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des Anspruchs am 30. Dezember 1919 seinen Wohnsitz oder ge- dvohnlichen Aufenthalt im Ausland fattc, nach bcm 30 Dezember 1921) erfolgt.
Um die Erfüllung der Ansprüche durch Rückfragen nicht zu ver- zögern, wird drmgend empfohlen, chic Anmeldungen schriftlich in erschöpfender und klarer Form abzufassen und sie nicht unmittel- ibar einem Reichsministerium vorznlcgen, da dieses ohne Stellungnahme der unterstellten Dienststellen eine Entscheidung nicht tref- ten kann. Dre Ansprüche fhtb zweckmäßig bei ber untersten in Betracht kommenden Stellen «nzumelden. Als solche kommen unter anderem tn Betracht die Beschaffungsstellen (z. B. Abwickelungs- stelle der Feldzeugmeisterei, Pulverfabrik, des Zeugamts, Artillerie- depots, Proviantamts oder Truppenteils oder andere militärische Dtenststellen, z. B. Berjorgungsstellen — frühere Bezirkskom- imandos —, Abwicklnngsstelle des betreffenden Truppenteiles, oder, livenn dieser schon aufgelöst ist, das Abwicklungsamt des Generalkommandos, in dessen Bezirk der Truppenteil mtsgelöst tvorden ift\
Im Zweifelssalle genügt auch die Anineldung bei jeder amtlichen Stelle (Magistrat, Gemeinde-, Gntsvorstand), die sie möglichst umgehend an die zuständige Stelle weiterznreichen hat."
Im Auftrage (gcz.): Mae der.
An bie Kteisämter:
Wir beauftragen Sie, die vorstehende Verordnung nebst der Anmerkung tunlichst umgehend durch Abdruck in den Kreisblättern zur allgemeinen Kenntnis zu bringen.
Darmstadt, den 11. März 1920.
Hessisches Ministerium des Innern: Dr. F n l d a.
Bekanntmachung.
Die Reichsregierung hat erklärt, das; der Generalstreik als Waffe gegen den Putsch der Kapp und Genossen nur dort zur Anwendung kommen kann, wo die Truppen meutern und sich auf die Seite der Berliner Usurpatoren stellen.
Das hessische Gesamtministerium tritt dieser Auffassung bei und ersucht alle Volksgenossen in Hessen im Interesse des Bolks- wohles die Arbeit sofort wieder aufzunehmen.
Hessisches Gesaintministerium. _________________________________gcz. Ulri ch._________________________________
Bekanntmachung (Auszug.)
Auf Grund der Verordnung des Militärbefehlshabers für den Bezirk der Rcichsivehrbrigade 11 vom 15. März 1920 (veröffentlicht in der Darmstädter Zeitung vom 16. März 1920 Nr. 64) ordnen wir mit dessen Ermächtigung folgendes an:
I. Ter Bezirk des Ausnahmegerichts in Äies;en besteht ans der Provinz Oberhesscn.
II. Als Richter des Ausnahmegerichts sind vom Inhaber der vollziehenden Gewalt ernannt für dasjenige in Gießen: Vorsitzender: Landgerichtsrat Ernst Cramer, Stellvertretender. Vorsitzender: Laubgerichtsrat
Fritz Schade,
Beisitzer: Landgerichtsrat Hans Küchler und Amtsgerichtsrat Adolf Meyer,
Stellvertretende Beisitzer: Landgerichtsrat Tr. Moritz Hansult und Amtsgerichtsrat Wilhelm Jöckel, alle in Gießen.
III. Als Vertreter der Anklage sind ernannt für das Aus- nalsm e ge ri ch t in Gi e s;e n:
Staatsanwalt Fritz Neurvth in Gießen.
IV. Tie Geschäfte der Gerichtsschreiberei besorgt beim Ä u s - na hni e g c ri ch t in Gießen:
die Gerichtsschreiberei beim Landgericht in Gießen.
Darmstadt, den 17. März 1920.
Hessisches Ministerium der Justiz.
___________I. V.-: gez.: L v r b a ch e r._____________ Betr.: Kriegsgräberfürsorge.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern an die Erledigung unserer Verfügung vom 22. Januar l. Js. soweit noch nicht geschehen.
Gießen, den 13. März 1920. - •
_____________Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker._____________ Betr.: Statistische Nachweisungen über das Volksschulwesen.
An die Schulvorstände des Kreises.
Mit nächster Post gehen Ihnen 2 Erhebungsforinulare (D) für die obigen Nachweisungen zu, nach deren Ausfüllung das eilte an uns zurückgegeben und das andere zu Ihren Akten zu nehmen ist. Tie Rückgabe an uns hat pünktlich am 10. Mai ljd. Js. zu erfolgen.
Gießen, den 10. März 1920.
Kreisschulkommission Gießen. I. V.: H e m m e r d e.
B e t r.: Auszählung der Familienunterstütziingcn.
An die noch rückständigen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir -empfehlen, umgehend zu berichten, tvelche gieichsunter- stühungert, Erhöhungen nach der Verordnung vom 2. November
191 < bzw. 28. September 1918 und welche Kreisunterstützungen int März ausbezählt worden sind.
Gießen, den 18. März 1920.
_________Kreisamt Gießen. I. V.: v. G e m m i n g e u._________
Bckarlntmachnrtg.
Betr.: Verbrauchsregclung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel; hier: Bestellung von Nährmitteln.
Gemäß § 5 unserer Bekanntmachung vom 17. März 1917 (Kreisblatt Nr. 48) über die Verbrauchsregelung der in die ösfent-; liche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel 'wird für die Landgemeinden des Kreises folgendes bestimmt:
Es sollen ausgegeben werden:
1. für brotgetreideversorgungsberechtigte Kinder bis zu 12 Jahren (rote Karte):
auf die Marke 63 der Nährmittelkarte B Kunsthonig, auf die Marke 64 der Nährmittealkrte B Grieß;
2. für die übrige brotgetreideversorgungsberechtigte Bevölkerung (blaue Karte):
auf die Marke 73 der Nährmittelkarte C Marmelade, auf die Marke 74 der Nährmittcltärte C Haferflocken.
Wer die auf ihn entfallende Ware zu beziehen wünscht (Menge wird noch bekanntgegeben) hat unter Vorlegung seiner Karte bei einem Kleinhändler seines Wohnortes bis zum 28. März 1920 eine Bestellung aufzugeben. Dabei ist darauf zu achten, daß der Kleinhändler nur die betreffenden Bestellmarken abtrcnut und auf der gleichzifsrigen Quittungs- und Bezugsmarke ore Bestellung bestätigt.
Wer die vorgesehene Frist für die Bestellung nicht einhält, verliert den Anspruch auf die ihm zustehen.de Ware.
Tie Kleinhandelsgeschäfte haben die Bestellmarken aus die in Betracht kommenden Bestellbogen aufzukleben und spätestens ani 5.. April 1920 der Gvoßhandelsvereinigung e. G.' m. b. H. in Gießen, West-Anlage 31, einzusenden.
Nichteinhaltung dieser Frist zieht den Ausschluß des betreffen-' den Klemhandelsgeschäftes von der Beteiligung au dem Vertrieb der Nährmittel nach sich.
. . Bei Einsendung der Bestellmarken an die Großhandelsver- emigung Gießen ist von den Kleinhändlern auf der Rückseite der Bogen auzngeben, von welchem Großhändler die Ware geliefert werden soll.
Den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen, den 18. März 1920.
__________Krcisamt Gießen. I. B.: Dr. Siegert.__________
BcktrnnLmachuttg. .
B e t r.: Höchstpreise für Cumaron'Harz.
Wir machen auf die in Nr. 61 der Darmstädter Zeitung vom 12. März 1920 abgedrnckte Bekanntmachung betreffend Abände- rung der Bekanntmachung/ betreffend Aufhebung der Betvirt- schaftung von Cumaronharz und Festsetzung von Höchstpreisen für Cumavonharz vom 8. Dezember 1919 (Rcichs-Gesetzbl. S. 1979 . Vom 18. Februar 1920, aufmerksam und empfehlen genaueste vcachachtung.
Gießen, den 16. Mürz 1920.
_________Kreisamt Gießen. I. V.: v. G e m m i n g e n._______
Bekanntmachung. ~
Die Hebamme Elisabeths Gebhard, geb. Schmidt, ist als Gemeindehebamme zu Saasen bestellt worden
Gießen, den 16. März 1920.
________ Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher, ___________
Bekanntmachnng.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Watzenborn-Steinberg Kreis Gießen.
,, „ Von ITO^ beteiligwn Grundeigentümern, tvelche zusammen 412,2494 ha Fläche besitzen, ist unterschriftlich die Einleitung des Feldberemtgungsverfahrens und die Anlage von Wegen in den Obstbaumstücken der Gemarküüg Watzenborn-Steinberg beantragt Ivordon.
. . ~L£* Unternehmen im ganzen 360 Grundeigentümer ftntt 806,9884 ha Flache beteiligt sind, liegt die für das Zustande- kommcn des Unternehmens gesetzlich erforderliche Mehrheit von mehr wie em Fünstcil der beteiligten Grundeigentümer, tvelche mehr als die Hälfte, der beteiligten Fläche besitzen, vor.
Der Antrag mit de» Zustimmungserklärungen nebst Ergebnis undZufannnenstellung liegt vom 25. Mürz bis einschließlich 1 April 1920 ans der Hess. Bürgermeisterei Watzenborn-Steinberg z»r Ein- ircht offen.
Eintvendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständiqkeit des Ergeb»ciscs sind »a'ch Artikel 11 des Feldbcrcinigniigsgesetzes bet Meldung späterer Nichtberücksichtigung binnen 11' Tagen, von ber Veröffentlichung int Kreisblatt au gerechnet, mittelst schritt - kicher Beschwerde bei Hess. Landesernährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, in Darmstadt geltend zu mache».
Friedberg, den 9. März 1920.
Ter Hessische Fekdbereinigungskommissär.
Tr. I an n, Regiernngsrat.
Druck der Brühl'schen Unwersitäts-Buch. und St«i»druck«rei. P. Lange, Gießen.


