AmtZveMndigungsblatt
für die Provinzialdirektion Gberhesien und für das Üreisamt Eiesren.
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—Si 15. Juni 11)20
Maul-'und^Klauenj^ch^in^L^hgester^mw'"köul>eim b m ^nt’’elbun9 und Beschlagnahme von Wertpapieren und Urkunden. -
' ) MteÜuna b?/C' " SeÄunb D°'Mhung der für den Kreis errichteten Abdeckerei. -
uuspeuung der Gemeindevoranfchlage. - Rückführung von Kriegsgefangenen.
Atissührinigsaiiweisuiij) •
des Reichs fuianzministernnns, Stelle für ausländische Wertvapiere ru,.der Bemnnlmachung des RcichsiniNillerS für Wicoecaufvau vom 12. Mai lv20 uvec die Anmeldung undBeichtaq- nal)me von Urkunden und Wertpapieren aus An- l ast d er L u r chf ü hr u ng der Bestimmungen des 8 10 Ad! 1
der Anlage zu Artikel 2a8 des Friedensverirages
gil. ,^uf ^rnnd der §§ 1, 2, 5, 6 der vom Reichsminister für Wiederaufbau im Einvernehmen mit dem Reichsminiuer oer Finanzen erlassenen Bekanntmachung vom 12. Mai la20 über die Anmeldung und Lefchlaguahine van Urkunden und Wertpapieren aus Amap, der trurctzfüt-cuug der Bestimmungen des 8 10 Avs. 1 der Anlage zu Artikel 2d8 des Friedens Vertrages wird folgendes beftrmmt:
I. Anmeldung:
1. Bei der unterzeichneten Stelle sind anzumeldeki: Aktien Genutzfcheme, Küpe, FNierimSjcheine und andere Wertpapiere' durch oie eine Beteiligung an einem Unternehmen veroriest wird' einschtieglich der Zeugnijw über die Beteiligung (Zerit,irare-, sowie aus den Inhaber laucenoe oder durch Fneopament üverlragvare Schuldverfchreibungen oder andere vertretbare Wertpapiere, sofern fie von Ge,ell,chafwn ausgegeben sind, die zur Zeit des Zniraft- tretens des Frieaensvertrages ihren Sitz in dem Gebiet folgender Machte hatten uiw gemäß dem Recht der beteiligten Macht zn- gecaswn waren:
Britisches Reich, Frankreich, Italien, Japan, Belgien, Bolivien, Brasilien, Gnatemala,^Pern, Polen, Siam, T,checho-Slo- makel, Uruguay, Kn^a,Serbisch Kroa.iFi-SUwenischer Ltaat, Griechenland, Portugal, einscylreßrich der Koronien, Bennungen und Protektoratsländer dieser Staaten.
Ter Friedensvertrag ist in Kraft getreten im Verhältnis zu: dem Britischen Reich, Frankreich, Italien, Japan, Belgien, Bolivien, Brasilien,. Guatemala, Peru, Polen, Siam, der Tschecho-Slowakei und Uruguay am 10. Januar 1020, dem iLervlsch-Kvoatich) Slvweiiil chen Staat am 10. Februar J920 Kuba am 8. Marz 1920,
Griechenland am 30. März 1920,
Portugal am 8. April lu20.
Ter Annieldung unterliegen nicht:
a) Banknoten und Papiergeld, Wechsel und Schecks sowie vor dem Inkrafttreten der Bekanntmachung vom 12. Mai 1920 fällig gewordene oder vor diesem. Termin ausgelvste oder zur Rückzahlung gekündigte Stücke,
b) Wertpapiere, aus denen einer der oben genannten Staaten oder in diesen Staaten belcgene Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften als Schuldner haften,
c) Wertpapiere, die sich auf Güter, Rechte und Interessen in den durch den Friedensvertrag abgetretenen deutschen Reichsund Schutzgebieten beziehen,
d) Wertpapiere, die sich zur Zeit des Inkrafttretens des Friedensvertrages mit einer bisher feindlichen Macht innerhalb des Gebietes dieser Macht befanden,
s) Wertpapiere, die nach Inkrafttreten des Friedensvertrages mit der beteiligten Macht nachweislich aus ausländischem in deutsches Eigentum übergegangen sind.
2. Bon den an deutschen Börsen amtlich notierten Werten unterliegen die aus der Anlage 1 ersichtlichen Wertpapiergattungen der Anmeldung.
3. Ter Eigentümer hat die Wertpapiere durch Vermittlung einer inländischen Bank oder eines inländischen Bantiers oder einer Reichsbankanstalt anzumclden, und zwar unter Anwendung der bei den Reichsbankanstalten erhälchichen Vordrucke nach anliegendem Muster A (Anlage 2). Ter Eigentümer hat die Anmeldung zu unterschreiben und dabei die Versicherung abzugeben,, daß er seine Angaben nach bestem Wissen und Geivissen gemacht liabe.
4. Tie unter 3 bezeichneten Banken und Bankiers (Ein- reichimgsstellen) sind verpflichtet,''die ihnen in Ausführung dieser Bestimmungen übergebenen und von ihnen entgegengenommenen Anmeldungen sowie die Anmeldungen ihrer eigenen Bestände an die unterzeichnete Stelle auf Anfordern weiterznleiten und auch sonst mit den Anmeldungen nach den Weisungen der unterzeichneten Stelle zu verfahren.
II. Beschlagna'hmeundAbwicklung schwebender Lieferungsges chäft:
5. Tie nach Nummer 1 anznmeldcnden Wertpapiere sind mit dem Inkrafttreten der Bekanntmachung vom 12. Mai 1920 be- M?9nahmt. Die Beschlagnahme erstreckt sich auf die noch nicht taJigen Zins- und Gewinnanteilschcine.
t 6. Soweit rechtsgeschüstliche Verpflichtungen über Stücke der ver Anmeldung unterliegenden Wertpapiergattnngen nach Jnkrafk- treten der Bekamitniachung vom 12. Mai 1920 zur Erfüllung und Obitirflung schivcbender Lieferungsgeschäfte erforderlich sind, ist unverzüglich, jedoch späteste s inn rhalb von 2 Wochen nach Jn- kratttreten der Bekanntmachung vom 12. Mai 1920, die Genehmi- gnngdcr unterzeichneten Stelle cinznholen.
, Soweit es sich um die Erfüllung und Abwicklung schivcbender ^lcferiingsgeschäfte an deutschen Börsen handelt, bleibt Vorbehalten, den Börseuvorständen auf ihren Antrag eine allgemeine Ermächtigung zur Regelung dieser Geschäfte zn erteilen.
Berlin, den 12. Mai 1920.
Reichsfinanzministerium, Stelle für ausländische Wertpapiere. Dr. Lipper t-
Anlage 1 zu der Ausführungsanweisung des Reichssinanzmini- steriums, Stelle für ausländische Wertpapiere, zu der Be- ranntniachung des Reichsministers für Wiederaufbau über die Anmeldung _unb- Beschlagnahme von Urkunden und Wcrt- papieren aus Anlaß der Durchführnng der Bestimmung des ß 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedensvertrages, vom 12. Mai 1920.
Verzeichnis
der an deutschen Börsen amtlich notierten unter Ziffer 3 der Aussührungsamveisnng fallenden Wertpapiere:
, . I. Britisches Reich:
£>i/2 °/o Amelia Nitrate Co. Ltd. Obl.,
Rosario Nitrate Co. Ltd. Aktien, St. Pauli Brewery ordy. shs., .
4°/o St. Pauli Brewery Obl.,
St. Pauli Brewery preferred shs.
Canada Pacific Shares,
South West Africa Comp. Limited. Shares.
II. I t a l i e n: ■
Italienische Meridional Eisenbahn Ges. Aktien, Italienische Mittelmeer Eisenbahn Ges. Aktien, Sardinische Sekundärbahn Aktien, Banca Commerciale Jtaliaua Aktien.
m III. Be lgien:
Baiigue centrale Anversoise S. A. Aktien, x
Banque de Bruxelles S. A. Aktie,;,
S. A. John Cokerill, Seraing 4% Obl.
IV. Polen:
Commerz-Bank in Warschau Aktien,
Handelsbank in Lodz Aktien,
Lodzer Fabrik Eisenb. Ges. in Warschau 4°/o steuerfr. Prior.
Aul. von 1901,
Warschauer Diskonto-Bank in Warschau Aktien.
V. T s ch e ch o - S l o w a k e i:
Montan und Jndustrialwerke voran. Joh. Dav. Stark in Unterreichenau,
Buschtehrader Eisenbahn Prag Aktien Lit. A,
„ „ „ „ „ B,
m n „ „ 40/0 Aul. v. 1896,
Prag Duxer Eisenb. m Prag, Prioritätsaktien,
Prag Duxer Eisenb. in Prag, Stammaktien,
Aussig Teplitzer Eisenb. Aktien,
Aussig Teplitzer Genußschnne,
Aussig Teplitzer Eisenb. 3V2o/o Obl. v. 1896,
Aussig Teplitzer Eisenb. 4% Obl. v. 1909,
4°/o tzruschauer Tonwaren Obl.
Wegen der amtlich nicht notierten Wertpapiere vergl. Ziff. 1 der Ausführungsanweisnng.
Nr.
(Firmenstempel der Einrcichungsstelle.)
Anlage 2 zu der Äusführungsanweisung des Reichsfinanzministeriums, stelle für ausländische Wertpapiere, zu der Be- kaiintmachung des Reichsmiiiistcrs für Wiederaufbau über bie Anmeldung und Beschlagnahme von Urkunden und Wertpapieren ans Anlaß der Durchführung der Bestimmung des


