Ausgabe 
14.10.1920
 
Einzelbild herunterladen

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung M ü n st e r; hier: Zuteilung.'

In der Zeit vom 23. Oktober bis einschließlich 6. November 1920 liegen auf der Bürgernieisterei Münster die Arbeiten des ZuteilungsplanS zur Einfickst der Beteiligten offen. Es sind dies:

1. Der Meliorationsplan nebst Protokoll über die Verände­rungen am Wegnetz bei der.Zuteilung,

2. 12 Zuteilungskarten,

3. I -Band Zuteilungsverzeichnis,'

. 4. 2 Bände Gütergeschosse,

. 5. 1 Band Zusammenstellung der Geschosse,

6. 1 Band Gütergeschosse Irtit Zuteilungsplan,

7. 1 Bmrd Obstbaumverzeichnis,

8. 1 Band Obstbaumgeschosse.

Termin zur Erhebung von Einwendungen hiergegen findet daselbst statt am

. Montag den 8. November 1920, von 101/» bis 111/4 Uhr vorm., wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nicht­erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Ein­wendungen sind schriftlich- und Mit Gründen versehen einzureichen.

Termin zur Ärrzeigung der neuen Grundstücke findet statt am Donnerstag, den 4. November 19 20, vorm. l(st/t Uhr. Zusammenkunft vor der Bürgermeisterei.

Friedberg, den 7. Oktober 1920.

Der Hessische . Feldbereinigungskommissär.

I. B.: Dr. L v ch, Regierungsassessor.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

In einem Gehöft zu Bieber (Kreis Biedenkopf) ist die Maul- und Klauenseuche amtlick festgestellt und der Ortsteil als Sperr­bezirk erklärt worden. %

Unter dem Viehbestände in Leidenhofen (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Unter dem Vieh­bestände in Stedebach (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Das Ministerium des Innern hat dem Verein zur Förderung der Pferdezucht in Bayern (e. V.), München, die Erlaubnis erteilt,

-

10 000 Lose der am 15. April 1921 stattfindenden 39. Münchener Pserdelotterie (Gegenstands- und Geldlotterie) in Hesse» zu ver­treiben. Nach dem tron der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 250 000 Lose zu je 1,20 Mk. auSgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassuugsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslvtterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen.

Die Maul- und Klauenseuche ist in Gieße n weiter in folgen­den Gehöften amtlich festgcstellt worden:

1. Frankfurter Straße Nr. 29,

2. Frankfurter Straße Nr. 25,

3. Leihgesterner Weg Nr. 18.

Die Sperrmaßregeln sind angeordnet.

Wir weisen erneut auf unsere Bekanntmachung vom 24. August d's. Js. (Amtsverkündigungsblatt Nr. 121) und die Bekannt­machung des Krcisamts Gießen vom 25. August ds. Js. (Amts- verkündigungsblatt Nr. 122) hin.

Zu widerhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit hohen Strafen geahndet, und zwar, wenn sie wissentlich be­gangen werden, gemäß § 328 RStGB. mit Gefängnis.

Gießen, den 11. Oktober 1920.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gieße».

In den Gehöften M a r b u r ger S t r a ße Nr. 65, N cu- st a d t N r. 7 8, West - AnlageNr. 31, Franks nrterStr. Nr. 4 9 und Riegelpfad Nr. 3 0a ist die Seuche erloschen. Tie für diese Gehöfte angeordneten Sperrmaßregeln sind aus­gehoben.

Gießen, bm 11. Oktober 1920.

Polizeiamt Gieße». La u teschläge r.

f

Druck d«r Brüdl'sckkn Unipetfitöis.$ud)» uni Strindruckerti S. Lang«, Sietzen.