1920
W
ote irrtauoms zum Zähren mit Klauenvieh. — Ltrahensperre. 0
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Langd.
gestelltwar^il^ b'C 9KauI" unb Klauenseuche amtlich fcst- wirt» gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der i?EÄ Un? k Q n<u un^ nn Beobachtungsgebiet Le»
stehend aus den Gemarkungen Rabertshausen mir Rin^ gelshauien und Hof-Graß.
., Unsere Bekanntmachungen vorn 12 Mai in Wr cm
’4; > Nr. 65, ,t>omZ6. Mai in-Nr -72,7om 29 Maf^in
Si'CsÄH A 8S Ü,“ «mtiMrlütoHungsMatteä sind-,, iümgcmiüc
Bekanntmachung.
e r.: Ausschlag der Beiträge zu den ,Entschädigungen für Vieh- verlufte aus die Bescher.
1 J^at^e,n. chie Erhebung der Beiträge für das Rechnungsjahr 1919 und die 'Reuausnahme der Viehbestände angeordnet morden ist, weisen wir die Viehbefitzet auf folgendes hin:
Ter Ausschlag der Beiträge ersvlgt getrennt :
a) bei .Pferden nach Stückzahl und Wert,
b) bei Rindern nach Stückzahl, iedoch mit jder Massgabe, daß jur -Uete, bet bettelt zur Zeit der Ausnahme im Anfang eines.’ Rechnungsjahres der Wechsel der Schneidezähne noch nicht begonnen Hai, nur je ein Drittel des am Schlüsse dieses Rechnungsiahres für jedes ältere Tiex zu mtrichtenden Beitrages zu erheben ist.
Für den Besitzstand sind die im Anschluß an die voraus-' gegangene allgemeine Viehzählung erfotglen Aufnahmen maß- gebenü. Wer nach ersvtgter Aufnahme einen Rindviehbestand neu anschasst oder den zur Zeit der .Aufnahme vorhandenen Rindvied- bestano um mehr als ein Fünftel vermehrt, hat die Zahl der zngegangencn Tiere bei der Bürgermeisterei anzumelden Bei Bieh- handlern werden zehn vom Hundert ihres Jahresumsatzes als der jur die Berechnung des Beitrags maßgebende Viehbestand auae- nommen. :
. Mr Tiere, die dem Reich,, den Bundesstaaten oder zu einer Gejtuisstotwn gehören, sowie für. Schlachtvieh in Biehhöfen oder in Lchlachthöfen einschliesslich öffentlicher Schlachthäuser werden keine Beitrage erhoben (.§ 73 des Reichsgesetzes).
. Bet Pferden wird, der austzuschlagende Beitrag für jede an- gefangenen 1000 SRark des' Wertes des Tieres erhoben
Ern Pferd, das einen höheren Wert als 1000 Mark hat, ist von seinem Besitzer unter Angabe der Wertstufe innerhalb 14 Tagen Asch Beginn sedes Rechnungsjahres oder nach dem Erwerb bei der Bürgermeisterei schriftlich unaufgefordert anzumelden
., ..'OK lür ein Pferd Entschädigung zu leisten, das nicht bor- IchristsinaMg oder zu niedrig angemelüet ist, und übersteigt die reichsgesetzlich ans dem geschätzten Wert berechnete Esttschädigungs- summe dre, als Entschädigungssumme aus 1000 Alark oder aus dem Hachslbetrag der Mgemeldeten Wertstufe zu berechnende w hat der Besitzer einen besonderen Beitrag in Höhe dieses Unterschiedes zu leisteti. -
Nach Fertigstellung der bei Beginn des Rechnungsjahres auf- zunehmenden Ligen werden diese während einer Woche zur Einsicht «tt. der Buigermeislerei aufgelegt. Ter Tag der Auflegung wird ortsüblich bekanntgemacht werden.
.Innerhalb der, Auflegefrist können gegen die Einträge von den beteiligten Biehbesitzern Einwendungen bei der Bürgermeisterei vvrgebracht werden, die binnen, 3 Tagen darüber zu entscheiden hat. Beschwerden gegen die Entscheidung der Bürgermeisterei sind innerhalb einer Woche bei dem Kreisamt zu erheben, das endgültig entscheidet. '
Ter Jahresumsatz der Händler ist von diesen bei Beginn des > mechnungsiahres schätzungsweise anzugeben und dementsprechend zu 1U vom vundert in die Liste aufzunehmen. Am Ende des Rech- iiungsiahres hat der Erheber nach den vom Händler zu führenden Kvniwllbuchern (§§ 20 bis 24 der Ausführungsvorschriften des Dundesrats) den Jahresumsatz festzustellen und mit 10 vom öutusert in die Liste über der früheren geschätzten Zahl, die lesbar vtelvend zu durchstreichen ist, einzutragen. Ser festgestellte Umsatz t)t Bern Beteiligten alsbald mitzuteilen. Tiefer kann dagegen inner» tiaib etirer Woche Beschwerde beim Kreisamt er'heben, das darüber.
kni scheidet. Nach Ablauf der Beschwerdefrist und, wenn Beschwerde erhoben worden, nach deren Erledigung hat der Er- Fber rett endgültig festgesetzten Jahresumsatz mit 10 vom Hundert m der Spalte „Bemerkungen" der Liste zu wiederholen und dies zu unterschreiben.
G i e st e n, den 20. August 1920.
Kreisamt Gießen.
. sm. , vr. Usinger.
Betr.. Wie oben. ---
Stn heu Oberbürgermeister zu Gießen und hie Bürger- Meutereien her ßtinhgemeinhen hes Kreises.
, Bie Erheber sind angewiesen. Ihnen die Aufnahmelisten als» balb-itacf) ihrer Aufstellung zu übergeben.
lindem ,wir Sie, noch auf vorstehende Bekanntmachung Hinweisen, empfehlen wir Ihnen, diese Listen, sobald sie in Ihren
AmtzveMndigungzblatt
für die provinziaidirektion Oberhessen und für da; Kreisamt Gießen.
----— nach Bedarf. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mb. 2.50 vierteljährlich.
121 ___________ 26. August
Besitz gelangt sind, eine Woche lang auf Ihrem Bureau zur Einsicht vssen zu legen und vor der Offenlage durch ortsübliche Bekanntmachung, die Biehbesitzer auf, diese aufmerksam 5u machen.
Rach Ablauf der Offenlegungsfrist sind die Aufnahmelisten an ien Erheber wieder zurüclzugeben, nachdem die Bescheinigung über nie erfolgte Offenlegung und darüber, daß. Einwendungen nicht erhoben wurden, auf der Rückseite der Listen niedergeschrieben IUI)tvClt
Hebet den Befolg ist demnächst zu berichten.
Gießen, den 20. August 1920.
Kreisamt Gießen.
______ __________ Dr. Usinger.
Bett.: Russische Kriegsgefangene.
An Den Oberbürgermeister zu Gießen mih hie Bürger- Meutereien her Lanhgemeinhen hes? Kreises.
Knfl JE'.... .o Abschrift eines Rundschreibens
des Seeve-abwlcklungs-vaiiptamtes vom 21. Juli 1920, betreffend -Ibtrnnäport rufitirf)£r Krregsgefängener und ihrer in Deutschland geehelichten Frauen, zur Kenntnis mit
Gießen, den 25. August 1920.
Kreisamt Gießen. I. B.: Tr. He ß.
Abschrift!
Heeresabwickelungs-Hauptamw
U 5/7 (Abw.). Berlin, den 21. Juli 1920
Nr. 8279. 6. 20 U 7/C (Abw.).
Die Sowjet-Regierung hat sich damit einverstanden erklärt, daß die rustiichen Kriegsgefangenen und die bereits aus der Krieas- iv. • j ,.. . lieg^gefangenen bei ihrem
Heimtianvport ihre hier geehelichten Frauen und ihre Kinder mit» nehnien., letztere durch die Eheschließung die russische Staats- angehorlgkelt erworben haben, hat die deutsche Regierung das gleiche -untere,,e an ihrer Ausreise. Vorkommendenfalls haben die Sager» öuef Ionen den russischen Kriegsgefangenen die Rechtmäßigkeit der ge,chlos,euen Ehe zu beichemigen unter Angabe her Personalien der betreuenden Familienmitglieder. Tie Kosten der Transporte von Familien angehörigen russischer Kriegs- und Zivilgefangener und der, bereits entlauenen^ ehemaligen Gefangenen tragen bie bett. Gefangenen. Nur int tynlle der Mittellosigkeit können sie sich an das Rustische, Kriegsgefangenenbuteau, Berlin W., Potsdamer ^traße 7a, nut der Bitte um Erstattung der Reisekosten wenden, ^^^^.^'bilperionen, die den Transporten angeschlossen werben tollen, haben sich gleichfalls an das Russische Gefangeneiibureau zu ÄÄ fTrCH' 'xan§4ie d°rt die Einreiseerlaubnis nach Ruß- erhalten haben, den Transporten auf eigene Kosten angeglie- DvEl IDvTOCTl.
m . Ter Abteilungs-Chef. I. B.: Bauer.
~er Beigeordnete des Reichsabwickelungskommissars: Watschipkp.
Bekanntmachung.
Betr.: Vi^leljährliche Viehzählungen; hier: Viehzählung am . x— tpicmut.I lowU.
Gemäß „Vetfügiing iws Hess. Ministeriums des Innern Abteilung für otfentliche Gesundheitspflege, findet die für den 1 ^en- vorgesehene Viehzählung wegen der außerordan^ lichen Ausdehnung der Maul- und Klauenseuche nicht statt
G i e tz e n, den 23. August 1920
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siegert.


