2
nach Beendigung des jeweiligen Arbeitsverhältmisses ist also auch hier unberücksichtigt zu lassen.
c) Als abzugspflichtiger Arbeitslohn gilt stets der auszuzahlende Arbeitslohn, vermindert um die abzugsfreien Beträge, wie sie sich aus § 1 Absatz 1 und 2, § 2 der vorliegenden Bestimmungen vom 28. Juli 1920 und aus Nr. 2. dieses Schreibens, ergeben.
Im Austrage: v. Laer.
Betr.: Das Verfahren gegen Forst- und Feldrügesachen.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger-
. meistereien der Landgemeinden des Kreises sowie das Polizeiamt Gießen.
Das starke Ueberhandnehmen der Feld-'und Forstfrevel macht es wünschenswert, daß, namentlich gegen die gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Frevler rasch und mit aller Strenge eingeschritten wird. In solchen Fällen sind die Anzeigen' daher nicht erst gesammelt an dm durch § 9 Absatz 3 der Verordnung vom 2. November 1904 (Reg.-Bl. Seite 385) bestimmten Zeitpunkten, sondern einzeln alsbald an den Amts- anwalt abzugeben. Auf Ziffer 10 der Anleitung für die Ortspolizeibehörden zur Ausführung der den Felo- und Forstschutz betresfenden Gesetzgebung (Rehsches Handbuch Sei.e 293) wird ver- wieseu. Um zuverlässig feststellen zu können, in welchen Fällen Rückfall Vvrliegt, werden die Ortspvlizeibehörden angewiesen, das durch Ziffer 2 Absatz 2 daselbst empfohlene alphabetische geordnete Verzeichnis der rechtskräftig bestraften Forst- und Feldfrevler genau zu führen. " ..
Gießen, den 19. November 1920.
Kreisamt Gießen.
________________________ Dr. Using> e r. '_____________________________
Bekanntmachung.
Betr.: Tie Wildschäden-Abschätzungskommissionen.
Der Kreisausschuß hat für die Zeit bis 31. März 1921 die Kommissionen zur Abschätzung des Wildschadens wie folgt gebildet:
1. Bezirk I.
Mitglieder:
1. August Klein, Gießen, Vorsitzender,
2. Kaspar Gg. Jung, Leihgestern, .
3. Forstwart Menges, Baumgarten.
Ersatz-Mitglieder:
1. Beigeordneter Gerlach, Lollar, stellvertr. Vorsitzender,
2. Oekonom Preist, Gießen,
3. Forstwart i. R. Schlag. Hausen.
2. Bezirk II.
Mitglieder:
1. Bürgermeister Holler, Ober-Hörgern, Vorsitzender,
2. Forstwart Dippel, Dors-Güll,
, 3. Ältbürgernieister Gilbert, Grüningen. Ersatz-Mitglieder:
1. Matth. Moritz Ohly, Holzheim, stellvertr. Vorsitzender,
2. Forstwart Findt, Lich,
3. Ang. Görlach, Eberstadt.
3. Bezirk III.
Mitglieder:
1. Bürgermeister Horn, Annerod, Vorsitzender, f
2. Bürgermeister Walter, Beuern,
3. Forstwart Bender, Oppenrod.
Ersatz-Mitglieder:
1. Jakob Gerhard V., Steinbach, stellvertr. Vorsitzender,
2. Balth. Pfeffer, Großen-Buseck,
3. Forstwart Mak, Hausen.
4. Bezirk IV.
Mitglieder:
1. Landwirt Karl Stein, Hungen, Vorsitzender,
2. Bürgermeister Reitz, Inheiden,
' 3. Forstwart Sames, Langsdorf.
Ersatz-Mitglieder:
1. Landwirt Sehrt, Nonnenroth, stellvertr. Vorsitzender,
2. Altbürgermeister Nicklas, S einheim,
3. Forstwart Müller, Bellersheim.
5. Bezirk V. Mitglieder:
1. Beigeordneter Will, Treis a. d. Lda., Vorsitzender,
2. Bürgermeister Ku au st, Stangenrod,
2. Forstwgrt Büttel, Grünberg.
Ersatz-Mitglieder:
1. Ioh. Jak. Girnhard, Odenhansen, stellvertr. Vorsitzender, 2. Johann Schmidt, Ettingshausen,
3. H. Schudt, Lauter.
Gieß e u, den 17. November 1920.
Kreisanit Gießen. I. B.: W e l ck e r.
Bekanntmachung.
Betr.: Schlachtvieh- und Fleischbeschau.
Es ist hi letzter Zeit wiederholt die Beobachtung gemacht worden, daß Gast-, Schank- und Speiscwirte das Fleisch von selbst-
geschlachtetm Tieren gewerbsmäßig verwenden, ohne die erforderliche Fleischbeschau vornehmen zu lasse».
Wir weise» darauf hin, daß solches gemäß § 2 des Gesetzes betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau unzulässig ist.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig, Mark ober mit Haft bestraft.
■ Gie ßen, den 18. November 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.
Betr.: Festsetzung des Ortslvhns.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche noch mit der Erledigung unserer Verfügung vom 25. Oktober 1920 im Rückstände sind, werden an die Einsendung der Berichte binnen 3 Tagen erinnert.
Gießen, den 16. November 1920.
Kreisamt Gießen (Versicheruugsamt). I. V.: Dr. H e ß.
Betr.: Erwerbsloseufürsorge; hier: Nachweisung für den Monat November 1920.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 25. Oktober 1920, Amtsverkündigungsblatt Nr. 156 vom 28. Oktober 1920, sehen wir der Einsendung der Nachweisung bis spätestens 6. Dezember 1920 entgegen.
Gießen, den 18. November 1920.
'__________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr, H e ß._______________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Ettingshausen; hier: die Massegrundstücke.
Termin zur Versteigerung der Massegrundstücke an Ort und Stelle findet statt
Mittwoch den 1. Dezember 1920 und soweit erforderlich, die folgenden Tage.
Zusammenkunft hierzu atü 1. Dezember 1.920, vormittags 9 Uhr beim Rathaus zu Ettingshausen, woselbst die Versteigerungs- bcdiugungen bekanntgegeben werden.
Friedberg, den 15. November 1.920.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.
_________________Schnittsvahn, Regierungsrat.________________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung R a b e r t s h a u s e n.
Die Versteigerung der Massegrundstücke findet statt an Ort und Stelle am Freitag den 3. Dezember 19 2 0 und soweit erforderlich am folgenden Tage.
Zusammenkunft hierzu '.amt 3. Dezember lfd. Js. mittags 12 Uhr am Schulhaus.
Friedberg, dm 14. November 1920.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.
___________________Dr. Iann, Rcgiernngsrat. ________________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Röthges; hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.
Mit Entschließung vom 29. Oktober 1.920 hat das Hessische LandeSernährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, bett Zuteilungsplan der Gemarkung Röthges einschließlich der Grenzregn- lieruug mit Gemarkung Äetterfeld auf Grund von Artikel 36 sdes Feldbereiuigungsgesehes in dec Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.
Ich bestimme unnmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigen- tumsübergang) beit 1. Dezember 1920 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die Neuen Grundstücke.
Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vvrgenommen werden.
2. Tic beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.
Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände .wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw. Mgeschrieben.
Friedberg, den 8. November 1920.
DerHessische Feldbereinigungskommissär:
Schnittspah n, Regierungsrat.
Dicnstnachrichten des Kreisamtes.
Unter dem Viehbestände in Ockers h a u s e n (Kreis Marburgs ist t ie Maul- und Klauenseuche ausgebwchen.
Unter dem Viehbestände in Lohra (Kreis Marburg) ist die Maul- uud Klauenseuche ausgebwchen.
In den Gemeinden Holz hausen, Burg-Gräfenrode und K l o p p e n h e i m (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die genannten Gemeinden werden aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dein Beobachtungsgebiet augegliedert.
Druck her ‘Brühl’totn Uith>erfitäle.$ud>- uud St*inhru*»r-i D p- . :


