Amtrverkiind'lguMblatt
für die provinzialdirektion Gberheffen und für das Kreisamt Eichen.
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Nr. 155 SO. Oktober 1020
Znhaltr-Uebcrstcht: Erwerbslofenfürforge; hier: Behandlung der Saisonarbeiter. - Juckerverbrauchsregelung. - Die landwirtschaftliche Wmter- jchul« Lich.— Bsehseuchen. — Dienstnachcichten des Kreisamtes. - Feldbereimgungen Lich, Bergheim und Heuchelheim. — Meldewesen in der . Stadt Gießen.
Beer.: Erwerbslvsenfürsorge; hier: Behandlung der Saison- . . arbeiwr.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wie der Herr Reichsarbeitsminister mitteilt, müssen die Grnnd- sätze, die er in seinem Runverlaß vom 28. Novemver 1919 l. E. 321/19 für die Behandlung der Saisonarbeiter in der Erwerbslosen- fürrorge ausgestellt hat, auch, in den kommenden Wintermonaten Anwendung linden.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 9. Dezember v. Js..— Amtsverkündi g u ngs bla.t Nr. 136 vom 16. Dezember 1919 — geben wir Ihnen hiervon Kenntnis.
. Gießen, den 21. Oktober 1920. 1
Krcisamt Gießen. I. V.: Tr. H e ß.
B e t r.: Zu ckerver br anchs rege l un g>.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Auf Grund des § 2 der Bekanntmachung vom 15. Januar 1918 (Kreisblatt Nr. 5) wird bekanntgegeben, daß, die für den Monat Oktober zustehende Zuckermenge in Höhe von 750 Gramm aus den Kopf der Bevölkerung zur Ausgabe gelangt.
Es können auf die Zuckermarlen 162 der alten Zuckerkarte und 163 und 164 der neuausgegebenen Zuckerkar.e je:250 Gramm = 750 Gramm bezogen werden.
Mit Ablauf des 15. November ds. Js. verlieren die Marken 162, 163 und 164 ihre Gül.igkeit. '
Wir beauftragen Sie, diese Verfügung ortsüblich bekanntzumachen. '
Gießen, den 23. Oktober 1920. f
Kreisamt.Gießen. I. V.: Tr. H e ß.
Betr.: Tie landwirtschaftliche Winterschule Lich.
An die Bürgermeistereien der Lanügemeinden des Kreises.
Da in diesem Winterhalbjahre die Züge ab Gießen 8 20 vorm., an Lich 8,46 vornr. und ab Lich 3,04 nachm., an Gießen 3,33 nachm., nicht ausfallen, wird der Unterricht an der lanb,v. Winterschule in Lich so gelegt werden, daß diese beiden Züge benutzt werden können. Die interessierten Bürger- mei,<ereien werden beauftragt, dies ortsüblich bekanntzumachen. Ferner bemerken wir im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 7. ds. Mts. — Amtsverkündigungsblatt Nr. 147 — noch das Folgende:
In der Regel sollen über 18 Jahre alte Schüler nicht ausgenommen werden. Der Aufrichtsrat der Winterschule Lich hält jedoch den Besuch des Unterrichts auch durch ältere Schüler im Interesse des Untcrrich^erfolgs, für erwünscht.
Da nach an den Herrn Schul'vorsteher der Winterschule Lich gelangten Mitteilungen die ortsübliche Bekanntmachung unseres obenerwähnten Ausschreibens vom 7. l. Mts. in bieten Gemeinden noch nicht erfolgt ist, sehen wir innerhalb 3 Tagen Ihrem Bericht über den Befolg entgegen, auch darüber, daß vorstehendes zur allgemeinen Kenntnis der Landwirte gebracht worden ist.
Gießen, den 23. Oktober 1920.
________ Kreisamt Gießen. I. B.: Tr. Heß._____________
Bekanntmachung.
Betr.: Sckweinerotlaus zu Wieseck; hier: unter dem Schweine- besland des Christoph R ö in e r, Ludwig M ö h l, Philipp Killer, Ludwig Schäfer, Heinrich Rau, Möserstr.5, Ziegler, Philosophenstr. 18, und Ludwig B a l s e r, Aliceftr. 32, sämtlich zu Wieseck.
Tie unter dem Schweinebestand der obengenannten Personen ausgebrochene Rv laufseuche ist erloschen. Die angeordneten Sperrmaßregeln werden hiermit aufgehoben.
' Gießen, den 19. Oktober 1920.
_______ Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker. _______
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Gießen.
Die Gemarkungen Hof-Güll, Eberstadt und Ober- Hörgern werden aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.
Gießen, den 21. Oktober 1920.
Kreisamt Gießen. I. B.: W e l ck e r.______________
Dicnstnachrichten des Kreisamtcs.
In Dirlammen (Kreis Lauterbachs ist die Maul- und Klauenseuche ausgebvochen. Die Gemarkung Dirlammen ist zum Sperrgebiet erklärt.
Unter der Schafherde zu H a s s e n h a u s e n (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauen,euche ausgebrochen.
IakobBurkII. und Johannes W a l l b o t t III. wurden als Feldgeschworene für die Gemeinde Garbenteich in Pftich- ten genommen. .______________________________________________
Bekauntmachung.
33 e t r.: Feldbereinigung L ich; hier: Geloausgteichung und die Zu.eilung des Baugeländes an der Lich—Hungener Straße.
In der Zeit vom 30. Ok.ooer bis 13. Novemver 1920 liegen die nachbenannlen Akten und Karten auf der Bürgermei,.erei Lich zur Ciu,icht der Beteiligten offen:
1. das Hauptgeldausgleichsverzeichnis;
2. das Verzeichnis der Pach.entjchädigungcn für 1917 und 1918 für Gelände, das bei dec Anlage des Weiograbens, der Kreisstraße nach Garbenteich, der Gräben Nr. 58, 59, 1<8 a und li>6a und des Wegs nach dem Steinbruch in Flur II in Anspruch genommen worden ist;
3. das Verzeichnis der Pack).ent,chädigungen für 1919 wegen unterbliebener Mel iorat io ns arbeiten, für die eine Bonitäts- erhöhung angerechnet war;
4. das Verzeichnis über Rodungen, Entschädigungen verschiedener An, Verwechslungen u,ro.;
5. die Zuteilungskarte bezüglich des Baugebiets an der Lich— Hungener S.raße; ‘
6. 1 Heft Bentzpandsverzeichnis;
7. 1 Heft Geschosse mit Zusammenstellung;
8. 1 Heft Gütergeschipse mit Zuteilungsplan;
9. 1 Heft Zuteilungsverzeichnis;
10. 1 Heft Obslbaumgeschvß;
11. 1 Heft Obstbaumverzeichnis.
Tag fahrt zur Entgegennahme von Einwendungen findet am M o n t a g d e n 15. N v v e m b e r 19 2 0, v o r m. 10—11 U h r, aus dem Rathaus zu Lich statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Tie Vorzeigung der neuen Ersatzgrundslücke findet am Freitag den 12. November 19 2 0 statt. Zusammenkunft um 9 Uhr vorm. am Nebenbahnhoi.
Friedberg, den 19. Okoober 1920.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär.
__________________Er, K o ch, Regierungsa,sessor.___________________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Bergheim; hi.r: die Massegrundslücke.
Tie Versteigerung der Ma,segrundstücke findet ftmt an Ort und Stelle z
Freitag den 5. November 1920 und soweit erforderlich an den folgenden Tagen.
Zusammenkunft hierzu am 5. November ds. Js., mittags 12 Uhr, in Grün Ingen, Ortsausgang nach Dorf-Güll, woselbst auch die Versteigerungisbedingungen bekannigegeben werden.
Friedberg, den 17. Oktober 1920.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.
Dr. I a n n, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
B e t r.: Feldbereinigung H e u ch e l h e i m.
In der Zeit vom 1. bis einschließlich 15. November 1920 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Heuchelheim zur Einsicht der Beteiligten offen:
1. Projekt der Drainage in Flur IV nebst zugehörigem Beschluß,
2. Beschluß über Erhebung eines weiteren Kvstenausschlags
Einwendungen sind bei Meldung späteren Ausschlusses während der Offeiilogungszeit bei Bürgermeisterei Heuchelheim schriftlich einzureichen.
Friedberg, den 17. Oktober 1920.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.
S ch n i t t s v a h n, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Meldewesen.
Die V o rsch r i f te n d e r M e ldeordn u n g werden vielfach nicht beachtet. Wir bringen deshalb nachstehend die in Betracht kommenden 53e|lintniungen in Erinnerung mit vem An-


