Ausgabe 
15.6.1920
 
Einzelbild herunterladen

2

8 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedensvertrages vom 12. Mai 1920.

Vordruck A.

(Dieser Vordruck ist vom Anmelder auszufüllen und bei einer in- ländischeu B a n k s i r m a einzureichen.)

Für jede Gattung von Wertpapieren ist ein besonderes For­mular zu verwenden.

, ... den.. Müi 1920.

2ln

in

Ich / Wir melde. . hierdurch entsprechend der oben bezeich­neten Bekanntmachung des Reichsministers für Wiederaufbau fol­gende Stücke beim Reichssinanzministerium, Stelle für ausländische Wertpapiere, an:

1. Genaue und vollständige Bezeichnung der ' ~

Gesellschaft, von welcher das Wertpapier aus- gestellt ist.___________________________________

2. Sitz der Gesellschaft:

a) Land

______b) Ort________________________________________________

3. Art des Papiers.

(genaue Angabe, ob es sich um Stamm- akiien, Vorzugsaktien, Kuxe, Genustscheine, Ge­sell, chaf.saiue.le, Obugmeonen, JnUrtmsscheine,

______Zertifikate ujw. handeU.)_____________________________

4. Falls die Anmeldung sich auf ein festverzins-! liches Papier bezieht, Z ms, atz, Jahr der WuS» gäbe,.ltgkei.s.ermin der Zinsscheine. _______

5. Ist das Papier aus Namen eingetragen?

_____Wenn ja, aus wessen Namen?_______________________

6. Gesamtbetrag der angemeldctcn Wertpapiere.

Wegen der Ginzelhei.en sind die auf der Rück­seite geforderten genauen Angaben zu machen

7. Besteht an den angemeldeten Wertpapieren ein Pfandrecht, ein Zurückbehaltungsrecht oder ein sonstiges Recht eines Triften? Wenn ja, sür wen? Name, genaue Adresse und Staaisange-

______Hörigkeit des Berechtigten.__

8. Liegen die Papiere im Ausland? Zutreffenden-, falls wo? (Im bisher feindlichen Ausland ruhende oder dort der Verwaltung des Eigen­tümers entzogene Papiere sind nicht auzumel- den, unbeschaoet der Pflicht zur Anmeldung in Deutschland oder im neutralen Ausland befind-

______kicher, auf solche Papiere bezüglicher Zertifikate.)______________ 9. Besondere Bemerkungen: *)

*) Erfolgt die Anmeldung nicht durch den Eigentümer, so sind dessen Namen und genaue Adresse anzugeben.

Ich/Wir versichere . ., dass ich meine / wir unsere Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht 'habe. .

_____________________(Name des Anmelders, genaue Adresse.)

Von Herrn / Firma

in ' sind

gemäß der Bekanntmachung des Reichsniinisters für Wiederauf­bau (betr. § 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedens­vertrages) angemcldet worden:

....... dein . . . Mai 1920.

(Firmenstempel) (Unterschrift)

Anzahl der Stücke

Stückelung

Gesamtbetrag Nummern

Bekanntmachung.

Be t r.: Maul- und K'lauensettche in Leihgestern.

In Leihgestern ist in zwei Gehöften Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.

Es werden gebildet:

1. ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemeinde Leih- g e st e r n;

2. ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus den Gemeinden W atzenbo r n - S tein b er G r o ßen - Linden, Klein-Linden und der Stadt Gießen.

Tie wegen der Maul- und Klauenseuche in Holzheim, Ebcr- stadt, Lieh und Dorf-Güll gebildeten Sperrbezirke und Beobach- tungsgebiete bleiben bestehen. Unsere Bekanntmachungentont 12. Mai in Nr. 64 des Amtsverkündigungsblattcs, in Nr. 65 des A.-V.-Bl. vom 14. Mai 1920, vom 26. Mai in Nr. 72 des Amtsverkündigungsblattes, vom 26. Mai in Nr. 74 des Amts- verkündigungszblattes, vom 4. Juni in Nr. 76 des Amtsverkün­

digungsblattes sowie vom 8. Juni in Nr. 78 des Amtsverkün- digungsblattcs finden sinugemüste Anwendung.

Gießen, den 11. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: v. Gemmingen.

Betr.: Wie oben. ----

An tue Lliriscrmcistcrcicii der Gemeinden Watzenborn-Steinberg, Äroßen-Lindtli, Klein-Linden, sowie das Polizeiamt Gießen.

Wir machen Sie auf vorstehende Bekanntmachung ganz be­sonders aufmerksam. Sie wollen die erlassenen Anordnungen orts­üblich bekannt machen lassen und außerdem Viehhändler und Metzger, die in den Gemeinden wohnen, schriftlich oder zu Pro­tokoll noch besonders auf diese Vorschriften Hinweisen.

Gießen, den 11. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. B.: v. Gemmingen.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Holzheim.

Wegen des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Holz­heim hat das Kreisamt Friedberg einen Beobachtnngsbezirk ge­bildet aus den Gemarkungen Treis-Münzenberg und Gambach. Wegen , des Ausbruchs derselben Seuche in Münzenberg ist die Gemarkung Münzenberg zum Sperrbezirk, die Gemeinden Griedel. Rockenberg, Wohnbach zum Beobachtungsgebiet erklärt worden.

Gießen, den 11. Juni 1920.

Kreis amt Gießen. I. V.: v. Gemmingen.

Bekanntmachung.

Betr.: Räude unter den Schafen der Gemeinde Garbenteich.

Unter der Schafherde der Gemeinde Garbenteich ist Räude festgestellt worden. Maßregeln gemäß §§ 120, 121, 122, 124 und 125 der Reichsaussührungsinstruktion zum Reichsvichseuchen- gesetz sind angeordnet worden.

Gießen, den 9. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. B.: v. G e m m i n g e n.

Bekanntmachung.

Betr.: Betrieb uno Benutzung der für den Kreis errichteten Kreisabdcckerei.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß nach' 8 3 der P. B. vom 20. 7.1911 (s. Kreisblatt Nr. 61 vom 8. 8.1911) das Ab- lcdern von Tieren, die gefallen oder wegen Krankheit getötet worden sind, abgesehen ton bett in § 5 a. a. O. erwähnten Aus­nahmen, nur in der Kreisabdeckerei gestattet ist pnd daß nach § 14 a. a. O. von den der Anstalt eingelieferten Tieren, Kada­vern und Kadaverteilen außer den in §§ 15, 16 und 17 angeführten Gegenständen nichts entfernt werden darf. Bei der gegenwärtigen Gefahr einer weiteren Seuchenverschleppung ist die strengste Inne­haltung der einschlägigen Vorschriften unbedingt erforderlich.

Die Bürgermeistereien wollen vorstehendes wiederholt öffent­lich bekannt machen.

Gießen, den 1. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Heß.

Betr.: Tie Aufstellung der Gemeindevoranschläge sür 1920. Al! die Bürgermeistereien der Lnlldgciiietnücn lind die Gcmarkungs-, Mark- und Slistiingsvorstäilde des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben tont 2. Dezember 1919 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 132) 9. Februar 1920 (Amts- verküudigungsblatt Nr. 22) und 14: April 1920 (Amtsverkündi- gungsblatt Nr. öl'1 sehen wir der Einsendung der Voranschläge, soweit noch nicht geschehen, bis spätestens zum 30. ds. Mts. ent­gegen.

Weitere Frist könnte nur in besonderen Fällen gewährt werden.

Gießen, den 8. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Hemm erde.

Betr.: Rückführung von Kriegsgefangenen.

Alt den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgeo- meistercien der Landgemrindcu des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 10.5. 1920 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 64 vom 14.5.1920) weisen wir nochmals darauf hin, daß sämtliche Kriegsgefangene letti­scher Staatsangehörigkeit, auch wenn sie als freie Arbeiter ent­lassen, soweit sie gewillt sind, an dem letzten Abtransport teil- zunehmcn, sofort in Begleitung ihres Arbeitgebers oder dessen Beauftragten zwecks Abtransport in ihre Heimat dem Lager Niederzwehren zuzuführen sind.

Es wird ausdrücklich bemerkt/ daß es sich um die letzte Ab- ttansportmöglichkcit handelt und die Gefangenen bis spätestens am 17. Juni 1920 int Lager sein müssen.

Gießen, den 12. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. H e ß.

Druck der Lrühk'jchen Untoerjiräls-Buch- und Steindruckerei. R. Lauge, lötrtzen.