Ausgabe 
28.5.1920
 
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Nr. 71

28. Mui

]192O

Amtsverkündiguilgsblatt

für die provinzial-irettion Gberheßen uhö für das Kreisomt Gießen

(Erlernt »ach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch di- Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljährlich.

unKNagVv^nLuR^L?^ ÄnmAdeformLwre 4 Mmnnnigen des Friedensvertragsi Anmeldung

itartoffelflächen. - Behedung des Ärbeitermana^ Vereidigung der öffentliche,, 'Beamten. - Erhebung der Getreide- und

Einfanimeln einheimischer Arznei- und Gewürzpflanzen. - V-fundS, oerwrem - ^"inchun^^

Bekanntnruchuttg.

B e r r.: ReichstagAvahl 1920.

,. .Znr (S'rnnttetung be£ Ergebnisses der Reichstagswahl am U jjunt 1920 iuttt> eure önentliche Sitzung des Kveiswahlatis- ichusses auf M o n r a g den 14. Juni 1920, vormittags 8Uta und nuchmittags 5 Uhr, int Sitzungssaale der Zentralstelle für die Landes,tmi,ick in Tarmuadt, Bleichstraße 1, 1. Stock, aubcraumt

Darmstadt, den 26. Mai 1920

Ter Kreiswahlleiter des Wahlkreises Nr. 22 Hessen-Darmstadt Lvrbache r.

Bekanntmachung.

des Ergebnisses der Sieichs.agswnhl am 6. Juni 1920 gemäß 8 31 des Reichswahlgesetzes vom 27. April 1920 und § 65 der Reichsivahlordnuiig vom 1. Mai 1920 wird eine öffentliche Sitzung des Verbandswahlausschiisses auf Montag d n 14. ^3 n n i 19 2 0, n a dji ni i £ t ü g £ 3 U i) r, im Sitzung^- Male der Zentralstelle für die Landesstatistik in Darmstadt, Bleich- straße 1, 1. Stock, anberaumt.

Darmstadt, den 26. Mai 1920.

Ter Verbandswahlleiter des XI. Wählt reis Verbandes Hessen.

___________________________Lorbache r. __________

A usiilhrtltigöaiiw cisunq

des Reichsl'ommissars für Auslandsschäden zu der Bekanntmachung des Rerchsnnnisters für Wiederaufbau vom 12. Mai 1920 über die "Meldung und Beschlagnahme von Nrtunden und Wertpapieren aus Anlast der Durchführung der Bestimmungen des § 10 Absatz 1 der Anlage c,, ö". Artikel 298 des Friedensvertrags.

Auf Grund der §§ 1, 2, 5, 6 der vom Reichsminister für Wiederaufbau er(a|jenen Bekanntmachung vom 12. Mai 1920 über die Anmeldung und Beschlagnahme von Urkmtden und; Wert- p"Hseren aus Anlast der Durchführung der Bestimmungen des § 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedensvertrages ward folgendes bestimmt:.

1 Ter Anmeldepflicht unterliegen rechtserhebliche Urkunden aller Art, wie Kaufverträge, Gesellschaftsverträge, Verleihungs­urkunden über bergbauliche, Fischerei-, Flößerei-, Fahr- und ähn­liche Gerechtsame, Urkunden über die Bestellung, Äenderung und Uebertragung von Hypotheken und dinglichen Rechte anderer Art ... 2. aie Anmeldung hat nach anliegendem M u st er zu erfolgen, für ;eden Gegenstand ist ein besonderer Vordruck zu benutzen.

... 3; Tie Anmeldung ist in 3 Stücken bet dem Reichstommissar Mr Auslandsschäden, Urkundenanmeldestelle, Berliu-Zehlendurf- Altte, Am Urbau, mittels eingeschriebenen Brieses einzureichen, aie Muster sind von dem Reichskommissar sowie von den Han­delskammern unentgeltlich zu beziehen.

4. Ter Anmeldung ist eine einfache Abschrift der aitgenieldeten Urkunden beizufügen. Auf Verlangen des Reichskommissars ist die Urschrift oder eine beglaubigte Abschrift einzureichen.

5. Tie Anmeldniig hat zu erfolgeii, auch wenn die Urkunde bereits einer anderen Stelle, insbesondere dem Reichs komm issar zur Erörterung von Geivalttütigkeitcn oder einer Vorprüfungs- kommission für Auslandsschäden eingereicht ist.

Berlin, den 12. Mai 1920.

Ter Reichskommissar für Auslandsschäden.

I. V.: Karpinski.

Urkundenattmcldnng

(Ausführungsanweisung des Reichskommissars für Auslands schaden).

__ Für jeden Gegenstand ist ein besonderer Vordruck zu benutzen. 9-er ausgefüllte Vordruck ist bis zum 31. Mai 1920 in drei - facher Ausfertigung bei dem Reichskommissar für Aus­landsschäden, Urkilüdenanmeldestelle, Berlin-Zehlendorf-Mitte, Am Urbau, mittels eingeschriebenen Briefs einzureichen.

1. Familien- nnd Vorname des Anmeldenden.

2. Tessm Wohnort, Straste und Hausnummer.

3. Kurze Bezeichnung der Urkunde oder des Rechts aus der Urkunde. (Anm.: Eine einfache Abschrift der Urkunde ist beizufügen.',

4. Wo befindet sich die Urkunde?

5. Seit wann sind Sie im Besitz der Urkunde?

6. Wer hat seit 1. 7. 1914 etwa die Urkunde von Ihnen be­sessen? (Unter Angabe der näheren Adresse.)

7. In welchem Staate und an welchem Orte bejindet sich der Gegenstand oder ist das Recht aus der Urkunde.auszuüben

b. Wer ist nach dem Inhalt der Urkunde verpflichtet (Name und nähere Ich resse.)

9. Sind außer Ihnen an dem Gegenstände der Urkunde andere deutsckM Reichsangehörige berechtigt? (Name und nähere Adreise.)

_ den...... 1920.

lMraye und Hausnummer.)

_____________________________(Unterschrift.)

Bekanntmachtlng.

öetr.: Anmeldung und Beschlagnahme von Urkunden und Wert­papieren aus Anlast der Durchführung der Bestimmungen des § 10 Ab,. I ber Aul. zu Art. 298 des Friedensvertrags.

aie Anmeldeformulare sind bei dem Sekretariate der handels- tammer in Gietzen, Lonystraße 7, erhältlich

Gieste n, den 25. Mai 1920.

' Kreisamt Gießen. I, V.: Welcker.__________

löetr.: Tie Vereidigung der öffentlichen Beamten

A« die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Zwecks Vereidigung ans die Reichs- und Landesverfassung laden wir hiermit auf

Mittwoch den 2. Juni 19 20, norm. 10Vr Uhr, öte Bürgermeister, die Feldschützen und Nachtwächter, ferner auf Freitag den 4. Juni 1920, norm. 10'/, Uhr, me Beigeordneten und Polizeidiener, in den Sitzungssaal des Reglerungsg ebaudes zu Gießen.

sie wollen Vorkehrung treffen, daß Bürgermeister und Bei­geordneter ,owie Polizeidiener und Feldschützr wenn deren Stellen! nur einfach beietzt ,tni>, sich gegenseitig vertreten

Mehrere Polizeidiener bzw. mehrere Feldschützen bzw. Nacht­wächter vertreten ,ich gegenseitig mit der Maßgabe, daß die ver­tretenen Beamten am. Tage ihrer Tienstfreiheii hier erscheinen

Gießen, den 27.; Mai 1920.

_____________Kreisamt Gießern I. V.: W elcker.

'1'0 11-.: Erhebung der Getreide- und Kartoffelflächen in dec Zeit H Olli 2 0. Mal bis 5. Juni 1920

vm Den Oberbürgermeister zn Gießen und Die Vürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.

ooT-®11!' der Verordnung vom 29. April 1920 (RGBl, neben der allgemeinen schätzungsweisen Anbauerhebung i^Z-erZeit vom 20. Mai bis 5. Juni d. Js. eine Erhebung der leldmavig angebauten Getreide- und Kartoffelflächeu durch Be­tragen der Bewirt,chafter (Betriebsinhaber) oder ihrer Stellver­treter vorzunehiiien.

.?'£C'1 fii&rung der Erhebung obliegt den Bürgermeistereien, VertrauenUent/" l'1e'cni ^iveck ernannten Sachverständigen und ^...Während bei der vorjährigen Erhebung die bewirtschafteten Flache,t »edes betriebe», getrennt nach den Gemeinden, in Denen ne lagen, auf geführt werden mußten, fällt die Unterscheidung qsh viel mehr alle Angaben in der

Zahllisiede r j eit i gen G e nie in de e i n z u t r a gen, von

U'S ? ' r Ve rnlr}"Aa f fH 9 " «s ch i c h t. Dadurch so- nwb wie durch dte Beschränkung auf Getreide und Kartoffeln ist die Erhebung bedeut et id enisacher als die bisherige.

5- IC ^Ä^uiig im einzelnen vorzunehmen ist, geht aus den Zahlpapieren (Gememdebogen und Zähllisten) hervor. Die Erhc- buugs Papiere werden Ihnen von der hessischen Zentralstelle fgr nie^Landesstatistik unmittelbar zugehen. Wenn dieselben bis zum

°Bs. noch nicht elngetroffen sind, so ist die Zentralstelle sofort zu benachrichtigen (Fernruf 2657), ebenso wenn die Zahl der Vordrucke nicht genügt.

r,?.'??b!ieschlosseneu Gememdebogen nebst Zähllisten sind spä- /rL8- nrm 15/ .Vn 1 ,*): an das Hessische Kreis-

, 2^ f,e" (iud)t an ble Zentralstelle für die Landesstatistik) eltOg lt jt-JI U l.

T?r m in da r f nicht überschritten werden wollen ilslc6tlff-c ^Hebung richtig borgenommen wird,

luollen Sie lieh nut den einzelnen Bestimmungen der Anweisuiio lind der Verordnung vom 29. April 1920 RGBl. S 883 genau vertraut machen und die mit der Durchführung der Erhebung be- amtragten Personen eingehend belehren '

Gießen, deii 26. Mai 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Siegert