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'DruÄ der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Lteindrucderei. 9?. Lange, (Biegen.
Bekanntmachung.
Betr.: Schafräude in Staufenberg
Unter der Schafherde in Staufenberg ist die Räude fest- gcitcllt toyrben. Es ist verbaten, aus der Herde Schafe zu Zuchtzwecken nach anderen Gemeinden zu verkaufen. Tie erforderlichen Sperrmaßnahmen werden hiermit augoordnet.
Gießen, den 12. Mai 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: v. G e m m i n g e n.
Nachweisung
über dm Stand der Maul- Und Kb'/uenseuche in Hessen vom 2. bis 8. Mai 1920.
m „ -lm 2. Mai warm verseucht im Kreis Darmstadt: Kleiu- Rohrhemi, Pfungstadt. — Im Kreis Bensheim: Bensheim, Hoch- stadten, Fehlst ei ni, Hofheim i. 9t., Gvoß-Rohrheini, Watleicheim odordherm, Brblrs, Zwingenberg, Bürstadt. — Im Kreis Dieburg: Lengfeld, Groß-Zimmern. — Im Kreis Groß-Gerau: Erfelden, -volfstehlen. — Im KrZs Heppenheim: Ober-Laudenbach, Uutcr- Vambach, Heppenheim, Neckarhausen, Sonderbach. Tarsberg, Viern- ~ Im Kreis Alzey: Wöllstein. — Im Kreis Oppenheim:
~ver-Hilbersheim. — Im Kreis Worms: Frettenheim, Westhofen.
v ^nL2-.uß19 -8/ Unb neu verseucht im Kreis Darmstadt • Tarinswdt, Gernshmm. — Im Kreis Bensheim: Bickenbach Cce- helm, FehlstclNi, Auerbach. — Im Kreis Groß-Gerau: Arheilgen Gernsheim. — Im Kreis Offenbach: Sprendlingen.
« .'‘’L" 2. bis 8 Mar ist die Seuche erloschen in Fehlheim «fon^rbach und Hcppenheiin (Kreis' Heppeu- yeim), Wollstein.(Kreis Alzey).
zu Übermeisen insbesondere wenn die Art der Streiiiakeit pinn zentrale Regelung erfordert; sie sind dazu Verpflichtet:'
a /Nile^abweichende Entscheidung eines anderen Bezirks-
bmeits'vorliegt?"' obct bcd Z^ntralschlichtungsausschusses
b) wenn eine der Parteien die Ueberweisunq spätestens im beaittrag? -ocrIj'illli)Iun8 lwr. dem Bezirksschlichtungsausschuß
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Bereinigungen der Arbeitnehmer eingereicht werdetl ^ o i ', AV: Ernennung eines unparteiischen Vorsitzenden iür den SenlrolftlKeningfoiStoug ist «* W »SÄE
Berlin, den 14. April 1920.
. _________Tie Reichsregierung. M ü l l e r.
^b^-w^.Ese in das Gebiet von Eupen und Malmedy.
euwr Mitteilung des Austvärtigen Amts haben deutsche V taatsangestonge, die in das Gebiet von Eupen und Malmedn WlD^e,t' zwecksErlangung der Einreiseerlaubnis unter ^.ilbringung von ausreichenden linterlagen ein schriftliches OstinN, an das Köinglich Belgische Kommissariat für Lz?n !!„d Mchmedy in Malmed?zi7richtei7'0°u^rne.nent d’Eupen et Malmedy) Gießen, den 12. Mai 1920.
_______________Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.; Feldbereinigung in der Gemarkung Watzenborn- Slern berg, Kreis Gießen.
Nachdem die Feldbereinigung in der Gemarkung Wasteuboru- “ Steinberg endgültig beschlossen und der Beginn der Feldbereiui- Bnnsi'v1 h-r Ct\ b'om Laudesernährungsaml Abteilung für Handwirtschaft, angeordnet worden ist, lade ich hiermit sämtliche beteiligten Grundcigentumer zu der gemäß Artikel 16 des Feld- bereinigungsgesedes ° 1
Montag den 31. Mai 1920, nachmittags 3 U hr, im Saale der , Gastwirtschaft „Zur Ludwigshöhe" in Wabenborn stattftndeuden Versammlung ein.
-Vie Versammlung hat:
1. darüber zu beschließen, wie die Feldbereinigungskosten anf- gebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächeu- gestall oder den Abschätnmgswert der Grundstücke oder ab- geschen von dem rn Artikel 20 des Feldbereiuigungsgesetz.es bezeichneten Fall durch Bildung und Verkauf von Masse- gruudsiucken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfnis erhoben, vaer ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen;
2. du zur Vollzugskommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter sowie ein stRilglied des Schieds- gerichtv und deisen Stellvertreter (Artikel 35 Ges.) zu wählen Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Be- tcuigten vorgebracht und beraten werden.
. Ist dieser Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Gruno- ngentumer eine Ltiinme, auch wenn er mehrfach bevollmächtigt ist «mnijFui erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweldritteilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich. Beteiligter Gluudeigentümer im Sinne des Feldbereinigungsgesetzes ist, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ter Inhaber einer erblichen Leihe wird dem Eigentümer der Grundstücke gleichgestellt Wenn em, hiernach beteiligter Gruudeigcutümcr oder bekannte Erben derselben nicht vorhaudcn sind, der Aufenthalt der Bc- ^'gtm unbekannt ist oder diese sich außerhalb des Deutschen Reiches aufhalten, so ist der Besitzer als Beteiligter zu erachten, insowrn er sich durch eine entsprechende Bescheinigung des Ortsgerichts als solcher ausweist.
Ist unbekannt oder ungewiß, wer beteiligt ist, so sinvet die Vorschrift des § 1913 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechende *4 11 »UV II O H It #
..Gehört ein Grundstück zum Gcsamtgut, so bedarf der Mann nicht der Zustimmung der Frau. Gehört eilt Grundstück zum ein- gibiachten Gute der Frau, so bedarf diese nicht der Einwilligung v-es iVcanncd.
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Kommen gültige Beschlüsse nicht zu stände, so hat-
zu 1. iy Vollzngskommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und ' 1 d
äu 2. Tie Landeskommisswn die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.
.^„L'glnchsordere ich die außerhalb Watzenborn-Steinberg ivoh- nenden beteiligten Griludeigentünier (AusmäLker) auf, zur Wahrung nwdnwl^bsscn emen in Watzenborn-Steinberg wohnenden Bevoll- a. t - L",.^l<rtten, da eine weitere besondere Zuschrift int ^^ufe des Feldberetnigungs'verfahrens an sie nicht mehr erfolgt Friedberg, den 3. Mai 1920.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.
____________ Tr. Jan n, 'Regiernngsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Rabertshausen; hier: Ent- und Bewässerung der Wiesen in Flur IV 1
In der Zeit vom 11. bis einschließlich 25. Mai lföO Js liegen auf dein wieustztmtner der Hess. Bürgermeisterei Raberls-
TVtn btc Gnt- und Bewässerung der Wiesen in
N" J,\ .uebst Erliuteruugsbericht und Kostenanschlag sowie d^r dazugehörige Kommis,wnsbeschluß vom 16. April lfd Is über die Aus uhrung der Arbeiten und die Aufbringung der Kosten zur Einsicht der Beteiligten offen 1
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses L^nd der Osfenlegungssrist schriftlich und mit Gründen per-
i Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.
____ Dr. 3 a int, Regierungsrat.
93etr.: Sie Grunderwerbsteuergesetzes vom
Sin den Oberbüraermristcr zu Gießen und die Büraer-
-- ^'stcretm der Landgemeinden des Kreises
Vorschriften der §§ 32—34 des Grnnderwerbsteuergestk.>s vom 12. September 1919 (ReichS-Gesetzbl S loi?) schämst n ®f=-,bev 1019 ab durch die Vorschriften der /i? <• , 10 des Landes leuergefetzes vorn 30 März 1990 OReiifia- WL S 416) ersetzt. Von der Befugnis zur ErhebiMg vkn Zuschlägen kami nach § 62 Absatz 3 des Landessteuergesetzes mit rückwirkender Kraft vom 1. Oktober 1919 ab Gebrauch gemach 'Eder,' ^Nach dem 1. Oktober 1920 darf der Erhebung der Zu-
^wkwrrkende Kraft nicht mehr beigelegt werden (vergl. tz 62 ckb,atz 2 und 3 des Landessteuergesetzes vom 30. März 1920, A.'Oe.c Hinweis auf unsere Bekanntmachung vom 20. Februar 1920 Amtsi-erkundigungSblatt Nr. 2? vom 24. Februar 1920, machen mir Sie hierauf aufmerksam. Tas Ministerium des Innern wird ni0 weiteres die Genehmigung zur Erhebung von
Zulch.agen zur Grund erwerb steuer nut Wirkung vom 1 Oktober w einzelnen Fällen die Gemeinden
__________KreiSamt Gießen. I. V.; Hemm erde.
Bekanntmachung.
B e t r.: Vlerderäude in A l te n-B u s eck; hier: unter dem Pferdebestand des A. Blondheim
Die unter dem Pferdebesland des Ä. B l o n d h e i m. Alten- B u , e ck, ausgebrochene Pferderäude ist erloschen. Tie Sperrmaß- nahmen sind aufgehoben.
G i c ß e n, den 12. Mai 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: v. G e m in i n g e tt.


