Nr. 153

31, Oktober

1930

Amtsverkundigungsblatt

für die Provinzialdirektion Gberheffen und für da; Ureisaint Giesten

IW* nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch bi. Post zu bezieh.« gegen MK. 2.50 vierteljShrttch.

______________________________________________________ Ettingshausen.

4.

5.

6.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

1.

2.

3.

1.

2.

1 3.

4.

5.

6.

Als Mitglieder:

Kaufmann Brand st älter - Darmstadt, Zimmergeselle .Adam Lein in g - Eberstadt, B randv e csicheru ngs inspek.or Baurat Reh- Darmstadt, Bauunternehmer Jakob Rein- Michelstadt, Rentner Schmidt -Wei st gerb er - Offenbach, Rechtsanwalt Dr. Stein- Darmstadt.

Ms Mitglieder:

Fabrikant Georg Allm end in g er-Grünberg, Schlosser Wilhelm Deusing-Ällar, Bürgermeister Fendt- Hungen, Oekonomierat Hoffmann- Hof-Güll, Fabrikant Langsdorf -Friedberg, Bauunternehmer Th. Mörschel-Friedberg.

Als stellvertretende Mitglieder:

1. Weißbindergeselle Wilhelm D rach-Darmstadt

2. Reniner G r ü n e w a l d - Babetrhausen,

3. Schneidermeister Franz Nessel-Offenbach,

4. Gutsbesitzer Karl Rv t hm an n- Erfelden,

5. Brandversicherungsinspek.vr Baurat Sehrt-Darmstadt t>. Altbürgermeister Wenzel-Hainstadt (Kr. Offenbach).

b) für die Provinz Rheinhessen: Oberregierungsrat Schön-Mainz als Vorsitzender, Rechtsanwalt S e e- Mainz als stellvertretender Vorsitzender.

Als Mitglieder:

1. Arbeitersekretär.Engelmann- Mainz,

2. Geh. Gewerbcrat Jvh. Baptist F a l k II. - Mainz,

3. Kaufmann Ludwig Guggenheim (t. Fa. David Gug­genheim), Worms,

4. Oekonomierat Moritz Hahn-Hcßlioch,

K Architekt L. Wertes- Mainz, Brmrdversicherungsinspektvr Baurat Theist- Mainz

Als stellvertretertde Mitglieder: Gutspächter Karl Hesse-Otterbach, Bürgermeister I o st - Bermutshain, Krelsfenerwehrinsp.'kwr Ai ü l l e r - Friedberg, Zigarrenarbeiter Friedrich Neumann-Schotten, Drogist August Noll- Gießen,

, Möbelfabrikant Gust. R am s p eck - Msfcld.

,, 3. Die Kreisämter werden angetviesen, die bei ihnen eingegangenen Sch>adensanmeldungen alsbald an die zu­ständigen Ausschüsse (§ 9 der Verordnung) abzugeben.

D a r m st a d t, den 25. September 1920. ,

Hessisches Ministerium des Innern, (gez.) Dr. Fulda.

Ms stellvertretende Mitglieder:

Baurat B altz, Kreisbauinspeklor des Kreises Mainz, Kaufmann Froh nw eil er-Mainz, Schuhmachermeister Karl Gehres- Mainz,

- Fabrikant Ihm» Mitglied der Handelskammer Mainz, 5. Gutsbesitzer Oekonomierat Nikolaus M ö h n - Laubenheim 6. Arbeitersekretär Thomas-Mainz.

o) für di e Provinz O berh essen: i

Regierungsrat Dr. He st-Giesten als Vorsitzender, Regierungsrat Hemmerde-Giesten als stellvertretender Vorsitzender.

Bekanntmachung

betreffend die^ Durchführung des Tumultschädengesetzes voin 12. Mm 1920. Vom 25. Septebemr 1920.

Auf Grund der H 2, 3 und 4 der Verordnung, betveffeiid das Verfahren zur Feststellung der Entschädigungen auf Grund des Gesetzes über die durch innere Unruhen verursachten Schäden vom 15. September 1920 (Rerchs-Gefetzbl. S. 1647) wird hiermit das Folgende bestimmt:

1. Ausschüsse zur Feststellung der Entschädigungen auf Grund des vorbezeichneten Reichsgesetzes werden für jede Provinz des Landes mit dem Sitz in Darmstadt/ Mainz und Giesten gebildet.

2. Zu Mitgliedern der Fe stste l l u ng sau s sch ü s'se werden hrerniit ernannt: .

a) für die Provinz Starkenburg:

Kreisdirekwr Muhl-Darmstadt als Vorsitzender,

Kreisamtmann Dr. Ahl- Darmstadt als stellvertretender Vorsttzender.

Bekanntmachung

l betreffend die Versorgung der Bevölkerung mit Kartoffeln wie Versorgung unserer Bevölkerung inii Kartoffeln hat in diesem ^ahre unter der Wirkung der freien Wirtschaft, nachdem Zähre hindurch dw Zwangswirtschaft für die Kartoffeln bestanden hat, besmideve Schwierigkeiten gezeitigt, obwohl nach denr Ausfall der Kartoffelernte im Lande ein berechtigter Grund zur Beunruhigung nicht gegeben ist. Es must deshalb Pflicht aller Stellen sein, die berufen oder üt der Lage sind, an einer raschen und ausreichenden Versorgung der Bevölkerung niithelfen zu können, alles zu tun, damit möglichst bald die Veranlassung für diese allgemeine >,Be- tinruhigung in, Lande beseitigt iverde. Besondere Erregung wurde durch die Unbestimmtheit der Preise veranlaßt, die sich nach dem Willen der Gesetzgeber unter beu Wirkungen der freien Wirtschaft durch Angebot und Nachfrage regelii sollte. Vornehmlich über üie,e Frage fanden am 28. September 1920 bei der Reichskartoffelstelle eingehende Verhandlungen zwischen Vertretern der Landwirtschaft, des Handels und der Verbraucher, insbesondere der GewerSchäften, statt, aus Grund deren eine Vereinbarung gezeitigt wurde, wonach iin freien Handel ein Erzeugerpreis von 25 Mark für den Zentner Herbstkartoffeln Nicht überschritten werden soll.

I.

linier Zugrundelegung dieser im Wege freier Vereinbarung getroffenen Pveisregelung wird auf Grund dec §§ 12 und 15 der Bundesratsverordnung über die Versorgungsregelung vom 25. Sep­tember bzw. 4. November 1915 und vom 20. Juli 1916 folgendes bestimmt:

Ms Erzeug erpreis für die im freien Verkehr gehandelten Kartoffeln wird der bei den Verhandlungen am 28. September 1920 iw ter gtcichskartofselstelle zwischen Vertretern der Landwirtschaft, oes Handels und der Verbraucher vereinbarte Preis von 25 Mack für den Zentner festgesetzt.

II. (

Die hessische, Landwirtschaft hat sich, der Notwendigkeit der Kartoffelbei chaffung für die wirtschaftlich schw a- ch e n B e v o l k e r u n g s k r eise nicht verschließend, zur Lieferung ^ Kartoffeln zu einem Preise von 20 Mark für den Zentner, die Verpflichtung bemessen nach der jeweiligen Kartoffelanbausläche, ver­pflichtet. Ver unter Ziffer 1 festgesetzte Höchstpreis berührt nicht dieps von den Vertretern der Landivirtschaft gemachte Lieferungs- an gebot, das tm öffentlichen Interesse als die erste Verpflichtung des Landwirts, zur Beruhigung der versorgungsbercchtigteu Be­völkerung mige,ehen werden muß.

III.

. . Siffer I festgesetzte Erzeugerpreis ist Höchstpreis

Vai ,®c|c^c8' betreffend Höchstpreise vom 4. August

7 f, ut Fassung tont 17. Dezember 1917 und den daraufhin erlassenen Erganzungsbestimmungen.

. x . . IV. < '

A/ie Polizei- mid AufsMsorgane werden angehaltcn, in jedem ;ur Kenntnis kommenden Fall der Ueberschrcitnng des gesetzlich-m Höchstpreises den Käufer und Verkäufer änr Anzeige zu bringen Am^zuzuführen.^E^ geh°ndel:e-i Kartoffeln der Beschlag Darmstadt, den 14. Oktober 1920.

Hessisches Landes-Ernährungsamt. Neumann.

B e t r.: Wie oben.

Au den Oberliiirgermeister zu Gießen, die BHrgermeisteecicn der Landgeineluden des Kreises, die Gendarincricilalioiicn des

x Kreises und das Polizciamt Gießen.

Vorstehende Bekanntmachung ist sofort ortsüblich zu veröf'eut- 11 ujClt. ;

, 2us^berhandlungeii sind zur Anzeige zu bringen Die über den Höchstpreis erworbenen Kartoffeln sind zu beschlagnahin-u Insbesondere ist . daraus zu achten, daß der festgesetzte Höchstpreis

'rrr ur ^'Kuer auch nicht in verschleierter Form tord) Geivahrung bewnderer Vergütungen überschritten wird Gießen, den 19. Oktober 1920

____________Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. S i e g e r t._________

Bekattntmachttt.gl "

Betr.: Kartoffelversorgung.

wWMÄ des Hessisthen Ministeriums des Innen, zu Nr. JJi. d. «j. 26 009 vom 13. ds. Mts., wird «auf Grund des § 12