Ausgabe 
28.6.1920
 
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AmtZverköndiguMdlatt

für die Provinzialdirektion Gberheßen und für das Kreisamt (Stegen.

(Erlernt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 ,vierteljährlich.

Nr« 88 28. Juni , ; 1920

memhaltuna^^qnHh^hnnkr ^r0«til<r?IhUsS?d)lm>eS' ~ ®af)Ien zum Kreistag. - Außerkurssetzung der Silbermünzen. - Bäckcrinnung. - N Haltung der Spritzenhäuser. - Statistik des Wein- und Obstertrages. - Maul- und Klauenseuche. - Dienstnachrichten. - Bekanntmachung der neuen Fassung der Neichsgetreideordnung.

Bekanntmachung.

Ter Provinzialausschuß hält während der Zeit Vvm 15. Jul: bis 15. September Ferien.

Während der Ferien können nur besonders schleunige Sachen zur Verhandlung kommen.

Auf den Laus der gesetzlichen Fristen sind die F-ericn ohne Einfluß.

Gießen, den 25. Juni 1920.

Ter Vorsitzende des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen. _________________________Dr. Usinge r.

Bekanntmachung.

B e t r.: Wahlen zuin Kreistag.

Nachdem die Kreistagsmitglieder Landwirt Wilhelm Fenchel, Oberhörgern, Fabrikant Heinrich Schirmer, Gießen, und Landwirt Friedrich Bommersheim, Langsdorf, ihr Amt als Kreistagsmit- glred niedergelegt haben, treten an deren Stelle die deinselben Wahlvorschlag airgehürigen gemäß. Art. 29h, Art. 29b der Kreis- und.Provinzialordnung nachstbevuseiren, die die nachträgliche Be­rufung zum Kreistag angenommen haben:

Landwirt und Sparkassenrechner Jakob Gerhard^., Steinbach, Amtsgerichtsdirektor Karl Schmalst, Gießen, Landivirt Gilbert Sanies, Bettenhausen.

Gießen, den 25. Jnni 1920.

Der Kreistagswahlkommissar: Welcker, Ober-Regiernngsrat.

B e t r.: Die Außerkurssetzung der S i l b e r m ü n z e n.

An die Gkmcjnde-, Mark-, Kirchen- und Stiftungsrechner sowre an die Rechner der isr. Religionsgemeinden des Kreises.

-vre nachstehende Verordnung, betreffend Außerkurssetzung der Silbermünzen vom 30. April 1920 teilen wir Ihnen zur Kenntnis­nahme und unter dem Auftrag mit, vom 1. Januar 1921 ab keine Silbermünzen mehr in Zahlung oder zum Umtausche anzunehmen.

Wie zur Zeit etwa vorrätigen Reichssilbermünzen sind als­bald dem Münzmetalldepot des Reichs in Berlin C 19 mit dem Ersuchen um Erstattung ihres Nenniverts, und zwar soweit möglich in> Wege der Ueberweisung auf ein Postscheck- oder Bank- usw. Konto, zu übersenden. Die bis Ende des laufenden Jahres noch eingehenden Silbermünzen sind vierteljährlich, zuletzt am 31. De- 3einher 1920, in gleicher Weise an das Münzmetalldepot ab- zulrefern.

Gieß e n, den 23. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. H e ß. 1

Verordnung

betreffend Außerkurssetzung der Silbermünzen. Vom 13. April 1920.

Auf Grund des Gesetzes über eine vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Uebergangswirtschaft vom 17. April 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 394) wird von der Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats und des von der verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung gewählten Ausschusses folgende Verordnung erlassen:

§ 1.

Die r/z-Mark-Stücke, _ 1-Mark-Stücke, 3-Mark-Stücke und 5- Mark-Stücke sowie die in Form von Denkmünzen geprägten 2-Mark-Stücke sind einzuziehen, sie gelten nicht mehr als gesetz­liches Zahlungsmittel.

§2.

_ Bis zum 1. Januar 1921 werden Vs-Mark-Stücke, 1-Mark- Stücke, 3-Mark-Stücke und 5-Mark-Stücke sowie die in Form von Denkmünzen geprägten 2-Mark-Stücke bei den Reichs- und Landcs- kassen zu ihrem gesetzlichen Werte sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichsbankiwteii, Reichskassenscheine und Dar- lehnskassenscheine umgetauscht.

§ 3.

Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§ 2) findet auf durchlöcherte und andere als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.

8 4.

Tie Verordnung tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.

Berlin, den 13. April 1920.

Ter Reichsminister der Finanzen. ' >, Dr. Wirth.

Betr.: Bäckerinnung.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Sie ivollen sämtliche Bäckermeister in Ihren Gemeinden auf t die Freitag, .den 2. I u l i l. Js., n a ch m. 3 U h r, im / Sitzungssaal des Regierungsgebäudes dahier, Landgraf-Philipp- Platz Nr. 3, einberufene Mitgliederversammlung der Bäcker- zwangsinnung besonders aufmerksam machen.

Gießen, den 25. Juni 1920.

________ Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Betr.: Reinhaltung der Spritzenhäuser.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern an die Erledigung unserer Verfügung tunt 2a. Mai 1920 (AmtsverkündiMiigssblatt Nr. 75 Vvm 4. Juni >1920) pweit- noch nicht geschehen.

Gießen, den 18. Juni 1920.

____________Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Heß.

Betr.: Statistik des Wein- und Obstertrages im Jahre 1920

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Mit Bezug auf unser Ausschreiben vom 6. Juni 1907 (Kreis- blatt Nr. 40) empfehlen wir Ihnen, auch in diesen: Jahr zn geeigneter Zeit, anfangs November, Erhebungen über den Wein- und Obstertrag unter Benutzung der Ihnen mit nächster Post zugehenden Formulare vorzunehmen und uns ein Exemplar des ausgefüllten Formulars bis spätestens 15. November 1920 vor­zulegen. Tas zweite Exemplar ist für Ihre -Akten bestimmt.

Gießen, den 19. Juni 1920.

Kreis amt Gießen. I. V.: v. Gemmingen.

Betr.:. Die Maul- und Klauenseuche: hier: Durchführung der angeordneten Maßnahmen und die Beschaffung von Kalk.

An die Bürgermeistereien Holzheim, Griiningcn, Ober-Hörgern, Lang-Göns, Eberstadt, Muschenhciin, Arnsburg, Albach, Stein­bach, Langsdorf, Birklar, Ober-Bessingen, Nicder-Bessingen, Torf-Güll, Leihgestern, Großcn-Lindcn, Klein-Linden, Watzen­born-Steinberg, Hausen, Garbentcich, Annerod, Lich, Obborn­hofen, Bettenhausen, Bellersheim, Inheiden, Utphe und Trais-

Horloff sowie das Polizeiamt Gießen.

Als Hauptsache, der starken Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche in Hessen muß die Tatsache angesehen werben, daß die ungeordneten Maßnahmen vielfach in durchaus ungenügender Weise durchgeführt werden. Wir weisen Sie deshalb wiederholt an, die Beobachtung aller zur Bekämpfung dieser innge!- wöhulich bösartiger Form auftretenden Seuche angcorbneten Maß­nahmen auf das strengste zu überwachen. Zuwiderhand­lungen sind unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.

Wegen ^Beschaffung! der zur Bekämpfung der Seuche not­wendigen Mengen von Kalk teilt die Landwirtschaftskammer mit daß ihr vom Staatskommissar für» wirtschaftliche Demobilmachung einige Waggons Weißkalk zur Verfügung gestellt worden sind Sollte die Beschaffung von Kalk durch die einzelnen Besitzer auf Schwierigkeiten stoßen, weisen wir die Gemeinden auf den gemein­samen Bezug durch Vermittlung der Landwirtschaftskainmer hin.

Gießen, den 25.Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: v. Gemmingen.

Dienstnachrichten de» Kreisamte».

Stand der Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg- Sperrgebiet: Ort und Gemarkung Münzenberg, Massenheim Hel­denbergen, Rendel, Dortelweil. Bcvbachtunqsgcbiet: Stammheim Griedel, Rockenberg, Wölmbach, Niedev-Erlenbach, Nieder-Eschbach' Harheim, Gambach, Trais-Münzenberg, Büdesheim, Klein-Karben' Dortelweil, Kloppenheim, Ober-Erlenbach, Vilbel, Küichen Die Sperrmaßnahmeii sind angeorbnet.

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Ter Karl Höfeld von Rodheim ist heute von uns als Erheber der Gemeinden Rodheim, Steinheini, Laiigd und Rabertshausen für Neuaufnahme der Viehbestände verpflichtet worden