Ausgabe 
26.4.1920
 
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AmtsverlündigungMatt

für die provinzialdiretiion Oberhessen und für das Arerramt Gieheu.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljährlich.

Nr. 54 ' 26. April ' 1920

önhalts-Uebcrsicht: Dckanntmachung des Staatsministeriums. Verkehr mit dem besetzten Gebiet.) Vaustoffbewirtschaftung. Brennstoffver­sorgung der Haushaltungen der Landwirtschaft usw.in den Landgemeinden des Kreises. - Höchstpreise für Verbrauchszucker. Vergütung der Hand­arbeitslehrerinnen. Auszaylung der Familienunterstützungen. Wohnungen für Staatsbeamte. Reichsviehseuchengesetz: Ausschlag der Beiträge.

Der 1. Mai.

Auf verschiedene Anfragen und im Hinblick darauf, daß es zweifel­haft ist, ob der Antrag der Abgeordneten Häuser und Genossen wegen Feiertagerklärung des 1. Mai noch rechtzeitig im Landtag verhandelt wird, hat das hessische Eesamtministerium gestern beschlossen:

Die Beamten, die den 1. Mai feiern wollen, sind für diesen Tag zu beurlauben.

Darmstadt, den 21. April 1920.

Staatsministerium: Ulrich.

Bekanntmach nng. ~

53 e 1 t. : Verkehr mit dem besetzten Gebiet.

Ein Visum der französischen Militärbehörden aus den gewöhn­lichen Reisepässen oder den gelben Personalausweisen für Reisen aus dem besetzten Hessischen Gebiet in das unbesetzte Teutsch- ' land und umgekehrt vom unbesetzten Deutschland in das besetzte hessische Gebiet ist nicht mehr nötig. Tie für Ausstellung der französischen Vifas erhobenen Summen werden im Namen der Rheinarmec an Gemeinden zur Verteilung an Werke der Wohl- . tätigleit und an Arme übergeben werden.

Gießen, den 21. April 1920.

_______Kreisamt Gienen I. B.: Welcher._____________

Bekanntmachung.

Betr.: Vaustofsbewirtfchaftung.

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung cum 17. Sep­tember 1919, (Darmstädter Zeitung vom 1. Oktober 1919) gebe ich bekannt:

Bauhokbezug.

Ter Mrband der Hessischen Holzindustriellen, Sitz in Alsfeld (Obeihessen), hat sich verpflichtet, das für die in § 3 meiner Bekanntmachung vom 17. September 1919 betreffend Baustoff­bewirtschaftung, abgedruckt in der Darmstädter Zeitung vom 1. Ok­tober 1919, genannten Zwecke (für Neubauten, Umbauten, Ein­bauten oder Ausbesserung von Wvhnungsbauten land­wirtschaftliche oder bergbauliche Betriebsgebäude oder Reparaturen gewerbliche und industrielle Bauten, soweit sie der Ver­sorgung des Volkes mit G e g e n st ä n d e n des täg­lichen Bedarfes dienen) erforderliche Bauholz (Kant- und Schnittholz) aus dem ihm dafür von den staatlichen und standes- herrlichen Forstverwaliungen zur Verfügung gestellte Nadelstamm- holz^den Verbrauchern abzugeben.

Tie Belieferung der Verbraucher mit diesem Bauholz erfolgt nur durch die Bauskosfbeschassungsstelle für-Hessen, Sitz in Frank­furt a. Main, Obermainstraffe 51, Fernsprecher Hansa 7734, auf Grund einer in dreifacher Ausfertigung durch Vermittelung der K'rcisbauinspektoren bzw. städtischen Baupolizeirmter an die Boustoffbescbaffiingsttelle einzurcichcndcn Holzbedarfslisle. In dieser Lifte ist neben deni Gesamtbedarf die .Holzstärken und Abmessungen der einzelnen Holzarten anzugeben und eine besondere Spalte für Bemerkungen". Tie Kreisbauinspektoren bzw. Städtische Bau- Polrzeiämter prüfen und bescheinigen den Bedarf auf Dringlichkeit und ausschließlicher Verwendung für die oben in Absatz 1 genann­ten Zwecke.

Tie Preise für B a u Ho l z sind frei Waggon Versandstation: Kantholz nach Listen geschnitten...... 925 Mk. je cbm

Kantholz aus Vorrat, geschnitten, 8/815/15 875 Mk je cbm'

Kantholz durchschnittlich . .......915 Mk. je cbm

Bretter 1821 mm stark.......'.990 Mk. je cbm

unsortierte Latten 12,75 m lang..... 800 Mk je cbm,

scharfkantige Latten 44,5 m lang..... 1000 Mk. je cbm.

Preise für Kalk:

Nack Mitteilung des Deutschen Kalkbundes, Nebenstelle in Trcz, Marktplatz 5, Fernsprecher 32, gelten zur Zeit für Kalk folgende Preise:

Ab Kaliwerke des Lckhvgcbietcs:

2200 Mk. für 1 Waggon Grau- und WeiffstückkaK (auch für Tün- gcrzwecke),

2^00 M'k. für 1 Waggon Sackkalk ohne Säcke,

^o00 Mk. für 1 Waggon Spezialsackkalk ohne Säcke (Spritzkalk).

Ab Kaltwerke des Rheingaues:

°00 Mk. für 1 Waggon Kalkabfälle lnur für Tüngerzwccke), .2400 Vck. für 1 Waggon Grau- und Weiffstückkalk (auch für Tün- gerzwecke), -

2620 Mk. für 1 Waggon Sackkalk ohne Säcke, 2800 Alk. für 1 Waggon Spezialsackkalk ohne Sacke.

Tie Säcke werden mit 4 Mk. je Sack berechnet und von den Kaliwerken nicht mehr zurückgenommen.

Als £> ändler - Zuschlag kann ein Ausschlag von 10 Prozent unter gesonderter Berücksichtigung der gesamten Spesen berechnet werden.

Preise für Zement:

Nach Mitteilung der Süddeutschen Zementverkaujsstelle von Heidelberg stellt sich ab 1. April der Zement für Händler, frei Torpelivagen der betreffenden Empfangsstation, wie folgt: 56,10 Mk. die 100 kg einschl. Hinterleggngsgebühr iür Stoffsäcke, 50,50 Mk. die 100 kg einschl. Papiergewebesäcke, 50,10 Mk. die 100 kg einschl. Papiersäcke.

Für Stoffsäcke, welche in gutem Zustande aus Sendungen ab 1. März ds. Js. zurückgeliefert werden, wird die Hinterlcgungs- gebühr abzüglich Äbiiützungsgebühr mit 4 Mk. pro Sack zuviick- vergütet. Papier- und Papiergcwebesäcke werden nicht znnick- genvmmen. Als Hündleiverdienst können obigen EinBaufspreiseni folgende Sätze zugeschlagen werden:

Bei Abgabe von 1 50 Sack . ......" . 30 %

bei Abgabe 51100 Sack . ......20 °/o,

und bei Abgabe über 100 Sack . .........10 °/o.

Satin st a d t, den 12. April 1920.

Ter Staatskommissar für die wirtschaftliche Demobilmachung in Hessen.

I. V.: Tr. Bernheim.

Wir verweisen auf obige Bekanntmachung des Staatskom­missars für wirtschaftliche Demobilmachung und geben anffervem bekannt, daff zur

Erleichterung des Fr ei g a b ever fa Hrens . f ü r B a u st o f f e

1. für die Landgemeinden des Kreises der Kreisban- insPektor, Regierungsgebäude, Landgraf-Philipp-Platz, Fernsprecher 2019,

2. für die Stadt Gießen das Stadtbauamt, Asterweg 9, Fernsprecher 134,

zur selbständigen Freigabegene'hmiugng ermächtigt sind.

Vordrucke nsw. können durch Vermiktlnng der Bürgermeistereien bzw. des Stadtbauamts Gießen bezogen werden.

Ei offen, den 20. April 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. H e ff.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Vordrucke zu den Freigabcanträgen und Baustoffnachweisungen und sonstigen Unterlagen sind von Ihnen bereitzuhalten. Sie können von der Buchdruckerei Herr in Gießen, die ihren seitherigen Truck aus eigene Verantwortung übernommen hatte, oder von anderen Druckereien bezogen werden.

G testen, den 20^ April 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. H e ff.

Bekanntmachung.

Betr.: Brennstosfoersorgung der Haushaltungen der Landwirt­schaft und des Kleingewerbes in den Landgemeinden des Kreises.

Unter Hinweis auf die Bekanntmachung des Reichskommissars für die Köhlen Verteilung vom 30. Mürz 1918 l Kreisblatt Nr 44) wird für die Landgemeinden des Kreises folgendes angsordnet:

Brennstoffe für Haushaltungen dürfen nur gegen Bezugscheine abgegeben werben. Tie Bezugscheine werden von der Bürger­meisterei des Wohnortes des Bezugsberechtigten ausgestellt und zwar nur auf dessen Antrag.

Brennstoffe für landwirtschaftliche und klein gewerbliche Be­triebe werden ebenfalls nur gegen Bezugscheine abgegeben, welche auf Antrag des Bezugsberechtigten nach entsprechender Beschöni­gung der Bürgermeisterei des Wohnortes des Bezugsberechtigten von dem Kommunalverband ausgestellt werden.

2.

Bezugscheine für Haushaltungen dürfen vorläufig für die Leit vom 1. Mai bis 31. Oktober 1920 auf nicht mehr als 5 Zentner lauten.

3

Soweit Hausbrandlieferiingen seitens der Brennstofferzeugeri an ihre Berg- und Hüttenarbeiter und Angestellten bisher üblich