Amlsvertjjndiguilgzblatt
!?/,?» Provinzialdlrektion Gberhessen und für das «reisamt Siehrn.
_________"a * atf' OntOq' ’DtenSta9, Donnerstag u, Freitag. Nur durch dir Post ,u beziehen gegen ML. 2.50 merieljährl. Pok^e-tungsW« Nr.
Nr. 24 LV. Februar ZV20
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Druck der Brühl'schen Unwersitätr-Buch. und Steindruckerei R. Gange, Gießen.
Bekanntmachung.
Detr.: Feldbereinigung in der Gemarkung- Allendorf a. d. Lahn, Kreis Gießen.
Nachdem die Feldbereinigung in der Gemarkung Allendors
etidgnlttg beschlosien und der Beginn der FeldbereinigungSarbeitcni vom veil- Landesernährungsamt Abteilung für Latowirtsckast angeordnet toorbcn ist, lade ich, hiermit sämtliche beteiligten Grund! Eigentümer zu der gemäß Artikel 16 des Feldbereinigungsgesetzes Donnerst« g den 4. März 1920, nachmittags 11/2 Uhr,
«n Saale des Gastwirts Heinrich L> ö rr zn Mendorf a. d. Lahn stattfindenden Versammlung ein.
Tie Versammlung hat:
1. darüber zu beschließen, tvie die Feldberciuigungskosten auf« Srbracht werden sollen, ob durch Ausschlag aus den Flächew gehalt oder den Abschätzungswert der Grundstücke voer ab« geietzen von dem in Artikel 20 des Feldbereiniguu^gesetzes bezcichneten Fall durch Blldung und Verlaut von Blaise« grundstückeu, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfnis erhoben, ober ob die Kosten durch Kapitakaufuahme aufgebracht werden sollen:
2. die zur Vollzugskommission zu berufenden sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schieto gerichts und beifen Stellvertreter (Artikel 3ö Ges.) zu wählen Außerdem tönnen Wünsche und Anträge seitens der Be« teihgten vorgebracht und beraten werden.
. In dieser Versammlung hat jeder anwefende beteiligte Grund« mgentumer eine stimme, auch wenn er mehrfach bevollmächtigt ist Tie Beschtiifie erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von oicetoritteilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung! auch für dre nicht erschienenen Beteiligten verbindlich. Beteiligter Grundeigentümer im Sinne des Feldbereinigungsgefetzes ist, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ter Inhaber einer erblichen Leihe wird dem Eigentümer der Grundstücke gleichgestellt Wenn ein hiernach, beteiligter Grundeigentümer oder bekaunta Erben derselben nicht vorhanden sind, der Aufenthalt der Be« Ä™ unbekannt ist oder diese sich außerhalb des Teutscheu Reiches aushalten, so ist der Besitzer als Beteiligter zu erachten, iii|ofeNl er sich durch eine entsprechende Bescheinigung des Ortsgerichts als solcher answeist.
Ist, unbekannt oder ungewiß, wer beteiligt ist, so sindet die Vorsch-nst des § 1913 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechende Vinit'eiiouitg.
..Gehört ein Grundstück zum Gesamtgut, so bedarf der Manu nicht der Zustimmung der Frau. Gehört ein Grundstück zum ein« £ s Sn n Gute der Frau, so bedarf diese nicht der Einwilliguiig o-e» Mannes.
Bekanntmachnng.
D etr.: Ausschluß des Jean Krämer in Watzcnborn« m S t e i n berg tom Handel. (
_ Gemäß Beschluß des Kreisausschusses des Kreises Gießen vom
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Gto ß^/Äi 6 Fcbniar 1920 - Kommen gültige Beschlüsse nicht zu stände, so hat:
__'KreisamÄeßen. ^A V.: Welcher.____________ iU L fassen^und"^^"""" blC "forderlichen Beschlüsse zu
B e t r.: Erwerbslosensürsorge.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises
Ter Herr Reichsminister der Finanzen wird künftig in An- wendung des § 4 Absatz 3 der Reichsverordnung über Erwerbs- ?-fle nox r?T rs^Ü'ung vom 26. Januar 1920 (Reichs- , 98) Gemeinden, welche die nach dieser Verordnung zu alligen Hochstlatze überschreiten, unnachsichtlich die Reicksbeikilst entziehen. Tas Hessische Landesarbeits- und Wirtschastsamt beab-- sichtigt Ni gleicher Werse, in allen zu seiner Kenntnis gelangenden! Fallen von der in der obengenannten Bestimmung erteilten Be- fngiiis zur Entzlehuiig der Landesbeihilse Gebrauch zu machen cv. F-rderungsnachweifungen, die eine Ueberschreitung der Höchstsätze vermuten las|en, werden ton uns zurückgewiesen werden
Gießen, den 16. Februar 1920.
________Kreiswohlfahrtsamt. I. V.: Langer mann.
B e t r.: Beschaffung von Brennholz für Kriegsbeschädigte.
An den Oberbürgermeister zn Gießen und die Büraer- ' . m melstercien der Landgemeinden des Kreises
Nach einer Anordnung dcs Preußischen Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Berlin W. 9, darf bedürf- tigen Kriegsbeschädigten und bedürftigen Kriegshinterbliebenen und solchen Kriegsunterstützungsempfüngern, deren Ernälwer tormiRt ?d^rGefangenschaft sind, nach Maßgabe ihres dringenden Be- darfs, aber nut bem Verbot der Weiterveräußerung in jeder Form abgegeben mer^3 Minder bernitte^t^festgesetzten Preises
< Srr9«Re11c j>er Kriegsbeschädigten-
unb Kneg»hinwrbliebenenfursorge zu Tarmstadt hat das Mini-
p Tlnanzen, Abt für Forst- und Kameralverwaltuug, nm Erlaß, einer gleichen Anordnung bezüglich des Brennholzes aus den Staatswaldungen ersucht -
. Dorstehendes teilen wir Ihnen mit der Empfehlung mit, die in Frage kommenden Personen mit Brennholz aus den Gemeinde- tvaldnngen zu bevorzugtem Preis zu versorgen, nachdem ein ent« j sprechender Beschlutz des Gemeinderats herbeigeführt worden ist Gießen, den 13. Februar 1920.
Kreiswohlfahrtsamt. I. V.: Sanger man n.
ju 2. Tie Landeskommission die Sachverständigen und Sckieds« rechter zu ernennen.
Zugleich fordere ich die außerhalb Alleudorfa. d. Lahn wohnen- den beteiligten Grundeigentümer (Ausmärker) auf, zur Wahrung » "?,^?^rvlien einen in Alleiidorf a. d. Lahn wohnenden Bevollmächtigten ^u bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im «ttufe des F-eldbereinigungs'verfährens an sie nickt mehr erfolgt
Friedberg, den 11. Februar 1920.
®er ^Hessische Feldbereinigungskommissar: s ch n i t t s p a h n, Regiernugsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Fe ldbereini gnn g Wieseck, G ro ße n - Li nde n, Klein-Linden, Lumda, Re inhardshain
Auf Grund von Artikel 19 des Feld bereinig,,iigs-Gesetzes örtere ich die Beteiligten, Grundeigentümer auf, die Ein rüge ter Eigentums- und sonstigen Rechtsverhältnisse in den öS Kchcn Buchern, insoweit sie den bestehenden Verhältnissen nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist von drei Monaten be dem zuständigen Amtsgerichte berichtigen oder ergänzen zu lassen, damit die bestehenden Rechtsverhältnisse - beim Feldbereinigungs- verfahren berücksichtigt werden können.
Friedberg, den 6. Februar 1920. .
Ser Feldbereinigungskommisfär.
Schrtlttspahn, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
B e t r.: Fleischbeschau in Lindenstruth
Sie Gemeinde Lindenstruth ist dem Fleischbeschaubezirk Saasen zugeteilt.
Gießen, den 14. Februar 1920.
______________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
B e t r.: Zuckerverbrauchsregelung.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden dcs Kreises, /ß M ®r;”lb des § 2 der Bekanntmachung tont 15. Januar 1918 (Kreisblatt Nr. 5) wird- bekanntgegebeii, daß die für den Monat Februar zustehende Zuckermenge in Höhe von 750 Gramm auf den Kopf der Bevölkerung zur Ausgabe gelangt
Cs können auf die Zuckermarken 135, 136 und 137 je 250 Gramm = 750 Gramm für den Monat Februar bezogen werden «Mit Ablauf des 5. März 1920 verlieren die Marken 135, 136 und- 137 ihre Gültigkeit.
Wir beauftragen Sie, diese Verfügung ortsüblich bekannt- zumachen.
Gießen, den 12. Februar 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.
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