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Zuwiderhandlungen Sogen die erlassenen Aiwrdnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar aus Grund des § 328 des Str.G.B. mit Gefängnis
Greben, den 24. August 1920. u
Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.
Bekanntmachung.
B e t r.: Maul- und Klauenseuche in Alteu-Vuseck und Wiesest.
Tie Maul- und Klauenseuche ist amtlich festgestellt:
1. in Alten - Busest. Es wird gebildet:
al ein Sperrbezirk, besteherw aus der Gemarkung Alten-Buseck,
b) ein B evbucht un gsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Grvßen-Bnseck:
2. in Wiesest. Es wird gebildet:
a) ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Wiesest.
b) ein B ev b a ch t nii g s ge b i e t, bestehend aus den Gemar- ku n g en R ö d g e n und Tro he.
Unsere Bekanntmachungen vom 12. Mai in Nr. 64, vom 14. Mai in Nr. 65, vom 26. Mai in Mr. >72, vom 29. Mai in Nr. 74, vom 4. Juni in Nr. 76, vom |8. Juni in Nr. 78, vom 9. Juni in Nr. 80, vom 25. Juni in Nr. 88 und voist 13. Juli in Nr. 101 des Amtsverkündigungsblattes finden sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich, begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des Str.G.B. mit Gefängnis.
Gießen, den 25. August 1920.
Kreisamt Gießen. I. B.: Hemmerde.
Bekanntmachung.
B e t r.: Maßregeln zur Verhinderung det Verbreitung der Rinderpest.
In Belgien ist durch indische Zebus hie gefährlichste aller Rinderseuchen, die Rinderpest, eingeschleppt worden, und dadurch die Gefahr der Verseuchung auch für Deutschland nähe gerückt. Da die Rinderpest im Falle der Einschleppung unseren ohnedies durch den Krieg und die Maul- und Klauenseuche geschwächten Rinderbestand dezimieren würde, ist es erforderlich, daß alle verdächtigen Erkrankungen den zuständigen Behörden alsbald gemeldet werden, damit die notwendigen Maßnahmen unverzüglich angeordnet werden können.
1 Gießen, den 23. August 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Stand der Maul- und Klauenseuche in Ober- Hessen vom 15. bis 21. August. Im Kreise Gießen: Eberstadt, Torf-Güll, Obbornhofen, Muschenheim, Garbenteich, Qneck- bvrn, Heuchelhelm, Kesselbach, Leihgestern, Bellersheim, Ober- Hörgern, Langsdorf, Ruttershausen, Klein-Linden, Gießen, Birklar, Grünberg Ettingshausen, Lich, Bettenhausen, Trais-Horloff. — Im Kreise Alsfeld: Homberg a. Ohm, Ober-Ofleiden, Nieder-Ofleiden, Rairrrvd, Elbenrod, Liederbach, Brauersch.vend. — Im Kreise Büdingen: Hof Marienborn, Hof Ronneburg, Himba>ch, Selters, Lindheim, Langen-Bergheim, Haingrün- dau, Tiebach a. H., Altenstadt, Bellmuth, Glanberg, Echzell, Büdingen, Oberau, Hof Schleifeld (Sauernbeim), Geiß-Nidda, Stockheim, Bleichenbach, Hainchen, Eckerts'hausen, Rommelhausen, Mittelgründau, Rodenbach, Leidhecken, Hof Engelthal, Mt-Wieder- mus, Heegheim, Höchst a. N., Vonhausen, Hof Lenstedt, Gettenau, Gelnhaar, Wolf, Ober-Mockstadt, Heuchelheim, Ranstadt, Bingenheim, Düdelsheim, Lorbach, Ortenberg, Blofeld. — Im Kreise Friedberg: Münzenberg, Rendel, Dortelweil, Büdesheim, Torn-Assenheim, Kaichen, Klein-Karben, Wickstadt, Vilbel, Beienheim, Stammheim, Kloppenheim, Weckesheim, Asfen'heim, Massenheim, Heldenbergen, Gambach, Friedberg-Fauerbach, Reichelsheim, Rieder-Eschbach, Staden, Bönstadt, Bauernheim, Treis^-Münzen- berg, Nieder-Erlenbach, Södel, Nieder-Florstadt, Schwalheim, Assenheim, Ober-Rosbach, Holzhausen, Burggräfenrod. — Im Kreise Lauterbach: Maar, Reuters, Heblos, Rimlos, Schlitz,
Eichenrod, Höpfmaunsfeld, Wallenrod, Lauterbach, Allmenrod, Herbstein, Ilbeshausen, Eichekhain. — Im Kreise Scho tten: Ulrichstein, Götzen, Schotten, Rudingshain.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen.
, Tie nachstehenden Anordnungen des Kreisamts Gießen werden hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Gießen, den,24. August 1920.
PolizeiamtGießen. Lauteschlager.
I.. Dre Maul- und Klauenseuche ist amtlich festgestellt worden rn Gießen in 2 weiteren Gehöften. Es werden gebildet:
a) ein Spe rrbezir f, bestpherid aus ber ganzen Gemar- ku n g Gieße n,
b) ein Beobachtungsgebiet, besteheich aus den Gemarkungen Wieseck und Schiffender g.
Unsere Bekamitmachungen vom 12. Mai in Nr 64, vom 14. Mai in Nr. 65, vom 26. Mai in Mr. '72, vom 29. Mai in Nr. 74, vom 4. Juni in Nr. 76, vom 8. Juni in 9tr. t78, vom 9. Juni in Nr. 80, vom 25. Juni in Mr. 88 und vom 13. Juli tn Nr. 101 des Amtsverkünbigungsblattes finden sinngemäße Anwendung. '
. Zuwiderhandlungen gegen die erbissenen Anordnungen werden nnt erheblichen Strafen geahndet, lvenn sie wissentlich begangen find, sogar auf Grund des § 328 des Str.G.B. mit Gefängnis
Gieße n, den 16. August 1920,
Kreisarnt Gießen. J.V.: Hem werde.
II. Tie Erlaubnis zum Fahrerr mit Klauenvieh innerhalb derGemarkung wird unter folgenden Bedingungen genehmigt:
1 Jeder Viehbesitzer, der beabsichtigt, sein Klaueilvieh zur Feldarbeit zu benutzen, muß auf dem Polizeiamt einen Antrag stellen.
2. Tie Fahrerlaubnis wird erteilt, wenn eine tierärztliche Untersuchung des Gesamtviehbestandes des Besitzers vorgeirommen ist,, und die Untersuchung ergab, daß sämtliche Tiere des Gehöftes frer von seuchenverdächtigen Erscheinungen sind.
,3. Tie erteilte Fahrerlaubnis ist dem Viehhalter von dem Polizeiamt sch!riftlich zu geben.
4. Ter , Lenker des Gespannes hat dieselbe beim Ausfahren stets mitzuführen und auf Verlangen dem !Pvlizeipersonal vorzuzeigen.
. 5. Tas Polizeiamt hat eine. Liste anzulegen, aus der die erteilten Fahrausweise zu ersehen sind.
6. Mit der Ausführung der Untersuchung der Tiere ist das Kreisveterinäramt Gießen betraut worden.
7. Dasselbe wird die zu untersuchenden Tiere eines Gehöftes — getrennt nach Gattungen — unter Angaben des Namens des Besitzers und Wohnung in eine Liste eintragen, die auf dem Polizeiamt auf dem Laufenden zu halten ist.
8. Tie Kosten der Untersuchung trägt -ber Antragsteller.
9. Tas Fahren von Dünger und Zauche aus bis dahin un- verseuch-ten Gehöften hak derart zu erfolgen, daß eine Verunreinigung der Straße tunlichst vermieden wird. Dünger und Jauche ist nur in einer solchen Menge iObzufahren, 'wie sie gerade! für eine Tagesarbeit benötigt wird.
10. Tie Erleichterungeil treten außer Kraft, wenn die ge- gebenen Anordnungen nicht eingehalten werden.
„ Das Pvlizeipersonal ist anzuhalten, die Maßnahmen aufs schärfste zu überwachen und gegebenenfalls unnachsichtlich Strafanzeige gemäß § 74 des' R.V.G. zu erheben.
Gießen, beit 19. August 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Walzarbeiten ist der Wetzlarer Weg zwischen der Frankfurter Straße und Klinikstraße sür den Fuhrwerks- und Radfahrverkehr bis.auf weiteres polizeilich gesperrt.
Gießen, den ,25. August 1920.
Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Lietzen.


