Ausgabe 
22.1.1920
 
Einzelbild herunterladen

2

führung der Pferde angehalteic werden, auch kann nach einmaliger fruchtloser Aufforderung die Vorführung durch Tritte aus Kosten des Verpflichteten vorgcnommcn und der vorläufig zu bestimmende Kostenbetrag im Verwaltungszwangsverfahreu von dem Verpflich­teten eingezogen werden (§ 6 der Bekanntmachung des Reichswirt- schaftsminist-ers tont 2. Dezember.1919).

Pferdebesitzer, die den Anordnungen der Laudeszentralbehörde, wonach der Verkehr mit Pferden beschränkt ist (siehe z. B. § 3, Absatz 4), vorsätzlich zuwiderhandelt, werden mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu zweihunderttausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

§ 6. Tiefe Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Ver­öffentlichung in Kraft.

Darmstadt, den 16. Januar 1920.

Landesernährungsamt, liebel.

B etr.: Viehablicfcrung an die Entente; hier: Vornahme der Pserdemusterungen.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger' meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachung ist sogleich ortsüblich zu ver- öffentlichen, wobei die selbständigen Gemarkungen und Gutshöse besonders zlu benachrichtigen sind; auch ist alles zur Pfcrdevor- niuslerung vorzubereiten, die in den nächsten Tagen' stattfinden wird, da uns nur kurze Zeit zu ihrer Vornahme zur Verfügung, steht. Ort und Zeit der Musterung in der betreffenden Gemeinde wird zeitig der Bürgermeisterei mitgeteilt werden; die Pferde­besitzer «haben sich so zeitig eiuznfinden, daß Sie Ihre Obliegenheiten gemäß § 4 auszuüben m der Lage sind. Die Viehzählungslisten vom 1. Dezember 1919 werden zur Kontrolle dienen. Die Muste­rung «hat vorerst nur den Zweck, festzustellen, wieviel Pferde der Belgier, Ardenner und Boulouaiscr Rasse, Stuten im Alter von lx/2 bis 10 Jahren, und Hengste im Alter von bis,10 Jahren in jedem Lande vorhanden sind; auf Grund dieser Feststellungen wird durch den Reichswirtschaftsminister die Umlage auf die eiu- zelnen Länder berechnet werden.

Gießen, den 20. Jannar 1920.

Kreisamt Gießen. I. B.: L a n g e r m a n n.

Bekanntmachung betreffend den Verkehr mit Möhren und Runkelrüben aus der Ernte 1919. Vom 15. Januar 1920.

Tie Bekanntmachungen vom 1. und 10. November 1919 in den Nummern 256 und 265 derDarmstädter Zeitung", betreffend den Verkehr mit Möhren und Runkelrüben aus der Ernte 1919, abgcdruckt im Amtsverkündigungsblatt Nr. 119 und Nr. 124, werden hiermit außer Kraft gesetzt.

Darmstadt, den 15. Januar 1920.

Hessisches Landesernährungsamt. Ne nm an n.

B e t r.: Einsendung der Kirchen- und Stiftungsvoranschläge für 1920 mto 1920/22.

An die Kirchen- und Stiftungsvorstünde des Kreises.

BezngnehineNd aus unsere Verfügung vom 2. Oktober 1919 Amtsverkündigungsblatt dir. 99 erinnern wir die Säumigen wiederholt an umgehende Einsendung des Berichts, daß die Voranschläge an die Dekanate abgegangeit sind.

Gießen, den 20. Januar 1020.

Kreisamt Gießen.

_ Dr. Usinger.

B e t r.: Auszahlung der Familienunterstützuugen.

All bic noch riiclstiiudigcn Bürgermeistereien.

Wir empfehlen, umgehend zu berichten, welche. Reichs- unterstützungen, Erhöhungen nach der Vewrdiutng vom 2. No­vember 1917 bzw. 28. September 1918 imd lvclche Kreisunter- stützungeit im Januar auSbezählt worden sind.

Gieße n, den 19. Januar 1920.

Kreisamt Gießen. I. B.: L a n g e r m a n n.

Bekantttmachuug.

Be l r.: Ausbruch der Räude bei einem Pferde des Konrad Wil- Hel m Haupt in Oden h a u s e n.

In dem Gehöfte des Konrad Wllhelm Haupt in Odeithruscn ist die Pferdcräude ausgebrocheu. Tie Sperrmaßregcln sind ange-t ordnet worden.

Gießen, den 15. Januar 1920.

Kreisamt Gießen. I. B.: L a n g e r m a n n.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 1.15. Jan. 1920 wurdeit in hiesiger Stadt gefnn&en: 1 goldener Ohrring, 1 Korbdeckchen, 1 Haarspange, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Brosche, 1 Kinderwagendeckchen, 1 Brille, 1 Kinderportemounaie mit Inhalt;

verloren: 1 silberne Tamenuhr, 1 Dameuhandtasche mit zirka 1200 Ml. und 1 Portemonnaie Inhalt, 1 goldenes Glieder­armband, 1 goldene Tamenuhr (gez. E. K.) mit Lederarmband, 1 silberplatine Armbandrthr, 1 goldene Armbanduhr (gez. E. G.), 1 schwarzes Tamenportem onnaie mit 10 Mk., Briefmarken und Monatskarte Inhalt, 1 schwarzer Schulterkragen, 1 silberne Ta- menhattdtasche mit 70 Mk. und 1 Portemonnaie Inhalt (gez. C. Hartmann), und 1 goldenes dünnes Halskettchen.

Tie Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Die Abholung 'der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag van 11 bis 12 Uhr vormittags und 4 bis 5 Uhr nach­mittags bei unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.

Gießen, den 16. Januar 1920.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

Druck der Brilhi'sÄen Universitäts-Buch- und Lteindruckerci. R. Lange, Bietzen.