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er schließt die Kosten der Beförderung biS zur Verladestelle h#ä Ortes, von dein tue Ware mit der Bahn oder zu Wasser tue -WiiM wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst ein " UU,<mbt n Tur Lieferung gesackter Kartoffeln, aiisfchließlich Sack, frei Keller Bestellers, tann höchstens ein Zuschlag von 1,50 Mark h.^n^^,',PretS i®n 30 Mark für den Zentner gefordert wer- Steferung der Kartoffeln, vom Lager eines Kommnnal- . Verbandes, Mer Gemeinde oder eines Händlers erhöht'sich der Zuschlag von 1,50 Mark auf höchstens '2,50 Mark für den Zentner.

.^Zlerung durch) den Erzeuger innerhalb seines Wohn- -®b.cr««u euren Ort im Umkreis von nicht mehr als 4 Shtoincter tret Keller darf der Aufschlag 'höchstens die Hälfte der un vorhergehenden Absatz genannten Sätze betragen

T a r in It a d t, den 12. August 1920

Laches-Kartoffelstetle. I. B.: Becker.'

Bckantttmachung.

B e t r.: Mederöffnung der Mühle H. Kraus in Utphe.'" . . . ^ Mühle tz. Kraus in Utphe ist ab 16. August 1920 wieder geöffnet.

Gießen, den 14. August 1920

__________Kreisamt Gießen. I. B.: Hemmerd e.

Dem Oberbürgermeister zu Gießen und den B urge rmerstereren der Landgemeinden d es Kr'i- s e s ln> t rd e in p f v h len, vorstehende B e k a n n t m a ch u n g rn p rts üblicher Werse zu veröffentlichen.

Greß en, den 16. August 1920.

Kreisamt (Meßen. I. B.: H emmerbe.

Bekanntmachung.

. B etr.: Höchstpreise für Rind- und Kalbfleisch

Unter Aufhebung der seitherigen Höchstpreise wird für die Landgemeinden des Kreifes Gießerr folgendes angeordnet *

Höchstpreise für frisches Fleisch: ;

Rindfleisch . das Pfund zu Mk 8,,

Kalbfleisch . das' Pfund zu Mk. 6,50,

_ Blut- und Lebertourst, frisch Mk. 4,

Vorstehende Preise treten sofort in Kraft.

.Es ist-nicht' gestattet, für bestimmte Fleischstücke höhere Preise

Zu Vowern oder zu zählen. ZmviderhaMungen werden nach § 6 dcS HochstPreisgesedes in der Neufassung vorn 23. Mürz. 1916 mit

6-Is w EM Jähr und mit Geldstrafe bis zu 10000 yjuirr veftrast.

Gießen, den 16. August 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: H e rn rn e r d e.

Bekanntmachung.

B e t r.: Maul- und Klauenseuche in L i ch.

worden i,f bie Maul- und Klauenseuche amllich festgestellt

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Ge­markung Lrch, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus den Gemarkungen Albach, Burkhardsfelden, Hat­tenrod, Hof Albach, Coln'hausen und Mühlsachsen ., Bekanntmachungen vom 12. Mai in Nr. 64, voni 14. Mat tn Nr. 6o, vom 26. Mai in Nr. 72, vom 29. Mai in Nr <4, vom 4. Juni in Nr. 76, vom 8. ßuni in Nr. 78, vom Ä'n tn Nr. 80, vom 25. Juni in Nr. 88 und vorn 13. Juli tu 101 des Amtsverkündigungsblattes finden sinngemäße ANivendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mrt erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen fand, sogar aus Grund des § 328 des Str.G.B. mit .Gefängnis

Gieß en, den 17. August 1920. ,.

Kreisamt Gießen. I. B.: Hemmerde._______

Bekanntmachung.

Betr.: Schweinervtlauf zu Wieseck; hier: unter dem Schweine- befland des Christoph Römer, Ludwig-Hil, Philipp Killer, Ludwig Schäfer, Heinrich Rau, Möserstr.5, Ziegler, Philosophenstr. 18 und Ludw.Balser, Alice- strape 32, sämtlich zu Wieseck.

Unter dem Schweinebestand der obengenannten Personen ist SchwerneWtlauf festgestellt worden. Tie Sperrmaßregelu sind an- gWrdnet worden.

Gießen, den 14. August 1920.

Kreisamt Gießen. I. B.: Hemmerde.__________

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

In A l b s h a u s e n ist die Maul- u n d. K l a u e n s e u ch e amtlich festgestellt worden.

Um einer weiteren Verbreitung der Maul- und Klauenseuche, zu steuern, ist die Abhaltung von Klauenviehinärktcu t m Kreise Marburg bis auf w e i t e r e s verboten.

Bekanntmachung.

In hiesiger Stadt wurden in der Zeit vom 1. bis 15. tAngust gefunden: 1 schwarze Samt-Tautenhandtasche, 2 Portemon­naies mit Inhalt, 1 goldener Fingerring, i Brieftäschchen mit Inhalt, 1 Paar Glacehandschuhe, Papiergeld, 1 goldenes

Halskettchen, 1 wies Schürzchen, 2 Eßlöffel, 1 Zwicker mit Scickelernfassung und 1 Borstecknadel:

Verl »teil: 1 Brieftasche mit 3000 Mark und sonstigen Schrift- ltchtetten, 1 goldene Tanieuühr, 1 grauer Akantel und ein grauer Jilzhut, 1 goldene Bwsche mit 3 Steinck>en, 1 Paar Glacehandschuhe, 1 Portemonnaie mit 195 Mart, 1 goldene . < mit Brillanten und 1 künstliche Hand mit grauem

Wildledernein.Handschuh.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Abholung der: gefundenen Gegenstände kann au federn Wochentag pon 11 bis 12 Uhr vormittags uird 4 bis 5 Uhr nache inittagS bet unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen Gtesten, den 15. August 1920

_____________Pvlizeiantt Gießen. I. V.: Dr, Heß.

Bekanntmachung.

»etr.: Fcldbcrcinigung Niedcr-Bessingcn: hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.

1 nor?}1' ber Beit öom 23. August bis einschließlich 6. September 020 liegen aus Bent Rathause zu Nieder-Bcssingen die Arbeiten des III Abschnitts (Zutetlungsplan) zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: '

1. 10 Hauptkarten,

2. 2 Band Gütergeschosse I, 1

3. 1 Heft Zusammenstellung der Gütergeschosse,

4. 1 Band Gütergcschoß mit Zuteilungsplan,

5. 1 Band Zuteilungsverzeichnis,

6- 1 Band Abschätzungsverzeichnis der Obstbäume,

7. 1 Band Obstbaumgeschosse,

8. der allgemeine Meliorationsplan nebst einem Verzeichnis über die von der Zuteilungskoimnission getroffenen Aen- derungen,

9. Verzeichnis über Entschädigung für Ernteausfall nebst Kom- nnffwnsbefchluß 4 vont 17. Juni 1920,

10. Kommtssiousbeschluß 1 vorn 22. März 1920 über Zuschläge zum Geldausgleich.

t. . Tagfahrt zur Entgegennahme von Eiliwendungen hiergegen findet daselbst

D iens t ag, den 7. Sept. 1920, vorm. 93A 10 V.i U 6 r KE, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nichterschemenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Tie EiMvendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzu­reichen. . .

Tie Vorzeigung der neuen Ersatzgrundstücke findet au Ort uitb Stelle Donnerstag, den 2. September 19 20 statt Zusammenkunft hierzu am Donnerstag, den 2. September 1920 vorm. 93/i Uhr, am Ortsausgang nach Lich.

Friedberg, den 9. August 1920.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar. ________________ Dr. J a n n, Rcgierungsrat.

Bekanutmachung.

33 etr.: Feldbereinigung Ober-Bessingen: hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.

1 r ^om 21. August bis einschließlich 4. September

rrr El ^m Rathaus zu Ober-Bessingen die Arbeiten des l/F.Abschnitts (Zuteitungsptan) zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies:

1. 11 Zuteilungstarten,

2. 2 Bände Gütergeschosse, i

3. 1 Bmtd Zusammenstellung der Gütergeschosse,

4. 1 Band Gütergeschosse mit Zuteiluiigsplan,

5. 1 Band Znteilungsverzcichnis,

6. Tas Protokoll über die Aendepungen des Weg- und Graben­netzes,

7. der Meliorationsplan,

8 der Kominissionsbeschluß vorn 13. März 1920 über Zu­schläge zum Geldausgleich,

0- Beschluß vom 24. Juni 1920 über Entschädigungen für Ernteausfall,

10. das Verzeichnis über Entschädigungen für Ernteausfall,

11. 1 Band Obstbanmverzeichniffe,

12. 1 Band Obstbaumgeschosse.

.Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen iiitod: statt am

Montag, den 6.September 1920, vorm. 1011 Uhr

., ,. auf bem Rathaus zu Ober-Bessingen, tvozu rch bte Beteiligten nttt der Androhung einlade, daß die Nicht- erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Ein­wendungen |tnb schriftlich und mit Gründen versehen einznrcichen n , ~le. Vorzeigung der neuen Erlaßgrundstücke findet statt ian Ort und Stelle am

. , . M i t t w v ch, d e n 1. September 1920, und soweit erforderliche, an den folgenden Tagen.

Zusammenkunft am 1. September vormittags 10 Uhr Rathaus zn Ober-Bessingen.

Friedberg, den 9. August 1920. ' Ter Hessische Feldbereinignngskommissär: Tr. I a n.it, Regierungsrat.

am

Druck d«r Lrühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Liehen.