Ausgabe 
17.6.1920
 
Einzelbild herunterladen

Be t r.: Wie oben.

Sin den Oberbürgermcister zu Gießen und die Vttiacr- meistercien der Landgemeinden des Kreises.

^.urch eine Verfügung der polnischen Regierung ist ungeordnet worden, daß die sämtlichen noch in dem an Polen abgetretenen Gebiete tätigen deutschen Beamten und die in Staatsbetrieben beschäftigten Angestellten und Arbeiter den polnischen Boden mit ihren Familien bis zum 10 Juni W. Js. zu verlassen haben. Bis zn dieser Frist muß auch der Hausrat dieser deutschen Familien entfernt fern, da er andernfalls der Beschlagnahme verfallen soll

der Ausweiiung werden allein über 10 000 Beamte betroffen ( ist die Aufgabe des Teutschen Reiches, die Notlage dieser Aus­gewiesenen m jeder Werse zu mildern. Hierzu gehört vor allem, daß ihnen in erster Linie die Möglichkeit gesichert wird, in den, Gebiete des Teilt,chen Reiches ein Unterkommen zu sinden. Bei der gegen- wartigen Wohnungsnvt ist dies nur möglich, toenit von sämtlichen Gemeindebehörden diese Notwendigkeit voll erkannt und die er« forderlichen Maßnahmen sofort ergriffen und tatkräftig durch- gefuhrt werden.

Tas Hess. Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt weist daher r arauf hin, daß die Gemeriidebehörden unbedingt verpflichtet sind diesen ausgeiviesenen deutschen Volksgenossen in erster Linie ein Unterkommen zu verschaffen nach Maßgabe der Anordnung, be­treffend den Zuzug von ortsfremden Personen und von Flücht- lingen vom 23. Juli 1919 (Reichs-Gesetzbl. ©. 1353). Rach § 2 dieser Anordnung haben Geimeinden und Gemeindeverbände ohne Rücksicht auf die Bestimmungen, die auf Grund des S 1 der An­ordnung oder auf Grund der Verordnung über Maßnahmen zur Beschränkung des-Fremdenverkehrs vom 13. April 1918 (Rcichs- Gesetzbl. S. 186) oder auf Grund der Bekanntmachung über Maß­nahmen gegen Wohnungsmaiigel vom 23. September 1918 (Reichs- Arsetzbl. S. 1143) erlassen worden sind, die Pflicht, Teutschen, die unter den Einwirkungen des Krieges aus den- Auslande oder ans einem vom Feinde besetzten oder infolge des Friedensschlusses aus denr Reichsgebiet ausscheideudcn oder einer. anderen Verwal­tung unterstehenden .Landesteile geflüchtet oder vertrieben worden suw, den Zuzug zu gestatten. Sie sind ferner grundsätzlich be­rechtigt, Naturalguartier nach den Bestimmungen des Kriegs- tefttungsgesetzes für diese Personen zu beanspruchen. Als Beririe- bene im «inne dieser Bestimmung sind auch die aus den an Polen abgetretenen Gebieten ausgewiesenen deutschen Beamten, Au- gcstellten uno Arbeiter anzusehm. Diese Personen sind bei der Unterbringung der Wohnungsuchenden vorzugsweise zu be- rucknchtigen. (Art. 4a des Gesetzes über Maßnahmen gegen- Woh- uungsmangel vom 11. Mai 1.920 RGBl. S. 949.) Ihnen ist unter En Umständen, ohne Rücksicht ans die Zeit ihrer Annieldung als Wohnungssuchende ein Unterkommen zu verschaffen.

Bei Nichtbefolgung dieser Anweisungen wird Entziehung der erteilten Ermächtigung zur Erfassung benutzter übergroßer Woh­nungen und unbenutzter Wohnungen angedroht.

Zur Auftrag des Hess. Landes-Arbeits- und Wirtschaftsaintcs werfen wir Sie auf Vorstehendes ausdrücklich hin.

Gießen, den 8. Juni 1920.

____________Kreisamt Gießen. I. B.: Tr. H e ß._____________ Betr.: Förderung der Bolksbibliotheken.

An die Schulvorstände des Kreises.

Zur Unterstützung bestehender Bolksbibliothck.n stehen uns nach m diesem Jahre Mittel zur Verfügung. Anträge auf Beihilfen, denen eine Uebersicht über die für die Unterhaltung der betreffen­den Bibliothek verfügbaren Mittel beizugeben ist, wollen Sie uns bis spätestens 1. Juli l. Js. übermitteln.

Gießen, den 9. Juni 1920.

Kreisschulkommisswn Gießen.

____________________ Dr. Usinger.__________________ Betr.: Turnunterricht.

An die Schillvorstünde des Kreises.

Wir erinnern, soweit noch nicht geschehen, an die Erledigung unserer Verfügung vom 7. Mai 1920 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 65 vom 17. 5.1920).

Gießen, den 8. Juni 1920.

Kreis-Schulkommission Gießen.

____________________________Dr. Usinger._____________

Bekanntmachung.

Betr.: Den Verkauf von Reichsseife.

Nach Mitteilung der Seifen-Herstellungs- und Vertriebsgcsell- fchast, Bertriebsstelle Karlsruhe, iuirb auf die deutsche Reichsscife infolge der sich stets veränderten Preise, kein Preisausdruck aus­geführt.

Tiefe Bestimmung hat nach Mitteilung der Prelsprüfungs- ftelle dazu geführt, daß verschiedene unlautere Geschäftsleute Reichs- seife aus früheren Zuteilungen zu einem höheren Preise als vor­geschrieben, in den Handel bringen.

Die Preisprüfungsstelle für Oberhessen hat daher aufgrund des § 1 der Bekanntmachung über äußere Kennzeichnung von Waren vom 18. Mai 1916 (RGBl. S. 380) ungeordnet, daß in sämtlichen Geschäften, in welchen deutsche Reichsseife zum Ver­kauf kommt, an sichtbarer Stelle, im, Laden, sowie im Schaufenster, der wweilige Verkaufspreis der deutschen Reichsseife angebracht

Druck der 'Brüh lfd)en Unincriitäts»B«<b.

ift. Der vorgeschriebene Verkaufspreis gilt als Höchstpreis und werden Zuwiderhandlungen, oder Nichtbefolgnng der obigen n"?^dnnng, unnachsichtlich znr Anzeige gebracht, sowie die Ge- fchajtsschneßung des in Frage komnienden Geschäftes, wegen Un- zuverlasftgkcft des Inhabers, beantragt

Gießen, den 14. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Sieg ent.

B e t r.: Wie oben. ----

Sin den Obeibürgermcister zu Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemelnden . des Kreises, das Polizeiamt Gießen und di> Gendarmerie des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachung ist sofort ortsüblich zur ösfent- tichen Kenntnis zu bringen und besonders die in Frage kommenden Geschäfte darauf hinznweften

Gießen, den 14. Juni 1920.

__~ Kreioaint Gießen. I. B.: Tr. Siegert

Bekanntmachung.

**e ^^ul- und Klauenseuche in Watzenborn-Steinberg.

"^?°^'°Steinberg ist die Maul- und Klauenseuche sestgestellt worden.

Es werden neu gebildet:

1. ein Spe rrb ez i r k bestehend aus der Gemeinde Watzen- vorii-Steinberg, welche damit aus deni wegen des Ausbruches der Maul- und Klauenseuche in Leihgestern gebildeten Sperr­bezirk ausfchcidets

2. ein Bevbachtungsgebiet bestehend aus den Gemein- beit Hausen und Garbeutei ch

i bcstehen die Sperrbezirke Holzheim, Eberstadt, ^^'^ors-Gull. Leihgestern sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- Unö Klauenseuche in diesen Orten gebildeten Beobach- tungsgeblete enthaltend die Orte Ober-Hörgern, Lana-Göns Mu- schenhclm Hos-Güll. Anisburg, Albach, Steinbach, Langsdorf, Birklar, Ober-Bessingen Niedcr-Bessiugcn, Gießen, Großcn-Liu!- den- Klein-Liudcn, Grüningcn, die Güter Albach und Kolnhausen

Unsere Bekanntmachungen vom 12. Mai in Nr. 64 des Anits- .^rknndigungsblattes, vom 14. Mai in Nr. 65 vom 26 Mai in , kC2' 29.-. 9Jiai in Nr. 74 von 4. Juni in Nr. 76 ititb vom 8. ^unt in vor. 78 des Amtsverkündigungsblattes finden sinngemäße Anwendung.

Gießen, den 14. Juni 1920.

m , Kreisanlt Gießen. I. B.: v. G e m m i n g e n.

Betr.: Wie oben. -----

Sin die Bürgermeistereien Watzenborn-Steinberg, Hansen und Garbcnkcich.

Wir machen Sie^auf vorstehende Bekanntmachung ganz be- fouders aufmerksam Sie wollen die erlassenen Anordnungen orts­üblich bekannt machen und außerdem Viehhändler und Metzger

7?bnen, schriftlich oder zu Protokoll noch besonders ans diese Vorschriften hinsvelscn

Giepen, den 14. Juni 1920.

_________Kreisamt Gießen. I. V.: v. Gemmingen.

Bekanntmachung.

Maul- und Klauenseuche auf dem Obersteinberger-Hof fuf den- Oberstelttberger-Hof ist unter einer Schafherde die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden

Aer Obersteinberger-Hof wird daher zum Sperrbezirk erklärt, ar. S'It unsere heutige Bekanntmachung betreffend

Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Watzenborn-Steinberg

Gießen, den 14. Juni 1920.

+ ^Kreisamt Gießen. I. B.: v. G e m m i n g e n.

B e t r.: Wie joBeit. ----

Slu die Bürgermeistereien Watzenborn-Steinberg, Hansen und Garbenteich.

Wir machen Sie^auf vorstehende Bekanntmachung ganz bc- w'sders aufmerksam Sie wollen die erlassenen Anordnungen orts­üblich bekannt machen und außerdem Viehhändler und Metzger die in den Gemeinden wohnen, schriftlich oder zu Protokoll noch besonders auf diese Vorfchristen Hinweisen

Gießen, den 14. Juni 1920,

___________Kreisanit Gießen. I. V.: v. Gemini n g e n.

Bckauutmachuug.

r~x den Rindviehbeständen der Gemeinde Staufenberg ist ftiid'1 anseorbnet au-§°c6ror(>cn- 3ie erforderlichen Sperrmaßregeln Gießen, den 9. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: v. G e m m i n g e n.

- Bckanntmachiittg.

Bet r.: Schweinerotlauf.

.Unter den Schweinebeständen des Heinrich Kehr IV zg a. d. Lda. ist die Rotlanfseuche ausgcbrochen. Ac erforder­lichen Spcrrmaßregeln sinv angeordnet

T, Ln dem Gehöfte des Wilhelm Reichhardt II. in Rodheim ft Schwe nerotlanf festgestellt worden. Die Sperrniaßregeln sind von uns angeordnet worden.

Gießen, den 11. Juni 1920.

Kreisanit Gießen. I. B.: v. G e m m i n g e n.

und Sieinbru&erei R. Canqe. Bllß-n.