AmtsverlüMgungMatt
ffir die provmzialdirektion Gberhessen und für dar Areisamt Gienen.
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117____________ 29. August 1920
_____________ Dlenstnachrichten. - Befunden, verloren. - Feldbereinigungen Rieder-Bessingen und Ober-Bessingen.
Bekanntmachung.
. ®entä6 Artikel 40 Absatz 1A der Kreis- und Provinzialordnung wird der von dem Kreistag unterm 3. d. M. festgestellte Voranschlag der Kreiskasse des Kreises Bietzen für das Rj. 1920 hiermit veröffentlicht Bietzen, den 14. August 1920.
Kreisamt Gießen. I. B.: Weicker.
Ausgabe für
'S)
291 362
06
74
7.
2 910 -
9 280 27
2 240 600 -
8.
9.
9a.
10.
11.
650 - 13 400 - 14 004 55 40 000 -
1920 Jt
1920
152 710 -
432 -
52 934 -
712160 -
600 -
8 750 -
4 000 -
13 258 -
62 229 -
432
212 237
1 626 235 98
3 250 -
47 000 -
82 030 50
47 527 23
352 000 -
500 000 -
11 172 67
19. Betriebskapital
20. Beiträge der Gemeinden und Be-
Bezeichnung der Rubriken
1. Rechnungsrest . . .
2. Stiftungen, Schenkungen und Vermächtnisse ........ .
3. Kriegsleistungen
4. Beihilfen an Familien einberufener Mannschaften..... .
5. Beihilfen an Veteranen . . . .
Unterricht, Wissenschaft und Kunst Gesundheitspflege ...... Soziale Fürsorge Landwirtschaft, Bewerbe u. Verkehr Unterstützungen.......
12. Beitrag zur Provinzialkasse .' .' 13. Kapitalzinsen 14. Reu aufzunehmende und zurückzu- zahlende Kapitalien.....
15. Auszuleihende Kapitalien . . . 16. Uneinbringliche Posten u. Nachlässe 17. Vorübergeh. Kriegseinrichtungen . 18. Reservefonds........
6. Allgemeine Verwaltung .
7. Kreisstratzen.....
Voranschlag
öer Kreiskasse des Kreises Bietzen für das Rechnungsjahr 1920 Einnahme für
______ markungen
3 250 583 -
Summe 3 250 583 -
m Bekanntmachung.
Betr.: Ueberführung von Kriegerleichen.
Zmtrch-SraMveiieamt für Kriegsverluste und Krieger- graoer, 43 erlitt NW., ^vrvthemstr. 48, gibt infolge der sich hüu- lenden Gesuche um Ueberführung der irdischen Reste gefallener Kutscher j-oldaten aus dem Auslände in die 5)eimat hiermit öffentlich bekannt:
Die deutsche Regierung würdigt durchaus die Gefühle der Pietät, die zahlreiche Angehörige von Kriegsgefallenen den Wunsch hegen lassen, ihre teuren Toten in heimischer Erde bestattet zu lehen. MU Ruckncht auf die noch immer bestehenden außewrdent- lichcn Lefvrderungsschnnerlgkciten, den Mangel an Material für dia Zintsarge, die infolge des niedrigen Standes unseres Geldes unverhaltnistnatztg hohen Kosten und den damit verbundenen starken Geldabsluß in das Ausland, fatoic aus sozialen Gründen und wegen der, bisher ablehnenden Haltung der früher feindlichen Regierungen ist sie ledvch bis auf weiteres leider nicht in, der Vage, solchen Anträgen stattzugeben. Auch können Ausnahmen nicht zugela,,eii werden. Tas Gleiche gilt voll der Ueberführung von Kriegerleichen aus Teutschland in das Ausland.
-Lede Aendernng Lieser Entscheidung wird sofort öffentlich beranntgegeben Weichen. '
T a rm st ad t, Leu 31. Juli 1920.
Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt. Raab.
Bekanntmachung
betreffend Uebergangsbestimmungen für Hafer früherer Ernten m ra <. <. 7- August 1920.
Aus Grund der Verordnung über KriegÄnaßnahmeu zur
Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl
401) und 18. August 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 823) und der '■ ?^-Lbr Reichs'aetreidwrdtiuug für die Ernte 1920 vom
21. Mar 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 1028) wird bestimmt: § i . »
rcr„,^cr Wit dem Beginne des 16. August 1920 Hafer früherer
Ernten, allein oder mit anderen Nahrungs^- oder Futtermitteln
in
Betr.: Wie oben.
9111 M^bürgetmeister zu Gießen und die Vürger- meutercien der Landgemeinden des Kreises
Borstcheude Bekanntmachung wollen Sie sofort ortsüblich zur öffentlichen Kenntnis bringen. vrisumuy zur
Gießen, den 16. August 1920.
_______ Kreisamt Gießen. I. V.: Hemme rd e.
§ 4
Meje Vorschriften treten mit dem Tage der Verkündung
§ « r l i n den 7. August 1920.
xer Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, ltr. Her in e s.
gemischt, im Gelvahrsam hat, ist verpflichtet, ihn dem Mmmunal- verbande des Lagerungsorts bis zum 20. August 1920, getrennt nach Eigentümern, anzuzeigen. Hafer, der zu dieser Zeit unterwegs ist, ist von dem Empfänger unverzüglich nach Empfang dem Kpmmuualverband anzuzeigen.
Tie Anzeigepflicht erstreckt sich nicht auf
• a) Vorräte, die im Eigentums des Reschs oder eines Landes stehm,
b) Vorräte, die im Eigentume der Reichsgetreidestelle, Ge- schaftsabteilung, G. in. b. H. oder der Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, G. m. b. H. stehen,
o) .Vorräte, die bei einem Besitzer insgesamt fünf Toppelzentnw nicht übersteigen.
. Tie Kvmmuualverbünüe haben die Reichsgctreidestelle nach emem von dieser festgesetzten Vordruck bis zum 31. August 1920 Anzeige über die Anmeldungen sowie über die in ihrem Eigentume stehenden Vorräte zu erstatten.
ZuwiderhaMnugm werden nach § 80 Absatz 1 Nr. 10 der Reichsgetreideorünung für die Ernte 1920 bestraft
.82.
16- August 1920 Mttretenden .Beschlagnahme U <ba Absatz 2 der ReichsgetreidWrdnung) darf Hafer früherer t-cn.
1. von Tierhaltern an ihr Vieh verfüttert,
2. von Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe zur Verwendung im eigenm Betriebe verarbeitet,
3. von Händlern aus ihren Vorräten bis zuui 25. August 1920 D)er 'alSrt lmi> bis zum 2. September 1920 geliefert werden.
Ä«^rnchiner a«verblvhw Be^kbe dürfen Hafer früherer Ern- F" mS.»uJn Dktvber 1920 in ihrem Betriebe mit- Zustimmuug ^,^'O-getreldestKlle zu Hafererzeugnissen verarbeiten und die daraus hergestellten Erzeugnisse absetzen. \
§ 3
Tie Höchstpreise für Hafer aus der Ernte 1920 (8 1 der ^croröniina «ber bte Preise für Getreide ans der Ernte 1920 vom 16 9h m, r6 ' c^- 44o6) gelten vom Beginne des
.1J20 «6 auch für Hafer früherer Ernten. Sie gelten nicht für die nach § 2 unter Nr. 3 zugelassenen Verkäufe.
? " A‘er n?tTt Vegmn des' 16. August 1920 vorhandene Hafer früherer Ernten ist,, mit Ausnahme der int § 1 Absatz 2 unter a J“?.11 ie*!, ^fP'n,tc Wwie vorbehaltlich der Beslimniuiigen im § 2
dm Reichsgetreidestelle nach deren Geschäftsbedingungen zu dem jur Hafer aus der Ernte 1920 festgesetzten Höchstpreis ab“ gUliefern. Tie Reichsgetreidestelle kann für Hafer früherer Ernten ' der/hr bis zum 25. August 1920 angedie.it uud bis zum 2 5 > AL 1920 geliefert wird, bis zu 850 Mark mehr für die'Tvnm
, , r. Bekanntmachung
i*";65«W«ä i"> M,m. d.s BkklÄ k- und Nr SSfKÄ1 f5r sbic Ä Dessen erzeugten Kartoffeln s■ o- - Oen Berkaus durch deu Kartoffelerzeuaer Er oirt Mr bK Liefenmg ohne Sack sowie für Barzahlung beim Empfang'


