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des HöÄflPreisgesetzes in der Neufassung tont 23 März 1916 ?(ÄÖÄU eiuem 3qIjC unb' mit Geldstrafe bis zu Gießen, den 12. Mai 1920.
m Kreisamt Gießen. I. B.: Tr. Sieg er t.
B e t r.: Wie oben. ----
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises mit dem Ersuchen, Vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen. “ j
Gießen, den 12. Mai 1920.
__________Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Siegelt.
Betr.: Vierteljährliche Viehzählung.
An den Ol'erbnrgermeistcr zu Gießen und die' Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Am 1. 3uni 1.920 Hübet wieder eine vierteljährliche Bieh- zühlung statt. Sie erstreckt sich mir auf Rindvieh, Schafe, Schweine und Ziegen. Es ist dabei zu beachten, daß diese Viehgattnugen auch bei Nichtlandwirleu gezählt tocrbat müssen, also in jeder Haushaltung, in der auch nur eine dieser genannten Viehgattungen, vorktommt.
Tie Leitung der Zählung ist der Zentralstelle für die Landes- staiistik zu Tarmftadt übertragen.
Tie Ausführung liegt den Hessischen Bürgermeistereien lOber- bürgermeister, Bürgermeister) vb. Eine Vergütung für bie' Mit- wirkenden wird von Staats wegen nicht geleistet.
Tie nötigen Zähl list en und Gerneindebogen loird Ihnen die Hessische Zentralstelle für die Landesstatistik'unmittelbar zusenden. Diejenigen Bürgermeistereien, die bis zum 25. Mai nicht im Besitze der nötigen Zählpapiere sind, wollen sich entweder mittels Fernruf Nr. 2657 oder telegraphisch an die genannte Zentralstelle wenden.
Auf dem Gemeindebogen und auf der Zahlliste sind Anweisungen aufgedruckt, aus denen Sie ersehen, wie die Zählung im einzelnen durchzuführen ist. Sie wollen sich mit diesen Anweisungen vertraut machen und die Zähler entsprechend belehren.
Anfragen bezüglich der Zählung sind au die Hessische Zentralstelle für die Landesstatistik in Darmstadt zu richten.
Tie a u s g e f ü l l t e n Z ä h l l i st e n und die Urschriften der Gemein de bvgen sind spätestens bis zum 5. Juni an die Zentralstelle für die Landes- ltatisti'k in Darmstadt ab zu senden. Der Termin muß unbedingt eingehakten werden.
Reinschriften und Abschriften der Zähllisten brauchen nicht angefertigt zu werden, doch sind ton den Gemeindebogen Abschriften zu beit Men der Bürgermeisterei zu nehmen.
Wer vorsätzlich die Angabe seines Viehbestandes, zu der er bei dieser Zählung, aufgefordert wird, nicht erstattet, oder wer wissentlich unrichtige ober unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. bestraft. Auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil für den Staat verfallen erklärt werden.
Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weise bekanntzumachen und die erforderlichen Maßnahmen zur gewissenhaften Durchführung der Zählung alsbald zu treffen.
Gießen, beit 7. Mai 1920.
___________Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. S i e g e r t.___________ Betr.: Textilwirtschaft; hier: Eingabe der Rückgewiuuungswirt- schaft. |
An die Schulvorstände des Kreises.
Nachstehendes Aitsschreiben des Landesamts für das Bildungs- wesen, Abteilung für Schulangelegeuheiten, wird Ihnen hiermit zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung übermittelt.
Gießen, den 9. Mai 1920.
Kreisschulkommission Gießen. I. V.: Hemmerde.
Hessisches Darmstadt, den 24. April 1920. Landesamt für das Bildungswesen.
Zu Nr. L. V d. B. 2249.
Betr.: Textilwirtschaft; hier: Eingabe der Rückgewinnungswirt- schaft.
Tie Rückgewinnungswirtschaft für chemische und Textilpm- dükte, Berlin NW. 40, Beethovenstraße 1, hat es sich zur Ausgabe gemacht, aus altem Material Männer-, Frauen- und Kinder- Hemden, sowie Taschentücher ttach einem besonderen Patentver- fahreu herzustellen. Benötigt werden nicht mehr verwendbare Pausleinen und Lichtpausleinenzeichnungen, alle auf Stoff aufgeklebten oder mit Stoff dnrchwirkten Zeichnungs- usw. Papiere, Land- und Wandkarten, sowie Vervielfältigungen. Das Unternehmen verdient u. E. in Anbetracht der knappen Rohstofflage alle Förderung. Auch bte Reichs stelle für Textilwirtschaft und die TexUl-Notstandsverjlorgung G. m. b. H. steht dem Unternehmen, wenn es sich auch um einen Privatbetrieb handelt, wohlwollend gegenüber.
Falls Sie Altmaterial der. bezeichneten Art haben, empfehlen wir, mit der Rückgewinnungswirtschaft für chemische und Textil- j Produkte, Berlin NW. 40, Beethovenstraße 1, in Verbindung zu i treten. Tas Unternehmen ist der Förderung wert. >
Tr. Strecker. Zi lch. !
Betr.: Tie Beitreibung der Gemeindegcsälle für 1919 (Rj).
An die Bürgermeistereien der La:idgemeindcn des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, die mit der Erledigung unserer Verfügung vom 22. März 1920 — AmtSverkündtgimgsblatt Nr. 41 tom 26. März 1920 — betr. Einsendung der Mahn- und Pfän- duugsbesehle 'im Rückstände sind, werden hiermit au deren Einsendung oder Erstattung von Fehlberichten mit Frist von 8 Tagen erinnert.
Gießen, beit 6. Mai 1920.
_____________Kreisamt Gießen. I. B.: 8 e nt m e r b e._____________ B e t r.: Kiiwerarbetl. in gewerblichen Betrieben.
An die Schulvorstände der Lnndgcniciudcn des Kreises.
Wir erinnern, soweit noch nicht geschehen, an Erledigung unserer Berfügnug vom 30. März 1920 (Amlsverkiiudigungsblatt 5<r. 46 tont 9. April 1920) mit Frist von 8 Tagen.
G reß e n, den 8. Mai 1920.
Kretsschn köommission Gießen. I. V.: H e m nt e r b e.
Betr.: Statistische Nachweisungen über das Volksschulwesen.
. An die Schulvorstände des Kreises.
Tiejenigen von Ihnen, die mit der Erledigung unserer Vcr- lügung toin 10. März ds. Js. — Arntsverkündigungsblatt Nr. 39 tont 23. März ds. Js. — im Rückstände sind, werden an alsbaldige Erledigung derselben erinnert.
G i e ß e n, beit 10. Mai 1920.
______KtriLichulkomiuijsion Gießen. I. V.: H e nt m er de.
Betr.: Produktive Erwerbslosenfürsorge.
All die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. ... . Maßnahmen, die geeignet sind, den Abbau der ErwerbSlosen- fürwrge zu fördern, insbesondere durch Schaffung von Arbeits- gelegenheit (Notstandsarbeiten), können nach der tont Reichsarbeiis- mimster gegebenen Verordnung tont 15. Januar 1920 (siehe unsere Verfügung vom 24. Mürz 1920) durchs Darlehen oder durch Zuschüsse aus Mitteln der Erwerbsloseilfürsorge unterstützt werden. Der Kreis dieser Maßnahmen ist grundsätzlich nicht beschränkt. In erster Liute werden solche in Betracht kommen, die dem Neubau des Wirtschaftslebens dienen.
Anträge auf Anerkennung solcher Maßnahmen sind uns je- wetls nach hier einzusehendem Muster in Vorlage zu bringen
Gießen, bett 7. Mai 1920.
__Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. H e ß.
Betr.: Abrechnung über die in 1919/20 gezahlten Familien- unterstützungen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Mir fordern Sie auf, die Unterstützungsäkteit für 1919/20, fowett noch nicht geschehen, sofort beim Gemeittberechuer zu erheben und an uns einzusenden. Der Grund, weshalb Familien- uuterstützung nach gezahlt wird, ist auf jedem Beleg von Ihnen zu bescheinigen. Wurde die Familieitunterstützuug eingestellt, so muß aus dem Unterstützungsbeleg ersichtlich sein, weshalb Ein- stellung erfolgte.
. Belege und Verzeichnis müssen aufaddiert sein, auf dem Ver- zeichms ist vom Gemeinderechner die Nachprüfung zu bescheinigen G i e b e n, beit 1.0. Mai 1.920.
_____________Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. H e ß.
B e t r.: Tie Erriclftnng einer Hessischen Siclerheitspolizei
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises
Mit nächster Post geht Ihnen ein Aufruf der Ocganisatioilü- steile der Heimchen Sicherheitspolizei zu, welchen Sie an dein dor igeu Gemeindehaus zum Anschlag bringen wollen.
Gießen, den 15. Mai 1920.
Kto Samt Gießen. I. V.: H e nt m e r b e.
Bekanntmachung.
Betr.:- Maul- und Klauenseuche in Holzheim.
In unserer Bekanntmachung obigen Betreffs in Nr 64 de« Äintsverinndigungsblatts vom heutigen Tage ist unter B I der «atz der Ziffer 6 -zu streichen.
Tie erforderlichen tierärztlichen Untersuchungen werden durch das KieiSve.termLra.mt Gießen oder andere Tierärzte des Bezirks vorgenommen. "g,
Gießen, den 14. Mai 1920.
__________Kreisamt Gießen. I. V.: v. G e in m i n g e n.__________ Bekannt m a chung.
Betr.: Feldbereinignng Rabertshausen: hier: Ent- nnd Bewässerung der Wiesen in Flnr IV.
In der Zeit tom 11. bis einschließlich 25. Mai ich Js liegen auf dem Tienstzirnrner der Hess. Bürgermeisterei Raberts- hausen. em Pvofett über die Ent- und Büwässernng der Wiesen in n'lur IV nebst Erläuterungsbericht und Kostenanschlag sowie der dazugehörige Kommisswnsbeschluß vom 16. April lsd Js über die Ans lihrmig der Arbeiten nnd die Aufbringung der Kosten zur .Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses wahrend, der Offenlegungssrist schriftlich und mit Gründen ver- sehen bet der Hest. Bürgermeisterei Rabertshausen einzureichen
Frtedberg, den 3. Mai 1920.
Der Hessische Fcldbereinigiingskommissär.
Dr. Jan n, Regierungsrat.
Druck der Lrübl'lcden Univkrstlüts.Buä). und Stitnürudaetet N. Rangt, Wietzru.


