Amtsverkjm-igmgrblatt
für die Provinziaidlrettion Gberheffen und für da; Kreisami Siegen.
nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Wut durch di« Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.
9k« 148 14. Oktober 1950
Vorläufige l^öerwelsungen von Einnahmen an Rcichseinlioinmensteuer an die Gemeinden. - Vertilgen der Blutlaus - Errichtung einer $erftcllung5= und Vertriebsgesellschaft in der Seifenindustrie. - Abrechnung der SamenKlenganstalt Eammelsbach - Mb= berelmgungen Watzenborn-Steinberg, Nieder-Bessingen und Münster. - Dienstnachrichten. - Viehseuchen
Betr.: ,Vorläufige Uebettveisungen von Einnahmen an Reichs- einkvmmensteuer an die Gemeinden.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Angesichts der Finanznot der Gemeinden n-nd der Länder hat das Reichsministerium der Finanzen unter vorläufigem Verzicht auf eine Abrechnung an geordnet, daß der Ertrag an Einkommensteuer zunächst, den Ländern und Gemeinden 'überwiesen wird. Maßgebend für die Verteilung auf das Land einerseits und die Gemeinde andererseits ist das Verhältnis der in 1919 in den einzelnen Gemeinden erhobenen staatlichen Einliommensteuer zu der von den Gemeinden erhobenen Einkommensteuer. Tie Ber- hältniszahl wird von dem Finanzamt berechnet. Die danach auf die Gemeinden entfallenden Beträge iverden für die rück- liegende Zeit im Laufe des Monats Oktober, späterhin monatlich durch die Bezirkskassen den Bürgermeistereien bet'anntgegeben und von diesen Kassen selbst oder den Untererhebstellen den Gemeinden überwiesen. Der Empfang ist auf der von der Bezirkskasse oder der Untererhebstelle im Entwurf vvrzulegenden Bescheinigung zu bestätigen. Sie haben alsbald nach Empfang der Nachricht von der Bezirkskasse über die bevorstehende Ueberweisung dem Gemeinderechner vorschriftsmäßige. Einnahmeanweisung zu erteilen. Die eingehenden Beträge sind für Rj. 1920 als „Anteil der Ge- ntetnbe an der Reichseinkommensteuer" unter einer besonderen Rubrik (bei den Landgemeinden Rubrik 49: Anteile an Reichssteuern) zu verrechnen.
Diese Regelung ist, wie nochmals ausdrücklich bemerkt sei, nur eine vorläufige. Weitere Verfügungen bleiben Vorbehalten.
Gießen, den 8. Oktober 1920.
___________Kreisamt Gießen. I. B.: H emmerd e. _____ B etr.: Ausführung der Pvlizei'verordnung über das Vertilgen der Blutlaus vom 19. November 1904.
A» den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
.. Wir machen darauf aufmerksam, daß der Rundgaug der Kvm- missiouen gemäß § 3 der obenerwähnten Polizeiverordnung nunmehr alsbald stattzufinden hat. Zur Ersparung von Schreibarbeit rvollen wir weiterhin versuchsweise von Vorlagen des Protokolls gemäß § 10 absehen und haben das Vertrauen, daß die Kvm- Missionen auch ohne diese Vorlage die ihnen obliegende Tätigkeit gewissenhaft ausüben. k
Gieße n, den 4. Oktober 1920.
_______________Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.______________ Betr.; Tie Bekanntmachung über die Errichtung einer Her- stelluugs- und Bertriebsgesellschaft in der Seifestindustrie.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgev- meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir beauftragen Sie, allen Interessenten von nachstehendem abschriftlichen Ausschreiben des Reich,swirtschaftAministers an Vas Hess. Landesernährungsamt in geeigneter Weise Kenntnis zu geben.
Gießen, den 12. Oktober 1920.
Kreisamt Gießen. A. B.: Dr. Siegelt.
A b s ch r i f t.
. Durch die Bundesrats Verordnung vom 9. Juni 1917 (Reichs- gesetzbl S. 485) sind die Hersteller von fetthaltigen Waschmitteln teder Art zur Seifen-Herstellungs- und Vertriebsgesellschaft vereinigt worden. Tie Herstellung von fetthaltigen Waschmitteln ist denjenigen, die nicht Mitglieder dieses Zwangssyndikats siiid, wie auch den Mitgliedern selbst ohne Zustimmung des Ileberivachungs- ausschußes des Syndikats, untersagt. (Verbot der Schwarzsiederei, Art. III § 4 und Art. II § 9 Ziff. 1 der Verordnung.)
, Nach Mitteilungen der Seifen-Herstellungs- nnd Vertriebsgesellschaft hat der Umfang der verbotenen Seifenherstellung in ' letzter Zeit ganz außerordentlich zugenommen, so daß, abgesehen von der Gefährdung des Bestandes der Seifen-Herstellungs- und Ver- triebsgesellschaft, an der bis auf weiteres int allgemeinen oolkswirt- ' schriftlichen, Interesse, insbesondere auch mit Rücksicht an£ die drohende Ueberfremdung, festzuhalten sein 'ibistd, eine schwere Schädigung des ehrlichen, sich an die gegebenen Bestimmungen hatten» den Gewerbetreibenden und Händlers eingetreten ist.
Ich ersuche deshalb ergebenst, die zuständigen Behörden auf ? . die Bestimmungen nochmals Hinweisen zu ivollen, da dauernd
Beschwerden wegen Nichteinschreitens erhoben werden, nnd ich behalte mir vor, einzelne besonders schwere Fälle der Schwarz- siederei, die mir von der Seifen-Herstellungs- uno Vertriebsgesell- * schäft unterbreitet werden, auch unmittelbar zur Kenntnis der dortigen Regierung zu bringen.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung W atze itbvrn - Stein berg
In der Zeit vom 15. bis einschließlich 28. Oktober lfd. Js. liegt auf dem Dienstzimmer^der Hessischen Bürgermeisterei Watzen- born-Lteinberg der Beschluß der Bollzugskommission vom 2. Oktober 1920 über die Aufbringung der Feldbereinigungskosteu zur Einsicht der Beteiligten offen.
Entwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen während der Ofsenlegungsfrist bei der Hess. Bürgermeisterei Watzen- bvrn-stemberg ernzureichen.
. Friedberg, den 3. Oktober 1920.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.
__Tr. Jan n, Regierungsrat.____________
Bekanntmachung.
B e t r.: Feldbereinigung Nieder - B e ff in g e u.
. Versteigerung der Mafsegrundstücke fineet statt an Ort und Stelle
Montag, den 1. November 1920 und soweit erforderlich, an den folgenden Tagen.
Zusammenkunft hierzu am 1. November 1920, vormittag« W Uhr, am Rathaus zu Nieder-Bessingen, woselbst auch die Ver- stetgerungsbedingungen bekanmgegeben tverden
Friedberg, den 8. Oktober 1920.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär:
Dr. Jann, Regierungsrat.
Betr..: Die 1919er Abrechnung der Sameuileuganftalt Gamin e l s b a ch.
Au^den Oberbiirgermetstcr zu Gichcii, die Biirgcrmcistercieu ' ustd Markvorstände des Kreises.
Nach der vom Ministerium der Finanzen, Abteilung sür Forst- uno Ä'ameralverwaltung, gefertigten Zusammenstellung oer Hotz- samenlieferungen für die Kommunalivaldungen int Wirlfchasts- slihr 1919 sind die nachstehenden Beträge alsbald an die zuständige Kasfenstelle zu bezahlen. ,
, Rvdheim 0,5 kg Fichten 3 Mk., 0,5 kg Kiefern 12,50 Mk, 3»l- 15,50 Mk.: Steinheim 1 kg Fichten 0 Mk.; Lang-Göns 2 kg Kiefern 50 Mk.; Alten-Buseck 0,5 kg Fichten 3 Mk., 0,5 kg fttefern 12,50 Mk., zus. 15,50 Mk.; Annerod 0,5 kg Fichten 3 Ml, 0,5 kg Kiefern 12,50 Mk., zus. 15,50 Mk.: Gießen 2 kg Fichten
Mk-, l,o kg Stefern 37 50 »tt, 1 kg Weymouthskiefern 10_ Mk., »» 59,50 Mk.; Lollar O,o_kg Fichten 3 Mk.; Rödgen Ko kg Fichteii 3 Mk.; Ruttershausen 0,5 kg Fichten 3 Ml.; wrlv™1 Lichtnl 6 Mk., 0,5 kg Kiefern 12,50 Mk., zus. l8/50 Ml.; Lauter 0,d kg Fichten 3 Akk.; Münster l kg Fichten 6 M. ; Nvunenroth 2 kg Fichten 12. Mk., 1 kg Kiefern 25 Mk, öU'- 3TMk.; Röthges 1 kg Fichten 6 Mk., 1 kg Kiefern,25 Mk., 31 Mk.: Bülmgench kg Fichten 30 Mk., 1 kg Kiefern 25 Ml., 55 Mr.; Mark Bellersheim 0,5 kg Fichten 3 Mk.; Atavt Bettenhausen 1 kg Fechten 6 Mk.; Ettingshausen 2 kg Fichten H i Hungen 1 kg Fichten 6 Mk., 1 kg Kiefern 25, Mk, 0,5 kg Weymouthslrefern 5 Mk, zus. 36 Alk.; Langsdorf 1 kg
kg 3'irfxen 12 Mk.; Nieder-Bessingen 1 kg Wten 6 Mk.; Ober-Bessrngen 0,5 kg Fichten 3 Mk.; Grünberq-3 kg K'chten 18 Mk, 2 kg Kiefern 50 Mk, 0,5 kg Weymouthskiefern ? ,Mk, UI. <3 Mk.; Albach 1 kg Fichten 6 Mk.; Gvoßen-Lindeu 1 kg Fichten 6 Mk., 10 kg Kiefern 250 Mk„ 1 kg Weymouths- terit 10 SJif., äuf. 266 Mk.; Leihgestern 1 kg Fichten 6 Mk.; Ltttzelltiiden 1 kg Fichten 6 Mk.; Steinbach 1 kg Fichten 6 Mk • Watzenborn-Sternberg 4 kg Kiefern 100 Mk.; Mark Grüningen- Dvrs-Güll 1 kg Fichten 6 Mk.; Mendorf a. d. Lda. 2 kg.Fichten 12 Mk.; Beuern 1 kg Fichten 6 Mk.; Täublingen 1 kg Fichten 6 Mc.; Geilshausen 1 kg Fichten 6 -Mk, 1 kg Kiefern 25 Mk
31 Mk.; Londorf 1 kg Fichten 6 Mk.; Staufenberg 0,5 kg S'chten 3 Mk 4 kg Kiefern 100 Mk, zus. 103 Mk.; Treis a. d. Lda. 0,5 kg Fichten 3 Mk.
tei(e®ie ^°lleu Ihren Rechnern hiernach Ausgabe-Anweisung er-
Gießen, den 4. Oktober 1920.
_________ Kreisamt Gießen. I. B.: Tr. Heß.


