Ausgabe 
23.1.1920
 
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8. Die Inhaber von @-a)t«iunb Schankwirtschaften sowie von anderen ähnlichen Betrieben, die Bier offen oder in anderen Gefäßen im Kleinvcrkauf abgeben, haben die Verkaufspreise durch deutlich sichtbaren Aushang in den Wirtschaftsräumen oder Verkaufs­stellen bekanntzugeben.

9. Eine Ueberschreitung obiger Höchstpreise wird strafrechtlich ver­folgt. Zuwiderhandlungen rocrbeh' unnachsichtlich zur Anzeige gebracht und die Schließung des Lokals beantragt. .

Gießen, den 21. Januar 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Ausschluß unzuverlässiger Personen vom Handel; hier: den Metzger Ludwig Emil Schäfer in Wieseck.

Gemäß Verfügung des Kreisamts Gießen vom 19. Januar 1920 ist der Metzger Ludwig Emil Schäfer zu Wieseck als unzuver­lässige Person vom Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren ausgeschlossen worden.

Gießen, den 19.Januar 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Druck der Brühl'fchen Univeriitäts-Buch- und Steinüruckerei. R. Laug«, Bießen.