Ausgabe 
14.6.1920
 
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Bekanntmachung.

Betr.: Zahlung der Ablieferungsprämien für Brotgetreide und Gerste.

Tie Reichsgetreidestelle hat angeordnet, daß für fümtliches bis Mm 15. Juni 1920 abgeliefertes Brotgetreide und Gerste die tzöchstprKmie von 300 Mk. für die Tonne gewährt wird während für die nach dem 15. Juni 1920 zur Ablieferung kom­menden Mengen Brotgetreide uitd Gerste mir eine Abliefernngs- PrLmie von 200 Mk. für die Tonne bezahlt wird. Tie Höchst- pmmie von 300 Mk. wird nach dem 15. Juni 1920 nur noch >n den Fällen gewährt, wo es sich um Mengen handelt, die 100 Proz. des vom Kommunalverband errechneten Ablieferungs­solls des betreffenden Erzeugers übersteigen.

Dem Oberbürgermeister zu Gießen sowie den Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung.sofort ortsüblich zu veröffentlichen.

Gieß en, den 12. Juni 1.920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Siegelt.

Bckauutmachuug.

Betr.: Verbot der Herstellung von Weißgebäck.

Wie die Preisprüfnngsstelle für Oberhessen festgestellt hat, wird trotz des Verbots des hessischen Landesernähnmgsamts noch Weißgebäck hergestellt. Es wird deshalb darauf aufmerksam ge­macht, daß die Verordnung des Landesernährungsamts vom 29. November 1919 (Amtsverknndignngsblatt Nr. 131 vom 5.12.1919) noch in Kraft ist und demgemäß das Verbot der Herstellung von Weißgebäck noch besteht.

Gießern, den 12. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Siegert.

Betr.: Wie oben.

An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, das Polizeiamt Gießen und die Gendarmerie des Kreises.

Tie Verordnung des hessischen Landesernährungsamts vom 29. November 1919 ist erneut ortsüblich zur öffentlichen Kennt­nis zu bringen. Bäckereien, Kvndiwreien, Eafös, Hotels und dergleichen . sind besonders auf ihren Inhalt hinzuweisen. Zn- widerhandlungen sind zur Anzeige zu bringen.

Gießen, den 12. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Siegert.

Betr.: Reichsreisebrotmarken.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf Anordnung der Reichsgetreidestelle werden von jetzt ab die Reisebrotmarken nach einem kleineren Muster ausgegeben. Durch die Einführung der neuen Marken 'tvird die Gültigkeit der seit­herigen Marken nicht berührt. Es gelten also die neuen nnd die alten Marken bis auf weiteres nebeneinander, doch ist damit zu rechnen, daß in absehbarer Zeit die seitherigen Markeit außer Geltung gesetzt werden. Ter Zeitpunkt, zu dem letzteres geschehen wird, wird noch besonders betänntgegeben werden. Ein Umtausch der alten in neue Marken ist wegen der noch langen hlmlanfzeit der ersteren nicht statthaft.

Wir ersncheit Sie, die Anordnung in geeigneter Welse den Verbrauchern und Bäckern znr Kenntnis zn bringen.

Gi eßeu, den 10. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Siegelt. 1 -

Bekanntmachung.

B elr.: Maul- und Klauenseuche: hier: Tie Vornahme der Schutz­impfungen gegen Schweinevotlanf.

Ta die Maul- und Klauenseuche ständig zunimmt und in bösartiger Form verläuft, wird hiermit auf Grund der Ver­fügung des Ministeriums des Innern zu Nr. M. d. I. II. 3452 vom 19. 5. das Folgende an geordnet:

In den verseuchten Bezirken »vcrde» die allgemeinen Jnipfungon gegen den Schweinerotlauf eingestellt und die Impfungen auf die Bestände beschränkt, in denen Schweinevotlanf festgestellt wird.

Gießen, den 9. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: v. G e m m i n g e n.

Lederpreise um 2030 Pvoz. zurückgegangen sind, der Einsatz der bei -Lchnhreparatnren und Neuanfertigung tatsächlich verwenbeten Ledermeuge unter Berücksichtigung der wirklich ausgeweudeten Preise statthaft ist. Tie Beibehaltung der früher wesentlich höheren Preise wird von feiten der Gerichte und auch der Preisprüfungsstelle.als Wucher angesehen und demgemäß streng bestraft.

Gießen, den 11. Juni lu20.

Preisprüfungsstelle für die Provinz Ober Hessen.

I. V.: Kleber ger.

Dicustnachrichten des jrrcisarntcs.

Ter Philipp Heinrich Klein II von Treis a. d. Lda. würbe als .^agdaujieher für den 2. Jagdbezirk zn Treis a. d. Lda. von uns verpflichtet.

Tas Ministerium des Innern 'hat der städtischen Pferdctnarkt- deputativn ^n Giegeii die Erlaubnis erteilt, anlämich des int Sep­tember d. I. daselbst slattfinvendeir Pservemartts eine Verlosrntg Ks veranstalten mit der Maßgabe, daß erforoerltchenfalls die Ge- wlnne nach dem vorgelegten Verlosungsplan in bar ausgezahlt wer- dc'l dnrfelt. Ziehungstermin: 22. Sept. 1920. Es dürfen bis zu 2a 000 Lose zu 2M. das Stück ausgegeben werden. Ter Wert der Gewinne muß mindestens 40 Proz. des Bruttoerloses ans dem Vcr- taus der Lote betragen. Der Vertrieb der Lote ist in Helfen ge­stattet. Während der Zeit beiS Vertriebes der Lose zur 1. Klaste einer Preußstch-Südbeuttchen Staatslotterie ist Ankündigung, Älas- gabe und Vertrieb der Lose nicht gestattet.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Queckborn.

In der Zeit vom 25. Juni bis' einschließlich 8. Juli 1920 liegt aus der Bürgermeisterei Queckborn

das topogr. Gücerverzeichnis der infolge Greiizregulierniig zugezogenen Teile der Nachvargemartungen Harbach, Lau­ter uuö Grünberg nebst den dazugehörigen alphavetischen y ca in e ne verzei chn i s, en

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind- bei Meidung des Ausschlusses wahrend der Of,erilegungoz-eit bei der Bürgermeisterei Queckborn Ichrisilich und mit Grünoen versehen einzureichen.

Friedberg, den 2.^Juni 1920.

Ter Hessische Fe lo b er e im gn n gs ko mmissär ,_________________^2 chni11spahn, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Heuchelheim; hier: Durchstich des Koop- und Bieberbachs.

In der Zeit vom 10. bis einschließlich 25. Jnni lfd. Js. liegen aus der Bürgermeisterei Heuchelheim während der Ge- schaftsstunden zur Einsicht der Beteiligteii

die entwürfe über den Durchstich des Bieberbachs unterhalb Heuchelheim sowie den Durchstich des Kvopbach in Flur II und UI nebst zugehörigen Beschlüssen der Vollzugskom- mlsiivn und des GemeinderatS vom 28. Februar 1920 ofien^

.. < Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen turnet aus dem Rathaus zu Heuchelheim am

_ Samstag den 26. Juni 1920, vo r in. 9 10 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlade, daß die y-ichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind

£ie Einwendungen, sind schriftlich einznreichen.

_ Am gleichen Tage findet daselbst vormittags 1011 Uhr Termin znr Entgegennahme der Wünsche, die die Beteiligten für die Buduiig der neuen Ersatzgrundstücke geltend machen wollen, statt

wie Wünsche smd schriftlich einznreichen und müssen angeben welche alten nach Flnr und Nummer zu bezeichnenden Grund­stücke znsammengelegt werden sollen und bei welcher alten Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll.

Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben kernen Anspruch auf Berücksichtigung.

Friedberg, den 30. Mai 1920.

T;r Hessische Feldbereinigungskommissär.

Schn i11spahn, Regierungsrat.

Bekautttmachung.

B e t r.: Schweineseuche unter dein Schweinebestande des Friedrich __ Hofmann zu Stein'hpim.

Unter dein Schweinebestande des Obengenannten ist die Schwei ne senche festgestellt ivorden. Tie erforderlichen Sperrmaß- r eg ein sind angeordnet.

Gießen, den 7. Jnni 1920.

Kreisamt Gießen. I. B.: v. G e m nt i n g e n.

Warnung.

Tie Preisprüfnngsstelle Ober'heffen warnt hierdurch die Ange­hörigen des Schuhmachergewerbes vor Preisüberschreitungen und macht ausdrücklich darauf aufmerksam, daß nunmehr, nachdem die

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'l-i ö<*r ßru q i'id)en Universitäts-Buch.

Bekanntmachung.

B c t r.: Reinhalteii der Straßen.

Seit neuerer Zeit ist wieher die Unsitte eingerissen, Papier Obstschalen, Obstkerne und sonstige l'lbfälle auf Bürgersteige und 5-ahrvahn. zn /werfen. Hierdurch werben nicht nur die Straßen veiunreinigt, sondern auch Gefahren für Passanten hervvrgerusen die durch Ausgleiten auf Obsttesten und dergleichen zu Falle kom­men und sich erheblich verletzen können. Wir erwarten, daß. es nur dieses Hinweises bedarf, um den Uebelstaud abzustellen, wf= i rigenfalls uie Polizeibeamten mit Strafanzeigen vorgehen müßten.

Gießen, den 9. Juni 1920.

_____________Polizeiamt Gießen. L a u te s ch l ä ge r.

und toteinörudierei. R. nge. ©tefeen