Ausgabe 
16.12.1920
 
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Betr.: Verleihung von Heerespferden.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- * meistereten der Landgemeinden des Kreises.

Mit Wirkung vom 1. Dezember 1920 tritt ein Erlass, des Reichsministeriums in Kraft, wonach cüt Teil der Pferde des Etats für das Hunderttausendmann-Heer an Landwirte und Sicd- lungsgenossenschaften mit der Verpflichtung auszuleihchi ist, die Pferde im Bedarfsfälle. der Heeresverwaltung sofort zur Ver­fügung zu stellen.

Es müssen ausgeliehen werden und zwar'zu den Bedingun­gen des Erlasses vom 19. Juni 1920 Nr. 831. 5. 20,IW. 3 mit der Einschränkung, dah, ein Herauziehen der Pferde im Bedarfs­fälle binnen 48 Stunden möglich sein muß.

Noir jeder reit. Battr. . . 20 Pferde

Bon jeder sahrb. Abt. . . 60 Pferde

Von jeder fahrb. Battr. . 2 Pferde

Von jeder Minenw.-KoMp. 6 Pferde

Von jeder Erg.-Esk. . . 12 Pferde

Von jeder Esk.....40 Pferde

der vollen Etatstärke.

Wir geben Ihne» hiervon Kenntnis mit die Landwirte und Siedlungsgenossenschaften unterrichten.

Gießen, den 14. Dezember 1920.

dem Empfehlen, entsprechend zu

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. H e ß.

Bekanntmachung.

Betr.: Kleingarten- u. Kleinpachtlandordnung vom31. Qiili 1919.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Das Hessische LandeS-Ernährungsamt hat durch Verfügung vom 25. November 1920 gemäß § 6 der Kleingarten- und Klein- pachtlandordnuug vom 31. Juli 1919 die für den Laudbezirk Gießen bestellten Eiuigungsämter, nämlich die Anitsgcrichte Gießen, Grünberg, Lich, Hungen, .Laubach, Butzbach, Nidda und Homberg a. d. O. jeweils für die zu ihrem (Bezirk gehörigen Orte des Kreises zu den in §§ 14 und 6, sowie § 3 der Ausführungsbekannt-! machung vom 12. November 1919. den unteren Verwaltungsbe­hörden übertragnen.Entscheiduirgeu ermächtigt.

Wir empfehlen, dies ortsüblich bekanntzumachen.

Gießen, den 4. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Betr.: Wahlen zur Handwerkskammer für das Jahr 1921.

Nach Prüfung der bei uns eingereichten Bestandslisten haben wir folgende Vereinigungen als wahlberechtigt anerkannt:

1. die Friseur- und Perückenmacher-Zwangsinnung in Gießen mit 32 Mitgliedern,

2. die Fleischer-Zwangs-Jnnung in Gießen mit 36 Mitgliedern,

3. die Bäcker-Zwangsinnung in Gießen mit 34 Mitgliedern,

4. den Ortsgewerbeverein in Gießen mit 224 Mitgliedern,

5. den Gewerbeverein Allendorf a. d. Lda. mit 34 Mitgliedern, 6. den Ortsgewerbcvercin Grünbcrg mit .77 Mitgliedern,

7. den Ortsgewerbevcrein Rabenau in Londorf mit 42 Mit­gliedern,

8. den Ortsgewerbevcrein Hungen mit 45 Mitgliedern,

9. den Ortsgewerbeverein Großen-Buseck mit 28 Mitgliedern, 10. den Ortsgewerbeverein Lollar mit 44 Mitgliedern:

Dre festgestellten Bestandslisten liegen in der Zeit von Donners-, tag den 16. Dezember bis Mittwoch den 22., Dezember auf Zimmer Nr. 6 unseres Amtsgebäudes zur Einsicht offen. Be­schwerden sind innerhalb dieser Frist beiMeidnng des Ausschlusses bei uns vorzubringeir.

Gießen, den 11. Dezember 1920.

Kreis amt Gießen. I. B.: W e l ck e r.

Betr.: Tie Ausführung des Landessteuergesetzes: hier: Erheb mg von Hundesteuer.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nach Artikel 14 Ziffer 2 des hessischen AnsführungsgesetzeA zum Landesstenergesetz kann das Ministerium der Finanzen int Einver­nehmen mit dem Ministerium des Innern verlangen, daß die * f Gemeinden, welche mit dem gewährleisteten Mindestbetrag 'an Ein- kommensteuer nicht auskommen und deshalb Zuschüsse aus dem X Ansgleichsstock beanspruchen, die ihnen zu Gebote stehenden Steuer- '*'X und Einnahmequcllett voll ausschopsen. Nach Artikel 2 des Hunde- stenergesetzes vom 12. August 1899 und 17. April 1918 ist den \ I Gemeinden gestattet, das Haltert von Hunden innerhalb ihrer

'S. , Gemarkung mit einer jährlichen Abgabe bis zum vierfachen Betrage

der zur Staatskasse zu erttrichtenden Hundesteuer zu Gunsten der J . 1 Gemeindekasse zu belegen. Darnach kann von einem Vollaus-

| ß | schöpfen dieser Steuerquelle nur dann die Rede sein, wenn die

Jl J Gemeinde eine Abgabe von jährlich 40 Mark für jeden Hund erhebt.

Maßgebend für die Steuerflicht ist der 1. Januar und damit ein entsprechender Beschluß der Gemeindevertretung am 1. Januar 1921

rechtswirksam wird, muß gefordert werden, daß er spätestens am 31. Dezember lfd. Js. ortsüblich bekanntgemacht ivird.

Wir weisen Sie auf diese Sachlage hiu und empfehlen deit- jenigen Bürgermeistereien, die nach Lage der finanziellen Verhält­nisse der Gemeinde Zuschüsse aus dem Ausgleichsstock beanspruchen wollen, alsbald dem Gemeiuderat darüber Vorlage zu machen, ob vom 1. Jattuar 1921 ab eine Abgabe von jährlich 40 .Mark für jeden Hund erhoben werden soll. Stimmt der Gemeiuderat deut zu, dann ist dieser Beschluß spätestens am 31. ds. Mts. orts­üblich bekanntzumachen und uns Abschrift dieses Beschlusses mit Bekanntmachungsbescheinigung versehen znr Genehmigung vorzu legen. Stimmt der Gemeinderat dein nicht.zu, danir ist Fehlbcricht bis 2. Januar k. Js. zu erstatten.

Gießen, den 15. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in- G ieße tt.

, Die Maul- uud Klauenseuche ist in dem Gehöfte An der Hardt Nr. 12 dahier amtlich festgestellt worden.

Die Sperrmaßregeln sind ungeordnet.

Wir weisen erneut auf unsere Bekanntmachung vom 24. August ds. Js. (Amtsverkündigungsblatt,Nr. 121) und die Bekanntmachung des Krersamts Gießen vom 25. August ds. Js. (Amtsverkündi- gungsblatt Nr. 122) hin.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit hohen Strafen geahndet, mtb zwar, wenn sie wissentlich be­gangen iverden, gemäß § 328 RStGB. mit Gefängnis.

Gießen, den 13. Dezember 1920.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen.

In den Gehöften S ch i f f e n b e r g e r W e g N r., 6 0, F r a n L- fnrier Straße Nr. 82 tmb Mittelweg! Nr. 7 ist die Seuche erloschen. Tie für diese Gehöfte angeordneten Sperrmaß- regeln sind aufgehoben.

Gießen, den 13. Dezember 1920.

Polizeiamt Gießen. Laute schläger.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Behandlung der Zugtiere im Winter.

An alle Besitzer votr Zugtieren und Leiter von Fuhrwerken richten wir die dringende Mahnung, bei Kälte und Straßenglätte ernstlich darauf Bedacht zu nehmen, daß die Zugtiere vor den nachteiligen Einflüssen der Witterung nach Möglichkeit geschützt werden, daß iramentlich:

1. die Zugtiere niemals länger als mrbedingi crsorderlich und niemals unbedeckt im Freien stehengelassen werden,

2. das Zaumzeug im Stall aufbewahrt oder andernfalls vor dem Anlegen das Gebiß erwärmt wird, und

3. die Hufeisen der Pferde zum Schutze gegen das Ausgleiten gehörig geschärft oder mit Stollen versehen sind.

Gießen, den 14. Dezember 1920.

Polizeiamt Gießen. Laute schläger.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Raberts.hausen: hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.

Mit Entschließung Dom 20. November 1920 hol das tzessisckw Landesernährungsamt, Abteilmrg für Landwirtschaft, den Zutei- lnngsplan der Gemarkung Rabertshausen auf, Grund von Ar­tikel 36 des Feldbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekannt­machung vom 7. Juli 1906 für wollziehbar erklärt.

Ich bestimme nunmehr als Zeitpmrkt der 'Ausführung (Eigeu- tuinsübcrgang) den 25. Dezember 1920 und über weise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke, soweit nicht besondere Anordnungen getrosfen sind.

Tie Ueberivcisung erfolgt unter folgendem Bedingungen:.

1. Meliorationen können auf. beit neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.

2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Verände­rung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Aus­führung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notlvenbig werben.

Ein hierdurch bedingter Al>- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dein Bonitätswert vergütet bzw. zugeschricben.

Friedberg, den 1. Dezember 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

Dr. Iann, Regierungsrat.

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