Nr. 120
24. August
1020
AmtsverlimdigMgsblatt
für die Provinzialdireition Gberheßen und für das Kreismnt Eichen.
____(El,<1>ttnt nai) Sebart: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljährlich.
Znhalts-Ueberstcht: Aufhebung der Reichssieischkarto - Versorgung der landwirtschaftlichen Arbeiter. - Erwerbsloseufürsorge,- hier: Nachweisung ____________________________für den Monat August. - Viehseuchen. - Dienstnachrichten. 7 B * * * 12
■\ Bekanntmachung.
Betr.: Fleischvcrsvrgimg; hier: Aufhebung der Reichsfleischkarte. Gemäß Verfügung des Reichsministers für Ernährung und
Landwirtschaft tont 7. August 1920, betreffend die Verordnung ,ur Aendertmg der Verordnung über die .Regelung des Flcischf- verbranchs und den Handel.mit Schweinen (Amtsverkündigungs» blatt Nr. 118) orbttm wer an:
1. Dom 30. August ds. ZS. an werde» keine Fleischkarten mehr lur ote Landgemeinden des Kreises ausgegeben
2. In den Landgemeinden des Kreises sind Fleisch und Fleischwaren von een Metzgern nur auf Kundenlisten auszugeben
. bre Kundcnlistc tat der Metzger alle Haushaltungen und stlbßandigc Einzelpersonen einzutragen, die:
a) lnsher schon regelmässig Fleisch aus seinem Geschäft bezogen
die Eintwgung mit der L-rl'läning beantragen, das;, sie künftig ihren Fleischbedarf bei denr betreffenden Metzger decken wollen.
-, 4- 5" denjenigen Gemeinden, wo die Fleischausgabe abwcch- . stlnd durch die au der Fleiichverforgung beteiligten Metzger erfolgt, hat dre Führung der Kundenliste durch die Bürgermeisterei zu erfolgen. Tie Metzger fertigen sich hier eine Abschrift derselben - an.^dre vor jeher Ausgabe von Fleisch mit der von der Bürgermeisterei zu führenden Liste zu vergleichen ist.
5. Tic Kundenliste unterliegt der Uebcrwachung durch die ' prtspolizeibehörde, letztere kann eine Höchstzahl von Kunden für jeden Metzger festsetzen.
6. Tic Eintragung in die Knndcnlisie mehrerer Metzger ist verboten. '
. 7- Dem Oberbürgermeister der Stadt Gießen bleibt es über-
lasien, Kundenlisten einzuführen oder die Gemeindeflcischkarte bci- zubeh-alten.
8. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 19 der Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den Handel mit Schweinen (Amtsverkündigungsblatt Nr. 14 von 1920) in der neuen Saffimg tnonr 7. August 1920 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 118) bestraft. '/
Gießen, den 19. August 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: vr. Sieger!. t
Betr.: Wie oben.
Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des K rei f es werden angewiesen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen, den 19. August 1920.
__________Kreisamt Gießen. I. V.: vr. Sieger!.
B e! r.: Tic Versorgung der landwirtschaftlichen Arbeiter.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
. Tie abschriftlich nachstehende Verfügung des Herrn Reichs- Ministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 2. August 1920 Nr. V./2. 286 teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und öffentlichen Bekanntgabe mit.
Gießen, den 20. August 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Siegert.
Abschrift.
Tic landwirtschaftlichen Arbeiter haben an manchen Stellen neben ihrem auf Grund des Tarifvertrages ihnen zustehenden reputat noch die Seibslversorgerration mit monatlich 12 Kg. Brotgetreide, 5 Kg. Gerste und 5 Kg. Hafer beansprucht.
Rach § 8 der Reichsgetreideordnung vom 26.- Mai 1920 sReichs-Gesetzbl. S. 1028) im letzten Absatz such Naturalherechtigte, soweit sie als Lohn Getreide oder dessen Erzeugnisse zu beanspruchen haben, Selbstversorger.
Diese Klasse der Selbstversorger (Depntatcmpfanger) darf nach 8 8 Absatz 1 Ziffer 2 a. a. O. als Selbstversorgerration die in den 'Tarifverträgen, festgesetzten Tcputatmengen erhalten, auch soweit sie die int übrigen festgesetzte Selbstversorgerration von monatlich
12 Kg. Getreide, 5 Kg. Gerste und 5 Kg. Hafer übersteigt.
. Tie Tewitatarbeiter shaben daher neben ihrem Teputat keinen uujpruch mehr weder auf die Selbstvcrsvrgerration noch auf Bcr- sorgung durch Brotkarten.
Betr.: Gtiuer6§liofenfürfotge; Wer: Nachweisung für den Monat August 1920.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Tie Nachweisungen für den Monat August 1920 sind uns umgehend vvrzulegen (toergl. Amtsverlündigungsblact 'Itr. 3 und -1).
was geänderte Fvnnular „Nachweisung der Ausgaben ustv " (Muster I.) ist für den Monat August 1920 zu vcrwenb-n Sofern casselbe Ihnen inzwischen nicht zugegaugen fein sollte, ist cS umgehend durch uns zu beziehen.
Gießen, den 22. August 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. H e ß.
Bekanntmachung.
Vetr.: Den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche.
Die Maul- und Klauenseuche ist amtlich festgestellt:
1. in Londorf. (Es wird gebildet:
a) ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Londorf b) ein Beobachtungsgebiet bestehend aus der Gemarkung , Allendorf a. Lda.
2. bei Gröningen. Es wird ein Sperrbezirk bestehend aus der Gemarkung Gröningen gebildet. Das Beobachtungsgebiet bleibt unverändert.
3. in Hungen. Es wird gebildet:
a) ein Sperrgebiet bestehend aus der Viehweide Tier- « garten in Gemarkung Hungen,
b) ein Besbachtungsgebiet bestehend aus der Gemarkung Hungen im übrigen und V i l l i n g e n.
Das Fahren mit Nindergespann östlich der Straße Hungen-Vil- lingen ist in Gemarkung Hungen verboten.
Unsere Bekanntmachungen vom 12. Mai in Nr 64, vom 14. Mai in Nr. 65, vom 26. Mai in Nr. 72, vom 29. Mai in Nr. 74, vom 4. Juni in Nr. 76, vom 8. Juni in Nr 78 vom 9. Juni tu Nr. 80, vom 25. Juni in Mr. 88 und vom 13' Juli tn Nr. 101 des Auitsverkündigungsblattes finden sinngemäße Anwendung.
. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen- Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen lind sogar auf Grund des § 328 des Str.G.B. mit Gefängnis Gießen, den 23. August 1920.
- Kreisamt Gießen. I. V.: Hemm er de.
Tienftnachrichtcn des Kreisamtes.
In. B c r n s h a u s e n und Uetzh a u s e n ist die Maul- und Klauenseuche ausgcbvochen. Die Gemarkungen BernshUuscu und Uetzhausen werden zu Sperrbezirken erklärt. Tas Bvobachtunqs- gebret umfaßt folgende Gemeinden: Niederstoll, Willofs Hutzdns ?rrau-Nombach, Sandlofs, Queck, Rimbach, Unter-Schwarz Ob-r- Wegsurlh, Unter-Wegfurth, Pfordt, Uellershausen, Hartershausen und Hemmen. 1
In Ilbeshausen ist die Maul- und Klauenseuche au«ge- brochen. Tie Gemarkung Ilbeshausen ist zum Sperrbezirk erklärt worden, a-as Beobachtungsgebiet umfaßt die Gemarkungen Lan- zeubam, ^lbeshäuser Waldgemarkung, Grebenhain, Vaitshain Nösberts und Altenschlirf.
IN, den Gemeinden E i ch e u r v d, Herb st e i it und H oPf - m a n ns fei d ist die Maul- und Klauenseuche auSgcbrocheu ^iesc Orte ,rnd zu Sperrbezirken erklärt n-ovden. Tie Orte "Altenschlirf, Ewljelharn, Engelrod, Tlrlammen, Lauzeuhaiu, Ilbeshausen Rir- felü nnd Hörgenau bilden Beobachtungsgebiet.
In Hvlz'hausen und Okarben, Ober-Florstadt und Burg-Gräfenrdde, Nie d c r-W ö l l st a d t ist die M«nl- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Tic genannten Gemeinden und Gemarkungen werden zum Sperrbezirk erklärt - pensIveobachtungsgebret fällt die Gemarkung Groß-Karben' , der Gemeinde Hochelheim ist die Maul- und Klauenseuche ausgebvoch-en.
Unter dem Viehbestände des Landwirts Fr. Koch in Oberin e i m a r ist dre Maul- und Klauenseuche ausgebrvchen.
T>r)trh der Brübl'lck»e,! Univ«-rkrtüts.8och. »nd Strindruärerei. N. Lange, i8irh,n.


