damit die Pflicht zur Zahlung der Kmsenbeiträge ist. nach § 165 der Reichsversiche- rmtgsoronuug an die Borauswtzung geknüpft, daß ein entgeltliches 'Beschäftigungsverhältnis besteht. Ein solches liegt nach! herrschender Ausfalsung regelmäßig auch dann vor, wenn Arbeitnehmer infolge Dorübergehender Betriebsunterbrechungen ohne ‘ Beschäftigung und Verdienst sind, sofern das Arbeitsverhältnis nicht durch KÜlLigung gelöst ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Arbeitnehmer während der Zeit der vorübergehenden Arbeitseinstellung ’ nach 8 9 Ws atz 2 der Verordnung über .Erwerbslosenfürsorge oder nach ihren allgemeinen Bestimmungen Erwerbs.»,eunnterstützung erhalten. Die Pflicht des Trägers der Erwerbslosenfürsorge zur Ver- sichernng tritt jedenfalls erst mit der Auflösung des Arbeiisoer- hältni,seS ein. Dauert die vorübergehende Arbeitseinstellung jedoch längere Zeit an und bezieht der Arbeitnehnrer deshalb J>ie volle Erwerbslosenunterstützung, nachdem seine Bedürftigkeit festgestellt ist, so kann ihm nicht ohne Härte zugemutet werden, die z. T. erheblichen Versicherungsbeiträge weiter zu entrichten. Die Träger der. Erwerbslosenfürforge können daher in diesen Fällen die auf die Arbeitnehmer entfallenden Beiträge zu Lasten der Erwerbs- losenfürsorge übernehmen. Die hierdurch entstehenden Aufwendungen dürfen jedoch' die Beträge nicht übersch!reiten, die von den Trägern der Erwerbslosenfürforge aufzuwenden wären, wenn sie selbst den Unterstützungsempfänger nach Maßgabe der §§ 12 a ff. der Verordnung über Evwerbslosenfürsvrge versichern .vnrdem
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lang-Göns; vier: die Verseuchung der Schafherde.
Bei der Schafherde der Gemeinde Lang-Göns ist _bie Maul- uitb Klauenseuche festgestellt 'worden. Die Herde ist außerdem mit Räude verseucht. ' _
Sie wird aus das Gemarkungsgebiet westlich der Straße nach
Butzbach und südlich der Straße nach Hochelheim verwiesen. Feld ivege, die durch dieses Gebiet führen, werden hiermic für' den Verkehr mit Rindergespannen gesperrt.
Gießen, den. 23. November 1920.
Kreisamt Gießen. Z. V.: Welckcr.
Bekanntmachung.
Vetr.: Maul- und Klauenseuche.
In Grüningen und Lich ist die Seuche erloschen. Tie Gemarkung Dorf-Güll wird daher aus dem' Boobachtungsgebiet ausgeschieden.
Gießen, den 22. November 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.
Lienstuachrichten des Krcisamtcs.
In den Gemeinden Bergheim, Marienborn und Altenstadt (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die erforderlichen Sperr maßnah inen sind angsordnel.
In ter Gemeinde Alsfeld ist die Maul- und Klauen,euche ausgebrochen. Die Gehöfte, die oberhalb der Eisenbahn Überführung an Der Rvmröder Straße liegen, wurden zum Sperrbezirk und Ort und Gemarkung Alsfeld zum Äeobach.ungsgebiet erklärt.
In der, Gemeinde Bleidenrod (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebvochen. Ort und Gemarkung Bleioenrod wurde zum Sperrbezirk erklärt.
In der Gemeinde Kestrich (Kreis Alsseld) ist die Manl- und Klauenseuche ausgebrochen. Ort und Gemarkung Kestrich würde zum Sperrbezirk und Ort und Gemarkung Groß-Felda und Windhausen' zum Beobachtungsgebiet erllärt.
Unter dem Viehbestände in Argenstein (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
linier dem Viehbestände in Betziesdorf (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Unler dem Viehbestände in Cyriaxweimar (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Unter der Schafherde in Ginseldorf (Kreis Marburg! ist die Maul- und Klauenseuckze ausgebrochen.
,'3n den Gemeinden Hutzdvrf und M e tz l o s (Kreis Lauterbach) ist. die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die genannten Gemeinden wurden zum Sperrgebiet erilärt. Das Beobachtnngs- gebiet bleibt unverändert.
In der Gemeinde Greifen t h al (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden. Die Sperr- niaßnahmen sind angeordnet.
In den Gemeinden Ebersgöns und Oberkleen (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amllich festgestellt worden. Die erforderlichen Sperrmaßnahmen sind angeordnet.
Die Maul- und Klauenseuche ist in der Gemeinde B e r n s - seid (Kreis Alsfeld) erloschen. Ort und Gemarkung Bernsfeld mürbe zum Beobachlnngsgebiet erklärt.
Die Maul- und Klauenseuche ist in N c u h ans bei Homberg an der Ohm erloschen. Ter gebildete Sperrbezirk Neuhaus wurde ansgehoben und Ort und Gemarkung Homberg zum Beobachtungs-, gebiet erklärt.
Die Maul- und Klauenseuche tu Lchnheim (Kreis Alsfeld' ist erloschen. Ort und Gemarkung Lehnheim wurde aus dem Sperrbezirk ansgescheeoeu unö zum Beobachtungsgebiet erklärt. Das Beobachtungsgebiet Fleitsnngen wurde ansgehoben.
In den Gemeinden R eichel s h eim, Do rn - As s e u h ei m, N i e d e r - E r le n b ach, Vilbel, Klein-Karben (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Tie genannten Gemeinden werden aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Beobachtungsgebiet angegliedert.
In Freienseen unb Rudingshain (Kreis Schottenist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die Gemarkungen Freienseen und Rudingshain wurden ans dem Sperrgebiet ausgeschieden unb dem Beobachtungsgebiet angegliedert.
Wilhelm Luh V. wurde von uns zum Kommandant und Karl Faber znm Stellvertreter des Kommandanten der Pflicht- seuerwehr zu Al len darf a. d. Lahn ernannt unb verpflichtet.
Dem Vorstand der Ortsgruppe Darmstadt des Allgeineineu Deutschen Frauenvereins hat das Ministerium des Innern die Erlaubnis erteilt, zugunsten der Mädchen horte eine Verlosung


