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Saatäcker verwüstet und beschädigt. Wir empfehlen Ihnen, das Feldschutzpersonal auf dieses Treiben aufmerksam zu machen und durch Belehrung und Ermahnung, insbesondere auch in den Schulen, der Vertilgung des Maulwurfs eytgegenzuwirken.

Gießen, den 24. Februar 1920.

__________Kreisamt Gießen, vr.' U sin ge r._______________

Betr.: Behebung der dringendsten Wohnungsnot.

A» den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir verweisen nochmals auf die mit Bekanntmachung vom 6. ds. Mts. im Amtsverkündigungsblatt Nr. 21 vom 10. Februar 1920 abgedruckte Verordnung nebst Ausführungsbestimmungen, wonach unabhängig von der baupolizeilichen Ge­nehmigung für alle Bauten, die nicht ausschließ­lich Wohnzwecken dienen oder Wohnungen von über 5 Zimmer und Küche enthalten sollen, die vorherige Ge­nehmigung d e s B e z t r k s w o h n u n g s k v m in i s s ä r s ein zu holen ist. Tem Gesuche ist ein Lage- und Bauplan, fo'wre eine kurz gefaßte Beschreibung der Bauweise mit Angabe der zur Verwendung' vorgesehenen wichtigeren Baustoffe beizu­fügen. Kleinviehstallnngen, Werkstätten oder sonstige zu Betriebs- Zwecken dienende Bauten mit einem Bollgeschoß von nicht mehr als 30, Quadratmeter überbauter Bodenfläche (einschließlich der Mauerstärke) sind hiervon ausgenommen.'

Sie wollen dies sofort in ortsüblicher Weise nochmals be- kauntmacheu und darauf achten, daß die wenigen vorhandenen Baustoffe nur den dringendsten Wohnungsbauten zugute kommen.

Gießen, den 25. Februar 1920.

____________Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.

Bekanntmachung.

B etr.: Wiesengäuge.

._ .NaS Artikel 4 der Wiesenpolizeiordnung für den Kreis Gießen ist im Laufe des Monats März der Frühjahrswiesengang durch den Wtesenvorstand unter Zuzie.hung der Feld- ichützen und Wiesenwärter vorzunehmen. Sic wollen demgemäß alsbald die erforderlichen Anordnungen treffen und dafür besorgt sein, daß ordnungsmäßiges Protokoll über den Wiesengang errichtet wird, versuchsweise wollen wir zur Er­sparung der Schreibarbeit von der seither vorgeschriebenen Ein­sendung der Abschrift diese; Protokoll; absehen, es sei denn, daß unsere Mitwirkung zur Beseitigung von Anständen nötig wird. Wir hegen das Vertrauen,, daß die Gemeinden im eigenen Interesse auch ohne unsere Beaufsichtigung die Wiesengänge sorg­fältig vornehmen lassen und die Beseitigung von Anständen herbei- tühren.

In diesem Protokoll hat sich der Wiesenvorstand ins­besondere darüber zu äußern:

a) ob die Anordnungen, welche im Anschluß an frühere Wiesen­gänge getroffen wurden, befolgt worden sind und welche nicht;

b) welche Anordnungen von dem Wiesenvorstand zur Besei­tigung der bei dem diesmaligen Wiesengang Vorgefundenen Mängel getroffen worden sind, oder welche Maßnahmen zu diesem Zwecke vorgeschlagen werden. Der Wiesenvorstand hat hierbei sein Augenmerk namentlich auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos, schädlichen Pflanzen usw., auf die Verebnung der Maulwurfshügel, t lowre auf die Unterhaltung der Be- und Entwässerungs­gräben zu richten. Seine Anordnungen sollen jedoch nicht so weit gehen, daß Hecken und Sträucher besonders an Böschungen, Hohlen u. dgl. ohne weiteres entfernt werden. Im Interesse der Förderung eines wirksamen Vogelschutzes hat dies vielmehr nur dann zu geschehen, wenn es im Interesse der Wiesen wirUich geboten erscheint;

c) welche Verbesserungsvorschläge in bezug auf größere Wiesen­distrikte zu machen sind. Hierbei kommen namentlich solche Vorschläge in Betracht, zu deren Ausführung die Bildung von Wasscrgenossenschaften nach den Bestimmungen des Bach­gesetzes angezeigt ist.

Zu b) fügen wir erläuternd an, daß in der Regel, insofern kein besonderer Anstand vorliegt, der Wiesenvorstand in seinem Protokoll eine Frist, welche vier Wochen nicht übersteigen soll, festzusetzetp hat, binnen deren die vorgefundenen Mängel bei Mei- dung von Strafen und Zwangsmaßregeln von den Pflichtigen zu beseitigen sind. Die Aufforderung zur Beseitigung der Vorge­fundenen Mängel ist nach Beendigung des Wiesenganges unge­säumt durch den Bürgermeister ortsüblich bekanntzumachen.

Das Protokoll über den Wiesengang ist von allen Beteiligten zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvor- standes oder ein Feldschütze oder ein Wiesenwär­ter an der Teilnahme verhindert, so ist der HIn­der üngsgrund am Schlüsse des Protokolls anzu - geben.

Sollte der Wicsenvorstand nicht mehr vollzählig sein, so wollen Sie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald be­sondere Vorlage machen.

In den nachstehend verzeichneten Gemeinden wird ein Beamter der Kulturinspektion Gießen

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gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Wiesenpolizciordnung an dem Wiesen gang teil nehmen. Der Tag und die Zeit des Beginnes des Wiesenganges sind bei jeder Gemeinde besonders bemerkt.'

Annerod am 12. Mürz 1920, Dorrn. 9l/2 Uhr,

Bersrod am 17. März 1920, Dornt. 91/» Uhr, Burkhardsfelden am 19. März 1920, vorm. 91 /., Uhr, Lin de n st r u th gnz 24. März 1920, vorm. 9l/2 Uhr, ' Villingen am 26. März 1920, vorm. 9 Uhr, Weickartshain am 31. März 1920, vorm. 10 Uhr.

Zusammenkunft zu der angegebenen Zeit auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei.

Sie wollen ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit dem Wiesengang der Vor st and der in Ihrer Ge - metnde bestehenden W a sse r g e n o sse n s ch a f t e n die vorgcschnebene Lok al sch au vornimmt. Tie Genossenschafts­vorstände haben, hierbei insbesondere ihr Augenmerk darauf zu richten, ob sich die genossenschaftlichen Anlagen in gutem Zustande betenden und ob etwa Unterhaltungs- oder Verbesserungsvorschläge zu machen sind.

Gießen, den 23. Februar 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Langermann.

B«t r.: Ausführung des Reichsgesetzes vom 19. Mai 1913 über Gewährung von Beihilfen an ehemalige Kriegsteilneh­mer; hier: Abrechnung mit der Kreiskasse.

An die Gcmcindcrcchner des Kreises.

lieber die von den Gemeindekassen vorgelegten Beihilfen an ehcmaUge Kriegsteilnehmer ist alsbald nach Auszahlung der letzten Rate für das Rj. 1919 mit der Kreis lasse gegen Vorlage der vor- gefchrtebenen Empfangsbescheinigungen abzurechnen

Gießen, den 25. Februar 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Langerma n n.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Tas Ministerium des Innern hat der Reichszentrale für Kriegs- und Zwilgefängene in Berlin die Erlaubnis erteilt, je 10 000 Lose einer in 2 Spielrciheii vom 20. bis 24. April 1920 und- im Oktober 1920 zu veranstaltenden Geldlotterie zu Gunsten der Kriegs- und Zivilgefangenen innerhalb des Freistaates Hessen zu vertreiben. Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verloinngsplan dürfen für jede Reihe GOOOOO Lose zu je 5 Mk ausgegebeii werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hcijischen Zulassungsstcmpel versehene Lose gelangen. Während der Zett des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preuß.-Süd- deuticheu Klaffenlotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb ter Lose in Hessen nicht gestattet. ___________

Bekautttmachulig.

Betr.: Feldbereinigung Leihgestern; hier: das topographische Güterverzeichnis.

, In der Zeit vom 9. bis einschließlich 23. März ljd. Js. liegt auf der Bürgermeisterei Leihgestern

das topographische Güterverzeichnis (2 Bände) der Gemar­kung Leihgestern

sowie desgleichen über die infolge Grenzregulierung zugezogenen Teile der Nachbargemarkungen Großen-Linden, Ober-Steinberg Watzenborn-Steinberg und Schijfenberg nebst den dazu gehörigen alphabetischen Namensverzeichnissen zur Einsicht der Beteiligten offen. ,

Einwendungen Hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Ojfenlegungszcit bei der Bürgermeisterei Leihgestern schriftlich und mit Gründen versehen eiuzureichen.

Friedberg, den 19. Februar 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

________________Schnittspahn, Rcgierungsrat.________________

Bekanntmach,lug.

Betr.: Feldbereinigung Münster, Kreis Gießen; hier: die Arbeiten des II. Abschnrtts.

In der Zeit vom 11. bis einschließlich 25. März lfd. Js liegen auf der Hess. Bürgermeisterei Münster die Arbeiten des II. Abschnittes bestehend aus:

25 Bonitierungsblätter,

2 Bände Besitzstandsverzeichnisse,

2 Bände Gütergeschosse,

1 Baud Zusammenstellung der Gütergeschosse zur Einsicht der Beteiligten offen.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst

Freitag den 26. März lfd. Js., vormittags 1011 U hr auf der, Bürgermeisterei zu Münster statt, wozu ich die Beteiligten mit dev Androhung einlade, daß die Nicht-erscheinenden mit Ein­wendungen ausgeschlossen sind.

Tie Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen emzurerchen.

Friedberg, den 19. Februar 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

Dr. Zaun, Regierungsrat.

Druck der Brühl'schen Unwersitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Bietzen.